Glossar

Zentrale Begriffe rund um Arzneimitteldaten, Preise und Regulatorik, verständlich definiert für Fachkreise.

Arzneimittelverzeichnisse & Datenquellen
ABDATA (Pharma-Daten-Service)
ABDATA Pharma-Daten-Service ist der Datenproduzent der Avoxa und erstellt ABDA-Artikelstamm und ABDA-Datenbank. pharmazie.com lizenziert die Daten je PZN.
Marktzugang & Nutzenbewertung
AMNOG
AMNOG koppelt seit 2011 den Erstattungsbetrag neuer Wirkstoffe an den nachgewiesenen Zusatznutzen. So arbeiten G-BA und IQWiG in der frühen Nutzenbewertung.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
API (Active Pharmaceutical Ingredient)
API (Active Pharmaceutical Ingredient) ist der Wirkstoff eines Arzneimittels: Definition nach AMG, Herstellung nach GMP, Abgrenzung zur IT-Schnittstelle.
Preis & Erstattung
Apothekenverkaufspreis (AVP)
Apothekenverkaufspreis (AVP): oberste Stufe der Preiskaskade aus ApU, AEP und AVP. So berechnen Apotheken den Preis nach AMPreisV, plus AVP je PZN abrufen.
Regulatorik & Produktstatus
Arzneimittel
Was ist ein Arzneimittel im rechtlichen Sinn? Die beiden Alternativen des § 2 AMG, die Abgrenzung zu Medizinprodukt, Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel sowie die Zweifelsfallregel.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
ATC-Code (Anatomical Therapeutic Chemical Classification)
Der ATC-Code teilt Wirkstoffe der WHO in fünf Ebenen zu einem siebenstelligen Schlüssel ein. Mit DDD-Bezug und amtlicher ATC-Klassifikation in Deutschland.
Substitution & Austauschbarkeit
Aut idem
Aut idem heißt „oder das Gleiche": die Regel nach §129 Abs. 1 SGB V zum Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel. Die fünf Kriterien, Substitutionsausschlussliste und Abgrenzung zu aut simile.
Substitution & Austauschbarkeit
Biosimilar
Ein Biosimilar ähnelt einem zugelassenen biologischen Referenzarzneimittel stark, ist aber kein Generikum. EMA-Definition, EU-Austausch und Substitution.
Regulatorik & Produktstatus
BTM (Betäubungsmittel)
BTM ist der deutsche Rechtsbegriff nach dem BtMG. Wie die Anlagen I bis III über Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit entscheiden und was die BtMVV regelt.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
C.A.V.E.
C.A.V.E. ist die patientenindividuelle Arzneimittel-Risikoprüfung der AMTS: Geschlecht, Alter, Erkrankungen und Allergien, strukturiert je Wirkstoff und PZN.
Verfügbarkeit & Lieferengpass
Chargenrückruf
Chargenrückruf: wie Arzneimittelchargen wegen Qualitätsmängeln zurückgenommen werden, wer sie auslöst (BfArM, PEI, Hersteller) und wie Apotheken reagieren.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
Darreichungsform
Die Darreichungsform (dosage form) ist die Zubereitungsform eines Arzneimittels. Standardisiert per EDQM Standard Terms, codiert über den DAR-Schlüssel je PZN.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
DDD (Defined Daily Dose)
Die DDD (Defined Daily Dose, definierte Tagesdosis) ist die von der WHO angenommene mittlere Tagesdosis und eine Messgröße für den Arzneimittelverbrauch.
Integration & Datenstandards
EDI (Electronic Data Interchange)
EDI (Electronic Data Interchange): automatisierter Austausch von Bestellungen, Rechnungen und Lieferavisen per UN/EDIFACT. Abgrenzung zu MSV3 im Großhandel.
Arzneimittelverzeichnisse & Datenquellen
Eisbergsuche
Die Eisbergsuche® ist die Parallelsuche von pharmazie.com: eine Anfrage, gleichzeitig über 25+ pharmazeutische Datenbanken, Treffer je Datenbank gruppiert.
Regulatorik & Produktstatus
E-Rezept (elektronisches Rezept)
Das E-Rezept ist die digitale Verordnung für GKV-Versicherte, seit 1. Januar 2024 Pflicht. Rolle der Telematikinfrastruktur und Einlösewege kompakt erklärt.
Marktzugang & Nutzenbewertung
Erstattungsbetrag (§ 130b SGB V)
Der Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V: verhandelter Erstattungspreis für patentgeschützte Arzneimittel nach AMNOG-Nutzenbewertung, gültig ab Monat sieben.
Identifikatoren & Stammdaten
EU-Zulassungsnummer
Die EU-Zulassungsnummer im Format EU/1/JJ/NNN/NNN identifiziert zentral zugelassene Arzneimittel. Abgrenzung zur nationalen Zul.-Nr. und zur PZN im Überblick.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
Fachinformation (SmPC)
Die Fachinformation (SmPC) ist das rechtsverbindliche Arzneimitteldokument für Fachkreise nach Paragraf 11a AMG. Gliederung und Abgrenzung zur Packungsbeilage.
Preis & Erstattung
Festbetrag
Der Festbetrag ist der Höchstbetrag, den die GKV für ein Arzneimittel erstattet (§35 SGB V). Zuständigkeiten, Abgrenzung zu Erstattungsbetrag, Rabattvertrag und Zuzahlung.
Preis & Erstattung
Festbetragsgruppe
Eine Festbetragsgruppe fasst vergleichbare Arzneimittel nach §35 SGB V zusammen, damit ein einheitlicher Festbetrag gilt. Drei Gruppenstufen und Zuständigkeiten.
Marktzugang & Nutzenbewertung
Frühe Nutzenbewertung (§ 35a SGB V)
Die frühe Nutzenbewertung nach § 35a SGB V: G-BA und IQWiG bestimmen den Zusatznutzen neuer Wirkstoffe gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie im AMNOG.
Substitution & Austauschbarkeit
Generikum
Generikum: gleiche Wirkstoffzusammensetzung, gleiche Darreichungsform, nachgewiesene Bioäquivalenz nach §24b AMG. Unterlagen- und Marktschutz, Abgrenzung zum Biosimilar und die Rolle im Preiswettbewerb.
Identifikatoren & Stammdaten
GTIN (Global Trade Item Number)
GTIN (Global Trade Item Number) ist der weltweite GS1-Artikelschlüssel. So hängt sie mit NTIN, PPN und der PZN auf deutschen Arzneimittelpackungen zusammen.
Preis & Erstattung
Herstellerabschlag (§ 130a SGB V)
Der Herstellerabschlag nach § 130a SGB V ist der gesetzliche Zwangsrabatt an die GKV: 7 Prozent allgemein, 10 Prozent auf Generika, plus Preismoratorium.
Preis & Erstattung
Hilfstaxe
Die Hilfstaxe ist die Anlage 3 zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V. Sie regelt die Preisbildung für Apotheken-Rezepturen und Ausgangsstoffe zulasten der GKV.
Integration & Datenstandards
IDMP (Identification of Medicinal Products)
IDMP umfasst fünf ISO-Normen zur eindeutigen, maschinenlesbaren Identifikation von Arzneimitteln. Umsetzung in der EU über die EMA-SPOR-Dienste. Ein Überblick.
Arzneimittelverzeichnisse & Datenquellen
IFA (Informationsstelle für Arzneispezialitäten)
Die IFA in Frankfurt vergibt PZN und PPN und nimmt Anbietermeldungen zum 1. und 15. entgegen. Gesellschafter: ABDA, BPI, PHAGRO. Definition und Einordnung.
Substitution & Austauschbarkeit
Importquote / Importförderung (§ 129 SGB V)
Importquote heißt die Importförderung nach § 129 SGB V: Apotheken geben preisgünstige Importe ab. Aktueller Stand nach GKV-FinStG und ALBVVG mit Preisstaffel.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
Interaktion (Arzneimittelwechselwirkung)
Eine Interaktion (Arzneimittelwechselwirkung) ist die gegenseitige Beeinflussung von Arzneimitteln. Typen, Schweregrade und strukturierte Daten für Fachkreise.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
Kontraindikation (Gegenanzeige)
Kontraindikation (Gegenanzeige): Definition, absolute und relative Gegenanzeigen und der SmPC-Abschnitt 4.3. Fachwissen für Fachkreise auf pharmazie.com.
Verfügbarkeit & Lieferengpass
Lieferengpass
Lieferengpass: die BfArM-Definition mit der Zwei-Wochen-Schwelle, die Meldepflichten nach § 52b AMG, die Abgrenzung zum Versorgungsmangel und der Austausch nach § 129 Abs. 2a SGB V.
Integration & Datenstandards
MSV3
MSV3 ist die deutsche Standardschnittstelle für Echtzeit-Verfügbarkeitsanfragen und Bestellungen zwischen Apotheke und Großhandel: Funktionen, MSV2-Vergleich.
Identifikatoren & Stammdaten
Nachfolge-PZN (Ersatz-PZN)
Nachfolge-PZN (Ersatz-PZN): die neue Pharmazentralnummer, die die IFA bei Änderung artikelidentifizierender Merkmale oder Neuauflage vergibt. Definition.
Substitution & Austauschbarkeit
Normgröße (N1, N2, N3)
Normgröße (N1, N2, N3): Wie die Packungsgrößenverordnung Fertigarzneimittel messzahlbasiert klassifiziert und warum die Stückzahlen wirkstoffabhängig sind.
Marktzugang & Nutzenbewertung
Open-House-Vertrag
Open-House-Vertrag: nicht-exklusives Zulassungssystem der Krankenkassen nach § 130a Abs. 8 SGB V, vergaberechtsfrei laut EuGH. Abgrenzung zur Ausschreibung.
Substitution & Austauschbarkeit
Originalpräparat (Referenzarzneimittel)
Ein Originalpräparat (Referenzarzneimittel) ist das zuerst zugelassene Arzneimittel mit neuem Wirkstoff. So grenzt es sich von Generikum und Biosimilar ab.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
Packungsbeilage (PIL / Gebrauchsinformation)
Die Packungsbeilage (PIL, Gebrauchsinformation) nach § 11 AMG: Pflichtangaben, feste Reihenfolge und Abgrenzung zur Fachinformation (SmPC) für Fachkreise.
Substitution & Austauschbarkeit
Parallelimport
Parallelimport: Einfuhr eines national zugelassenen Arzneimittels aus einem EWR-Staat durch einen unabhängigen Händler. Definition und Abgrenzung zu Reimport.
Verfügbarkeit & Lieferengpass
Pharmagroßhandel
Pharmagroßhandel: Handelsstufe zwischen Hersteller und Apotheke. Erlaubnis nach § 52a AMG, Versorgungspflicht nach § 52b, Vollsortimenter vs. Kurzgroßhandel.
Identifikatoren & Stammdaten
PZN (Pharmazentralnummer)
Die PZN (Pharmazentralnummer) ist der achtstellige Artikelschlüssel der IFA GmbH. Aufbau, Modulo-11-Prüfziffer, Abgrenzung zu Zulassungsnummer und GTIN, Lebenszyklus.
Preis & Erstattung
Rabattvertrag
Rabattvertrag: Rabattvereinbarung zwischen Krankenkasse und pharmazeutischem Unternehmer nach §130a Abs. 8 SGB V. Laufzeit, Abgabevorrang nach §129, Ausschreibung und Open House im Vergleich.
Substitution & Austauschbarkeit
Reimport
Reimport: ein für Deutschland hergestelltes, exportiertes und zurückgeführtes Arzneimittel. Abgrenzung zu Parallelimport, Einzelimport und die eigene PZN.
Integration & Datenstandards
REST-API / Webservice
Eine REST-API liefert Arzneimitteldaten wie Artikelstamm, Preise und Vertriebsstatus direkt in Ihre Systeme. So gelingt die Integration mit pharmazie.com.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
Rezeptur und Defektur
Rezeptur oder Defektur? Rezeptur ist Einzelherstellung auf ärztliche Verordnung, Defektur Vorratsherstellung bis 100 Packungen pro Tag. Rechtsbasis: ApBetrO.
Arzneimittelverzeichnisse & Datenquellen
Rohdatenlizenz
Rohdatenlizenz: der Bezug pharmazeutischer Stamm- und Preisdaten per API oder Datenexport. Abgrenzung zum Anwendungszugriff und Bezug über pharmazie.com.
Integration & Datenstandards
securPharm und FMD-Verifizierung
securPharm ist das deutsche FMD-Verifizierungssystem seit 9. Februar 2019. So prüfen und buchen Apotheken jede Packung aus, was pharmazie.com dazu liefert.
Regulatorik & Produktstatus
T-Rezept
Das T-Rezept ist das Sonderformular für Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid nach § 3a AMVV. Wirkstoffe, Fristen, T-Register und Status je PZN erklärt.
Identifikatoren & Stammdaten
UDI (Unique Device Identification)
UDI kennzeichnet Medizinprodukte nach EU-MDR 2017/745 und IVDR 2017/746: UDI-DI, UDI-PI, Basic UDI-DI in EUDAMED. Abgrenzung zur PZN, für Fachkreise erklärt.
Regulatorik & Produktstatus
Verschreibungspflicht
Verschreibungspflichtig heißt: Abgabe nur gegen Verschreibung, geregelt in §48 AMG und der AMVV mit Anlage 1. Die Abgabeskala Rx, apothekenpflichtig, freiverkäuflich sowie das Verfahren beim OTC-Switch.
Verfügbarkeit & Lieferengpass
Versorgungsmangel (§ 79 AMG)
Versorgungsmangel nach § 79 Abs. 5 AMG: Bundesministerium für Gesundheit stellt ihn gestützt auf das BfArM fest. Abgrenzung zum Lieferengpass und Rechtsfolgen.
Verfügbarkeit & Lieferengpass
Vertriebsstatus
Vertriebsstatus: der IFA-Artikelstatus je PZN. Ob ein Arzneimittel im Vertrieb, außer Vertrieb oder zurückgezogen ist, klar getrennt von nicht verkehrsfähig.
Preis & Erstattung
Vier-günstigste-Regel (G4)
Die Vier-günstigste-Regel (G4) nach 129 SGB V: Ohne Rabattvertrag bleibt ein Generikum nur abgabefähig, wenn es zu den vier preisgünstigsten zählt.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
Wirkstärke
Die Wirkstärke gibt an, wie viel Wirkstoff je Einheit eines Arzneimittels enthält. Definition, Angabeformen und Kennzeichnungspflicht im Überblick erklärt.
Fachinformation, Wirkstoff & AMTS
Wirkstoffdossier
Wirkstoffdossier: das Active Substance Master File (ASMF) im Zulassungsverfahren mit offenem und eingeschränktem Teil, plus die wirkstoffbezogene Datensicht.
Regulatorik & Produktstatus
Zulassung (Arzneimittelzulassung)
Die Arzneimittelzulassung ist die behördliche Genehmigung nach Paragraf 21 AMG. Definition, Behörden BfArM und PEI sowie die vier Zulassungswege im Überblick.
Regulatorik & Produktstatus
Zulassungsinhaber (Marketing Authorisation Holder, MAH)
Der Zulassungsinhaber (MAH) hält die Arzneimittelzulassung und haftet für Qualität, Produktinfo und Pharmakovigilanz. Klar abgegrenzt von pU und Hersteller.
Preis & Erstattung
Zuzahlung
Die Zuzahlung ist die gesetzliche Eigenbeteiligung nach §61 SGB V: 10 Prozent, mindestens 5, höchstens 10 Euro. Berechnung, Befreiung und Datenpflege je PZN.
Marktzugang & Nutzenbewertung
Zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT)
Die zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT) ist der G-BA-Maßstab für den Zusatznutzen neuer Arzneimittel. So prägt sie Bewertung und den Erstattungsbetrag.
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