Kurz gefasstsecurPharm bezeichnet das deutsche Verifizierungssystem gegen Arzneimittelfälschungen, betrieben von securPharm e.V. Es setzt die europäischen Vorgaben in Deutschland um und verbindet Hersteller, Großhandel und Apotheken über eine zentrale Datenbank, in der jede Packung eindeutig registriert und beim Abgabevorgang ausgebucht wird.
Rechtliche Grundlage ist die EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU, konkretisiert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161. Beide verpflichten dazu, verschreibungspflichtige Arzneimittel mit zwei Sicherheitsmerkmalen zu versehen: einem individuellen Erkennungsmerkmal (unique identifier) und einem Erstöffnungsschutz (anti-tampering device). Der verbindliche Stichtag ist der 9. Februar 2019. Ab diesem Datum dürfen betroffene Packungen erst nach erfolgreicher Echtheitsprüfung und Ausbuchung abgegeben werden.
| Rechtsgrundlage | Inhalt |
|---|---|
| Richtlinie 2011/62/EU | Rahmenrichtlinie gegen das Eindringen gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette |
| Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 | Detailregeln zu Sicherheitsmerkmalen, Datenbanksystem und Ausbuchung, verbindlich seit 9. Februar 2019 |
Die Akteure sind gestaffelt: Auf europäischer Ebene betreibt die EMVO den zentralen Hub des European Medicines Verification System (EMVS). In Deutschland ist securPharm e.V. der nationale Betreiber, getragen von ABDA, Pharma Deutschland, BPI, PHAGRO und vfa. Die NGDA stellt Apotheken den technischen Zugang zum nationalen System (NMVS) bereit.
Kurz: scannen, gegen die Datenbank prüfen, ausbuchen, dann abgeben. Der Vorgang folgt festen Schritten:
Grundsätzlich verschreibungspflichtige Humanarzneimittel, mit definierten Ausnahmen. Maßgeblich sind die Listen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161: bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel sind ausgenommen, einzelne nicht verschreibungspflichtige Produkte sind einbezogen. Bestände, die vor dem Stichtag im Lager lagen, mussten nicht nachträglich über das System geprüft werden.
So liegt der Begriff bei pharmazie.com vor
Verwandte Begriffe erläutern die Codierung im Detail: PZN, GTIN und UDI. Prüfen Sie die Artikelstammdaten und Rechtsstatus-Kennzeichen je PZN direkt in pharmazie.com.
securPharm ist das deutsche System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln nach der EU-Fälschungsschutzrichtlinie. Es setzt die Richtlinie 2011/62/EU und die Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 um. Hersteller, Großhandel und Apotheken sind über eine zentrale Datenbank verbunden, in der jede verschreibungspflichtige Packung registriert, geprüft und bei der Abgabe ausgebucht wird.
Die Pflicht gilt seit dem 9. Februar 2019. Ab diesem Stichtag dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel, die danach für den Verkauf freigegeben wurden, erst nach erfolgreicher Echtheitsprüfung und Ausbuchung abgegeben werden. Bestände, die vor dem Stichtag im Lager lagen, müssen nicht nachträglich über das System geprüft werden.
Verifizierungspflichtige Packungen tragen zwei Sicherheitsmerkmale: ein individuelles Erkennungsmerkmal und einen Erstöffnungsschutz. Das Erkennungsmerkmal steht als Klartext und als zweidimensionaler Data-Matrix-Code auf der Packung und enthält Produktcode, individuelle Seriennummer, Chargenbezeichnung und Verfalldatum. In Deutschland ist die PZN als nationale Nummer im Produktcode abgebildet.
Auf europäischer Ebene betreibt die EMVO den zentralen Hub des European Medicines Verification System. In Deutschland ist securPharm e.V. der nationale Betreiber, getragen von ABDA, Pharma Deutschland, BPI, PHAGRO und vfa. Die NGDA stellt für Apotheken den technischen Zugang zum nationalen System her.
Nein. pharmazie.com ist kein Verifikationssystem und ersetzt securPharm nicht. Die Echtheitsprüfung und Ausbuchung einzelner Packungen laufen ausschließlich über das nationale Verifizierungssystem. pharmazie.com liefert die Artikelstammdaten und Rechtsstatus-Kennzeichen je PZN, etwa die Verschreibungspflicht, und ergänzt so die Recherche, nicht den Prüfvorgang am Packungscode.
Ausbuchen, englisch decommissioning, bezeichnet das endgültige Deaktivieren des individuellen Erkennungsmerkmals in der Datenbank. Beim Abgabevorgang prüft die Apotheke, ob die Packung registriert und aktiv ist, und bucht sie anschließend aus. Damit wird die Seriennummer als abgegeben markiert und kann nicht erneut regulär in Verkehr gebracht werden.