Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
6 Minuten

Festbetragsgruppe

Eine Festbetragsgruppe ist die Menge vergleichbarer Arzneimittel, die der Gemeinsame Bundesausschuss nach §35 SGB V zusammenfasst, damit für alle Präparate ein einheitlicher Festbetrag als Erstattungsobergrenze gelten kann. Der G-BA kennt drei Gruppenstufen, von denselben Wirkstoffen bis zu therapeutisch vergleichbarer Wirkung. Den Betrag selbst setzt anschließend der GKV-Spitzenverband fest.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Eine Festbetragsgruppe ist die Menge vergleichbarer Arzneimittel, für die ein einheitlicher Festbetrag gilt. Rechtsgrundlage: §35 SGB V.
    • Zwei Schritte, zwei Gremien: der G-BA bildet die Gruppe (§35 Abs. 1), der GKV-Spitzenverband setzt danach den Betrag fest (§35 Abs. 3).
    • Drei Gruppenstufen: dieselben Wirkstoffe (Stufe 1), pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe (Stufe 2), therapeutisch vergleichbare Wirkung (Stufe 3).
    • Patentgeschützte Wirkstoffe mit neuartiger Wirkungsweise oder therapeutischer Verbesserung bleiben von Stufe 2 und 3 ausgenommen; Schutzklauseln sichern relevante Wirkunterschiede.
    • Festbetragsgruppe ist die Gruppe, Festbetrag der Euro-Betrag. Auf pharmazie.com steht die Zuordnung je PZN im Preis-Tab, per REST-API und Datenexport.

    Eine Festbetragsgruppe ist die Menge vergleichbarer Arzneimittel, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach §35 Abs. 1 SGB V zu einer Gruppe zusammenfasst, damit für alle Präparate dieser Gruppe ein einheitlicher Festbetrag als Erstattungsobergrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gelten kann.

    Die Festbetragsgruppe ist der erste von zwei Schritten. Der G-BA bestimmt in einer Anlage der Arzneimittel-Richtlinie, welche Präparate überhaupt miteinander konkurrieren, und berechnet die dafür nötigen Vergleichsgrößen wie mittlere Tages- oder Einzeldosen. Erst danach setzt der GKV-Spitzenverband nach §35 Abs. 3 SGB V den Festbetrag je Gruppe fest. Wichtig für die Praxis: eine Gruppe enthält Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, nicht die Namen einzelner Fertigarzneimittel.

    Welche drei Gruppenstufen gibt es?

    §35 Abs. 1 Satz 2 SGB V kennt genau drei Stufen. Sie unterscheiden sich darin, wie ähnlich sich die zusammengefassten Arzneimittel sein müssen, und damit auch darin, wie viel klinische Bewertung in den Gruppenzuschnitt einfließt.

    GruppenstufeZusammengefasst werden (§35 Abs. 1 Satz 2 SGB V)Vergleichsebene
    Stufe 1Arzneimittel mit „denselben Wirkstoffen"identischer Wirkstoff, unterschiedliche Bioverfügbarkeiten werden berücksichtigt
    Stufe 2Arzneimittel mit „pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen"Wirkstoffklasse
    Stufe 3Arzneimittel mit „therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen"therapeutischer Effekt

    Mit steigender Stufe sinkt die stoffliche Ähnlichkeit und steigt der Bewertungsaufwand. Stufe 1 ist weitgehend mechanisch, Stufe 2 und Stufe 3 verlangen eine pharmakologische beziehungsweise therapeutische Wertung und sind entsprechend häufiger Gegenstand von Stellungnahmeverfahren und gerichtlicher Auseinandersetzung.

    Welche Arzneimittel bleiben von einer Gruppe ausgenommen?

    Nicht jedes Präparat lässt sich einordnen. Von den Gruppen der Stufen 2 und 3 ausgenommen sind nach §35 Abs. 1 SGB V Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neuartig ist oder die eine therapeutische Verbesserung bedeuten, auch wegen geringerer Nebenwirkungen. Sie sollen nicht vorschnell mit älteren Wirkstoffen gleichgesetzt werden.

    Für die Stufen 2 und 3 gelten zusätzlich Schutzklauseln. Eine Gruppe darf nur gebildet werden, wenn dabei keine therapeutisch bedeutsamen höheren oder unterschiedlichen Wirksamkeiten und keine für die Therapie bedeutsamen unterschiedlichen Anwendungsgebiete verloren gehen. Diese Klauseln verhindern, dass klinisch relevante Unterschiede in einer gemeinsamen Erstattungsobergrenze eingeebnet werden.

    Wie unterscheidet sich die Festbetragsgruppe vom Festbetrag?

    Beide Begriffe werden regelmäßig verwechselt, sie bezeichnen aber verschiedene Dinge. Die Festbetragsgruppe ist die Menge der Arzneimittel, der Festbetrag ist der Euro-Betrag, der für diese Menge gilt.

    BegriffWas es istWer legt es festRechtsgrundlage
    Festbetragsgruppedie Gruppe vergleichbarer ArzneimittelGemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)§35 Abs. 1 SGB V
    Festbetragder Euro-Betrag je GruppeGKV-Spitzenverband§35 Abs. 3 SGB V

    Kurzformel: die Gruppe legt fest, wer gegeneinander antritt, der Betrag legt fest, was dieser Wettbewerb wert ist. Ein Festbetrag gilt deshalb nie für ein einzelnes Präparat, sondern immer für die gesamte Gruppe.

    Was bedeutet die Gruppe für Aut-idem und den Verkaufspreis?

    Die Gruppe ist die Grundlage der Substitution. Arzneimittel einer Festbetragsgruppe gelten in ihrer Wirkstoff- und Wirkungsvergleichbarkeit als untereinander vergleichbar, was den Rahmen für die Aut-idem-Abgabe absteckt. Für die Erstattung zählt anschließend der Abstand zwischen dem Apothekenverkaufspreis und dem Festbetrag der Gruppe: Liegt der Verkaufspreis über dem Festbetrag, trägt die versicherte Person die Differenz als Aufzahlung. Wer innerhalb der Gruppe ein Präparat auf oder unter Festbetragsniveau abgibt, vermeidet diese Aufzahlung.

    Wo finden Fachkreise die Festbetragsgruppen-Zuordnung auf pharmazie.com?

    Die Zuordnung einer PZN zu ihrer Festbetragsgruppe steht im Preis-Tab, direkt neben dem Festbetrag und dem tatsächlichen Verkaufspreis. Sie ist keine eigene Recherche, sondern kommt über den lizenzierten ABDA-Artikelstamm auf die Plattform.

    • Feld: Festbetragsgruppe und Festbetrag (FB) im Preis-Tab, neben APU, EK, VK und RAB
    • Granularität: je PZN
    • Quelle: ABDA-Artikelstamm über ABDATA Pharma-Daten-Service
    • Aktualisierung: täglich, mit Quellen- und Datumsstempel auf der Detailseite
    • Zugang: Web-Anwendung, REST-API, Datenexport

    Eine faire Einschränkung: das Feld sagt Ihnen, welcher Gruppe und welchem Betrag eine PZN zugeordnet ist, nicht warum die Gruppe so geschnitten wurde. Die Begründung eines Gruppenzuschnitts steht in den Beschlussunterlagen des G-BA, die rechtlich maßgebliche Übersicht der Festbetragsarzneimittel veröffentlicht der GKV-Spitzenverband.

    Wenn Sie Festbetragsgruppen-Zuordnungen nicht einzeln nachschlagen, sondern über den gesamten Artikelstamm auswerten oder in Ihr eigenes System übernehmen wollen, sprechen Sie uns auf einen Datenexport oder einen REST-API-Zugang an. So arbeiten Sie mit tagesaktuellen FB-Werten statt mit einem Stand von gestern.

    Quellen

    Author Image
    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist eine Festbetragsgruppe?
    Welche Gruppenstufen gibt es?
    Wer bildet die Festbetragsgruppe?
    Was ist der Unterschied zwischen Festbetragsgruppe und Festbetrag?
    Welche Arzneimittel sind von einer Festbetragsgruppe ausgenommen?
    Wo finde ich die Festbetragsgruppen-Zuordnung auf pharmazie.com?

    Weitere Begriffe

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