Datenbanknutzungsvereinbarung für die Online-Nutzung von pharmazie.com durch Fachkreise
Stand: 01.08.2026
Geltungsbereich: Lizenzpflichtige und sonstige über pharmazie.com bereitgestellte Datenbanken und Informationsdienste für Fachkreise
Zwischen der DACON Datenbank Consulting GmbH / pharmazie.com (nachfolgend „Betreiber“) und dem Nutzer / Vertragspartner (nachfolgend „Nutzer“) wird folgende Datenbanknutzungsvereinbarung geschlossen:
1. Der Betreiber stellt über www.pharmazie.com medizinisch-pharmazeutische Informationen, Datenbanken und datenbankgestützte Informationsdienste zur Verfügung. Hierzu gehören sowohl eigene Inhalte des Betreibers als auch Inhalte und Datenbestände von Drittanbietern und Datenurhebern.
2. Diese Vereinbarung regelt die Online-Nutzung durch Fachkreisangehörige und sonstige berechtigte Nutzer in den geschützten Bereichen von pharmazie.com. Geschützte Inhalte dürfen nur innerhalb des jeweils vertraglich und gesetzlich zulässigen Rahmens genutzt werden.
3. Soweit Inhalte auf Rechten Dritter beruhen, gelten ergänzend die jeweiligen besonderen Nutzungsbedingungen der betreffenden Datenurheber. Für Datenbestände von IFA und Avoxa/ABDATA gelten dabei die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gekennzeichneten verschärften Schutz- und Nutzungsregelungen.
4. Für andere über pharmazie.com bereitgestellte Datenbestände anderer Datenurheber können abweichende oder flexiblere Regelungen gelten, soweit diese vom jeweiligen Rechteinhaber vorgegeben oder vom Betreiber eingeräumt werden und zwingende gesetzliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen. Die besonders restriktiven Sonderregelungen dieser Vereinbarung zu KI-Nutzung, Bot-Nutzung, Framing, Datenausleitung und Datenkombination gelten daher in ihrer strengsten Form nur für IFA-Daten und Avoxa-/ABDA-Daten, sofern nicht bei anderen Datenbeständen ausdrücklich etwas Gleiches geregelt ist.
5. Der Betreiber ist berechtigt, Inhalte, Datenstrukturen, Bereitstellungswege, Schutzmechanismen und Authentifizierungsverfahren anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, lizenzrechtlichen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.
1. Der Zugang zu geschützten Inhalten ist ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten, die den Fachkreisen im Sinne der einschlägigen heilmittelwerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften angehören oder im Namen einer hierzu berechtigten Einrichtung handeln.
2. Der Nutzer bestätigt mit Registrierung und jeder Nutzung, dass er die geschützten Inhalte nur deshalb in Anspruch nimmt, weil er zum berechtigten Personenkreis gehört.
3. Der Betreiber ist berechtigt, vor Freischaltung sowie während der Vertragslaufzeit geeignete Nachweise über die Fachkreiszugehörigkeit zu verlangen, insbesondere Arbeitgeberangaben, unterschriebene Anmeldungen, Stempel, Approbationsnachweise, Berufsausweise oder vergleichbare Unterlagen.
4. Bei Zweifeln an der Berechtigung darf der Betreiber den Zugang bis zur Klärung verweigern, einschränken oder sperren.
1. Jeder berechtigte Nutzer erhält grundsätzlich eine persönliche, nicht übertragbare Zugangskennung mit Passwort oder ein vergleichbares personalisiertes Authentifizierungsverfahren.
2. Die Nutzung einer Zugangskennung durch mehrere Personen ist unzulässig, auch wenn diese demselben Unternehmen, derselben Organisationseinheit oder demselben Projekt angehören. Für Avoxa-/ABDA-Daten gilt dies ausdrücklich und ohne Ausnahme, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Soweit Mehrplatz- oder Unternehmenszugänge bestehen, ist für jeden tatsächlich zugreifenden berechtigten Nutzer eine gesonderte personengebundene Berechtigung vorzusehen, sofern dies technisch oder lizenzrechtlich erforderlich ist.
4. Single-Sign-on-Verfahren sind zulässig, wenn die Anmeldung weiterhin einem konkreten berechtigten Nutzer individuell zugeordnet werden kann.
1. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten und sonstigen Authentifizierungsmerkmale geheim zu halten und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
2. Eine Weitergabe, Offenlegung, gemeinsame Nutzung, Hinterlegung oder sonstige Überlassung der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. Dies gilt auch gegenüber Kollegen, verbundenen Unternehmen, externen Dienstleistern, Beratern, Kunden, freien Mitarbeitern oder sonstigen nicht individuell freigeschalteten Personen.
3. Der Nutzer hat den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch, einen Verlust oder eine Kompromittierung der Zugangsdaten bestehen.
4. Der Betreiber ist bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung berechtigt, den Zugang vorläufig zu sperren, Passwörter zurückzusetzen oder zusätzliche Authentifizierungsschritte zu verlangen.
1. Der Nutzer darf im freigeschalteten Umfang Recherchen durchführen, Datensätze im Lesezugriff abrufen sowie Auszüge oder Listen in dem für konkrete berufliche Vorgänge erforderlichen Umfang ansehen, herunterladen oder ausdrucken, soweit dies technisch vorgesehen und lizenzrechtlich zulässig ist.
2. Die Nutzung ist grundsätzlich auf den eigenen internen fachlichen Gebrauch im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des berechtigten Nutzers beschränkt. Eine Nutzung als externer Recherche-, Dokumentations-, Monitoring-, Beschaffungs- oder Weiterverwertungsdienst für Dritte ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung unzulässig.
3. Zulässig sind nur solche Speicherungen, Ausdrucke und Vervielfältigungen, die für den konkret zulässigen Nutzungszweck erforderlich sind. Fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Ablagen bleiben im rechtlich zulässigen Umfang erlaubt, soweit hierdurch keine eigenständige Sekundärdatenbank aufgebaut wird.
1. Dem Nutzer ist es untersagt, nach Art oder Umfang wesentliche Teile des Datenmaterials zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, weiterzugeben, zu verkaufen, zu lizenzieren oder umzugestalten. Die wiederholte und systematische Nutzung unwesentlicher Teile steht der Nutzung wesentlicher Teile gleich.
2. Unzulässig ist insbesondere das systematische Herunterladen, Spiegeln, Harvesten, Extrahieren, Aggregieren oder Überführen von Datenbeständen in eigene oder fremde Datenbanken, Recherchesysteme, Warenwirtschafts-, Bestell-, Analyse- oder Vergleichssysteme, soweit dies über den konkret zulässigen Einzelfallgebrauch hinausgeht.
3. Ausdrucke, Downloads oder sonstige Auszüge dürfen nicht an Dritte außerhalb des berechtigten Nutzungsrahmens weitergegeben werden.
4. Der Nutzer hat einen unbefugten Zugriff auf das Datenmaterial sowie eine unbefugte Nutzung oder Kenntnisnahme durch Dritte auszuschließen.
1. Die nachfolgenden besonderen Einschränkungen dieses § 7 sowie der §§ 8 bis 10 gelten in ihrer jeweils strengsten Form für Datenbestände von IFA und Avoxa/ABDATA sowie für hiervon abgeleitete oder in pharmazie.com eingebundene Inhalte, soweit diese auf den zugrunde liegenden Lizenzrechten des Betreibers beruhen.
2. Für andere Datenurheber gelten diese Sonderregelungen nur dann entsprechend, wenn dies gesetzlich zwingend ist, vom jeweiligen Rechteinhaber vorgegeben wird oder vom Betreiber im Einzelfall ausdrücklich bestimmt wurde. Im Übrigen bleiben für andere Datenbestände flexiblere vertragliche Nutzungsmodelle möglich.
3. IFA-Daten dürfen nur im Rahmen der lizenzierten Online-Dienste, nur in der vertraglich vorgesehenen Form und nur im Umfang der zugelassenen Online-Nutzung für Fachkreise verwendet werden.
4. Avoxa-/ABDA-Daten dürfen nur als Teil der hierfür lizenzierten Online-Anwendung für berechtigte Fachkreise genutzt werden.
1. Für IFA-Daten ist der Zugang berechtigter Nutzer ausschließlich auf natürliche Personen beschränkt. Der Einsatz automatisierter IT-Anwendungen oder sonstiger Technologien, die die Nutzung durch eine natürliche Person simulieren oder ersetzen, ist unzulässig.
2. Für IFA-Daten und Avoxa-/ABDA-Daten ist insbesondere der Einsatz von KI-Anwendungen, Robotern, Bots, Crawlern, Scraping-Tools, Web-Spidern, Metasuchmaschinen, automatisierten Scripts, Headless-Browsern, Harvestern, Parsern oder sonstigen Datenerfassungs- und Extraktionswerkzeugen unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn Daten oder Inhalte manuell in eine solche Anwendung eingebracht oder mit ihr weiterverarbeitet werden.
3. Soweit andere Datenbestände auf pharmazie.com nicht denselben restriktiven Nutzungsbedingungen unterliegen, kann der Betreiber im Einzelfall abweichende oder weitergehende Nutzungsrechte einräumen. Ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe bleibt jedoch auch dort jede massenhafte oder sicherheitsgefährdende automatisierte Nutzung unzulässig.
4. Der Betreiber ist berechtigt, automatisierte Zugriffe technisch zu blockieren, zu limitieren, zu protokollieren und bei Verdacht vertragswidriger Nutzung den Zugang sofort zu sperren.
1. Für IFA-Daten und Avoxa-/ABDA-Daten ist jede Nutzung zum Training, Nachtraining, Fine-Tuning, Evaluieren, Testen oder Betreiben von KI-Systemen, KI-Anwendungen oder sonstigen Modellen automatisierter Datenverarbeitung unzulässig, soweit keine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers und, soweit erforderlich, des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt.
2. Dies umfasst insbesondere Text- und Data-Mining, Korpusbildung, Datensatzgenerierung, Embedding, semantische Indizierung, Retrieval-Systeme, Prompt-Anreicherung, agentische Verarbeitung sowie jede sonstige Form automatisierter Wissensextraktion oder modellgestützter Weiterverwertung.
3. Für IFA-Daten gilt zusätzlich, dass der Rechteinhaber Vervielfältigungen zum Zwecke des Text- und Data-Mining ausdrücklich vorbehalten hat.
4. Für andere Datenbestände auf pharmazie.com kann die KI-bezogene Nutzung abweichend geregelt sein. Soweit kein ausdrückliches Verbot des jeweiligen Datenurhebers besteht und der Betreiber entsprechende Rechte einräumt, können hierfür flexiblere Regelungen gelten; dies bedarf jedoch einer gesonderten ausdrücklichen Freigabe.
1. IFA-Daten dürfen nicht zusammen mit Daten gleichen Feldinhalts aus anderen Quellen veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies den IFA-Lizenzbedingungen widerspricht.
2. IFA-Daten dürfen nicht in einer Weise genutzt werden, die mit der Tätigkeit der IFA vergleichbar ist oder mit ihr im Wettbewerb steht; insbesondere dürfen sie nicht als Grundlage einer konkurrierenden Datenbank verwendet werden.
3. IFA-Daten dürfen nur in den vorgesehenen Aktualisierungsintervallen und nicht vor dem jeweiligen Gültigkeitstermin als regulärer Datenstand veröffentlicht werden. Eine zulässige Vorschau muss ausdrücklich als Vorschau gekennzeichnet sein.
4. Avoxa-/ABDA-Daten dürfen nicht im Rahmen von Systemen künstlicher Intelligenz genutzt, nicht an Dritte weitergegeben und nicht mittels Framing oder vergleichbarer Technologien in Telemedien Dritter eingebunden werden.
5. Avoxa-/ABDA-Daten dürfen nicht zusammen mit produktbewertenden oder klassifizierenden Angaben, insbesondere zu Bioäquivalenz, therapeutischem Nutzen, therapeutischer Zweckmäßigkeit, Monographiekonformität oder Zulassungsart, in einer Datenbank zusammengefasst veröffentlicht oder in sonstiger Weise verfügbar gemacht werden.
6. Für Avoxa-/ABDA-Daten ist sicherzustellen, dass diese nur von Servern im Gebiet der Europäischen Union, der Schweiz und Norwegens aus über das Internet zugänglich gemacht werden.
1. Der Nutzer darf keine Vorrichtungen, Programme oder sonstigen Mittel einsetzen, die technische Schutzmaßnahmen des Betreibers oder der jeweiligen Rechteinhaber umgehen, beeinträchtigen oder überwinden.
2. Der Betreiber ist berechtigt, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen einzusetzen, um insbesondere Massendownloads, Credential-Sharing, Session-Sharing, automatisierte Extraktion und sonstige missbräuchliche Nutzungen zu verhindern.
3. Soweit Inhalte auf Systemen Dritter gehostet, gespiegelt oder verarbeitet werden, bedarf dies einer entsprechenden vertraglichen Grundlage; Rechte an den betroffenen Datenbeständen werden hierdurch nicht auf Dritte übertragen.
1. Der Betreiber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Dienste. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Änderungen bei Vorlieferanten und sonstige Umstände können jedoch zu Unterbrechungen, Einschränkungen oder Änderungen des Angebots führen.
2. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Marktgängigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit von Daten Dritter übernimmt der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglich zwingenden Vorgaben Gewähr. Der Nutzer hat die Daten einer dem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitätskontrolle zu unterziehen.
3. Mängel oder Störungen sind vom Nutzer unverzüglich anzuzeigen. Der Betreiber ist berechtigt, nach eigener Wahl Fehler zu beseitigen, Ersatz bereitzustellen, eine neuere Version anzubieten oder einen zumutbaren Workaround zu ermöglichen.
1. Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypisch vorhersehbaren unmittelbaren Schaden begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig, ist ein Schadensersatzanspruch im Regelfall höchstens auf die Höhe einer Jahresnutzungsgebühr begrenzt.
3. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste und Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch Verlust oder Missbrauch der ihm zugewiesenen Zugangsdaten entstehen, soweit der Betreiber dies nicht zu vertreten hat.
1. Der Betreiber ist berechtigt, die für Registrierung, Authentifizierung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Missbrauchsprävention und lizenzrechtliche Nachweisführung erforderlichen Daten des Nutzers zu speichern und zu verarbeiten. Soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, können diese Daten an eingebundene Rechteinhaber oder technische Dienstleister weitergegeben werden.
2. Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm zugänglich gemachten geschützten Inhalte vertraulich zu behandeln und alle erforderlichen Maßnahmen einzuhalten, um eine Kenntnisnahme durch nicht berechtigte Personen zu verhindern.
3. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Datenschutz- oder Sicherheitsanforderungen ist der Betreiber zur fristlosen Kündigung berechtigt.
1. Bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Nutzungs- und Schutzpflichten, insbesondere bei unberechtigter Weitergabe von Zugangsdaten, Nutzung durch unberechtigte Dritte, vertragswidriger automatisierter Nutzung, unzulässiger KI-Nutzung, systematischer Datenausleitung oder unzulässiger Weitergabe an Dritte, ist der Betreiber berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise zu sperren, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz oder Vertragsstrafe geltend zu machen.
2. Die Vertragsstrafe kann im Regelfall bis zu einer Jahresnutzungsgebühr betragen. Weitergehende Ansprüche des Betreibers sowie Ansprüche der jeweiligen Datenurheber bleiben unberührt.
3. Für Verstöße gegen besondere IFA-Vorgaben, insbesondere gegen Sperrfristen und vorzeitige Veröffentlichung von Datenständen, können die in den IFA-Verträgen vorgesehenen gesonderten Sanktionen einschließlich fester Vertragsstrafen eingreifen.
1. Die Nutzungsvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
2. Sie kann ordentlich mit der jeweils vereinbarten Frist zum Ende der Abonnements- oder Vertragsperiode gekündigt werden. Für einzelne lizenzierte Datenbestände können abweichende Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten.
3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Vereinbarung, bei Zahlungsverzug, bei Missbrauch von Zugangsdaten, bei unzulässiger KI-Nutzung oder bei automatisierten Zugriffen entgegen den geltenden Nutzungsbedingungen.
4. Nach Vertragsende sind weitere Nutzungen, Abrufe, Vervielfältigungen und Vorhaltungen der vertragsgegenständlichen Inhalte unzulässig, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder ausdrücklich zulässige fallbezogene Archivierungen entgegenstehen. Soweit für IFA-Daten weitergehende Löschungspflichten gelten, sind diese einzuhalten.
1. Ergänzend zu dieser Vereinbarung können für einzelne Datenbanken, Datenpakete oder Inhalte besondere Lizenzbedingungen der jeweiligen Datenurheber gelten. Bei Widersprüchen gelten für IFA-Daten und Avoxa-/ABDA-Daten die zwingenden Schutzvorgaben der jeweiligen Rechteinhaber vorrangig, im Übrigen ist die Vereinbarung möglichst so auszulegen, dass auch flexiblere Nutzungsmodelle anderer Datenurheber wirksam bleiben.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der in den Vertragsunterlagen des Betreibers bestimmte Gerichtsstand.