Informationen zu laufenden und abgeschlossenen AMNOG-Nutzenbewertungen nach §35a SGB V, von den G-BA-Beschlüssen und IQWiG-Bewertungen bis zu Erstattungsbetrag und Pflichtrabatten.







Zentrale VorteileDie AMNOG Datenbank bündelt die deutsche frühe Nutzenbewertung nach §35a SGB V an einem durchsuchbaren Ort. Sie umfasst laufende und abgeschlossene Verfahren, vom Dossier des pharmazeutischen Unternehmers über die IQWiG-Bewertung bis zum G-BA-Beschluss, dem verhandelten Erstattungsbetrag und den daraus folgenden Pflichtrabatten.
Seit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) von 2011 müssen Hersteller bei Markteinführung den Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels belegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt die erforderlichen Nachweise fest, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) prüft das eingereichte Dossier. Bei belegtem Zusatznutzen wird der Erstattungsbetrag mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Andernfalls wird der Preis begrenzt oder das Präparat einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Über Uneinigkeiten entscheidet eine unparteiische Schiedsstelle.
Die Datenbank basiert auf Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Berlin und wird monatlich nach jeder planmäßigen Plenumssitzung des G-BA aktualisiert, sodass Verfahren, Fristen und Beschlüsse aktuell bleiben.
Die Volltextsuche läuft über G-BA-Beschlüsse, deren Begründungen und die IQWiG-Nutzenbewertungen, teils ins Englische übersetzt. Eine direkte Verbindung zu den deutschen Arzneimittelpreisdaten führt vom Verfahren über die PZN und strukturierte Kriterien zum Produkt.
Jedes Verfahren trägt seinen kompletten Datensatz, sodass nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Weg dorthin sichtbar wird. Dossier, Vergleichstherapie, IQWiG-Bewertung, Anhörungsprotokolle und der begründete Beschluss liegen je Bewertung zusammen.
Das Bewertungsergebnis bestimmt den Preis, deshalb behält die Datenbank die kommerzielle Seite im Blick: Pflichtrabatte, verhandelte Beträge, europäische Vergleichspreise und die vollständige Preishistorie, exportierbar für die eigene Analyse.
Über den reinen Datensatz hinaus fügt sich die Datenbank in die tägliche Arbeit ein. Ein zweimal monatlicher AMNOG-Update-Report über den Pharmonitor, Preishistorien je PZN, eigene Uploads und die Stichwortsuche in der ABDA-Datenbank halten Teams aktuell, ohne manuelles Nachhalten.
Die AMNOG-Nutzenbewertung steht im Zentrum des deutschen Market Access, und ihr Aufbau erklärt, was die Datenbank erfasst. Vor dem AMNOG von 2011 galt in Deutschland freie Preisbildung bei voller Erstattung. Das AMNOG ersetzte dies durch eine strukturierte Bewertung des Zusatznutzens. Die EU-Verordnung (EU) 2021/2282 über die Bewertung von Gesundheitstechnologien, in Kraft seit 2022 und angewendet ab Januar 2025, ergänzt eine europäische Ebene.

Der pharmazeutische Unternehmer erstellt ein Dossier und reicht es bei Zulassung des Wirkstoffs beim G-BA ein. Das IQWiG bewertet die Evidenz, der G-BA bestimmt den Zusatznutzen, und diese Feststellung prägt den Herstellerpreis, zu dem das Arzneimittel in den Markt eintritt. Wird ein Zusatznutzen anerkannt, wird der Erstattungsbetrag verhandelt; andernfalls wird der Preis begrenzt oder das Präparat einer Festbetragsgruppe zugeordnet.
Drei Spannungsfelder kehren wieder: die frühzeitige Abstimmung regulatorischer Anforderungen mit der G-BA-Ausgestaltung, national und europäisch; die Vermeidung eines Preisdrucks, der Markteinführungen und Innovation hemmt; und der Erhalt der ärztlichen Therapiehoheit, damit die Arzneimittelwahl dem Patientenbedarf folgt und nicht dem Bewertungsstatus.
AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz), HTA (Health Technology Assessment), G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss), IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen), GKV-Spitzenverband (Verband der gesetzlichen Krankenkassen), SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch), PZN (Pharmazentralnummer).

Sie ist eine Datenbank der deutschen frühen Nutzenbewertung nach §35a SGB V. Sie dokumentiert laufende und abgeschlossene AMNOG-Verfahren, darunter Herstellerdossiers, IQWiG-Bewertungen, G-BA-Beschlüsse und Begründungen, Erstattungsbeträge, Pflichtrabatte und europäische Vergleichspreise.
Sie können Volltextsuchen über G-BA-Beschlüsse, Begründungen und IQWiG-Bewertungen ausführen und sehen Verfahrensprofile, Fristen, Zusatznutzen, zweckmäßige Vergleichstherapie, Jahrestherapiekosten, Teilnehmer der Anhörung, Pflichtrabatte und europäische Vergleichspreise.
Der Hersteller reicht bei Zulassung eines neuen Wirkstoffs ein Dossier beim G-BA ein. Das IQWiG bewertet die Belege, der G-BA entscheidet über den Zusatznutzen, und diese Entscheidung bestimmt den verhandelten Erstattungsbetrag. Ohne belegten Zusatznutzen wird der Preis begrenzt oder das Präparat einer Festbetragsgruppe zugeordnet.
Ja. Die Datenbank enthält AMNOG-Preishistorie und europäische Vergleichspreise mit Excel-Export, dazu einen zweimal monatlichen AMNOG-Update-Report über den Pharmonitor und Preishistorien je PZN.
Sie wird monatlich nach jeder planmäßigen Plenumssitzung des G-BA aktualisiert, auf Basis der Daten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Berlin.
Sie wird von der Pharmaindustrie, dem Pharmahandel und Krankenkassen für Market-Access- und Erstattungsfragen genutzt. Der Zugang erfordert das Paket Arzneimittelpreislisten oder Premium.