Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 10, 2026
6 Minuten

API (Active Pharmaceutical Ingredient)

API (Active Pharmaceutical Ingredient), deutsch Wirkstoff, ist der arzneilich wirksame Bestandteil eines Arzneimittels und damit der Stoff, der die beabsichtigte pharmakologische Wirkung erzielt. Seine Herstellung folgt der Guten Herstellungspraxis. Vom Hilfsstoff unterscheidet ihn die Wirksamkeit, von der gleichnamigen Programmierschnittstelle der Kontext. pharmazie.com führt Wirkstoff, Wirkstärke und Wirkstoffzuordnung je Arzneimittel.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • API steht in der Pharmazie für Active Pharmaceutical Ingredient, deutsch Wirkstoff oder arzneilich wirksamer Bestandteil.
    • Der Wirkstoff erzielt die pharmakologische Wirkung, der Hilfsstoff nicht. §4 AMG definiert beide komplementär.
    • Die Herstellung folgt GMP: EU-GMP-Leitfaden Teil II beziehungsweise ICH Q7, in Deutschland die AMWHV.
    • Im IT-Kontext meint API eine Programmierschnittstelle. Dieser Eintrag behandelt den Wirkstoff.
    • pharmazie.com führt Wirkstoff, Wirkstärke und Wirkstoffzuordnung je Arzneimittel und je PZN, per Web-App, REST-API und Datenexport.

    API (Active Pharmaceutical Ingredient), deutsch Wirkstoff oder arzneilich wirksamer Bestandteil, ist der Stoff in einem Arzneimittel, der die beabsichtigte pharmakologische Wirkung erzielt. Von den Hilfsstoffen unterscheidet ihn genau diese Wirksamkeit.

    Rechtlich definiert §4 Absatz 19 des Arzneimittelgesetzes (AMG) Wirkstoffe als Stoffe, die dazu bestimmt sind, bei der Herstellung von Arzneimitteln als arzneilich wirksame Bestandteile verwendet zu werden. Der Gegenbegriff steht unmittelbar daneben: §4 Absatz 20 AMG bestimmt den Hilfsstoff als jeden Bestandteil eines Arzneimittels mit Ausnahme des Wirkstoffs und des Verpackungsmaterials. Wirkstoff und Hilfsstoff sind damit komplementär definiert, die Trennlinie ist die arzneiliche Wirksamkeit.

    Die Herstellung eines Wirkstoffs unterliegt der Guten Herstellungspraxis (GMP). In der EU gilt für Wirkstoffe der Teil II des EU-GMP-Leitfadens (EudraLex Volume 4, Basic Requirements for Active Substances used as Starting Materials), der inhaltlich der ICH-Q7-Leitlinie entspricht (Referenz CPMP/ICH/4106/00, wirksam seit dem 1. November 2000). In Deutschland regelt die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) die Anforderungen an Herstellung, Prüfung und Lagerung von Wirkstoffen zur Arzneimittelherstellung.

    Ein Wirkstoff kann über unterschiedliche Verfahren gewonnen werden. Der Anwendungsbereich der ICH-Q7-Leitlinie erfasst folgende Herstellungsrouten:

    1. chemische Synthese
    2. Extraktion
    3. Zellkultur oder Fermentation
    4. Gewinnung aus natürlichen Quellen
    5. eine Kombination dieser Verfahren

    Meint API den Wirkstoff oder eine Programmierschnittstelle?

    In der Pharmazie meint API den Wirkstoff. In der Informationstechnik steht dasselbe Kürzel für Application Programming Interface, also eine Programmierschnittstelle, über die Systeme Daten austauschen. Bei Pharmadaten treffen beide Bedeutungen aufeinander, weil Wirkstoffangaben häufig über genau eine solche Schnittstelle bezogen werden. Dieser Eintrag behandelt den Wirkstoff. Zur Schnittstelle siehe den Eintrag REST-API und Webservice.

    MerkmalAPI als WirkstoffAPI als Schnittstelle
    LangformActive Pharmaceutical IngredientApplication Programming Interface
    KontextPharmazie, Herstellung, ZulassungInformationstechnik, Datenaustausch
    Deutscher BegriffWirkstoff, arzneilich wirksamer BestandteilProgrammierschnittstelle
    RegelwerkAMG, AMWHV, EU-GMP-Leitfaden Teil II, ICH Q7technische Spezifikationen, etwa REST

    Worin unterscheiden sich Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform?

    Der Wirkstoff ist die Substanz mit pharmakologischer Wirkung. Die Wirkstärke gibt an, wie viel dieses Wirkstoffs eine einzelne Einheit enthält, etwa 500 mg je Tablette. Die Darreichungsform beschreibt, in welcher Form der Wirkstoff verabreicht wird, etwa als Tablette, Kapsel oder Injektionslösung. Ein Arzneimittel wird erst über die Kombination aus Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform eindeutig beschrieben.

    Bei pharmazie.com sind diese Angaben je Arzneimittel und je PZN abrufbar:

    • Feld: Wirkstoff, Wirkstärke und Wirkstoffzuordnung je Arzneimittel
    • Granularität: je Arzneimittel und je PZN
    • Quelle: lizenzierter ABDA-Artikelstamm (ABDATA Pharma-Daten-Service)
    • Stand: mit sichtbarem Aufbau- sowie Quellen- und Datumsstempel
    • Zugang: Web-App, REST-API und Datenexport

    Eine ehrliche Einschränkung: pharmazie.com führt die Wirkstoffangaben aus zugelassenen Fertigarzneimitteln. Herstellungsbezogene Daten wie GMP-Status, Inspektionshistorie oder ein Eignungszertifikat (CEP) des Wirkstoffherstellers sind darin nicht enthalten. Dafür sind die EudraGMDP-Datenbank und die EDQM maßgeblich.

    Möchten Sie Wirkstoff, Wirkstärke und Wirkstoffzuordnung strukturiert je Arzneimittel abrufen, in der Web-App oder direkt per REST-API? Vereinbaren Sie eine Demo und prüfen Sie die Wirkstoffdaten von pharmazie.com an Ihren eigenen PZN.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist ein API (Active Pharmaceutical Ingredient)?
    Was ist der Unterschied zwischen Wirkstoff und Hilfsstoff?
    Meint API den Wirkstoff oder eine Programmierschnittstelle?
    Nach welchen Regeln wird ein API hergestellt?
    Braucht die Wirkstoffherstellung eine Erlaubnis oder eine Anzeige?
    Wo finde ich Wirkstoffangaben je Arzneimittel bei pharmazie.com?

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