Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
7 Minuten

Fachinformation (SmPC)

Die Fachinformation (englisch Summary of Product Characteristics, kurz SmPC) ist das rechtlich verbindliche Informationsdokument zu einem Arzneimittel für Fachkreise. Rechtsgrundlage in Deutschland ist Paragraf 11a AMG. Sie folgt einer festen Gliederung aus zehn Abschnitten und richtet sich an Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, nicht an Patienten.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Die Fachinformation (SmPC) ist das rechtlich verbindliche Informationsdokument zu einem Arzneimittel für Fachkreise, Rechtsgrundlage ist Paragraf 11a AMG.
    • Sie folgt einer vorgeschriebenen Gliederung aus zehn Abschnitten; Artikel 11 der Richtlinie 2001/83/EG und das QRD-Template der EMA legen Inhalt und Reihenfolge fest.
    • Abschnitt 4 (Klinische Angaben) enthält Anwendungsgebiete, Dosierung, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen.
    • Die Fachinformation richtet sich an Fachkreise, die Packungsbeilage an Patienten und wird aus der Fachinformation abgeleitet.
    • Auf pharmazie.com ist die Fachinformation je PZN hinterlegt und strukturiert durchsuchbar, mit Stand-Datum, über Web-App und REST-API.

    Die Fachinformation, englisch Summary of Product Characteristics (SmPC), ist das rechtlich verbindliche Informationsdokument zu einem zugelassenen Arzneimittel. Sie beschreibt für Fachkreise verbindlich, was für eine sichere Verordnung und Abgabe gilt, und ist der maßgebliche fachliche Referenztext zum Präparat.

    Rechtsgrundlage in Deutschland ist Paragraf 11a AMG. Adressaten sind laut Gesetz Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker, bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zusätzlich weitere Angehörige der Heilberufe. Inhalt und Reihenfolge sind vorgeschrieben, nicht frei wählbar. Auf europäischer Ebene legt Artikel 11 der Richtlinie 2001/83/EG die Gliederung fest, die das QRD-Template der EMA im Wortlaut abbildet.

    Welche Abschnitte enthält die Fachinformation?

    Die Gliederung ist keine Konvention, sondern Recht: Reihenfolge und Überschriften sind für jedes Arzneimittel identisch. Für ein übliches Präparat umfasst sie zehn Abschnitte.

    Nr.AbschnittInhalt
    1Bezeichnung des ArzneimittelsName, Stärke, Darreichungsform
    2Qualitative und quantitative ZusammensetzungWirkstoffe und relevante sonstige Bestandteile
    3Darreichungsformzum Beispiel Tablette oder Injektionslösung
    4Klinische AngabenAnwendungsgebiete, Dosierung, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen, Schwangerschaft, Nebenwirkungen, Überdosierung
    5Pharmakologische EigenschaftenPharmakodynamik, Pharmakokinetik, präklinische Daten
    6Pharmazeutische AngabenHilfsstoffe, Haltbarkeit, Lagerung, Behältnis
    7Inhaber der ZulassungPharmazeutischer Unternehmer
    8ZulassungsnummerNummer der Zulassung
    9Datum der ZulassungErteilung oder Verlängerung
    10Stand der InformationDatum der letzten Überarbeitung

    Abschnitt 4 trägt die klinisch wichtigsten Felder. Dazu zählen die Gegenanzeigen (Abschnitt 4.3) und die Wechselwirkungen (Abschnitt 4.5), die für die Arzneimitteltherapiesicherheit besonders relevant sind.

    Fachinformation oder Packungsbeilage, was ist der Unterschied?

    Beide Dokumente beschreiben dasselbe Arzneimittel, richten sich aber an unterschiedliche Leser. Die Fachinformation ist für Fachkreise, die Packungsbeilage für Patienten. Die Packungsbeilage wird gemäß Artikel 59 der Richtlinie 2001/83/EG aus der Fachinformation abgeleitet: Sie darf vereinfachen und weglassen, ihr aber nicht widersprechen.

    MerkmalFachinformation (SmPC)Packungsbeilage (PIL)
    ZielgruppeFachkreisePatienten
    RechtsgrundlageParagraf 11a AMGParagraf 11 AMG
    Sprachefachlich, vollständigallgemein verständlich
    ZweckGrundlage für Verordnung und AbgabeAnwendung durch den Patienten

    Wie erreichen Fachkreise die Fachinformation auf pharmazie.com?

    Auf pharmazie.com ist die Fachinformation je Arzneimittel hinterlegt und strukturiert durchsuchbar, sodass Sie den passenden Abschnitt gezielt finden statt ein PDF zu durchblättern.

    • Feld: Fachinformation je Arzneimittel, mit Stand-Datum, strukturiert durchsuchbar
    • Granularität: je PZN
    • Quelle: ABDATA Pharma-Daten-Service (ABDA-Datenbank)
    • Aktualität: Frische-Stempel mit Quelle und Datum auf jeder Detailseite
    • Zugang: Web-App und REST-API; am Artikel ist mit ChatSmPC® eine Abfrage der Fachinformation in natürlicher Sprache eingebettet

    Eine ehrliche Einschränkung: Eine Datenbankkopie bleibt eine Kopie. Wo es auf den exakt genehmigten Wortlaut an einem bestimmten Tag ankommt, ist die maßgebliche Fassung die der Behörde oder die vom Zulassungsinhaber nach Paragraf 11a AMG gelieferte. Der sichtbare Stand-Stempel macht genau diese Prüfung möglich.

    Sie möchten Fachinformationen über den gesamten Artikelstamm in einer Suche durchsuchen? Testen Sie pharmazie.com und finden Sie den relevanten Abschnitt je PZN in Sekunden.

    Author Image
    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist die Fachinformation (SmPC)?
    Was ist die Rechtsgrundlage der Fachinformation?
    Welche Abschnitte enthält die Fachinformation?
    Fachinformation oder Packungsbeilage, was ist der Unterschied?
    Für wen ist die Fachinformation bestimmt?
    Wie erreichen Fachkreise die Fachinformation auf pharmazie.com?

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