Kurz gefasstDer Vertriebsstatus ist der artikelbezogene Status eines Arzneimittels in den IFA-Artikelstammdaten. Er hält je Pharmazentralnummer (PZN) fest, ob ein Artikel im Vertrieb (IV), außer Vertrieb (AV) oder zurückgezogen (ZG) ist, samt dem Datum der Außervertriebnahme.
Vergeben wird der Vertriebsstatus von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) auf Meldung des Anbieters. Er ist die verbindliche Auskunft darüber, ob eine Packung im Markt tatsächlich zu beziehen ist. Ein neu aufgenommener Artikel erhält den Status im Vertrieb und behält ihn, bis der Anbieter einen Statuswechsel meldet.
Nimmt ein Anbieter einen Artikel endgültig aus dem Markt, meldet er der IFA den Status außer Vertrieb, die sogenannte AV-Meldung. Sie bezieht sich immer auf genau eine PZN und ist endgültig: Ein Artikel im Status außer Vertrieb kann nicht in den Status im Vertrieb zurückgesetzt werden. Vorübergehende Lieferschwierigkeiten sind ausdrücklich kein Grund für eine AV-Meldung, dafür ist die Meldung eines Lieferengpasses vorgesehen. Die Bedingungen regelt die IFA in ihren Richtlinien zum Artikelstatus und Statuswechsel.
Der Vertriebsstatus kennt drei Werte. Die Verkehrsfähigkeit einer Ware wird im IFA-Datenmodell in einem eigenen Feld geführt und ist nicht Teil des Vertriebsstatus.
| Statuswert | Bedeutung | Lagerware |
|---|---|---|
| im Vertrieb (IV) | Der Artikel ist im Markt erhältlich und wird vom Anbieter vertrieben. Neuaufnahmen starten in diesem Status. | abgabefähig |
| außer Vertrieb (AV) | Der Anbieter liefert nicht mehr aus, die Entscheidung ist endgültig und nicht umkehrbar. | darf abverkauft werden, sofern der Artikel verkehrsfähig bleibt |
| zurückgezogen (ZG) | Rücknahme eines Arzneimittels nach § 4 Abs. 7 der Rahmenvereinbarung (§ 130b Abs. 9 SGB V). | nicht zur Abgabe bestimmt, Lagerware wird zurückgenommen |
Ein außer Vertrieb gemeldeter Artikel verschwindet nicht sofort aus den Daten. Die IFA löscht apothekenpflichtige Arzneimittel erst 24 Monate nach der AV-Meldung, sonstige Artikel nach 6 Monaten, ein zurückgezogenes Arzneimittel bereits nach 3 Monaten. So bleibt der Status für die üblichen Abverkaufsfristen abrufbar.
Außer Vertrieb ist eine kommerzielle Entscheidung des Anbieters, nicht verkehrsfähig ein rechtlicher Status. Das IFA-Datenmodell trennt beides sauber in zwei Feldern: dem Vertriebsstatus und dem Verkehrsfähigkeitsstatus. Ein Artikel außer Vertrieb bleibt in der Regel verkehrsfähig, seine Lagerware darf abverkauft werden. Ein nicht verkehrsfähiger Artikel darf nicht mehr abgegeben werden.
Die Verkehrsfähigkeit setzt eine gültige arzneimittelrechtliche Zulassung voraus. Nach § 21 AMG dürfen Fertigarzneimittel nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind. Den Status nicht verkehrsfähig meldet der Anbieter, wenn diese Grundlage entfällt, etwa durch Widerruf der Zulassung, einen behördlich angeordneten Rückruf oder eine gerichtliche Entscheidung. Erst dann ist die Lagerware gesperrt. Dass Vertriebsstatus und Verkehrsfähigkeitsstatus zwei getrennte Angaben sind, hält die IFA in ihren Richtlinien zur Meldung von Artikel- und Adressdaten fest.
Diese Verwechslung ist im Vertrieb belegt und teuer: Wer außer Vertrieb mit nicht verkehrsfähig gleichsetzt, sperrt abgabe- und erstattungsfähige Ware ohne Grund. Der getrennte Blick auf beide Felder verhindert das.
Bei einem Artikel im Status außer Vertrieb kann die IFA auf einen Nachfolgeartikel (Nachfolge-PZN) verweisen. Ändert sich ein artikelidentifizierendes Merkmal wie Packungsgröße oder Darreichungsform, entsteht ohnehin eine neue PZN, sodass Vorgänger und Nachfolger als zwei verknüpfte Artikel geführt werden.
Eine Einschränkung, ehrlich benannt: pharmazie.com vergibt den Vertriebsstatus nicht selbst. Die vergebende Stelle ist die IFA auf Meldung des Anbieters. Wer den amtlichen Meldeweg oder das Originalformat braucht, wendet sich an die IFA. Wer den Status je PZN recherchierbar und mit den übrigen Artikeldaten verknüpft braucht, findet ihn bei uns.
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Der Vertriebsstatus ist der artikelbezogene Status eines Arzneimittels in den IFA-Artikelstammdaten. Er hält je Pharmazentralnummer fest, ob ein Artikel im Vertrieb, außer Vertrieb oder zurückgezogen ist. Vergeben wird er von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten auf Meldung des Anbieters und steuert, ob eine Packung tatsächlich zu beziehen ist.
Außer Vertrieb bedeutet, dass der Anbieter einen Artikel endgültig aus dem Vertrieb genommen hat und nicht mehr ausliefert. Die AV-Meldung bezieht sich auf genau eine PZN und ist nicht umkehrbar. Vorhandene Lagerware darf abverkauft werden, solange der Artikel verkehrsfähig bleibt.
Außer Vertrieb ist eine kommerzielle Entscheidung des Anbieters, nicht verkehrsfähig ein rechtlicher Status. Das IFA-Datenmodell führt beides in getrennten Feldern. Ein Artikel außer Vertrieb bleibt meist verkehrsfähig, seine Lagerware ist abverkaufbar. Ein nicht verkehrsfähiger Artikel, etwa nach Zulassungswiderruf oder Rückruf, darf nicht mehr abgegeben werden.
Zurückgezogen (ZG) ist ein Sonderstatus für Arzneimittel: Der pharmazeutische Unternehmer hat nach § 4 Abs. 7 der Rahmenvereinbarung (§ 130b Abs. 9 SGB V) erklärt, das Verhandlungsverfahren nicht fortzuführen und das Arzneimittel aus dem Verkehr zu nehmen. Lagerware ist nicht zur Abgabe bestimmt, ein Nachfolgeartikel wird nicht verknüpft.
Ja, sofern es verkehrsfähig bleibt. Bei Status außer Vertrieb darf noch im Handel befindliche Lagerware abverkauft werden. Erst wenn der Verkehrsfähigkeitsstatus auf nicht verkehrsfähig wechselt, ist die Abgabe gesperrt. Außer Vertrieb allein ist deshalb weder ein Abgabe- noch ein Retaxgrund.
Der Vertriebsstatus stammt aus dem ABDA-Artikelstamm, der die IFA-Statuswerte je PZN führt; Datenlieferant ist der ABDATA Pharma-Daten-Service. pharmazie.com zeigt den Status samt Verkehrsfähigkeitsstatus und Gültigkeitsdatum der Vertriebsinformation je Packung im Detailsatz, mit Frischestempel und Quellenangabe, abrufbar über Web-App, REST-API und Datenexport.