Kurz gefasstDie EU-Zulassungsnummer ist der eindeutige Kennungsschlüssel, den ein zentral zugelassenes Arzneimittel mit der Zulassung durch die Europäische Kommission erhält. Sie identifiziert das Präparat innerhalb der Europäischen Union eindeutig und begleitet es über seinen gesamten Lebenszyklus.
Zentral zugelassene Produkte durchlaufen das Verfahren bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur; die Zulassung gilt anschließend in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. National zugelassene Arzneimittel werden dagegen vom BfArM oder vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen und tragen die deutsche Zulassungsnummer. Die Grundlagen dazu vertieft der Eintrag Zulassung (Marketing Authorisation).
Kurz: Sie folgt dem festen Format EU/1/JJ/NNN/NNN. Jeder Block hat eine feste Bedeutung, wodurch sich Verfahren, Zulassungsjahr und Packungsvariante direkt ablesen lassen.
Kurz: Die Zulassungsnummer identifiziert die Zulassung, die PZN den Handelsartikel. Die Zulassungsnummer beantwortet die regulatorische Frage, ob und in welchem Verfahren ein Arzneimittel verkehrsfähig ist. Die Pharmazentralnummer (PZN) adressiert dagegen die logistische Ebene, also die konkrete Handelspackung im Vertrieb. Ein Arzneimittel mit einer Zulassungsnummer kann mehrere PZN tragen, etwa je Packungsgröße.
| Merkmal | EU-Zulassungsnummer | Nationale Zul.-Nr. |
|---|---|---|
| Verfahren | Zentral, EMA und Europäische Kommission | National, BfArM oder PEI |
| Format | EU/1/JJ/NNN/NNN | mehrstellige Zul.-Nr. |
| Geltungsbereich | Gesamte EU plus EWR | Deutschland |
| Kennzeichnung | Auf der Packung | Auf der Packung, als Zul.-Nr. |
Unabhängig vom Verfahren gehört die Zulassungsnummer auf die Packung. Nach Paragraf 10 Arzneimittelgesetz ist die Zulassungsnummer mit der Abkürzung "Zul.-Nr." eine Pflichtangabe auf Behältnis und äußerer Umhüllung von Fertigarzneimitteln. Verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung ist der Zulassungsinhaber (MAH).
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Die EU-Zulassungsnummer ist der eindeutige Kennungsschlüssel, den ein zentral über die Europäische Arzneimittel-Agentur und die Europäische Kommission zugelassenes Arzneimittel erhält. Sie folgt dem Format EU/1/JJ/NNN/NNN, gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und identifiziert das Präparat sowie die jeweilige Packungsvariante über den gesamten Lebenszyklus eindeutig.
Die Nummer folgt dem Format EU/1/JJ/NNN/NNN. Der Block EU/1 steht für Humanarzneimittel im zentralen Verfahren, EU/2 für Tierarzneimittel. JJ nennt das Jahr der Erstzulassung, die erste NNN-Gruppe die fortlaufende Produktnummer und die letzte Gruppe die einzelne Darreichungs- oder Packungsvariante. Jeder Block ist damit eindeutig belegt.
Zentral zugelassene Arzneimittel durchlaufen das Verfahren bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur; die Zulassung gilt anschließend in allen EU-Mitgliedstaaten sowie im EWR. National zugelassene Präparate werden in Deutschland vom BfArM oder Paul-Ehrlich-Institut zugelassen und gelten nur national. Entsprechend tragen sie die deutsche Zul.-Nr. statt einer EU-Nummer.
Die Zulassungsnummer identifiziert die Zulassung eines Arzneimittels und beantwortet die regulatorische Frage der Verkehrsfähigkeit. Die Pharmazentralnummer adressiert dagegen den Handelsartikel, also die konkrete Packung im Vertrieb. Ein Arzneimittel mit einer Zulassungsnummer kann mehrere PZN tragen, etwa je Packungsgröße. Beide Ebenen ergänzen sich, sind aber nicht deckungsgleich.
Nach Paragraf 10 Arzneimittelgesetz gehört die Zulassungsnummer als Pflichtangabe auf Behältnis und äußere Umhüllung von Fertigarzneimitteln, gekennzeichnet mit der Abkürzung Zul.-Nr. Verantwortlich für die korrekte Angabe ist der Zulassungsinhaber. Die Angabe erlaubt es Fachkreisen, ein Präparat eindeutig der zugrunde liegenden Zulassung zuzuordnen.
pharmazie.com führt Zulassungsnummer und Zulassungsstatus strukturiert je Arzneimittel und PZN. Fachkreise rufen beide Angaben per REST-API oder Datenexport ab und binden sie direkt in eigene Systeme ein. So lässt sich der regulatorische Status eines Präparats systematisch mit der logistischen Handelsebene verknüpfen, ohne manuelle Einzelrecherche in getrennten Quellen.