Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
6 Minuten

Originalpräparat (Referenzarzneimittel)

Ein Originalpräparat (Referenzarzneimittel, Originator) ist das zuerst zugelassene, forschungsbasierte Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff, dessen Zulassung auf einem vollständigen präklinischen und klinischen Dossier beruht. Nach Ablauf von Patent und Unterlagenschutz dient es als Bezugsgröße, auf die sich Generika chemisch und Biosimilars biologisch stützen.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Ein Originalpräparat (Referenzarzneimittel) ist das zuerst zugelassene, forschungsbasierte Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff und vollständigem eigenem Dossier.
    • Für einen begrenzten Zeitraum schützen Patent und Unterlagenschutz das Präparat, die EMA nennt acht Jahre Datenexklusivität ab Erstzulassung.
    • Nach Ablauf der Schutzfristen dient es als Referenzarzneimittel, auf das Generika chemisch und Biosimilars biologisch Bezug nehmen.
    • Generikum und Biosimilar unterscheiden sich in Zulassungsweg und Molekülart, das Originalpräparat bleibt in beiden Fällen die Bezugsgröße.
    • Auf pharmazie.com ist die Original-, Referenz- und Generikazuordnung je Wirkstoff und PZN geführt, abrufbar per REST-API und Datenexport.

    Ein Originalpräparat, im Zulassungsrecht als Referenzarzneimittel bezeichnet, ist das zuerst zugelassene Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff. Seine Zulassung stützt sich auf ein vollständiges eigenes Dossier aus präklinischen und klinischen Prüfungen, nicht auf den Verweis auf ein anderes Produkt.

    Das Originalpräparat ist damit das forschungsbasierte Erstanbieterpräparat, das den Wirkstoff in den Markt eingeführt hat. Für einen begrenzten Zeitraum ist es doppelt geschützt: durch das Patent auf den Wirkstoff und durch den regulatorischen Unterlagenschutz, der den Zugriff auf die Studiendaten sperrt. Die EMA definiert diese Datenexklusivität als achtjährige Frist ab der Erstzulassung, in der allein der Zulassungsinhaber über die Ergebnisse der präklinischen und klinischen Prüfungen verfügt.

    Erst nach Ablauf dieser Schutzfristen wird das Originalpräparat zur Bezugsgröße für Nachahmerprodukte. Ein Generikum nimmt als chemisch identische Kopie über den bibliographischen Weg des Artikel 10 der Richtlinie 2001/83/EG auf das Dossier des Referenzarzneimittels Bezug, sobald dieses seit mindestens acht Jahren in der Union zugelassen ist. Ein Biosimilar bezieht sich auf ein biologisches Referenzarzneimittel, kann dessen komplexe Molekülstruktur aber nicht exakt kopieren und wird über einen eigenen Vergleichbarkeitsansatz zugelassen. In beiden Fällen bleibt das Originalpräparat die rechtliche und wissenschaftliche Referenz. Wie die verkürzte Zulassung im Detail funktioniert, ordnet der Beitrag Zulassung (Marketing Authorisation) ein.

    Worin unterscheidet sich ein Originalpräparat von Generikum und Biosimilar?

    Kurz gefasst: Das Originalpräparat trägt die volle Beweislast und den vollen Schutz, die Nachahmer verweisen darauf, chemisch das Generikum, biologisch das Biosimilar. Die Tabelle stellt die drei Kategorien gegenüber.

    MerkmalOriginalpräparatGenerikumBiosimilar
    WirkstoffbasisNeuer Wirkstoff, erstmals zugelassenIdentischer chemischer WirkstoffHochähnliches biologisches Molekül, nicht identisch
    ZulassungsgrundlageVollständiges eigenes Dossier (Art. 8 Abs. 3)Bibliographischer Verweis auf das Referenzarzneimittel (Art. 10)Umfassende Vergleichbarkeitsstudien zum biologischen Referenzarzneimittel
    WirksamkeitsnachweisVollständiges klinisches ProgrammBioäquivalenzVergleichbarkeit ohne klinisch bedeutsame Unterschiede
    MarktzugangErstanbieter, setzt die ReferenzErst nach Ablauf von Patent und UnterlagenschutzErst nach Ablauf von Patent und Unterlagenschutz
    Eigener SchutzPatent, dazu acht Jahre Unterlagenschutz und zehn Jahre MarktschutzKein eigener Unterlagenschutz als KopieKein eigener Unterlagenschutz als Nachbildung

    Wo führen Fachkreise die Original- und Referenzzuordnung auf pharmazie.com?

    Kurz gefasst: pharmazie.com führt die Zuordnung von Originalpräparat, Referenzarzneimittel und Nachahmerprodukten je Wirkstoff und je PZN, sodass Sie die Rolle eines Artikels im Sortiment direkt ablesen können.

    • Feld: Original- und Generikakennzeichnung sowie Referenzzuordnung im Artikelstamm, je Wirkstoff verknüpft
    • Granularität: je Wirkstoff und je PZN
    • Quelle: ABDA-Artikelstamm (ABDATA Pharma-Daten-Service)
    • Aktualisierung: mit Quellen- und Datumsstempel auf jeder Detailseite
    • Zugriff: Web-App, REST-API, Datenexport

    Ein ehrlicher Hinweis: Die Kennzeichnung ordnet einen Artikel als Original, Referenz oder Nachahmer ein und verknüpft ihn je Wirkstoff. Einen pauschalen Anspruch auf lückenlose Marktabdeckung leiten Sie daraus nicht ab, maßgeblich bleibt der je PZN geführte Datensatz mit Quellen- und Datumsstempel.

    Möchten Sie die Original-, Referenz- und Generikazuordnung je Wirkstoff und PZN in Ihre eigenen Systeme übernehmen? Lernen Sie pharmazie.com kennen und binden Sie die Zuordnung per REST-API oder Datenexport an. Zugang anfragen

    Quellen

    Author Image
    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist ein Originalpräparat?
    Was bedeutet Referenzarzneimittel im Zulassungsrecht?
    Worin unterscheiden sich Originalpräparat und Generikum?
    Wie unterscheidet sich ein Biosimilar vom Originalpräparat?
    Was ist der Unterschied zwischen Patent und Unterlagenschutz?
    Wie ist die Original- und Referenzzuordnung auf pharmazie.com abrufbar?

    Weitere Begriffe

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