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August 6, 2026
6 Minuten

Reimport

Reimport bezeichnet ein Arzneimittel, das ein deutscher Hersteller zunächst ins Ausland exportiert hat und das ein unabhängiger Händler anschließend nach Deutschland zurückführt und hier vertreibt, meist wegen Preisunterschieden zwischen den Märkten. Der Reimporteur passt Packung und Kennzeichnung an deutsche Vorgaben an und bringt das Produkt unter eigener Pharmazentralnummer in Verkehr.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Ein Reimport ist ein für den deutschen Markt hergestelltes, exportiertes und wieder nach Deutschland zurückgeführtes Arzneimittel, vertrieben unter eigener PZN.
    • Ein Parallelimport unterscheidet sich nur in der Herkunft: Ware aus einem anderen EU- oder EWR-Staat statt aus einem deutschen Export.
    • Ein Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG ist patientenbezogen und betrifft ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel, kein gewerblicher Vertriebsweg.
    • Die Importförderung nach § 129 Abs. 1 SGB V verlangt einen gestaffelten Preisabstand: mindestens 15 Prozent, 15 Euro oder 5 Prozent, je nach Preisstufe.
    • Ein Reimport trägt eine eigene PZN und verweist über eine Importgruppennummer auf die PZN der Originalpackung, worüber sich Importe erkennen und filtern lassen.

    Reimport bezeichnet ein Arzneimittel, das ursprünglich für den deutschen Markt hergestellt, ins Ausland exportiert und anschließend von einem Händler nach Deutschland zurückgeführt und hier erneut in Verkehr gebracht wird, in der Regel unter einer eigenen Pharmazentralnummer.

    Der Weg ist also zweistufig: Ein Produkt verlässt Deutschland als Export, wird in einem anderen Markt gehandelt und kommt von dort zurück. Wirtschaftlicher Treiber sind die unterschiedlichen Arzneimittelpreise zwischen den Ländern. Ein Reimporteur kauft dort ein, wo das identische Präparat günstiger ist, und bietet es in Deutschland unterhalb des Originalpreises an. Möglich wird das durch den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt, der mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen zwischen Mitgliedstaaten grundsätzlich untersagt (Art. 34 AEUV).

    Reimport, Parallelimport oder Einzelimport?

    Kurz: Die drei unterscheiden sich in Herkunft und Rechtsgrundlage. Ein Reimport war ursprünglich für Deutschland bestimmt und kehrt nach einem Export zurück. Ein Parallelimport stammt aus einem anderen EWR-Staat, in dem das Arzneimittel zuerst in Verkehr gebracht wurde. Ein Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG ist patientenbezogen und betrifft ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel.

    TypHerkunftZweck und UmfangRechtsgrundlage
    ReimportUrsprünglich für den deutschen Markt hergestellt, exportiert, dann zurückgeführtGewerblicher Vertrieb, eigene PZNVereinfachtes Zulassungsverfahren beim BfArM
    ParallelimportAus einem anderen EU- oder EWR-Staat bezogen, in dem es zuerst in Verkehr gebracht wurdeGewerblicher Vertrieb, eigene PZNVereinfachtes Zulassungsverfahren beim BfArM
    EinzelimportIn Deutschland nicht zugelassen, im Ausland rechtmäßig im VerkehrPatientenbezogen, geringe Menge, auf Verschreibung§ 73 Abs. 3 AMG, nur wenn kein vergleichbares Arzneimittel verfügbar

    Die ersten beiden sind gewerbliche Importwege für dasselbe, in Deutschland zugelassene Präparat, sie liefern lediglich eine günstigere Bezugsquelle. Der Parallelimport grenzt sich vom Reimport allein durch die Herkunft ab: Ware aus einem anderen EWR-Staat statt aus einem deutschen Export. Der Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG ist etwas anderes, er verschafft einem einzelnen Patienten Zugang zu einem hierzulande nicht zugelassenen Arzneimittel, in geringer Menge und auf Verschreibung, wenn kein wirkstoffidentisches und in der Wirkstärke vergleichbares Präparat im Inland zur Verfügung steht (§ 73 AMG). Reimport und Parallelimport drehen sich um den Preis, der Einzelimport um die Versorgung.

    Warum ein Reimport eine eigene PZN trägt

    Ein Reimport ist datentechnisch ein eigener Artikel, nicht derselbe Datensatz wie die deutsche Originalpackung, obwohl dasselbe Arzneimittel darin steckt. Der Reimporteur passt Sprache, Packungsgröße und Sicherheitsmerkmale an die deutschen Vorgaben an und bringt die Packung unter einer eigenen Pharmazentralnummer in Verkehr. Für die Praxis folgen daraus zwei Konsequenzen.

    Erstens der Preis. Die Importförderung nach § 129 Abs. 1 SGB V bevorzugt weiterhin die günstigere importierte Packung, allerdings über einen gestaffelten Preisabstand: mindestens 15 Prozent günstiger bis 100 Euro, mindestens 15 Euro günstiger zwischen 100 und 300 Euro und mindestens 5 Prozent günstiger über 300 Euro (§ 129 SGB V). Wie diese Vorgabe rechnerisch als Importquote abgebildet wird, hängt an genau diesem Preisabstand je Packung.

    Zweitens die Kennung. Wer Reimporte erkennen oder aus einer Liste ausschließen will, folgt den Identifikatoren, nicht dem Handelsnamen. Ein Reimport verweist im Artikelstamm auf die PZN der Originalpackung und ist über eine Importgruppennummer mit verwandten Importen verknüpft. Der Handelsname allein ist unzuverlässig, weil Reimport und Original oft nahezu gleich heißen.

    Reimporte auf pharmazie.com

    pharmazie.com kennzeichnet Reimport- und Importartikel im Artikelstamm und führt den Preisbezug je Pharmazentralnummer, sodass Sie von einer Originalpackung zu ihren Reimporten und zurück navigieren, statt aus dem Handelsnamen zu raten. Das adressiert vor allem Importeure und Großhandel, die Importbeziehungen datenseitig auswerten.

    • Felder: Reimport-Kennzeichnung, PZN der Originalpackung, Importgruppennummer und Preisbezug
    • Granularität: je PZN
    • Quelle: ABDA-Artikelstamm (ABDATA Pharma-Daten-Service)
    • Zugriff: Web-App, REST-API, Datenexport

    Ehrlich gesagt beschreiben diese Felder die Kennzeichnung und die Identifikatorbeziehung zwischen Reimport und Original, keine Abdeckungsgarantie und keine Beschaffungsempfehlung. Ob ein bestimmter Reimport aktuell der günstigste oder lieferbar ist, ist eine separate, schnelllebige Frage, die Sie gegen die tagesaktuellen Preis- und Verfügbarkeitsdaten klären.

    Testzugang anfordern und Reimportbeziehungen je PZN im Artikelstamm prüfen.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist ein Reimport?
    Was ist der Unterschied zwischen Reimport und Parallelimport?
    Was ist ein Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG?
    Warum hat ein Reimport eine eigene PZN?
    Gilt für Apotheken noch eine Importförderung?
    Wie erkenne oder filtere ich Reimporte in einer Artikelliste?

    Weitere Begriffe

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