Wer ein Arzneimittel im Ausland sucht, sucht selten das Produkt und fast immer die Zuordnung. Welche Felder eine Import-Zuordnung trägt, wie sie hergestellt wird, wie weit die Abdeckung reicht und wo die Aussagekraft endet.






Wer ein Arzneimittel im Ausland sucht, sucht selten das Produkt und fast immer die Zuordnung. Welcher Artikel im Zielland entspricht dem deutschen, und woran erkennt man das belastbar? Diese Seite beschreibt, welche Felder eine Import-Zuordnung trägt, wie sie hergestellt wird, wie weit die Abdeckung reicht und wo die Aussagekraft endet.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Was ist enthalten | Arzneimittel- und Produktdaten aus 50+ Ländern, verknüpft mit dem deutschen Artikelstamm |
| Zuordnung über | Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße, nicht über den Handelsnamen |
| Preise | Preisdaten sind DACH-fokussiert. Für andere Länder liegen Produktdaten vor, keine flächendeckenden Preise |
| Bezug | Oberfläche, Export oder Schnittstelle |
| Aktualisierung | täglich für den Artikelstamm, 14-tägig für Preis-Updates |
Dasselbe Präparat heißt in zwei Ländern häufig verschieden, und derselbe Name steht in zwei Ländern gelegentlich für verschiedene Zusammensetzungen. Wer über den Namen zuordnet, bekommt Treffer, die keine sind, und übersieht Treffer, die welche wären.
Belastbar ist die Zuordnung über die Kombination aus Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße. Der ATC-Code grenzt vor, ersetzt die Prüfung aber nicht: Er beschreibt die therapeutische Gruppe, nicht die Austauschbarkeit einer konkreten Packung.
| Feld | Wofür | Was ohne das Feld passiert |
|---|---|---|
| Wirkstoff und Wirkstoffmenge | die eigentliche Gleichheitsprüfung | Stärken lassen sich nicht vergleichen, 500 mg und 2 × 250 mg verschwimmen |
| Darreichungsform | Abgrenzung retardiert, magensaftresistent, Lösung gegen Tablette | formal gleiche Wirkstoffe, therapeutisch verschiedene Produkte |
| Packungsgröße und Einheit | Mengen- und Preisvergleich je Einheit | Preise je Packung werden verglichen statt Preise je Einheit |
| Zulassungsinhaber | Herkunft und Verantwortlichkeit | Parallelvertrieb und Original sind nicht unterscheidbar |
| Zulassungsnummer | eindeutige Referenz im Zielland | der Nachweis im Vorgang fehlt |
| deutsche PZN des Bezugsartikels | Rückverknüpfung ins eigene System | das Ergebnis lässt sich nicht auf die eigene Artikelliste zurückführen |
Drei Begriffe, die im Alltag durcheinandergehen und drei verschiedene Vorgänge bezeichnen.
| Was es ist | Datenfrage dahinter | |
|---|---|---|
| Parallelimport | ein im Ausland in Verkehr gebrachtes Arzneimittel wird nach Deutschland eingeführt und hier vertrieben | Welcher ausländische Artikel entspricht dem deutschen? |
| Reimport | ein ursprünglich in Deutschland hergestelltes Arzneimittel kehrt nach dem Export zurück | dieselbe Zuordnungsfrage, zusätzlich die Herkunft |
| Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG | Beschaffung eines in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittels für einen konkreten Bedarf | Gibt es das Präparat überhaupt irgendwo, und unter welchem Namen? |
Die ersten beiden sind Handelsvorgänge mit vorhandenem deutschem Gegenstück, der dritte ist eine Beschaffung ohne deutsches Gegenstück. Verfahren, Genehmigung und Dokumentation des Einzelimports beschreibt der Beitrag Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG.
Produktdaten aus 50+ Ländern. Damit lässt sich die Frage „gibt es ein entsprechendes Präparat und wie heißt es dort" für einen großen Teil der Fälle beantworten.
Preisdaten sind DACH-fokussiert. Das ist die wichtigste Einschränkung dieser Seite, und sie steht bewusst hier und nicht im Kleingedruckten. Ein länderübergreifender Preisvergleich ist keine Abfrage, sondern ein Projekt: Die Preise stehen auf verschiedenen Handelsstufen, in verschiedenen Währungen, mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen und Rabattlogiken. Wer sie ohne Normalisierung nebeneinanderlegt, vergleicht nicht.
Keine Aussage über Beschaffbarkeit. Dass ein Artikel im Zielland zugelassen und gelistet ist, heißt nicht, dass er verfügbar ist oder geliefert wird.
Keine Rechtsprüfung. Ob ein konkreter Import zulässig ist, ob eine Erlaubnis vorliegt und wie zu kennzeichnen ist, entscheiden Ihre Regulatory- und Rechtsfunktion, nicht der Datensatz.
Keine Substitutionsempfehlung. Die Daten zeigen, welche Artikel sich in Wirkstoff, Stärke und Form entsprechen. Ob im konkreten Fall ausgetauscht werden darf, ist eine fachliche und regulatorische Entscheidung.
Der Portalzugang beginnt bei 135 EUR im Monat, netto zzgl. USt. Wenn Sie prüfen wollen, wie viele Ihrer Artikel eine belastbare Entsprechung im Zielland haben, bringen Sie eine PZN-Liste mit: Demo buchen.
Weiterführend: welche Datenklassen insgesamt zur Verfügung stehen und was bei einem nicht lieferbaren Artikel der Weg ins Ausland bedeutet.
Dieser Inhalt richtet sich an Fachkreise und stellt keine medizinische oder rechtliche Beratung dar. Zuletzt geprüft: September 2026.
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Beim Parallelimport wird ein im Ausland in Verkehr gebrachtes Arzneimittel nach Deutschland eingeführt und hier vertrieben. Beim Reimport kehrt ein ursprünglich in Deutschland hergestelltes Arzneimittel nach dem Export zurück. Die Datenfrage ist in beiden Fällen dieselbe Zuordnung, beim Reimport kommt die Herkunft hinzu.
Über die Kombination aus Wirkstoff, Wirkstoffmenge, Darreichungsform und Packungsgröße, nicht über den Handelsnamen. Dasselbe Präparat heißt in zwei Ländern häufig verschieden, und derselbe Name steht gelegentlich für verschiedene Zusammensetzungen. Der ATC-Code grenzt vor, ersetzt die Prüfung aber nicht.
Die Daten führen je Artikel den Zulassungsinhaber und die Zulassungsnummer im Zielland. Daraus lässt sich ableiten, wer hinter einem Import steht. Eine kuratierte Anbieterliste ist das nicht, und sie wäre auch nur so aktuell wie ihr Pflegestand.
Arzneimittel- und Produktdaten liegen für 50+ Länder vor. Die Preisdaten sind DACH-fokussiert. Für andere Länder gibt es keine flächendeckenden Preise. Ein länderübergreifender Preisvergleich braucht außerdem eine Normalisierung über Handelsstufe, Währung und Mehrwertsteuer, sonst vergleicht er nicht.
Nein. Dass ein Artikel im Zielland zugelassen und gelistet ist, heißt nicht, dass er verfügbar ist oder geliefert wird. Zulassung und Beschaffbarkeit sind zwei verschiedene Fragen, und die zweite beantwortet nur der Lieferant.
Nein. Ob ein konkreter Import zulässig ist, ob eine Erlaubnis vorliegt und wie zu kennzeichnen ist, entscheiden Ihre Regulatory- und Rechtsfunktion. Die Daten liefern die Zuordnung und die Nachweise dazu, nicht die Bewertung.