Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
6 Minuten

Vier-günstigste-Regel (G4)

Die Vier-günstigste-Regel, in der Marktbeobachtung als G4 geführt, ist die Abgaberegel nach 129 SGB V: Liegt kein Rabattvertrag vor, bleibt ein Generikum nur wirtschaftlich abgabefähig, solange es zu den vier preisgünstigsten wirkstoffgleichen Arzneimitteln seiner Austauschgruppe zählt. Sie füllt die Lücke, wenn kein Rabattvertrag greift.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Die Vier-günstigste-Regel (G4) nach 129 SGB V greift nur, wenn kein Rabattvertrag zur Anwendung kommt.
    • Ein Generikum ohne Rabattvertrag bleibt nur abgabefähig, solange es zu den vier preisgünstigsten wirkstoffgleichen Arzneimitteln zählt.
    • Die Auswahl folgt Preisstufen des Rahmenvertrags nach 129 Abs. 2 SGB V, gesetzliche Rabatte nach 130a fließen in den Preis ein.
    • Seit 1. Juli 2020 sind es vier statt drei Präparate, im Markt als G4 oder 4G-Alert geführt.
    • pharmazie.com liefert Preis- und Rangfolgen-Kontext je PZN per REST-API, ohne Abdeckungs-Claim.

    Die Vier-günstigste-Regel bestimmt, dass eine Apotheke ein wirkstoffgleiches Generikum ohne Rabattvertrag nur abgeben darf, wenn es zu den vier preisgünstigsten Präparaten seiner Austauschgruppe zählt. Marktseitig kursiert sie auch als G4, 4G-Alert oder G-Alert.

    Rechtsgrundlage ist 129 Abs. 1 SGB V. Die Regel steht am Ende einer festen Rangfolge: Vorrang hat stets die Ersetzung durch ein rabattiertes Präparat nach einer Vereinbarung gemäß 130a Abs. 8 SGB V. Erst wenn kein Rabattvertrag greift oder der Rabattpartner nicht lieferbar ist, entscheidet die Preisrangfolge. Für das Verhältnis zur Substitution ist der Eintrag Aut idem maßgeblich, betroffen ist stets ein Generikum ohne ärztlichen Austauschausschluss.

    Wann greift die Vier-günstigste-Regel?

    Sie greift ausschließlich, wenn kein Rabattvertrag zur Anwendung kommt. Die folgende Rangfolge fasst die Reihenfolge nach 129 Abs. 1 SGB V zusammen.

    RangAbgabekriteriumRechtsbezug
    1Rabattiertes wirkstoffgleiches Präparat130a Abs. 8 SGB V
    2Eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel (G4)129 Abs. 1 SGB V, Rahmenvertrag nach 129 Abs. 2
    3Verordnetes Präparat als PreisobergrenzeRahmenvertrag nach 129 Abs. 2 SGB V

    Wie werden die vier preisgünstigsten Arzneimittel ermittelt?

    Maßgeblich ist der Rahmenvertrag nach 129 Abs. 2 SGB V zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband. Die Auswahl folgt Preisstufen:

    1. Ausgangspunkt ist die niedrigste Preisstufe der wirkstoffgleichen Gruppe.
    2. Enthält sie vier oder mehr Präparate, kommen nur diese in Betracht.
    3. Sind es weniger als vier, erweitert die nächsthöhere Stufe die Auswahl, bis vier Arzneimittel erreicht sind.
    4. Bei der Preisermittlung werden die gesetzlichen Rabatte nach 130a Abs. 1, 1a, 2, 3a und 3b SGB V berücksichtigt.
    5. Das abgegebene Präparat darf nicht teurer sein als das verordnete.

    Seit dem Rahmenvertrag zum 1. Juli 2020 sind es vier statt zuvor drei preisgünstigste Arzneimittel, weshalb Marktbeobachter von G4 oder einem 4G-Alert sprechen.

    Welchen Datenkontext liefert pharmazie.com je PZN?

    pharmazie.com hält den Preis- und Rangfolgen-Kontext strukturiert je PZN im Preis-Tab bereit, abrufbar per REST-API und Datenexport. Es werden keine Abdeckungs- oder Vollständigkeits-Aussagen getroffen, und keine tagesaktuelle G4-Abgaberangfolge berechnet.

    • Preis-Kaskade je PZN: APU, EK, VK, FB und Rabattwert-Summe (RAB).
    • Pflichtrabatte als Einzelfelder, unter anderem 130a Abs. 3a (Preismoratorium) und Abs. 3b (Generika).
    • Flag "Rabattverträge gem. 130a Abs. 8 SGB V vorhanden" sowie ein eigener Tab mit den kontrahierenden Kassen je Versichertenanteil.
    • Feld Preisvergleich und Festbetragsgruppe zur Einordnung der wirkstoffgleichen Gruppe.
    • Zugriff je PZN per REST-API und strukturiertem Datenexport, ohne Abdeckungs-Claim.

    Sie möchten Preis-, Rabatt- und Rangfolgen-Kontext je PZN in Ihre Systeme holen? Sprechen Sie mit unserem Team über den Datenexport per REST-API.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist die Vier-günstigste-Regel?
    Wann greift die Vier-günstigste-Regel?
    Wie werden die vier preisgünstigsten Arzneimittel ermittelt?
    Was bedeuten G4, 4G-Alert und G-Alert?
    Wie hängt die Vier-günstigste-Regel mit Aut idem zusammen?
    Welche Rabatte zählen bei der Preisermittlung?

    Weitere Begriffe

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