Kurz gefasstEin Wirkstoffdossier ist eine strukturierte, wirkstoffbezogene Zusammenstellung von Angaben zu einem Arzneistoff. Im regulatorischen Kern meint der Begriff das Active Substance Master File (ASMF), mit dem ein Wirkstoffhersteller die Qualitätsdokumentation eines Wirkstoffs bei der Zulassungsbehörde hinterlegt.
Das ASMF-Verfahren verfolgt ein doppeltes Ziel. Es schützt das vertrauliche Herstellungswissen des Wirkstoffherstellers und erlaubt zugleich dem Antragsteller, die volle Verantwortung für die Qualität des Arzneimittels zu übernehmen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur nennt als Hauptzweck den Schutz des vertraulichen geistigen Eigentums oder Know-hows des Wirkstoffherstellers. Dazu wird das Dossier in zwei Teile geteilt: einen offenen Teil (Applicant's Part) und einen vertraulichen Teil (Restricted Part).
| Merkmal | Offener Teil (Applicant's Part) | Eingeschränkter Teil (Restricted Part) |
|---|---|---|
| Vertraulichkeit | Nicht vertraulich, dem Antragsteller zugänglich | Vertraulich, der Behörde vorbehalten |
| Typischer Inhalt | Allgemeine Qualitätsangaben, Spezifikationen, Prüfmethoden | Detaillierte Herstellungsschritte, Prozessparameter, kritische Reaktionsbedingungen |
| Funktion | Ermöglicht dem Antragsteller die Qualitätsverantwortung | Schützt das Know-how des Wirkstoffherstellers |
Das vollständige ASMF wird einmalig bei der zuständigen Behörde registriert und über eine Zugangserklärung (Letter of Access) für ein konkretes Zulassungsverfahren freigegeben. In Deutschland akzeptiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ASMF grundsätzlich für chemisch definierte Wirkstoffe, nicht jedoch für biologische Wirkstoffe. Offener und eingeschränkter Teil tragen jeweils eine eigene Versionsnummer und können unabhängig voneinander aktualisiert werden.
Neben der regulatorischen Bedeutung wird Wirkstoffdossier in der Informations- und Datenbankpraxis für eine wirkstoffbezogene Monographie verwendet, die klinische und pharmakologische Angaben je Wirkstoff bündelt: etwa Anwendungsgebiete, Applikationswege, Salzformen und Warnhinweise. Diese Dossier-Sicht ist keine Einreichung im Zulassungsverfahren, sondern eine strukturierte Aufbereitung für die Recherche. Wer den Begriff verwendet, sollte offenlegen, welche Lesart gemeint ist. Verwandte Grundlagen finden Sie zum Wirkstoff (API), zur Zulassung (Marketing Authorisation) und zum ATC-Code.
pharmazie.com führt wirkstoffbezogene Stammdaten je Arzneimittel und PZN und bündelt sie mit klinisch-pharmakologischen Wirkstoffdossiers. Die Plattform ist eine Rechercheumgebung, keine Einreichungs- oder Registrierungsplattform für ASMF im Zulassungsverfahren.
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Ein Wirkstoffdossier ist eine strukturierte, wirkstoffbezogene Informationssammlung. Der Begriff hat zwei Lesarten: regulatorisch das Active Substance Master File (ASMF), mit dem ein Wirkstoffhersteller Qualitätsdaten vertraulich bei der Zulassungsbehörde hinterlegt, und datenbankseitig eine wirkstoffbezogene Monographie, die klinische und pharmakologische Angaben je Wirkstoff bündelt. Beide Bedeutungen sollten Fachkreise klar auseinanderhalten.
Das ASMF gliedert sich in zwei Teile. Der offene Teil (Applicant's Part) enthält allgemeine Qualitätsangaben und ist dem Antragsteller zugänglich. Der eingeschränkte Teil (Restricted Part) enthält vertrauliche Herstellungsdetails wie Prozessparameter und kritische Reaktionsbedingungen und bleibt der Behörde vorbehalten. So schützt das Verfahren das Know-how des Wirkstoffherstellers.
Das ASMF-Verfahren verfolgt ein doppeltes Ziel. Es schützt das vertrauliche Herstellungswissen des Wirkstoffherstellers und erlaubt dem Antragsteller zugleich, die volle Verantwortung für die Qualität und Qualitätskontrolle des Arzneimittels zu übernehmen. Die zuständige Behörde erhält alle Informationen, die sie zur Bewertung der Eignung des Wirkstoffs benötigt, ohne dass vertrauliches Know-how offengelegt wird.
Das vollständige ASMF wird einmalig bei der zuständigen Behörde registriert. Über eine Zugangserklärung (Letter of Access) gibt der Wirkstoffhersteller den Zugriff für ein konkretes Zulassungsverfahren frei. Der Antragsteller verweist in seinem Zulassungsantrag auf das ASMF, bleibt aber für die Qualität des Arzneimittels verantwortlich. Offener und eingeschränkter Teil tragen eigene Versionsnummern.
Nein. Das ASMF-Verfahren ist auf chemisch definierte Wirkstoffe ausgelegt. In Deutschland akzeptiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ASMF grundsätzlich für chemisch definierte Wirkstoffe, nicht jedoch für biologische Wirkstoffe. Für biologische Wirkstoffe gelten andere Anforderungen an die Qualitätsdokumentation. Prüfen Sie den jeweils einschlägigen Leitfaden der Behörde für Ihren Wirkstofftyp.
pharmazie.com führt wirkstoffbezogene Stammdaten je Arzneimittel und PZN, etwa ATC-Code, Wirkstärke und Salzformen, und bündelt sie mit klinisch-pharmakologischen Wirkstoffdossiers zu Anwendungsgebieten und Warnhinweisen. Die Plattform ist eine Rechercheumgebung, keine Einreichungs- oder Registrierungsplattform für ASMF im Zulassungsverfahren. Für die ASMF-Einreichung bleiben die Zulassungsbehörden maßgeblich.