Kurz gefasstDie Wirkstärke (englisch strength) bezeichnet die Menge an Wirkstoff je Einheit eines Arzneimittels, etwa je Tablette, je Kapsel oder je Milliliter Lösung. Sie ist ein artikelbezogenes Merkmal und Teil der eindeutigen Beschreibung eines Arzneimittels.
Angegeben wird die Wirkstärke als Masse je Darreichungseinheit (etwa 500 mg je Tablette), als Konzentration (etwa 5 mg/ml) oder als Massenanteil. In der jeweiligen Darreichungsform, in der Fachinformation und auf der Kennzeichnung ist sie eine Pflichtangabe: Nach § 10 und § 11 Arzneimittelgesetz sind Bezeichnung, Stärke und die Wirkstoffe nach Art und Menge auszuweisen.
Die Angabe richtet sich nach der Darreichungsform und dem Bezug, auf den sich die Menge bezieht. Feste Formen nennen die Masse je Einheit, flüssige Formen eine Konzentration.
| Angabeform | Beispiel | Typische Darreichungsform |
|---|---|---|
| Masse je Einheit | 500 mg je Tablette | Tabletten, Kapseln |
| Konzentration (Masse je Volumen) | 5 mg/ml | Lösungen, Injektabilia |
| Menge je Dosis | 100 µg je Sprühstoß | Sprays, Inhalate |
| Massenanteil | 1 % Creme | halbfeste Formen |
Die Wirkstärke grenzt ansonsten gleiche Präparate voneinander ab: Eine Tablette mit 500 mg und eine mit 1.000 mg desselben Wirkstoffs (API) sind zwei verschiedene Artikel. Ändert sich die Stärke, ändert sich der Artikel, und es kann eine neue PZN vergeben werden. Damit gehört die Stärke zu den identifizierenden Merkmalen eines Arzneimittels.
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Die Wirkstärke gibt an, wie viel Wirkstoff je Einheit eines Arzneimittels enthalten ist, etwa 500 mg je Tablette oder 5 mg/ml Lösung. Sie ist ein artikelbezogenes Merkmal und Teil der eindeutigen Arzneimittelbeschreibung. In Fachinformation und Kennzeichnung ist sie eine gesetzliche Pflichtangabe.
Die Wirkstärke wird abhängig von der Darreichungsform angegeben: bei festen Formen als Masse je Einheit, etwa 500 mg je Tablette, bei flüssigen Formen als Konzentration, etwa 5 mg/ml. Weitere Formen sind Massenanteile in Prozent oder Internationale Einheiten (I.E.) je Dosis. Maßgeblich ist stets der Bezug auf die Einheit.
Ja. Nach § 10 Arzneimittelgesetz muss die Bezeichnung des Arzneimittels von Stärke und Darreichungsform gefolgt werden, und die Wirkstoffe sind nach Art und Menge auszuweisen. § 11 verlangt die quantitative Zusammensetzung nach Wirkstoffen in der Packungsbeilage. Damit ist die Wirkstärke auf Kennzeichnung und in der Fachinformation verpflichtend.
Weil sie ansonsten identische Präparate voneinander abgrenzt. Zwei Tabletten mit demselben Wirkstoff, aber 500 mg und 1.000 mg, sind zwei verschiedene Artikel. Die Stärke gehört damit zu den eindeutigen Merkmalen eines Arzneimittels. Ändert sich die Stärke, entsteht ein anderer Artikel, für den eine neue PZN vergeben werden kann.
Die Wirkstärke ist ein festes, artikelbezogenes Merkmal des Arzneimittels und beschreibt den Wirkstoffgehalt je Einheit. Die Dosierung dagegen ist die anwendungsbezogene Menge, die einem Patienten über einen Zeitraum verabreicht wird. Sie ergibt sich aus Wirkstärke, Einzeldosis und Häufigkeit und variiert je nach Indikation und Person.
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