Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 10, 2026
5 Minuten

Normgröße (N1, N2, N3)

Die Normgröße (Packungsgrößenkennzeichen N1, N2, N3) ordnet Fertigarzneimittel-Packungen standardisierten Größenklassen zu. Grundlage ist die Packungsgrößenverordnung. Seit 2013 erfolgt die Zuordnung messzahlbasiert: Das BfArM legt je Wirkstoff und Anwendungsgebiet Messzahlen fest, die eine Behandlungsdauer abbilden, etwa rund zehn, dreißig oder hundert Tage. Nicht jede Packung trägt ein N-Kennzeichen.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Die Normgröße (N1, N2, N3) klassifiziert Fertigarzneimittel-Packungen nach abgedeckter Behandlungsdauer.
    • Rechtsgrundlage ist die Packungsgrößenverordnung; seit dem 1. Juli 2013 erfolgt die Zuordnung messzahlbasiert.
    • Das BfArM legt Messzahlen je Wirkstoff und Anwendungsgebiet fest, die Stückzahlen sind daher wirkstoffabhängig.
    • N1 steht für rund 10, N2 für 30, N3 für 100 Behandlungstage.
    • Nicht jede Packung trägt ein N-Kennzeichen.

    Die Normgröße ist ein standardisiertes Packungsgrößenkennzeichen (N1, N2, N3), das Fertigarzneimittel-Packungen anhand ihrer Reichdauer einer festen Größenklasse zuordnet. Das Kennzeichen unterstützt Verordnung, Abrechnung und den Vergleich von Packungen im deutschen Erstattungskontext.

    Rechtsgrundlage ist die Packungsgrößenverordnung (PackungsV). Seit dem 1. Juli 2013 erfolgt die Zuordnung messzahlbasiert: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) legt, abgestimmt mit dem Bundesministerium für Gesundheit, je Wirkstoff und Anwendungsgebiet sogenannte Messzahlen fest. Diese bilden eine Behandlungsdauer ab und machen Packungsgrößen über verschiedene Präparate hinweg vergleichbar. Die konkreten Stückzahlen sind deshalb wirkstoffabhängig und nicht pauschal festgelegt.

    Wie werden N1, N2 und N3 bestimmt?

    Maßgeblich ist nicht eine feste Tablettenzahl, sondern die abgedeckte Behandlungsdauer. Das BfArM ordnet jedem Wirkstoff Messzahlen zu, die den Stückzahlbereich für N1, N2 und N3 definieren.

    KennzeichenTypische ReichdauerToleranzAnwendung
    N110 Tage±20 %Akuttherapie, Ersteinstellung
    N230 Tage±10 %Therapie mit ärztlicher Begleitung
    N3100 Tage-5 %Dauertherapie

    Warum trägt nicht jede Packung ein N-Kennzeichen?

    Ein N-Kennzeichen setzt eine passende Messzahl voraus. Fehlt sie oder liegt die Packung außerhalb der definierten Bereiche, bleibt die Packung ohne Normgröße. Auch nicht erstattungsfähige Arzneimittel tragen kein N-Kennzeichen.

    Datensteckbrief

    • Rechtsgrundlage: Packungsgrößenverordnung (PackungsV)
    • Systematik: messzahlbasiert seit 1. Juli 2013, je Wirkstoff und Anwendungsgebiet
    • Zuständig: BfArM, abgestimmt mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Bekanntmachung im Bundesanzeiger
    • Werte: N1, N2, N3; Stückzahlen wirkstoffabhängig, nicht pauschal
    • Zuordnung: je Packung, referenzierbar über die PZN
    • Auf pharmazie.com: Normgröße und Packungsgröße je PZN abrufbar, per REST-API und Datenexport

    Die Normgröße ergänzt weitere strukturierte Attribute einer Packung wie Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis und lässt sich so in Verordnungs-, Preis- und Erstattungslogiken einbinden.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was bedeuten N1, N2 und N3?
    Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Normgröße?
    Was ist eine Messzahl?
    Warum sind die Stückzahlen nicht fest?
    Trägt jede Packung ein N-Kennzeichen?
    Wie stellt pharmazie.com die Normgröße bereit?

    Weitere Begriffe

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