Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
6 Minuten

Rezeptur und Defektur

Rezeptur und Defektur bezeichnen zwei Formen der Arzneimittelherstellung in der Apotheke. Eine Rezeptur ist ein auf ärztliche Verordnung individuell für einen einzelnen Patienten hergestelltes Arzneimittel (§ 7 ApBetrO), eine Defektur die Herstellung auf Vorrat im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs (§ 8 ApBetrO), bis zu 100 abgabefertige Packungen pro Tag.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Eine Rezeptur ist ein individuell auf ärztliche Verordnung für einen einzelnen Patienten hergestelltes Arzneimittel (§ 7 ApBetrO).
    • Eine Defektur ist die Herstellung auf Vorrat im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs, bis zu 100 abgabefertige Packungen pro Tag (§ 8 ApBetrO, § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG).
    • Der Kernunterschied: Einzelherstellung auf konkrete Verordnung gegenüber Vorratsherstellung häufig verordneter Arzneimittel.
    • Die GKV-Preisbildung läuft über § 5 AMPreisV und die Hilfstaxe.
    • pharmazie.com liefert die Stoff- und Artikeldaten je PZN per Web-App, REST-API und Datenexport.

    Rezeptur und Defektur sind die beiden Formen der patientenindividuellen und der vorrätigen Arzneimittelherstellung in der Apotheke. Eine Rezeptur entsteht auf ärztliche Verordnung für einen einzelnen Patienten, eine Defektur wird auf Vorrat im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs hergestellt.

    Die rechtliche Grundlage liefert die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Das Rezepturarzneimittel nach § 7 ApBetrO wird nach ärztlicher Verschreibung hergestellt und muss der Verordnung entsprechen. Vor der Herstellung steht eine pharmazeutische Plausibilitätsprüfung von Dosierung, Applikationsart und Haltbarkeit, die Herstellung selbst wird protokolliert und vom Apotheker freigegeben.

    Das Defekturarzneimittel nach § 8 ApBetrO wird dagegen auf Vorrat produziert, nach einer vorher erstellten schriftlichen Herstellungsanweisung. Die entscheidende Mengengrenze steht nicht in der ApBetrO, sondern in § 21 Absatz 2 Nummer 1 AMG: Bis zu 100 abgabefertige Packungen an einem Tag darf die Apotheke im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs ohne arzneimittelrechtliche Zulassung herstellen. Oberhalb dieser Grenze greift die Zulassungspflicht.

    Für die Preisbildung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gelten eigene Regeln. Der Apothekenzuschlag für Zubereitungen aus Stoffen ergibt sich aus § 5 der Arzneimittelpreisverordnung, die Preise für die eingesetzten Stoffe und Zubereitungen werden ergänzend über die Hilfstaxe zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband vereinbart (§ 129 SGB V). Wie daraus der Abgabepreis entsteht, zeigt der Eintrag zum Apothekenverkaufspreis.

    Rezeptur oder Defektur, was ist der Unterschied?

    Der Unterschied liegt im Anlass und im Zeitpunkt der Herstellung. Die Rezeptur ist Einzelherstellung auf eine konkrete Verordnung hin, für genau einen Patienten. Die Defektur ist Vorratsherstellung häufig verordneter Arzneimittel, bevor die einzelne Verordnung vorliegt, begrenzt auf 100 abgabefertige Packungen pro Tag. Damit unterscheiden sie sich auch in Dokumentation und Prüfung.

    MerkmalRezepturDefektur
    Rechtsgrundlage§ 7 ApBetrO§ 8 ApBetrO, § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
    Anlasskonkrete ärztliche Verordnunghäufige Verordnung, Herstellung auf Vorrat
    Bezugeinzelner Patientüblicher Apothekenbetrieb
    Mengengrenzekeine feste Stückzahlbis zu 100 abgabefertige Packungen pro Tag
    Zulassungkeine erforderlichzulassungsfrei bis zur 100er-Grenze
    GKV-Preisbildung§ 5 AMPreisV, Hilfstaxe§ 5 AMPreisV, Hilfstaxe

    Welche Daten braucht die Apotheke für Rezeptur und Defektur?

    Ob eine Zubereitung plausibel geprüft und korrekt bepreist ist, hängt an belastbaren Stoff- und Artikeldaten: Ausgangsstoffe, Darreichungsformen, Packungsgrößen und der jeweils zugeordnete Preis je Pharmazentralnummer (PZN). Auf pharmazie.com sind diese Artikel- und Stoffdaten je PZN abrufbar, über die Web-App sowie per REST-API und Datenexport. Für Krankenhausapotheken, die Rezepturen und Defekturen in größerem Umfang herstellen, lässt sich der Datenbezug so direkt an die eigenen Systeme anbinden.

    • Feld: Artikel- und Stoffgrunddaten je PZN, inklusive Ausgangsstoffen, Darreichungsform und Packungsgröße
    • Granularität: je PZN
    • Quelle: ABDA-Artikelstamm und angebundene Fachdatenbanken
    • Stand: tagesaktuell, mit Quellen- und Datumsstempel auf jeder Detailseite
    • Zugang: Web-App, REST-API, Datenexport

    Eine ehrliche Einschränkung: pharmazie.com ersetzt nicht die apothekeneigene Herstellungs- und Prüfdokumentation nach ApBetrO. Die Plattform liefert die Stoff- und Artikeldaten als Grundlage, die rechtssichere Protokollierung der einzelnen Herstellung bleibt Aufgabe der Apotheke.

    Sie möchten prüfen, welche Stoff- und Artikeldaten je PZN für Ihre Rezeptur- und Defekturherstellung verfügbar sind? Vereinbaren Sie eine 30-minütige Demo von pharmazie.com.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist der Unterschied zwischen Rezeptur und Defektur?
    Was ist ein Rezepturarzneimittel?
    Was ist ein Defekturarzneimittel?
    Wo ist die Grenze von 100 Packungen geregelt?
    Wie werden Rezepturen für die GKV bepreist?
    Welche Daten unterstützen Rezeptur und Defektur in der Apotheke?

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