Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 6, 2026
7 Minuten

Zulassung (Arzneimittelzulassung)

Zulassung, englisch marketing authorisation, ist die behördliche Genehmigung, die ein Arzneimittel benötigt, bevor es in Verkehr gebracht werden darf. Die zuständige Behörde erteilt sie erst nach Prüfung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit. Rechtsgrundlage in Deutschland ist Paragraf 21 AMG. Möglich sind nationaler, zentraler europäischer und dezentraler Weg.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Eine Zulassung (englisch marketing authorisation) ist die behördliche Genehmigung, die ein Arzneimittel vor dem Inverkehrbringen benötigt.
    • Die Behörde erteilt sie nach Prüfung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, Rechtsgrundlage in Deutschland ist Paragraf 21 AMG.
    • Zuständig sind das BfArM sowie für Impfstoffe und Biologika das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
    • Es gibt vier Wege: nationale Zulassung, zentrale EU-Zulassung (EMA), dezentrales Verfahren (DCP) und gegenseitige Anerkennung (MRP).
    • pharmazie.com führt Zulassungsnummer, Zulassungsinhaber und Zulassungsstatus je Arzneimittel und PZN, per REST-API und Datenexport.

    Zulassung, englisch marketing authorisation, ist die behördliche Genehmigung, die ein Arzneimittel benötigt, bevor es in Verkehr gebracht werden darf. Die zuständige Behörde erteilt sie erst nach Prüfung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.

    Rechtsgrundlage in Deutschland ist Paragraf 21 Arzneimittelgesetz (AMG). Danach dürfen Fertigarzneimittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind oder die Europäische Union eine Genehmigung für das Inverkehrbringen nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 erteilt hat. Zuständige Bundesoberbehörde ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Das PEI betreut nach eigenen Angaben mehr als 2.800 biomedizinische Arzneimittel, darunter über 300 Impfstoffe.

    Dieser Beitrag richtet sich an Fachkreise in Zulassung, Pharmakovigilanz und Arzneimittelinformation.

    Welche Wege zur Zulassung gibt es?

    Es gibt vier Wege: die nationale Zulassung, die zentrale EU-Zulassung, das dezentrale Verfahren (DCP) und das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP). Welcher Weg in Frage kommt, hängt davon ab, für welche Wirkstoffgruppe und in wie vielen Mitgliedstaaten ein Arzneimittel vermarktet werden soll. Bei der zentralen Zulassung bewertet die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Antrag, die Genehmigung erteilt die Europäische Kommission.

    WegZuständige StelleGeltungsbereichTypische Anwendung
    Nationale ZulassungBfArM, PEI (Impfstoffe und Biologika)DeutschlandVermarktung in einem Mitgliedstaat, Rechtsgrundlage Paragraf 21 AMG
    Zentrale EU-ZulassungEMA, Genehmigung durch die Europäische KommissionAlle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, LiechtensteinEin Antrag, eine EU-weit gültige Genehmigung nach Verordnung (EG) Nr. 726/2004, für bestimmte Wirkstoffgruppen verpflichtend
    Dezentrales Verfahren (DCP)Referenz- und betroffene Mitgliedstaaten gemeinsamMehrere EU-Staaten gleichzeitigArzneimittel ohne bestehende nationale Zulassung, das in mehreren Staaten zugleich eingeführt wird
    Gegenseitige Anerkennung (MRP)Referenzmitgliedstaat, Anerkennung durch weitere StaatenWeitere EU-StaatenAusweitung einer bereits bestehenden nationalen Zulassung auf andere Mitgliedstaaten

    Worin unterscheiden sich Zulassung und Registrierung?

    Nicht jedes Arzneimittel durchläuft das Zulassungsverfahren nach Paragraf 21 AMG. Für einzelne Produktgruppen sieht das Arzneimittelgesetz stattdessen eine Registrierung vor, etwa für traditionelle pflanzliche und für homöopathische Arzneimittel. Der Unterschied liegt im Wirksamkeitsnachweis: Die Zulassung verlangt den behördlichen Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Einzelfall. Bei der Registrierung entfällt der Wirksamkeitsnachweis im Einzelfall, während die Anforderungen an Qualität und Unbedenklichkeit bestehen bleiben.

    Wo finden Fachkreise Zulassungsdaten auf pharmazie.com?

    Auf pharmazie.com ist der regulatorische Status jedes Arzneimittels Teil des Artikelstamms und mit den weiteren Stammdaten verknüpft. Geführt werden die Zulassungsnummer, der Zulassungsinhaber (MAH) und der Zulassungsstatus, bei zentral zugelassenen Präparaten ergänzt um die EU-Zulassungsnummer.

    • Felder: Zulassungsnummer, Zulassungsinhaber, Zulassungsstatus
    • Granularität: je Arzneimittel und PZN
    • Quelle: ABDA-Artikelstamm
    • Zugriff: Web-App, REST-API, Datenexport
    • Nachvollziehbarkeit: Quellen- und Datumsstempel je Detailseite

    Eine ehrliche Grenze: pharmazie.com dokumentiert Zulassungsnummer, Zulassungsinhaber und Zulassungsstatus als Stammdaten. Die Zulassungsentscheidung selbst treffen die zuständige Bundesoberbehörde, also BfArM oder PEI, sowie auf EU-Ebene die Europäische Kommission auf Basis der EMA-Bewertung.

    Möchten Sie Zulassungsnummer, Zulassungsinhaber und Zulassungsstatus strukturiert je PZN abrufen? Fordern Sie eine Demo an und prüfen Sie den Zugriff per REST-API und Datenexport.

    Quellen

    Author Image
    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist eine Arzneimittelzulassung?
    Welche Behörde erteilt in Deutschland die Zulassung?
    Welche Zulassungswege gibt es?
    Was ist die zentrale EU-Zulassung?
    Worin unterscheiden sich Zulassung und Registrierung?
    Wo finden Fachkreise den Zulassungsstatus auf pharmazie.com?

    Weitere Begriffe

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