Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
6 Minuten

Lieferengpass

Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann. Er ist ein temporärer, vom pharmazeutischen Unternehmer gemeldeter Zustand, kein Marktaustritt. Für pharmazie.com ist er relevant, weil die tägliche BfArM-Engpassliste dort mit konkreten Ersatzartikeln je PZN verknüpft ist.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung der Auslieferung im üblichen Umfang oder eine nicht bedienbare Mehrnachfrage.
    • Die Meldung an das BfArM beruht auf der Selbstverpflichtung aus dem Pharmadialog, flankiert von den Pflichten des § 52b AMG, darunter die Krankenhaus-Information nach Abs. 3a.
    • Ein Lieferengpass ist kein Versorgungsmangel: Diesen stellt das Bundesministerium für Gesundheit nach § 79 Abs. 5 AMG per Bekanntmachung im Bundesanzeiger fest.
    • „Außer Vertrieb“ ist ein dauerhafter Vertriebsstatus im Artikelstamm, kein temporärer Engpass.
    • Bei Nichtverfügbarkeit erlaubt § 129 Abs. 2a SGB V den Austausch gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches Arzneimittel nach zwei erfolglosen Verfügbarkeitsanfragen.
    • pharmazie.com verknüpft den täglichen BfArM-Feed mit konkreten Ersatzartikeln je PZN, inklusive EU- und internationaler Alternativen.

    Lieferengpass bezeichnet nach der im Pharmadialog festgelegten Definition des BfArM „eine über voraussichtlich 2 Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann“. Ein Lieferengpass ist damit ein temporärer, vom pharmazeutischen Unternehmer gemeldeter Zustand, kein Marktaustritt.

    Der Begriff ist operativ deshalb heikel, weil er regelmäßig mit zwei benachbarten Sachverhalten verwechselt wird. Eine Engpassmeldung an das BfArM ist nicht dasselbe wie ein förmlich festgestellter Versorgungsmangel, und beides ist nicht dasselbe wie der Vertriebsstatus „außer Vertrieb“ im Artikelstamm. Die Unterscheidung entscheidet darüber, ob Sie heute substituieren oder ob Sie dauerhaft auf eine Nachfolge-PZN umstellen müssen.

    Die Ursachen sind heterogen: ein Produktionsproblem an einem einzelnen Standort, Knappheit beim Wirkstoff, ein Nachfragesprung oder die Rücknahme einer Packungsgröße. Gemeinsam ist allen Fällen, dass die entscheidungsrelevante Information verteilt vorliegt. Welches Produkt betroffen ist, wie lange, und was stattdessen abgegeben werden darf, steht teils in der Meldung des Unternehmers, teils im Artikelstamm. Die Zusammenführung beider Seiten ist die eigentliche Arbeit.

    Worin unterscheiden sich Lieferengpass, Versorgungsmangel und „außer Vertrieb“?

    Alle drei beschreiben eine erschwerte oder unmögliche Beschaffung, liegen aber auf verschiedenen Ebenen: eine Unternehmermeldung, eine ministerielle Feststellung und ein Datenfeld im Artikelstamm.

    BegriffWas er bezeichnetWer ihn setztRechtsgrundlage
    LieferengpassUnterbrechung der Auslieferung über voraussichtlich zwei Wochen hinaus oder nicht bedienbare Mehrnachfrage. Das Produkt bleibt im Markt, ist nur nicht im üblichen Umfang lieferbar.Pharmazeutischer Unternehmer, per Meldung an das BfArMSelbstverpflichtung aus dem Pharmadialog, flankiert von den Pflichten des § 52b AMG
    VersorgungsmangelFörmliche Feststellung, dass die Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Arzneimitteln gefährdet ist. Sie eröffnet befristete Ausnahmen, etwa das Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel.Bundesministerium für Gesundheit, per Bekanntmachung im Bundesanzeiger§ 79 Abs. 5 AMG
    Außer VertriebVertriebsstatus im Artikelstamm: Der Unternehmer hat diese Packung aus dem Vertrieb genommen. Ein dauerhafter Zustand für genau diese PZN, kein temporärer Engpass.Pharmazeutischer Unternehmer, über die ArtikeldatenFeld Vertriebsstatus, keine Engpassmeldung

    Praktisch gelesen: Der Lieferengpass ist das Live-Signal, dass eine Substitutionsentscheidung ansteht. Der Versorgungsmangel ist der Zustand, in dem sich die Regeln für diese Substitution lockern. „Außer Vertrieb“ heißt, dass diese Packung nicht zurückkommt und Sie den Nachfolgeartikel suchen sollten, statt zu warten.

    Wer muss einen Lieferengpass melden, und welche Daten sind zu liefern?

    Die Meldearchitektur ist gestuft. Sie reicht von einer allgemeinen Bereitstellungspflicht bis zu turnusmäßigen Datenlieferungen für die versorgungskritischen Wirkstoffe.

    1. Bereitstellungspflicht, § 52b Abs. 1 AMG. Pharmazeutische Unternehmer und Betreiber von Arzneimittelgroßhandlungen „stellen eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung des Arzneimittels sicher, damit der Bedarf von Patienten gedeckt ist“.
    2. Information der Krankenhäuser, § 52b Abs. 3a AMG. Pharmazeutische Unternehmer müssen Krankenhäuser „im Falle ihnen bekannt gewordener Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln umgehend informieren“. Für die Krankenhausapotheke ist das die einzige gesetzlich verankerte Bringschuld des Herstellers.
    3. Datenabruf auf Anforderung, § 52b Abs. 3e AMG. Auf Anforderung des BfArM haben Unternehmer, Hersteller und Großhandlungen Daten zu verfügbaren Beständen, zur Produktion und zur Absatzmenge elektronisch mitzuteilen.
    4. Turnusmeldung, § 52b Abs. 3f AMG. Für die betroffenen Arzneimittel übermitteln Unternehmer diese Daten regelmäßig, „höchstens jedoch in einem Abstand von acht Wochen“, sodass sich ein Engpass abzeichnet, bevor er die Versorgung erreicht.

    Die Staffelung ist gewollt. Eine allgemeine Pflicht deckt die Breite der verschreibungspflichtigen Arzneimittel ab, während die Transparenzlast dort konzentriert wird, wo ein Ausfall am schwersten wiegt. Für Einkauf und Versorgungsplanung heißt das: Die Tiefe der amtlichen Datenlage folgt der Einstufung des Arzneimittels, und die kritischsten Produkte sind zugleich die am besten dokumentierten.

    Bedeutet ein Eintrag in der BfArM-Liste, dass das Arzneimittel nicht verfügbar ist?

    Nein. Die Engpassmeldungen basieren auf der im Pharmadialog erklärten Selbstverpflichtung der Unternehmer, nicht auf einer behördlichen Bestandsprüfung. Ein Eintrag dokumentiert, dass ein Unternehmer eine bestimmte PZN nicht im üblichen Umfang ausliefern kann. Ob die Versorgung tatsächlich gefährdet ist, hängt davon ab, wie viele weitere Anbieter denselben Wirkstoff in derselben Wirkstärke im Markt haben.

    Genau hier entsteht der häufigste Lesefehler: Der Eintrag wird als „Arzneimittel nicht mehr erhältlich“ gelesen, obwohl er in der Regel bedeutet „diese eine Packung dieses einen Anbieters ist knapp, ein Austausch existiert“. Der Wert liegt nicht in der Meldung selbst, sondern in dem, was Sie danebenstellen können.

    Was darf bei Nichtverfügbarkeit ausgetauscht werden?

    Seit dem ALBVVG gilt eine eigene Austauschregel. Nach § 129 Abs. 2a SGB V können Apotheken abweichend vom Rahmenvertrag „bei Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2 abzugebenden Arzneimittels dieses gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen“. Der Gesetzgeber definiert die Nichtverfügbarkeit dabei operativ: Sie liegt vor, wenn das Arzneimittel „innerhalb einer angemessenen Zeit durch zwei unterschiedliche Verfügbarkeitsanfragen bei vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen“ nicht beschafft werden kann. Für den dokumentierten Mehraufwand sieht § 3 Abs. 1a AMPreisV einen Zuschlag von 50 Cent zuzüglich Umsatzsteuer vor.

    Damit ist der Engpass kein rein logistisches, sondern ein abrechnungsrelevantes Thema. Wer austauscht, braucht belastbare Angaben dazu, welche wirkstoffgleiche Alternative tatsächlich verfügbar ist, und zwar auf PZN-Ebene, nicht auf Wirkstoffebene. Siehe dazu auch Aut idem.

    Wie wird aus einer Engpassmeldung eine konkrete Substitution?

    An dieser Stelle zahlt sich verknüpfte Datenhaltung gegenüber einer reinen Liste aus. Auf pharmazie.com steht der tägliche BfArM-Engpass-Feed für Deutschland nicht isoliert. Jeder Eintrag führt den meldenden Unternehmer, den Engpasszeitraum mit Beginn und voraussichtlichem Ende, den Grund und ein Kennzeichen zur Krankenhausrelevanz. Daneben werden konkrete Ersatzartikel aus dem Artikelstamm ausgewiesen, jeweils mit verfügbarer PZN, bei Bedarf ergänzt um EU- und internationale Alternativen. Meldung und Antwort liegen auf einem Bildschirm.

    Für den DACH-Markt zählt das doppelt: Ein Engpass in Deutschland lässt sich mitunter über ein in Österreich oder anderswo in der EU zugelassenes Produkt beantworten. Genau in diesem Punkt, der Verknüpfung einer gemeldeten Engpass-PZN mit einer bestellbaren Alternative inklusive internationaler Artikel, ist pharmazie.com einer reinen nationalen Engpassliste voraus. Für die Suche über mehrere Datenbanken hinweg siehe Eisbergsuche®.

    • Feld: Lieferengpässe Deutschland, mit PZN, Handelsname, Darreichungsform, Kennzeichen Ist_Krankenhausrelevant, Informationstyp, Melder mit Kontakt und ATC-Code
    • Engpasszeitraum: Ab_Datum und Bis_Datum, gemeldeter Beginn und voraussichtliches Ende
    • Substitution: „Alternativen aus Taxe“, Ersatzartikel mit jeweils verfügbarer PZN, dazu Aut-simile-Alternativen
    • Granularität: je PZN
    • Quelle: © BfArM, Bonn
    • Aktualisierung: täglich, mit Quellen- und Zeitstempel an der Liste
    • Zugang: Weboberfläche, REST-API, Datenexport

    Eine ehrliche Einschränkung: Die BfArM-Liste bildet die Selbstauskunft der Unternehmer ab, keinen Live-Bestand. Sie sagt, was Unternehmer über ihre Lieferfähigkeit erklärt haben, nicht wie viel Ware heute im Lager eines bestimmten Großhändlers liegt. Behandeln Sie sie als Frühwarn- und Substitutionsebene, nicht als Verfügbarkeitsgarantie.

    Quellen

    Author Image
    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist ein Lieferengpass?
    Was ist der Unterschied zwischen Lieferengpass und Versorgungsmangel?
    Bedeutet ein Eintrag in der BfArM-Liste, dass das Arzneimittel nicht erhältlich ist?
    Wer muss einen Lieferengpass melden?
    Was bedeutet „außer Vertrieb“ im Unterschied zum Lieferengpass?
    Wie hilft pharmazie.com bei einem Lieferengpass?

    Weitere Begriffe

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