Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
6 Minuten

Parallelimport

Parallelimport bezeichnet die Einfuhr eines national zugelassenen Original-Arzneimittels aus einem anderen EWR-Staat durch einen unabhängigen Händler, der die Ware umpackt, umkennzeichnet und im Inland parallel zum Originalanbieter vertreibt. Grundlage ist der freie Warenverkehr im EWR. Der Parallelimporteur benötigt eine eigene, vereinfachte nationale Zulassung.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Parallelimport ist die Einfuhr eines national zugelassenen Original-Arzneimittels aus einem günstigeren EWR-Staat durch einen unabhängigen Händler.
    • Grundlage ist der freie Warenverkehr im EWR; der Parallelimporteur braucht eine eigene, vereinfachte nationale Zulassung und packt die Ware um.
    • Abzugrenzen von Parallelvertrieb (zentral zugelassen, Anzeige bei der EMA), Reimport (Ware ursprünglich aus dem Inland) und Einzelimport (Paragraf 73 AMG).
    • pharmazie.com kennzeichnet Import- und Parallelimport-Artikel sowie den Preisbezug je PZN, per REST-API und Datenexport, ohne Abdeckungs-Claim.

    Ein Parallelimport ist die Einfuhr eines national zugelassenen Original-Arzneimittels aus einem anderen EWR-Staat, in dem es günstiger angeboten wird, durch einen unabhängigen Parallelimporteur. Dieser packt die Ware um, kennzeichnet sie neu und vertreibt sie im Inland parallel zum Originalanbieter.

    Rechtliche Grundlage ist der freie Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum. Weil dasselbe Präparat in den EWR-Staaten zu unterschiedlichen Preisen gehandelt wird, kann ein Händler es im günstigeren Ausland beziehen und im Inland unter dem Preis des Originalanbieters anbieten. Der Parallelimporteur benötigt eine eigene, vereinfachte nationale Zulassung; in Deutschland erteilt sie das BfArM. Voraussetzung ist, dass das importierte Arzneimittel dem inländischen Referenzarzneimittel im Wesentlichen gleich ist. Vor dem Umpacken und der Umkennzeichnung in landessprachliche Aufmachung wird jede importierte Packung nachvollziehbar erfasst.

    Worin unterscheiden sich Parallelimport, Parallelvertrieb und Reimport?

    Beim Parallelimport stammt ein national zugelassenes Präparat aus einem anderen EWR-Staat und erhält eine eigene nationale Zulassung. Der Parallelvertrieb betrifft zentral, also EU-weit, zugelassene Arzneimittel; hier tritt an die Stelle einer nationalen Zulassung eine Anzeige bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Der Reimport bezeichnet Ware, die ursprünglich aus dem Inland exportiert und später zurückgeführt wird. Der Einzelimport nach Paragraf 73 AMG erlaubt Apotheken, nicht zugelassene Fertigarzneimittel in geringen Mengen auf ärztliche Bestellung zu beschaffen.

    MerkmalParallelimportReimportEinzelimport (Paragraf 73 AMG)
    Herkunft der WareAnderer EWR-StaatUrsprünglich aus dem InlandAusland, im Herkunftsland verkehrsfähig
    ZulassungserfordernisEigene, vereinfachte nationale ZulassungEigene, vereinfachte nationale ZulassungKeine Zulassung, Einfuhr im Einzelfall
    Menge und AnlassRegulärer VertriebRegulärer VertriebGeringe Mengen auf ärztliche Bestellung
    Typischer AkteurParallelimporteur, GroßhandelReimporteur, GroßhandelApotheke

    Wie erkennen Sie Parallelimport-Artikel und Preisbezug in Ihren Daten?

    pharmazie.com kennzeichnet Import- und Parallelimport-Artikel sowie den Preisbezug je PZN und stellt diese Merkmale per REST-API und Datenexport bereit. So lässt sich für Importeure und Großhandel maschinell nachvollziehen, welche Artikel als Parallelimport geführt werden und auf welche PZN sie sich beziehen, ohne dass daraus ein Anspruch auf vollständige Marktabdeckung erhoben wird. Kennzahlen wie die Importquote lassen sich auf dieser Basis aus Ihren eigenen Bewegungsdaten ableiten.

    Datensteckbrief:

    • Rechtsgrundlage: freier Warenverkehr im EWR
    • Zulassung: eigene, vereinfachte nationale Zulassung des Parallelimporteurs, in Deutschland durch das BfArM
    • Voraussetzung: im Wesentlichen gleich zum inländischen Referenzarzneimittel
    • Datenmerkmal: Import- und Parallelimport-Kennzeichnung sowie Preisbezug je PZN
    • Zielsegment in pharmazie.com: Importeure und Großhandel
    • Bereitstellung: REST-API und Datenexport

    Sie führen Parallelimporte oder handeln als Großhändler? Fordern Sie einen Datenauszug an und prüfen Sie, wie pharmazie.com Import-Kennzeichnung und Preisbezug je PZN über REST-API und Datenexport in Ihre Systeme bringt.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist ein Parallelimport?
    Braucht ein Parallelimporteur eine eigene Zulassung?
    Worin unterscheiden sich Parallelimport und Parallelvertrieb?
    Was ist der Unterschied zwischen Parallelimport und Reimport?
    Warum lohnt sich der Parallelimport wirtschaftlich?
    Wie bildet pharmazie.com Parallelimporte in den Daten ab?

    Weitere Begriffe

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