Kurz gefasstEin Parallelimport ist die Einfuhr eines national zugelassenen Original-Arzneimittels aus einem anderen EWR-Staat, in dem es günstiger angeboten wird, durch einen unabhängigen Parallelimporteur. Dieser packt die Ware um, kennzeichnet sie neu und vertreibt sie im Inland parallel zum Originalanbieter.
Rechtliche Grundlage ist der freie Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum. Weil dasselbe Präparat in den EWR-Staaten zu unterschiedlichen Preisen gehandelt wird, kann ein Händler es im günstigeren Ausland beziehen und im Inland unter dem Preis des Originalanbieters anbieten. Der Parallelimporteur benötigt eine eigene, vereinfachte nationale Zulassung; in Deutschland erteilt sie das BfArM. Voraussetzung ist, dass das importierte Arzneimittel dem inländischen Referenzarzneimittel im Wesentlichen gleich ist. Vor dem Umpacken und der Umkennzeichnung in landessprachliche Aufmachung wird jede importierte Packung nachvollziehbar erfasst.
Beim Parallelimport stammt ein national zugelassenes Präparat aus einem anderen EWR-Staat und erhält eine eigene nationale Zulassung. Der Parallelvertrieb betrifft zentral, also EU-weit, zugelassene Arzneimittel; hier tritt an die Stelle einer nationalen Zulassung eine Anzeige bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Der Reimport bezeichnet Ware, die ursprünglich aus dem Inland exportiert und später zurückgeführt wird. Der Einzelimport nach Paragraf 73 AMG erlaubt Apotheken, nicht zugelassene Fertigarzneimittel in geringen Mengen auf ärztliche Bestellung zu beschaffen.
| Merkmal | Parallelimport | Reimport | Einzelimport (Paragraf 73 AMG) |
|---|---|---|---|
| Herkunft der Ware | Anderer EWR-Staat | Ursprünglich aus dem Inland | Ausland, im Herkunftsland verkehrsfähig |
| Zulassungserfordernis | Eigene, vereinfachte nationale Zulassung | Eigene, vereinfachte nationale Zulassung | Keine Zulassung, Einfuhr im Einzelfall |
| Menge und Anlass | Regulärer Vertrieb | Regulärer Vertrieb | Geringe Mengen auf ärztliche Bestellung |
| Typischer Akteur | Parallelimporteur, Großhandel | Reimporteur, Großhandel | Apotheke |
pharmazie.com kennzeichnet Import- und Parallelimport-Artikel sowie den Preisbezug je PZN und stellt diese Merkmale per REST-API und Datenexport bereit. So lässt sich für Importeure und Großhandel maschinell nachvollziehen, welche Artikel als Parallelimport geführt werden und auf welche PZN sie sich beziehen, ohne dass daraus ein Anspruch auf vollständige Marktabdeckung erhoben wird. Kennzahlen wie die Importquote lassen sich auf dieser Basis aus Ihren eigenen Bewegungsdaten ableiten.
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Ein Parallelimport ist die Einfuhr eines national zugelassenen Original-Arzneimittels aus einem anderen EWR-Staat, in dem es günstiger ist, durch einen unabhängigen Händler. Dieser packt die Ware um, kennzeichnet sie neu und vertreibt sie im Inland parallel zum Originalanbieter. Grundlage ist der freie Warenverkehr im EWR.
Ja. Um ein parallel importiertes Arzneimittel im Inland in den Verkehr zu bringen, benötigt der Parallelimporteur eine eigene nationale Zulassung. In Deutschland erteilt sie das BfArM in einem vereinfachten Verfahren. Voraussetzung ist, dass das importierte Präparat dem inländischen Referenzarzneimittel im Wesentlichen gleich ist.
Der Parallelimport betrifft national zugelassene Arzneimittel, für die der Importeur eine eigene nationale Zulassung erwirbt. Der Parallelvertrieb betrifft zentral, also EU-weit, zugelassene Arzneimittel. Hier ist keine nationale Zulassung nötig, sondern eine Anzeige des Vertriebs bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur, bevor die Ware in den Verkehr gelangt.
Beim Reimport wurde die Ware ursprünglich im Inland hergestellt oder in Verkehr gebracht, exportiert und später wieder zurückgeführt. Beim Parallelimport stammt das Präparat aus einem anderen EWR-Staat und wurde nie zuvor im Inland vertrieben. Beide werden parallel zum Originalanbieter angeboten und müssen gekennzeichnet werden.
Dasselbe Arzneimittel wird in den EWR-Staaten zu unterschiedlichen Preisen gehandelt. Ein Parallelimporteur bezieht es im günstigeren Ausland und bietet es im Inland unter dem Preis des Originalanbieters an. Der Preisunterschied deckt Umpacken, Umkennzeichnung und Zulassung und ergibt die Marge. Grundlage ist der freie Warenverkehr im EWR.
pharmazie.com kennzeichnet Import- und Parallelimport-Artikel sowie den Preisbezug je PZN und stellt diese Merkmale per REST-API und Datenexport bereit. Importeure und Großhandel können so maschinell nachvollziehen, welche Artikel als Parallelimport geführt werden und auf welche PZN sie sich beziehen, ohne Anspruch auf vollständige Marktabdeckung.