Kurz gefasstDas T-Rezept ist das nummerierte amtliche Sonderformular, auf dem in Deutschland ausschließlich die teratogenen Wirkstoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid verordnet werden dürfen. Rechtsgrundlage ist § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).
Das T-Rezept ist die schärfste Verschreibungsstufe im deutschen Arzneimittelrecht. Es geht auf den Contergan-Skandal zurück: Thalidomid, in den 1950er- und 1960er-Jahren als Schlaf- und Beruhigungsmittel vertrieben, führte bei Ungeborenen zu schweren Fehlbildungen. Heute werden die drei Wirkstoffe vor allem beim Multiplen Myelom eingesetzt, und zwar unter einem europaweit vorgeschriebenen Schwangerschafts-Präventionsprogramm.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt die durchnummerierten Formulare auf schriftliche Anforderung an berechtigte Ärztinnen und Ärzte aus und führt das T-Register. Apotheken sind verpflichtet, die Durchschläge der eingelösten T-Rezepte wöchentlich an das BfArM zu übermitteln. So werden Verordnung und Abgabe dieser fruchtschädigenden Wirkstoffe lückenlos kontrolliert.
Genau drei Wirkstoffe unterliegen der T-Rezept-Pflicht. Alle drei sind teratogen und werden überwiegend in der Hämato-Onkologie verordnet.
| Wirkstoff | EU-Zulassung | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Thalidomid | April 2008 | Multiples Myelom |
| Lenalidomid | Juni 2007 | Multiples Myelom und weitere hämatologische Indikationen |
| Pomalidomid | September 2013 | Multiples Myelom |
Ein T-Rezept ist nur wenige Tage gültig, und die verordnungsfähige Menge ist eng begrenzt. Die zentralen Regeln im Überblick:
pharmazie.com führt das T-Rezept-Kennzeichen als eigenes Flag im Tab „Rechtsinformationen“ jedes Artikels, direkt neben dem Verschreibungsstatus und weiteren rechtlichen Klassifizierungen. So erkennen Sie je PZN, ob ein Präparat der T-Rezept-Pflicht unterliegt, ohne das behördliche Register manuell abzugleichen.
Eine ehrliche Einschränkung: Das Kennzeichen zeigt die T-Rezept-Pflicht je Artikel, es ersetzt aber nicht das behördliche T-Register des BfArM. Die Anforderung der Formulare und die wöchentliche Meldepflicht bleiben ein Vorgang gegenüber dem BfArM.
Verwandte Begriffe im Glossar: das BTM (Betäubungsmittel) als benachbarte Kontrollstufe und die allgemeine Verschreibungspflicht, auf der das T-Rezept aufsetzt.
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Das T-Rezept ist ein nummeriertes amtliches Sonderformular, das in Deutschland für die Verordnung der teratogenen Wirkstoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid vorgeschrieben ist. Rechtsgrundlage ist § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Das BfArM gibt die Formulare aus und überwacht über das T-Register jede Verordnung und Abgabe dieser fruchtschädigenden Arzneimittel.
Ein T-Rezept ist für genau drei Wirkstoffe vorgeschrieben: Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid. Alle drei sind teratogen, also fruchtschädigend, und werden überwiegend zur Behandlung des Multiplen Myeloms eingesetzt. Andere Arzneimittel dürfen nicht auf dem T-Rezept verordnet werden, es ist ausschließlich diesen Substanzen vorbehalten.
Ein T-Rezept ist gemäß § 3a Absatz 4 AMVV bis zu sechs Tage nach dem Tag der Ausstellung gültig. Diese Frist ist deutlich kürzer als bei einem gewöhnlichen Kassenrezept. Das Ausstellungsdatum muss die verordnende Ärztin oder der Arzt eintragen, damit die Apotheke die Frist prüfen kann.
Die verordnungsfähige Menge ist eng begrenzt: Für gebärfähige Frauen darf höchstens der Bedarf für vier Wochen verordnet werden, in allen übrigen Fällen der Bedarf für zwölf Wochen (§ 3a Absatz 3 AMVV). Diese Begrenzung ist Teil der Sicherheitsmaßnahmen, die eine Anwendung in der Schwangerschaft verhindern sollen.
Das BfArM gibt die durchnummerierten T-Rezepte auf schriftliche Anforderung an berechtigte Ärztinnen und Ärzte aus. Das T-Register ist das dort geführte Kontrollregister: Apotheken übermitteln die Durchschläge der eingelösten T-Rezepte wöchentlich an das BfArM, sodass Verordnung und Abgabe der drei Wirkstoffe lückenlos nachvollzogen werden.
pharmazie.com führt das T-Rezept-Kennzeichen als eigenes Flag im Tab Rechtsinformationen jedes Artikels, neben dem Verschreibungsstatus und weiteren rechtlichen Klassifizierungen. Sie erkennen je PZN, ob ein Präparat der T-Rezept-Pflicht unterliegt. Die Daten stammen aus dem ABDA-Artikelstamm, sind tagesaktuell und über Web-App, REST-API und Datenexport verfügbar.