Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
6 Minuten

Kontraindikation (Gegenanzeige)

Eine Kontraindikation, auch Gegenanzeige genannt, bezeichnet einen Umstand wie eine Erkrankung, einen Zustand oder eine Begleitmedikation, unter dem ein Arzneimittel nicht oder nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen angewendet werden darf. Man unterscheidet absolute und relative Kontraindikationen. In der Fachinformation werden Gegenanzeigen im Abschnitt 4.3 aufgeführt und bilden eine zentrale Grundlage der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Eine Kontraindikation (Gegenanzeige) ist ein Umstand, unter dem ein Arzneimittel nicht oder nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen angewendet werden darf.
    • Absolute Kontraindikationen verbieten die Anwendung, relative Kontraindikationen lassen sie nach Nutzen-Risiko-Abwägung im Einzelfall zu.
    • In der Fachinformation (SmPC) stehen Gegenanzeigen im Abschnitt 4.3, ergänzt durch die Abschnitte 4.4, 4.5 und 4.6.
    • Kontraindikationen sind eine zentrale Grundlage der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).
    • pharmazie.com führt Gegenanzeigen und C.A.V.E.-Merkmale je Wirkstoff und PZN, abrufbar über Web-App und REST-API.

    Eine Kontraindikation (Gegenanzeige) ist ein Umstand, unter dem ein Arzneimittel nicht oder nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen angewendet werden darf. Solche Umstände sind etwa eine bestimmte Erkrankung, ein physiologischer Zustand oder eine Begleitmedikation, deren Kombination das Nutzen-Risiko-Verhältnis kippen lässt.

    Fachlich unterscheiden Sie zwischen absoluten und relativen Kontraindikationen. In der Fachinformation, europäisch als Summary of Product Characteristics (SmPC) bezeichnet, werden Gegenanzeigen im Abschnitt 4.3 aufgeführt. Damit sind sie eine verbindliche klinische Angabe und ein Kernelement der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), da Prüfsysteme Patientendaten gegen diese Angaben abgleichen.

    Was unterscheidet eine absolute von einer relativen Kontraindikation?

    Kurz gefasst: Eine absolute Kontraindikation verbietet die Anwendung vollständig, eine relative Kontraindikation lässt sie nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung im Einzelfall zu.

    Die Unterscheidung bestimmt, wie streng eine Gegenanzeige die Therapieentscheidung einschränkt. Absolute Kontraindikationen schließen den Einsatz kategorisch aus, weil die Risiken den Nutzen unter allen Umständen überwiegen. Relative Kontraindikationen verlangen eine dokumentierte Abwägung sowie besondere Vorsichtsmaßnahmen, etwa eine Dosisanpassung oder ein engmaschiges Monitoring.

    MerkmalAbsolute KontraindikationRelative Kontraindikation
    AnwendungAusgeschlossenMöglich nach Abwägung
    Nutzen-RisikoRisiko überwiegt eindeutigNutzen kann im Einzelfall überwiegen
    VoraussetzungKeine AnwendungBesondere Vorsichtsmaßnahmen, Monitoring
    EntscheidungKlar vorgegebenIndividuelle ärztliche Abwägung

    Wo stehen Gegenanzeigen und wie unterstützt strukturiertes Datenmanagement die AMTS?

    Kurz gefasst: Gegenanzeigen stehen in der Fachinformation im Abschnitt 4.3. Für die AMTS müssen diese Angaben strukturiert je Wirkstoff und Präparat vorliegen, damit Systeme sie automatisiert prüfen können.

    Der Abschnitt 4.3 der SmPC listet, unter welchen Umständen ein Arzneimittel nicht angewendet werden darf. Ergänzend beschreiben Abschnitt 4.4 die Warnhinweise, Abschnitt 4.5 die Wechselwirkungen und Abschnitt 4.6 die Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit. In Deutschland ist die Fachinformation über das Arzneimittelgesetz geregelt, ihr Aufbau folgt der QRD-Vorlage der EMA.

    Für die Arzneimitteltherapiesicherheit ist entscheidend, dass Gegenanzeigen und C.A.V.E.-Merkmale maschinenlesbar und aktuell vorliegen. pharmazie.com führt diese Merkmale strukturiert je Wirkstoff und PZN und stellt sie über eine Web-App sowie eine REST-API bereit. So recherchieren Fachkreise über mehrere Datenbanken in einer Suche und binden die Angaben in eigene Systeme ein. Die weiterführenden Details zur Quelle finden Sie im Glossareintrag zur SmPC-Fachinformation. Die bereitgestellten Inhalte dienen der fachlichen Information und ersetzen keine ärztliche oder pharmazeutische Einzelfallentscheidung.

    Datensteckbrief

    • Fundstelle in der Fachinformation: Abschnitt 4.3 Gegenanzeigen
    • Rechtsgrundlage Fachinformation: Arzneimittelgesetz, § 11a
    • EU-Format: SmPC nach QRD-Vorlage der EMA
    • Ausprägungen: absolute und relative Kontraindikation
    • Angrenzende Abschnitte: 4.4 Warnhinweise, 4.5 Wechselwirkungen, 4.6 Schwangerschaft und Stillzeit

    Möchten Sie Gegenanzeigen und C.A.V.E.-Merkmale je Wirkstoff und PZN strukturiert abrufen? Buchen Sie eine Demo von pharmazie.com und testen Sie den Zugriff über Web-App und REST-API.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist eine Kontraindikation?
    Was ist der Unterschied zwischen absoluter und relativer Kontraindikation?
    In welchem Abschnitt der Fachinformation stehen Gegenanzeigen?
    Wie hängen Kontraindikationen und Arzneimitteltherapiesicherheit zusammen?
    Was ist der Unterschied zwischen Kontraindikation und Wechselwirkung?
    Wie unterstützt pharmazie.com den Zugriff auf Gegenanzeigen?

    Weitere Begriffe

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