Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 10, 2026
6 Minuten

E-Rezept (elektronisches Rezept)

Das E-Rezept ist die digitale Verordnung für GKV-Versicherte in Deutschland. Der Verordner stellt es in die Telematikinfrastruktur ein, die Apotheke ruft es beim E-Rezept-Fachdienst ab. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV ist es seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Eingelöst wird per eGK, App oder Papierausdruck.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Das E-Rezept ist die digitale Verordnung für GKV-Versicherte, ausgestellt in die Telematikinfrastruktur der gematik.
    • Seit dem 1. Januar 2024 ist es für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV verpflichtend.
    • Eingelöst wird per eGK, E-Rezept-App oder Papierausdruck mit Data-Matrix-Code.
    • pharmazie.com ist kein E-Rezept-Fachdienst, liefert aber die Arzneimittel-Stammdaten je PZN per REST-API oder Datenexport.

    Das E-Rezept ist die digitale Form der ärztlichen Verordnung für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Der Verordner signiert es elektronisch und stellt es in den E-Rezept-Fachdienst der Telematikinfrastruktur ein, aus dem die Apotheke die Verordnungsdaten bei der Einlösung abruft.

    Betrieben wird die Telematikinfrastruktur von der gematik. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist das E-Rezept seit dem 1. Januar 2024 verbindlich. Die frühere Verordnung auf Muster 16 bleibt nur bei technischen Störungen oder in definierten Sonderfällen zulässig.

    Wie lösen Versicherte ein E-Rezept ein?

    Drei Wege stehen offen, alle greifen auf denselben Verordnungsdatensatz im Fachdienst zu.

    EinlösewegAblauf in der Apotheke
    Elektronische Gesundheitskarte (eGK)Karte im Kartenterminal stecken, die Apotheke ruft die Verordnung ab.
    E-Rezept-App der gematikVerordnung digital verwalten und an die Apotheke übermitteln.
    PapierausdruckAusdruck mit Data-Matrix-Code, den die Apotheke einscannt.

    Welche Stammdaten braucht die Abgabe rund um das E-Rezept?

    Der Fachdienst transportiert die Verordnung, nicht die Artikelwirtschaft dahinter.

    Jede Position eines E-Rezepts verweist über die PZN auf einen eindeutigen Artikel. Für Preis, Verordnungsfähigkeit und Abgabestatus greifen Warenwirtschafts- und Prüfsysteme auf Arzneimittel-Stammdaten zu. pharmazie.com ist keine Komponente der Telematikinfrastruktur und kein E-Rezept-Fachdienst. Die Plattform liefert diese Stammdaten je Artikel, PZN, Preise und Verordnungsfähigkeit, per REST-API oder Datenexport. Der ABDA-Artikelstamm ist enthalten.

    • Kennung: PZN je verordnetem Artikel
    • Bezug: Preise und Verordnungsfähigkeit aus dem ABDA-Artikelstamm
    • Zugriff: REST-API oder strukturierter Datenexport
    • Rolle: Stammdaten-Lieferant, keine TI-Komponente

    Benötigen Sie belastbare Arzneimittel-Stammdaten je PZN für Ihre Verordnungs- und Abgabeprozesse? Sprechen Sie mit unserem Team.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist das E-Rezept?
    Seit wann ist das E-Rezept verpflichtend?
    Welche Einlösewege gibt es?
    Welche Rolle spielt die Telematikinfrastruktur?
    Wie hängen E-Rezept und PZN zusammen?
    Ist pharmazie.com ein E-Rezept-Anbieter?

    Weitere Begriffe

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