Kurz gefasstDas E-Rezept ist die digitale Form der ärztlichen Verordnung für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Der Verordner signiert es elektronisch und stellt es in den E-Rezept-Fachdienst der Telematikinfrastruktur ein, aus dem die Apotheke die Verordnungsdaten bei der Einlösung abruft.
Betrieben wird die Telematikinfrastruktur von der gematik. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist das E-Rezept seit dem 1. Januar 2024 verbindlich. Die frühere Verordnung auf Muster 16 bleibt nur bei technischen Störungen oder in definierten Sonderfällen zulässig.
Drei Wege stehen offen, alle greifen auf denselben Verordnungsdatensatz im Fachdienst zu.
| Einlöseweg | Ablauf in der Apotheke |
|---|---|
| Elektronische Gesundheitskarte (eGK) | Karte im Kartenterminal stecken, die Apotheke ruft die Verordnung ab. |
| E-Rezept-App der gematik | Verordnung digital verwalten und an die Apotheke übermitteln. |
| Papierausdruck | Ausdruck mit Data-Matrix-Code, den die Apotheke einscannt. |
Der Fachdienst transportiert die Verordnung, nicht die Artikelwirtschaft dahinter.
Jede Position eines E-Rezepts verweist über die PZN auf einen eindeutigen Artikel. Für Preis, Verordnungsfähigkeit und Abgabestatus greifen Warenwirtschafts- und Prüfsysteme auf Arzneimittel-Stammdaten zu. pharmazie.com ist keine Komponente der Telematikinfrastruktur und kein E-Rezept-Fachdienst. Die Plattform liefert diese Stammdaten je Artikel, PZN, Preise und Verordnungsfähigkeit, per REST-API oder Datenexport. Der ABDA-Artikelstamm ist enthalten.
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Das E-Rezept ist die digitale Form der ärztlichen Verordnung für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Der Verordner signiert die Verordnung elektronisch und stellt sie in den E-Rezept-Fachdienst der Telematikinfrastruktur ein. Die Apotheke ruft die Daten bei der Einlösung ab und gibt das Arzneimittel entsprechend der Verordnung ab.
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ist das E-Rezept seit dem 1. Januar 2024 verbindlich. Die frühere Papierverordnung auf Muster 16 bleibt nur bei technischen Störungen oder in definierten Sonderfällen zulässig. Betäubungsmittel folgen nach eigener gesetzlicher Regelung zu einem späteren Zeitpunkt.
Versicherte lösen das E-Rezept auf drei Wegen ein: mit der elektronischen Gesundheitskarte im Kartenterminal der Apotheke, über die E-Rezept-App der gematik oder mit einem Papierausdruck, der einen Data-Matrix-Code trägt. Alle drei Wege greifen auf denselben Verordnungsdatensatz im Fachdienst zu.
Die Telematikinfrastruktur, betrieben von der gematik, verbindet Verordner und Apotheke über den E-Rezept-Fachdienst. Dort werden signierte Verordnungen sicher gespeichert. Der Verordner stellt die Daten ein, die Apotheke ruft sie bei der Einlösung ab. So wandert die Verordnung digital und rechtssicher zwischen den Beteiligten.
Jede Position eines E-Rezepts verweist über die Pharmazentralnummer, kurz PZN, auf einen eindeutigen Artikel. Warenwirtschafts- und Prüfsysteme benötigen dazu die Arzneimittel-Stammdaten, etwa Preis, Verordnungsfähigkeit und Abgabestatus. Diese Stammdaten stammen nicht aus dem Fachdienst, sondern aus einer separaten Datengrundlage je Artikel.
Nein. pharmazie.com ist keine Komponente der Telematikinfrastruktur und kein E-Rezept-Fachdienst. Die Plattform liefert die Arzneimittel-Stammdaten, die im Umfeld von Verordnung und Abgabe gebraucht werden, also PZN, Preise und Verordnungsfähigkeit je Artikel, per REST-API oder Datenexport. Der ABDA-Artikelstamm ist enthalten.