Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
7 Minuten

Pharmagroßhandel

Der Pharmagroßhandel ist die Handelsstufe zwischen Hersteller und Apotheke. Wer ihn betreibt, benötigt eine Großhandelserlaubnis nach Paragraf 52a AMG. Vollversorgende Großhändler, sogenannte Vollsortimenter, unterliegen zusätzlich der Versorgungspflicht nach Paragraf 52b AMG. Davon abzugrenzen ist der spezialisierte Kurz- oder Spezialgroßhandel ohne vollständiges Sortiment.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Der Pharmagroßhandel ist die Handelsstufe zwischen Hersteller und Apotheke und beschafft, lagert und liefert Arzneimittel.
    • Wer Großhandel mit Arzneimitteln betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach Paragraf 52a AMG.
    • Vollversorgende Großhändler (Vollsortimenter) tragen zusätzlich die Versorgungspflicht nach Paragraf 52b AMG, der Kurz- und Spezialgroßhandel nicht.
    • pharmazie.com liefert Artikelstamm, Preise, Vertriebsstatus und Lieferengpassdaten je PZN per REST-API und Datenexport.

    Pharmagroßhandel bezeichnet die Handelsstufe zwischen pharmazeutischem Hersteller und Apotheke. Der Großhändler beschafft, lagert und liefert Arzneimittel und bündelt so das Sortiment vieler Hersteller zu einer belieferbaren Quelle für die Apotheke.

    Der Betrieb ist erlaubnispflichtig. Nach Paragraf 52a AMG bedarf einer Erlaubnis, wer Großhandel mit Arzneimitteln betreibt. Die zuständige Landesbehörde erteilt sie, wenn geeignete Räume, qualifiziertes Personal und eine verantwortliche Person vorhanden sind. Auf europäischer Ebene konkretisieren die EU-Leitlinien zur Guten Vertriebspraxis (GDP, 2013/C 343/01) die Anforderungen an Beschaffung, Lagerung und lückenlose Rückverfolgbarkeit.

    Für einen Teil der Branche gilt eine gesetzliche Versorgungspflicht. Vollversorgende Großhändler, die ein vollständiges, herstellerneutrales Sortiment apothekenpflichtiger Arzneimittel führen, müssen nach Paragraf 52b AMG die bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der mit ihnen in Geschäftsbeziehung stehenden Apotheken sicherstellen. Das Gesetz verlangt unter anderem eine Bevorratung von durchschnittlich zwei Wochen, für versorgungsrelevante Arzneimittel vier Wochen. Diese Pflicht trifft ausdrücklich nur den vollversorgenden Großhandel, nicht den spezialisierten Kurz- oder Spezialgroßhandel.

    Worin unterscheiden sich Vollsortimenter und Kurzgroßhandel?

    Der Vollsortimenter führt das komplette apothekenpflichtige Sortiment und trägt die Versorgungspflicht, der Kurz- oder Spezialgroßhandel bedient bewusst nur einen Ausschnitt.

    MerkmalVollsortimenter (vollversorgend)Kurz- oder Spezialgroßhandel
    SortimentVollständiges, herstellerneutrales Sortiment apothekenpflichtiger ArzneimittelBewusst begrenzter Ausschnitt, etwa Hochpreiser, Impfstoffe oder einzelne Therapiegebiete
    Versorgungspflicht (Paragraf 52b AMG)Ja, bedarfsgerechte und kontinuierliche BelieferungNein
    BevorratungMindestens zwei Wochen Durchschnittsbedarf, vier Wochen bei versorgungsrelevanten ArzneimittelnKeine gesetzliche Vorgabe
    Erlaubnis (Paragraf 52a AMG)ErforderlichErforderlich

    Die Erlaubnis nach Paragraf 52a AMG braucht jeder Großhandel gleichermaßen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Versorgungspflicht: Sie ist der Preis für das Vollsortiment und der Grund, warum ein Vollsortimenter tages- und flächendeckend liefern kann, während ein Spezialgroßhandel auf ausgewählte Produkte fokussiert.

    Welche Großhandelsdaten liefert pharmazie.com je PZN?

    pharmazie.com bündelt Artikelstamm, Preise, Vertriebsstatus und Lieferengpassdaten je PZN in einer Suche und stellt sie per REST-API und Datenexport bereit.

    Für Beschaffung und Sortimentspflege im Großhandel zählt, ob eine Artikelnummer lieferbar, gelistet und korrekt bepreist ist. pharmazie.com führt dafür den ABDA-Artikelstamm mit über 25 pharmazeutischen Fachdatenbanken zusammen und macht die Daten je PZN abrufbar: den Vertriebsstatus einer Packung, aktuelle Preise und Preisstände sowie tagesaktuelle Lieferengpass-Meldungen mit Alternativen. So lässt sich prüfen, ob ein Artikel noch im Vertrieb ist, bevor er bestellt wird.

    • Datenbasis: ABDA-Artikelstamm, zusammengeführt mit über 25 pharmazeutischen Fachdatenbanken in einer Suche
    • Felder je PZN: Artikelstammdaten, Preise und Preisstände, Vertriebsstatus, Lieferengpassdaten mit Alternativen
    • Granularität: je PZN
    • Zugang: Web-App, REST-API, Datenexport
    • Nutzen: Beschaffung, Sortimentspflege und Lieferfähigkeitsprüfung im Großhandel

    Prüfen Sie Vertriebsstatus, Preis und Lieferfähigkeit einer PZN in einer einzigen Suche: Fordern Sie einen Testzugang zu pharmazie.com an.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist der Pharmagroßhandel?
    Welche Erlaubnis braucht der Pharmagroßhandel?
    Was ist die Versorgungspflicht nach Paragraf 52b AMG?
    Was unterscheidet Vollsortimenter und Spezialgroßhandel?
    Gilt für den Pharmagroßhandel auch EU-Recht?
    Wie unterstützt pharmazie.com den Pharmagroßhandel?

    Weitere Begriffe

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