Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
6 Minuten

Importquote / Importförderung (§ 129 SGB V)

Importquote bezeichnet umgangssprachlich die Importförderung nach § 129 Absatz 1 Nummer 2 SGB V: Apotheken sollen preisgünstige importierte Arzneimittel abgeben, um die gesetzliche Krankenversicherung zu entlasten. Eine feste prozentuale Quote besteht heute nicht mehr, maßgeblich ist ein gestaffelter Preisabstand zwischen Import und Bezugsarzneimittel.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Importquote ist der umgangssprachliche Name für die Importförderung nach § 129 Absatz 1 Nummer 2 SGB V, die Apotheken zur Abgabe preisgünstiger Importe anhält.
    • Eine feste prozentuale Quote je Apotheke besteht heute nicht mehr, maßgeblich ist ein gestaffelter Preisabstand zum Bezugsarzneimittel.
    • Die Staffel: bis 100 Euro mindestens 15 Prozent, über 100 bis 300 Euro mindestens 15 Euro, über 300 Euro mindestens 5 Prozent günstiger.
    • Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ersetzte die alte pauschale 15-Prozent-Regel, das ALBVVG 2023 ließ die Klausel selbst unberührt und ergänzte die Austauschregeln.
    • pharmazie.com kennzeichnet Import- und Reimportartikel samt Preisbezug je PZN, per Web-App, REST-API und Datenexport, ohne Abdeckungs-Claim.

    Importquote ist die verbreitete, aber ungenaue Bezeichnung für die Importförderung nach § 129 Absatz 1 Nummer 2 SGB V. Sie steuert Apotheken zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel, damit die gesetzliche Krankenversicherung bei patentgeschützten Präparaten Einsparungen erzielt.

    Der Begriff Quote führt in die Irre. Eine feste prozentuale Abgabemenge, die jede Apotheke erfüllen müsste, gibt es in der heutigen Fassung nicht. Maßgeblich ist ein gestaffelter Preisabstand zwischen dem Import und seinem Bezugsarzneimittel, ergänzt um die Vorgaben des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V. Rechtsstand dieses Eintrags: 19. Juli 2026.

    Wie hoch muss der Preisabstand eines Imports heute sein?

    Der Import muss das Bezugsarzneimittel um einen gestaffelten Mindestabstand unterschreiten, nicht mehr um eine pauschale Marke.

    Die frühere pauschale Regel, nach der ein Import 15 Prozent oder 15 Euro je Packung günstiger sein musste, wurde durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in eine dreistufige Staffel überführt. Diese Staffelung ist heute in § 129 Absatz 1 Nummer 2 SGB V verankert.

    Abgabepreis des BezugsarzneimittelsErforderlicher Preisabstand des Imports
    bis 100 Euromindestens 15 Prozent günstiger
    über 100 bis 300 Euromindestens 15 Euro günstiger
    über 300 Euromindestens 5 Prozent günstiger

    Von der Abgabepflicht ausgenommen sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung. Ein Import und sein Bezugsarzneimittel tragen jeweils eine eigene PZN, der Preisbezug läuft über diese Kennung, nicht über den Handelsnamen. Zur Abgrenzung der Import-Typen siehe Reimport und Parallelimport.

    Hat das ALBVVG die Importförderung geändert?

    Nein. Das ALBVVG von 2023 ließ die Importförderklausel selbst unberührt und ergänzte die Austauschregeln bei Nichtverfügbarkeit.

    Das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen erweiterte die Substitutionsspielräume der Apotheken. Für importierte Arzneimittel und ihre Bezugsarzneimittel gelten die Austauschregeln entsprechend. Besteht für das Bezugsarzneimittel eine Vereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V, hat deren Umsetzung Vorrang vor der reinen Importabgabe. Details zu dieser Konstellation im Eintrag Rabattvertrag.

    Auf pharmazie.com erkennen Sie den Importbezug direkt am Artikel, ohne auf eine Abdeckungszusage angewiesen zu sein.

    • Feld: Kennzeichnung als Import- und Reimportartikel sowie Preisbezug zum Bezugsarzneimittel
    • Granularität: je PZN
    • Quelle: ABDA-Artikelstamm (ABDATA Pharma-Daten-Service)
    • Aktualisierung: täglich, mit Quellen- und Datumsstempel je Artikeldetailseite
    • Zugriff: Web-App, REST-API, Datenexport

    Eine ehrliche Grenze: Diese Felder kennzeichnen die Import-Beziehung und den Preisbezug je PZN. Ob ein konkreter Import den gestaffelten Abstand aktuell erfüllt und lieferbar ist, klären Sie gegen tagesaktuelle Preis- und Verfügbarkeitsdaten.

    Möchten Sie Import- und Bezugsartikel je PZN in einer Suche prüfen? Fordern Sie einen Zugang zu pharmazie.com an und testen Sie Web-App, REST-API und Datenexport.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist die Importquote?
    Gibt es noch eine feste Importquote für Apotheken?
    Wie hoch ist der geforderte Preisabstand beim Import?
    Was hat das ALBVVG an der Importförderung geändert?
    Worin unterscheiden sich Reimport und Parallelimport?
    Wie unterstützt pharmazie.com die Arbeit mit Import-Arzneimitteln?

    Weitere Begriffe

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