Kurz gefasstDer Apothekenverkaufspreis (AVP), synonym Apothekenabgabepreis, ist der Bruttopreis, zu dem eine Apotheke ein Fertigarzneimittel abgibt. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist er nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) bundesweit einheitlich und bildet die oberste Stufe der gesetzlichen Preiskaskade.
Die Preisbildung folgt drei aufeinander aufbauenden Stufen. Ausgangspunkt ist der Herstellerabgabepreis, auf den nacheinander die Zuschläge von Großhandel und Apotheke wirken.
| Stufe | Preisgröße | Rechtsgrundlage und Zuschlag |
|---|---|---|
| Hersteller | ApU, Herstellerabgabepreis | § 78 AMG, einheitlicher Abgabepreis |
| Großhandel | AEP, Apothekeneinkaufspreis | § 2 AMPreisV: 0,73 Euro plus max. 3,15 % |
| Apotheke | AVP, Apothekenverkaufspreis | § 3 AMPreisV: 3 % plus 9,00 Euro plus Pauschalen |
Kurz gefasst: ApU plus Großhandelszuschlag ergibt den AEP, darauf der Apothekenzuschlag plus Umsatzsteuer ergibt den AVP.
Der Großhandel erhebt nach § 2 AMPreisV einen Festzuschlag von 0,73 Euro und höchstens 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis, gedeckelt bei 37,80 Euro. Daraus ergibt sich der Apothekeneinkaufspreis (AEP).
Die Apotheke rechnet nach § 3 AMPreisV auf diesen AEP 3 Prozent plus einen Festzuschlag von 9,00 Euro. Hinzu kommen eine Notdienstpauschale von 0,21 Euro und 0,20 Euro zur Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen. Auf die Summe fällt die Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent an. Das Ergebnis ist der Apothekenverkaufspreis.
Vom gelisteten Brutto-AVP zu trennen sind die Abschläge im GKV-Erstattungsweg. Der Herstellerabschlag und der Apothekenabschlag von 2,00 Euro nach § 130 SGB V mindern den Betrag, den die Krankenkasse trägt, nicht jedoch den ausgewiesenen AVP. Für erstattungsfähige Arzneimittel begrenzt zusätzlich der Festbetrag der jeweiligen Festbetragsgruppe die Erstattung.
Kurz gefasst: für Erstattung, Kalkulation und Systemintegration braucht jede Position einen belastbaren Preis je Pharmazentralnummer.
Rabattverhandlungen, Abrechnung und Warenwirtschaft setzen voraus, dass ApU, AEP und AVP je PZN eindeutig vorliegen. pharmazie.com führt diese drei Kaskadenwerte im Preis-Tab jeder PZN, Datenquelle ist der ABDATA-Artikelstamm.
Nächster Schritt: Prüfen Sie die AVP-, AEP- und ApU-Recherche je PZN in einer Demo von pharmazie.com und binden Sie die Preisdaten per REST-API in Ihre Systeme ein.
Der Apothekenverkaufspreis (AVP), auch Apothekenabgabepreis, ist der Bruttopreis, zu dem eine Apotheke ein Fertigarzneimittel abgibt. Er bildet die oberste Stufe der deutschen Preiskaskade aus ApU, AEP und AVP. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist er nach der Arzneimittelpreisverordnung bundesweit einheitlich geregelt.
ApU ist der Herstellerabgabepreis, AEP der Apothekeneinkaufspreis nach dem Großhandelszuschlag, AVP der Apothekenverkaufspreis nach dem Apothekenzuschlag und der Umsatzsteuer. Die drei Werte bauen aufeinander auf und bilden die gesetzliche Preiskaskade. Jede Stufe folgt eigenen Regeln der Arzneimittelpreisverordnung.
Nach Paragraph 3 AMPreisV erheben Apotheken auf verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel einen Zuschlag von 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis plus einen Festzuschlag von 9,00 Euro. Hinzu kommen eine Notdienstpauschale von 0,21 Euro und 0,20 Euro für pharmazeutische Dienstleistungen, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Nach Paragraph 2 AMPreisV darf der Großhandel auf den Herstellerabgabepreis einen Festzuschlag von 0,73 Euro sowie einen prozentualen Zuschlag von höchstens 3,15 Prozent erheben, gedeckelt bei 37,80 Euro. Das Ergebnis ist der Apothekeneinkaufspreis, die Grundlage für den anschließenden Apothekenzuschlag.
Die einheitliche Preisbindung der AMPreisV gilt für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kalkuliert die Apotheke den Verkaufspreis frei, ein regulierter AVP entfällt. Für die Erstattung durch die GKV sind zusätzlich Festbeträge und gesetzliche Abschläge zu berücksichtigen.
Preisdatenbanken führen AVP, AEP und ApU strukturiert je Pharmazentralnummer. pharmazie.com zeigt die drei Kaskadenwerte im Preis-Tab jeder PZN, Datenquelle ist der ABDATA-Artikelstamm, der Zugriff erfolgt per REST-API oder Datenexport. So lassen sich Preise programmatisch in eigene Systeme übernehmen.