Arzneimitteldaten und Datenbanken
July 22, 2026
11 Minuten

Was ist eine PZN? Pharmazentralnummer erklärt

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein achtstelliger Identifikationsschlüssel für apothekenübliche Artikel in Deutschland, vergeben von der IFA GmbH. Sie identifiziert nicht einen Wirkstoff, sondern genau eine Handelsform eines Anbieters: Produktbezeichnung, Packungsgröße, Darreichungsform, Arzneimitteleigenschaft und Artikeltyp. Zwei Packungsgrößen desselben Präparats sind deshalb zwei verschiedene PZN.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Die PZN ist achtstellig und identifiziert eine Handelsform eines bestimmten Anbieters, nicht einen Wirkstoff und nicht ein Präparat.
    • Artikelidentifizierend sind fünf Merkmale: Produktbezeichnung, Packungsgröße, Darreichungsform, Information Arzneimittel und Artikeltyp.
    • Die Prüfziffer folgt dem Modulo-11-Verfahren mit Gewichtungen von 1 bis 7. Ergibt sich Rest 10, wird die Ziffernfolge nicht vergeben.
    • Vergeben wird die PZN von der IFA GmbH, nicht von einer Zulassungsbehörde. Eine PZN belegt keine Zulassung.
    • Die IFA-Datenbank wird zum 1. und 15. eines Monats aktualisiert, die Bereitstellung erfolgt fünf Arbeitstage vorher.
    • Gelöschte PZN werden weder reaktiviert noch erneut veröffentlicht, veralten in Systemen aber ohne harten Fehler.
    • Führende Nullen gehören zum Code. PZN müssen als Text gespeichert werden, nie als Zahl.

    Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein achtstelliger, eineindeutiger Identifikationsschlüssel für apothekenübliche Artikel in Deutschland, der von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) vergeben wird. Sie identifiziert nicht einen Wirkstoff und nicht ein Präparat, sondern genau eine Handelsform eines bestimmten Anbieters, also die Kombination aus Produktbezeichnung, Packungsgröße, Darreichungsform, Arzneimitteleigenschaft und Artikeltyp.

    Für Fachkreise ist genau diese Granularität der entscheidende Punkt. Wer die PZN als „die Nummer des Medikaments“ versteht, baut Prozesse auf einer falschen Annahme auf. Zwei Packungsgrößen desselben Präparats sind zwei PZN. Derselbe Wirkstoff von zwei Anbietern sind mindestens zwei PZN. Eine Umbenennung ohne jede Änderung an der Rezeptur erzeugt eine neue PZN. Dieser Beitrag erklärt, wie die PZN aufgebaut ist, wer sie nach welchen Regeln vergibt, wie sie sich von anderen Arzneimittelkennungen abgrenzt und warum PZN-Bestände in operativen Systemen schneller veralten, als die meisten Organisationen einplanen.

    Was die PZN genau identifiziert

    Die PZN identifiziert einen Artikel, nicht ein Produkt. Die IFA definiert in ihren Zuteilungsrichtlinien fünf artikelidentifizierende Merkmale, und nur diese entscheiden darüber, ob ein Artikel eine eigene Nummer erhält:

    • Produktbezeichnung (26-stellig)
    • Packungsgröße nach Menge und Einheit
    • Darreichungsform
    • Information Arzneimittel, also die Einstufung als Arzneimittel oder als andere apothekenübliche Ware
    • Artikeltyp, etwa Standardpackung, Klinikpackung, Klinikbaustein, Ärztemuster oder Marketingbedarf

    Hinzu kommt der Anbieter: Artikel eines Anbieters mit identischen artikelidentifizierenden Merkmalen werden nur einmal geführt. Ein anderer Anbieter erhält für ein vergleichbares Produkt eine eigene PZN.

    Hier liegt ein verbreitetes Missverständnis. Die Wirkstärke ist kein eigenständiges artikelidentifizierendes Merkmal. Sie wirkt sich nur insoweit aus, wie sie in der Produktbezeichnung steht. Die IFA nennt in ihren Richtlinien ausdrücklich den Fall, dass eine numerische Wirkstärkenangabe zur Bezeichnung hinzugefügt wird und die PZN dennoch beibehalten werden kann. Umgekehrt führt eine reine Namensänderung ohne jede inhaltliche Änderung zwingend zu einer neuen PZN. Die Logik ist konsequent aus der Perspektive des Datennutzers gedacht: Wer eine PZN bestellt, abrechnet oder einlagert, muss ohne physische Sicht auf die Ware und ohne Zusatzinformation sicher sein können, dass es sich um denselben Artikel handelt wie beim letzten Mal.

    Sind zwei Artikel eines Anbieters anders nicht unterscheidbar, etwa bei Farbe, Form oder Größe, müssen diese Merkmale laut Richtlinie in die Bezeichnung aufgenommen werden und erzeugen darüber eine eigene PZN. Das äußere Erscheinungsbild der Verpackung allein ist dagegen ausdrücklich kein Zuteilungskriterium.

    Aufbau der PZN und Berechnung der Prüfziffer

    Die PZN besteht aus acht Ziffern: sieben Stellen laufende Nummer und eine Prüfziffer an achter Stelle. Die Nummern werden automatisch vergeben und können vom Anbieter nicht ausgewählt werden. Führende Nullen sind Bestandteil des Codes und dürfen in keiner Verarbeitung abgeschnitten werden. Genau daran scheitern in der Praxis viele Tabellenkalkulationen und CSV-Importe, die numerische Spalten automatisch normalisieren.

    Die Prüfziffer wird nach dem Modulo-11-Verfahren berechnet. Jede der sieben Stellen wird von links nach rechts mit den Faktoren 1 bis 7 gewichtet, die Produkte werden summiert und die Summe durch 11 dividiert. Der verbleibende ganzzahlige Rest ist die Prüfziffer. Bleibt als Rest die Zahl 10, wird diese Ziffernfolge nicht als PZN verwendet.

    Das offizielle Beispiel der IFA für die Ziffernfolge 2758089:

    Stelle1234567
    Ziffer2758089
    Gewichtung1234567
    Produkt214153204863

    Die Summe beträgt 174. 174 geteilt durch 11 ergibt 15, Rest 9. Die Prüfziffer lautet damit 9, die vollständige PZN lautet 27580899. Die Prüfziffer dient allein der Erkennung von Erfassungsfehlern bei Bestellung und Abrechnung. Sie sagt nichts über Gültigkeit, Verkehrsfähigkeit oder Aktualität eines Artikels aus. Eine formal korrekte PZN kann seit Jahren gelöscht sein.

    Auf international codierten Packungen taucht die PZN als Bestandteil der PPN (Pharmacy Product Number) auf. Für den deutschen Markt wird der PZN der Product Registration Agency Code „11“ vorangestellt, dahinter folgt eine nach Modulo 97 berechnete zweistellige Prüfziffer.

    Wer die PZN vergibt und wie das Verfahren abläuft

    Vergeben wird die PZN von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten, IFA GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main. Die IFA ist die gemeinsame Clearingstelle von pharmazeutischer Industrie, pharmazeutischem Großhandel und Apothekerschaft in Deutschland. Sie ist keine Zulassungsbehörde. Eine PZN ist deshalb kein Nachweis einer arzneimittelrechtlichen Zulassung, sondern die Aufnahme in einen Handels- und Abrechnungsdatenbestand.

    Der Ablauf in Kurzform:

    1. Der Anbieter schließt einen IFA-Anbietervertrag. Ohne diesen Vertrag gibt es keine PZN-Zuteilung.
    2. Der Anbieter meldet Artikel- und Adressdaten über das IFA-Portal oder per Auftragsformular.
    3. Die IFA prüft die Aufnahmebedingungen und teilt bei Aufnahme eine achtstellige PZN zu.
    4. Die Neuaufnahme wird zum nächsten Veröffentlichungstermin in den IFA-Informationsdiensten publiziert.

    Die Aufnahmebedingungen sind restriktiver, als viele annehmen. Der Artikel muss apothekenüblich im Sinne der Apothekenbetriebsordnung und in Deutschland uneingeschränkt verkehrsfähig sein. Arzneimittel müssen zugelassen oder registriert sein. Einzelimportierte Arzneimittel nach § 73 Abs. 3 AMG gelten nur unter den dort genannten Bedingungen als verkehrsfähig und können deshalb nicht in die IFA-Datenbank aufgenommen werden. Rezepturarzneimittel, die in der Apotheke patientenindividuell hergestellt werden, erhalten ebenfalls keine PZN. Auch Maßanfertigungen und Sondergrößen sind ausgeschlossen. Eine festgelegte Mindestbestellmenge erzeugt keine eigene PZN, dafür existiert ein eigenes Datenfeld.

    Für verifizierungspflichtige Arzneimittel kann der Anbieter die IFA beauftragen, zugeteilte PZN vorab gegenüber der ACS PharmaProtect GmbH bekannt zu machen. Diese Vorabinformation erfolgt jeweils zehn Arbeitstage vor dem nächsten 1. oder 15. eines Monats und ist von der eigentlichen Veröffentlichung zu trennen.

    Wann eine neue PZN vergeben wird und wann nicht

    Die Entscheidungsregel ist einfach formuliert und in der Umsetzung anspruchsvoll: Ändert sich ein artikelidentifizierendes Merkmal, wird zwingend eine neue PZN zugeteilt. Ändert sich keines, muss die PZN zwingend beibehalten werden. Beides ist verbindlich, nicht optional.

    SachverhaltFolge
    Bezeichnungszusatz kommt hinzu oder entfällt (z. B. „forte“, „N“, „mit Vitamin X“)Neue PZN
    Packungsgröße ändert sich nach Menge oder Einheit (z. B. 10 ST auf 100 ML)Neue PZN
    Darreichungsform wird modifiziert (z. B. Tabletten auf Filmtabletten)Neue PZN
    Umklassifizierung, etwa vom Arzneimittel zum MedizinproduktNeue PZN
    Artikeltyp ändert sich (z. B. Klinikpackung auf Standardpackung)Neue PZN
    Verpackungsgestaltung oder Umkarton werden verändertPZN bleibt
    Abgabestatus ändert sich (z. B. Entlassung aus der Verschreibungspflicht)PZN bleibt
    Darstellung der Packungsgröße ändert sich (z. B. 2x30 mg statt 60 mg)PZN bleibt
    Numerische Wirkstärkenangabe wird der Bezeichnung hinzugefügtPZN bleibt
    Kennzeichnung nach Packungsgrößenverordnung ändert sich (z. B. N3 auf N2)PZN bleibt
    Preise ändern sichPZN bleibt
    Vertrieb geht auf eine andere Firma überBeibehaltung oder Neuvergabe möglich

    Die vierte und die neunte Zeile verdienen besondere Aufmerksamkeit. Eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht ändert die Abgabesituation grundlegend, die PZN aber nicht. Wer den Rx- oder OTC-Status aus der PZN ableiten möchte, ohne das zugehörige Statusfeld mitzuführen, arbeitet mit einer stillen Fehlerquelle. Die vorletzte Zeile ist für Erstattungsprozesse relevant: Eine Änderung der Normgrößenkennzeichnung wirkt sich auf die Abrechnung aus, ohne dass sich die Artikelnummer bewegt.

    Wo die PZN im Alltag auftaucht

    Die PZN begegnet Fachkreisen an vier Stellen, und an jeder Stelle in einer leicht anderen Rolle:

    • Auf der Packung im Klartext und traditionell als Strichcode in Code 39. Der Klartext trägt dabei das Präfix „PZN“ mit Bindestrich, der Bindestrich fungiert als Kennzeichen.
    • Im Data-Matrix-Code verschreibungspflichtiger Arzneimittel als Bestandteil des Produktcodes. Nach der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) 2016/161 tragen verschreibungspflichtige Arzneimittel seit dem 9. Februar 2019 zwei Sicherheitsmerkmale: einen Erstöffnungsschutz und ein individuelles Erkennungsmerkmal. Letzteres besteht aus Produktcode, individueller Seriennummer, Chargenbezeichnung und Verfalldatum.
    • Auf Verordnung und in der Abrechnung als eindeutiger Bezug zwischen abgegebener Packung und Abrechnungsdatensatz gegenüber den Kostenträgern.
    • In der Warenwirtschaft von Apotheken, Großhandlungen und Herstellern als zentraler Fremdschlüssel für Bestand, Bestellung und Statistik.

    Wichtig für die Systemarchitektur: Der Produktcode im individuellen Erkennungsmerkmal identifiziert die Packungsart, die Seriennummer identifiziert die einzelne physische Packung. Die PZN ist damit auf der Ebene der Handelsform eindeutig, nicht auf der Ebene des einzelnen Stücks. Wer Rückverfolgbarkeit bis zur Einzelpackung benötigt, braucht zwingend die Seriennummer zusätzlich.

    PZN, Zulassungsnummer, ATC-Code und GTIN im Vergleich

    Die PZN ist eine von mehreren Kennungen, die an einem Arzneimittel hängen. Sie sind nicht austauschbar, und sie liegen auf unterschiedlichen Aggregationsebenen. Genau daraus entstehen die meisten Datenfehler bei Systemintegrationen.

    KennungVergebende StelleIdentifiziertGeltungsbereich
    PZNIFA GmbHHandelsform eines AnbietersDeutschland
    ZulassungsnummerBfArM, PEI oder Europäische KommissionZulassung eines Arzneimittels, meist mehrere Packungsgrößen umfassendNational oder EU-weit
    ATC-CodeWHO Collaborating Centre, national angepasstWirkstoff nach anatomisch-therapeutisch-chemischer KlassifikationInternational
    EAN / GTINGS1Handelseinheit in der allgemeinen WarenlogistikInternational
    PPNIFA GmbHHandelsform, PZN mit PRA-Code und Modulo-97-PrüfzifferInternational
    Individuelles ErkennungsmerkmalAnbieter, verifiziert über securPharmEinzelne physische PackungEU

    Die praktische Konsequenz: Eine Zulassungsnummer lässt sich nicht eins zu eins auf eine PZN abbilden, weil eine Zulassung typischerweise mehrere Packungsgrößen und damit mehrere PZN umfasst. Ein ATC-Code liegt eine Ebene darüber und umfasst alle Anbieter eines Wirkstoffs. Wer eine Wirkstoffabfrage über PZN-Listen löst, erhält systematisch unvollständige Ergebnisse.

    Aktualisierungsrhythmus: der 1. und der 15.

    Die IFA-Datenbank wird zum 1. und zum 15. eines jeden Monats aktualisiert. Zu diesen Terminen erscheinen die IFA-Informationsdienste für Apotheken und pharmazeutischen Großhandel. Die Bereitstellung an Datenbezieher erfolgt fünf Arbeitstage vor dem jeweiligen Stichtag, damit die empfangenden Systeme die Daten rechtzeitig einspielen können.

    Für Fachkreise heißt das zweierlei. Erstens: Zwischen zwei Stichtagen ist der Stammdatenbestand definitionsgemäß nicht auf dem Stand der Realität. Eine Änderungsanzeige eines Herstellers wirkt sich frühestens zum nächsten Termin aus. Zweitens: Der Redaktionskalender mit Früh- und Kurzfristmeldefristen entscheidet darüber, ob eine Meldung den nächsten Termin noch erreicht. Wer Preis- oder Sortimentsentscheidungen an einem Stichtag ausrichtet, sollte den Kalender kennen und nicht nur den Termin.

    Was passiert, wenn eine PZN außer Vertrieb geht

    Eine PZN, die nicht mehr in der IFA-Datenbank geführt wird, fällt an die IFA zurück. Entscheidend für die Praxis ist die Folgeregel: Gelöschte PZN werden nicht reaktiviert und nicht erneut veröffentlicht. Eine einmal vergebene Nummer wird also nicht später an ein anderes Produkt weitergereicht. Das ist eine gute Nachricht für die Datenhaltung, denn historische Abrechnungs- und Bestandsdatensätze bleiben interpretierbar.

    Die schlechte Nachricht folgt unmittelbar. Weil die Nummer nie kollidiert, gibt es keinen harten Fehler, der auf ein veraltetes Stammdatum hinweist. Eine gelöschte PZN verhält sich in vielen Systemen wie eine gültige: formal korrekt, prüfziffernkonform, nur eben nicht mehr bestellbar und nicht mehr abrechenbar. Der Fehler zeigt sich erst in der Bestellung, in der Retaxation oder im Abgleich mit dem Lieferanten.

    „Unser Hauptproblem sind veraltete Pharmazentralnummern und Datensätze in unserem System, die zu Fehlern führen.“ (Pharmazeutischer Fachhändler)

    Dazu kommt die Statusfrage. „Außer Vertrieb“ ist nicht dasselbe wie „gelöscht“ und nicht dasselbe wie „Lieferengpass“. Ein Artikel kann vom Anbieter dauerhaft eingestellt sein, temporär nicht lieferbar sein oder auf einer behördlichen Engpassliste stehen. Diese drei Zustände haben unterschiedliche Quellen, unterschiedliche Aktualisierungsfrequenzen und unterschiedliche Konsequenzen für Substitution und Beschaffung. Ein Stammdatenfeld allein bildet sie nicht ab.

    PZN-Bestände in der Praxis sauber halten

    Aus den beschriebenen Mechanismen lassen sich vier konkrete Anforderungen an operative Systeme ableiten:

    • PZN als Text speichern, nie als Zahl. Führende Nullen gehören zum Code. Jede Konvertierung nach Integer erzeugt stille Datenverluste.
    • Prüfziffer validieren, aber nicht mit Gültigkeit verwechseln. Die Modulo-11-Prüfung fängt Tippfehler ab. Sie sagt nichts darüber, ob der Artikel existiert.
    • Zyklischen Abgleich an den Rhythmus koppeln. Wer zum 1. und 15. abgleicht, ist synchron mit der Quelle. Wer quartalsweise abgleicht, arbeitet strukturell mit veralteten Beständen.
    • Statusfelder mitführen, nicht nur die Nummer. Abgabestatus, Normgröße, Vertriebsstatus und Engpassinformation ändern sich unabhängig von der PZN.

    Genau an diesem Punkt endet die Leistungsfähigkeit einer reinen Nummernliste. Die PZN beantwortet die Frage „Welcher Artikel ist gemeint?“ zuverlässig. Sie beantwortet nicht die Fragen, die im Alltag nachgelagert entstehen: Welche Alternativen existieren bei diesem Wirkstoff, welche davon sind aktuell lieferbar, welche sind im europäischen Ausland verfügbar, welche Fachinformation gilt in welcher Version. Für diese Fragen braucht es die Verknüpfung mehrerer Datenschichten in einer Abfrage.

    pharmazie.com betreibt seit 1989 genau diese Verknüpfung: über 25 pharmazeutische Datenbanken in einer Plattform, mit über 50.000 deutschen und über 120.000 internationalen Produkten aus mehr als 50 Ländern. Für die reine Nachschlagefrage steht darüber hinaus ein kostenfreies PZN-Verzeichnis zur Verfügung, mit dem sich eine einzelne Pharmazentralnummer ohne Zugangsdaten auflösen lässt. Für den Abgleich ganzer Bestände und für die Verbindung von Artikelstamm, Lieferengpassdaten und internationalen Alternativen ist die Plattform mit ihrer Parallelsuche und ihren REST-Webservices die vollständigere Antwort, insbesondere dann, wenn Fragen Länder- oder Datenbankgrenzen überschreiten.

    Häufige Fehlerquellen im Umgang mit der PZN

    Fünf Muster treten in Datenprojekten immer wieder auf:

    1. Die PZN wird als Produktschlüssel verwendet. Sie ist ein Artikelschlüssel. Aggregationen auf Produktebene erfordern eine zusätzliche Zuordnung.
    2. Historische PZN werden gelöscht statt archiviert. Da Nummern nicht wiederverwendet werden, ist die Archivierung risikofrei und für Auswertungen notwendig.
    3. Der siebenstellige Altbestand wird nicht migriert. Die achtstellige PZN hat die frühere siebenstellige Form abgelöst. Altdatenbestände enthalten teils noch beide Formate nebeneinander.
    4. PZN und GTIN werden gleichgesetzt. Beide Nummernkreise existieren parallel und folgen unterschiedlichen Vergaberegeln.
    5. Der Anbieterwechsel wird übersehen. Beim Vertriebsübergang kann die PZN bestehen bleiben oder neu vergeben werden. Beides kommt vor, und nur die Datenmeldung sagt, welcher Fall vorliegt.

    Wer diese fünf Punkte in der Systemarchitektur berücksichtigt, vermeidet die überwiegende Mehrzahl der Fehler, die sich später als Bestellabweichung, Retaxation oder falsche Absatzstatistik zeigen.

    Weiterführende Quellen

    Dieser Inhalt richtet sich an Fachkreise und stellt keine medizinische Beratung dar. Zuletzt geprüft: Juli 2026.

    Author Image
    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Wie viele Stellen hat eine PZN?
    Wie wird die Prüfziffer der PZN berechnet?
    Wer vergibt die Pharmazentralnummer?
    Was ist der Unterschied zwischen PZN und ATC-Code?
    Warum haben zwei Packungsgrößen desselben Medikaments unterschiedliche PZN?
    Was passiert mit der PZN, wenn ein Artikel außer Vertrieb geht?
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