Kurz gefasstEin Versorgungsmangel ist die behördliche Feststellung, dass die Bevölkerung nicht ausreichend mit einem Arzneimittel versorgt ist. Das Bundesministerium für Gesundheit trifft diese Feststellung nach § 79 Abs. 5 AMG, gestützt auf Bewertungen des BfArM, und schafft damit die Grundlage für befristete Ausnahmeregelungen.
Voraussetzung ist, dass es um Arzneimittel geht, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, oder um eine bedrohliche übertragbare Krankheit (§ 79 AMG). Das BfArM dokumentiert und bewertet die von den pharmazeutischen Unternehmern gemeldeten Lieferengpässe. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt den Versorgungsmangel anschließend förmlich durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger fest. Seit 2015 wurden nach Angaben des BfArM 18 solcher Situationen im Zuständigkeitsbereich des Instituts bekannt gemacht.
Kurz gefasst: Ein Lieferengpass ist eine Störung im Vertrieb eines einzelnen Produkts, ein Versorgungsmangel ist die formelle behördliche Feststellung einer Mangellage. Nicht jeder Lieferengpass führt zu einem Versorgungsmangel. Erst wenn therapeutisch gleichwertige Alternativen fehlen und die zeitgerechte Versorgung ins Stocken gerät, kann das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel feststellen.
| Merkmal | Lieferengpass | Versorgungsmangel |
|---|---|---|
| Ebene | Vertriebsstörung eines Produkts | Behördlich festgestellte Mangellage |
| Feststellung durch | Meldung der pharmazeutischen Unternehmer an das BfArM | Bundesministerium für Gesundheit nach § 79 Abs. 5 AMG |
| Rolle des BfArM | Dokumentation und Bewertung | Fachliche Bewertung als Grundlage |
| Rechtsfolge | Keine automatische Ausnahme | Befristete Ausnahmeregelungen möglich |
| Zeithorizont | Lieferstörung über etwa zwei Wochen | Bis zur Aufhebung der Bekanntmachung |
Einen laufenden Überblick über betroffene Wirkstoffe bietet das Themendossier des BfArM.
Die Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden, im Einzelfall und befristet von arzneimittelrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Möglich sind insbesondere:
Datensteckbrief:
In der Fachrecherche zählt, ob ein konkretes Produkt lieferfähig ist. pharmazie.com integriert die Lieferengpassdaten des BfArM und führt Engpass- und Statuskontext je PZN, abrufbar über REST-API und Datenexport. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist damit nicht verbunden, da die Meldungen auf der Selbstverpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer beruhen. Den handelsbezogenen Produktstatus erläutert der Eintrag zum Vertriebsstatus.
Behalten Sie Engpass- und Statuslagen je PZN im Blick. Recherchieren Sie den Versorgungs- und Vertriebsstatus strukturiert auf pharmazie.com und binden Sie die Daten per REST-API in Ihre Systeme ein.
Ein Versorgungsmangel ist die behördliche Feststellung, dass die Bevölkerung nicht ausreichend mit einem lebenswichtigen Arzneimittel versorgt ist. Das Bundesministerium für Gesundheit trifft sie nach § 79 Abs. 5 AMG, gestützt auf Bewertungen des BfArM. Die Feststellung ist Voraussetzung für befristete Ausnahmeregelungen und nicht mit einem einzelnen Lieferengpass gleichzusetzen.
Den Versorgungsmangel stellt das Bundesministerium für Gesundheit fest, und zwar durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 79 Abs. 5 AMG. Fachliche Grundlage sind die Bewertungen des BfArM, das die gemeldeten Lieferengpässe dokumentiert und einordnet. Die Länderbehörden können anschließend im Einzelfall von arzneimittelrechtlichen Vorgaben abweichen.
Ein Lieferengpass ist eine Vertriebsstörung eines einzelnen Produkts, die die pharmazeutischen Unternehmer an das BfArM melden. Ein Versorgungsmangel ist die formelle behördliche Feststellung einer Mangellage. Er setzt voraus, dass therapeutisch gleichwertige Alternativen fehlen. Erst dann kann das Bundesministerium für Gesundheit ihn nach § 79 Abs. 5 AMG feststellen.
Die Feststellung ermöglicht befristete Ausnahmen von arzneimittelrechtlichen Vorgaben. Dazu zählen das befristete Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel, Abweichungen von Zulassung, Kennzeichnung und Packungsbeilage sowie der erleichterte Import entsprechender Präparate. Die zuständigen Behörden entscheiden risikobasiert im Einzelfall, bis das Bundesministerium für Gesundheit die Bekanntmachung wieder aufhebt.
Das BfArM dokumentiert und bewertet die gemeldeten Lieferengpässe für Humanarzneimittel und veröffentlicht sie in einer öffentlichen Datenbank. Bei kritischen Lagen liefert es die fachliche Bewertung, auf die sich das Bundesministerium für Gesundheit stützt, um einen Versorgungsmangel nach § 79 Abs. 5 AMG festzustellen. Impfstoffe betreut hingegen das Paul-Ehrlich-Institut.
pharmazie.com integriert die Lieferengpassdaten des BfArM und führt Engpass- und Statuskontext je PZN, abrufbar über REST-API und Datenexport. So lässt sich der Versorgungs- und Vertriebsstatus eines Produkts strukturiert recherchieren. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht, da die Meldungen auf der Selbstverpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer beruhen.