Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
6 Minuten

Versorgungsmangel (§ 79 AMG)

Versorgungsmangel bezeichnet einen behördlich festgestellten Arzneimittel-Versorgungsmangel. Nach § 79 Abs. 5 AMG stellt das Bundesministerium für Gesundheit, gestützt auf Feststellungen des BfArM, einen Versorgungsmangel fest. Die Feststellung ermöglicht befristete Ausnahmeregelungen, etwa Abweichungen von Zulassung oder Kennzeichnung sowie erleichterten Import. Ein einzelner Lieferengpass ist damit nicht gleichzusetzen.

Inhaltsverzeichnis
    Kurz gefasst
    • Ein Versorgungsmangel ist die behördliche Feststellung einer Mangellage nach § 79 Abs. 5 AMG, nicht ein einzelner Lieferengpass.
    • Feststellende Stelle ist das Bundesministerium für Gesundheit, fachlich gestützt auf Bewertungen des BfArM.
    • Die Feststellung ermöglicht befristete Ausnahmen bei Zulassung, Kennzeichnung und Import.
    • pharmazie.com integriert BfArM-Lieferengpassdaten und führt Engpass- und Statuskontext je PZN, per REST-API und Datenexport.

    Ein Versorgungsmangel ist die behördliche Feststellung, dass die Bevölkerung nicht ausreichend mit einem Arzneimittel versorgt ist. Das Bundesministerium für Gesundheit trifft diese Feststellung nach § 79 Abs. 5 AMG, gestützt auf Bewertungen des BfArM, und schafft damit die Grundlage für befristete Ausnahmeregelungen.

    Voraussetzung ist, dass es um Arzneimittel geht, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, oder um eine bedrohliche übertragbare Krankheit (§ 79 AMG). Das BfArM dokumentiert und bewertet die von den pharmazeutischen Unternehmern gemeldeten Lieferengpässe. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt den Versorgungsmangel anschließend förmlich durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger fest. Seit 2015 wurden nach Angaben des BfArM 18 solcher Situationen im Zuständigkeitsbereich des Instituts bekannt gemacht.

    Versorgungsmangel oder Lieferengpass?

    Kurz gefasst: Ein Lieferengpass ist eine Störung im Vertrieb eines einzelnen Produkts, ein Versorgungsmangel ist die formelle behördliche Feststellung einer Mangellage. Nicht jeder Lieferengpass führt zu einem Versorgungsmangel. Erst wenn therapeutisch gleichwertige Alternativen fehlen und die zeitgerechte Versorgung ins Stocken gerät, kann das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel feststellen.

    MerkmalLieferengpassVersorgungsmangel
    EbeneVertriebsstörung eines ProduktsBehördlich festgestellte Mangellage
    Feststellung durchMeldung der pharmazeutischen Unternehmer an das BfArMBundesministerium für Gesundheit nach § 79 Abs. 5 AMG
    Rolle des BfArMDokumentation und BewertungFachliche Bewertung als Grundlage
    RechtsfolgeKeine automatische AusnahmeBefristete Ausnahmeregelungen möglich
    ZeithorizontLieferstörung über etwa zwei WochenBis zur Aufhebung der Bekanntmachung

    Einen laufenden Überblick über betroffene Wirkstoffe bietet das Themendossier des BfArM.

    Welche Rechtsfolgen hat ein festgestellter Versorgungsmangel?

    Die Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden, im Einzelfall und befristet von arzneimittelrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Möglich sind insbesondere:

    1. das befristete Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel,
    2. Abweichungen von Vorgaben zu Zulassung, Kennzeichnung und Packungsbeilage,
    3. der erleichterte Import entsprechender Arzneimittel.

    Datensteckbrief:

    • Rechtsgrundlage: § 79 Abs. 5 AMG
    • Feststellende Stelle: Bundesministerium für Gesundheit
    • Fachliche Grundlage: Bewertungen des BfArM
    • Bekanntmachung: Bundesanzeiger
    • Rechtsfolge: befristete Ausnahmeregelungen zu Zulassung, Kennzeichnung und Import
    • Abgrenzung: nicht identisch mit einem einzelnen Lieferengpass

    Wie lässt sich der Status je Produkt nachvollziehen?

    In der Fachrecherche zählt, ob ein konkretes Produkt lieferfähig ist. pharmazie.com integriert die Lieferengpassdaten des BfArM und führt Engpass- und Statuskontext je PZN, abrufbar über REST-API und Datenexport. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ist damit nicht verbunden, da die Meldungen auf der Selbstverpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer beruhen. Den handelsbezogenen Produktstatus erläutert der Eintrag zum Vertriebsstatus.

    Behalten Sie Engpass- und Statuslagen je PZN im Blick. Recherchieren Sie den Versorgungs- und Vertriebsstatus strukturiert auf pharmazie.com und binden Sie die Daten per REST-API in Ihre Systeme ein.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was ist ein Versorgungsmangel?
    Wer stellt einen Versorgungsmangel fest?
    Worin unterscheidet sich ein Versorgungsmangel von einem Lieferengpass?
    Welche Rechtsfolgen hat ein Versorgungsmangel?
    Welche Rolle spielt das BfArM?
    Wie unterstützt pharmazie.com bei Engpasslagen?

    Weitere Begriffe

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