ZusammenfassungFachinformationen gibt es in zwei Formen, und der Unterschied entscheidet über den Aufwand: als Dokument und als strukturierte Daten. Wer eine einzelne Fachinformation lesen will, findet sie kostenlos bei den Behörden. Wer Fachinformationen in ein System einspeisen will, in eine Recherche, eine Medikationsprüfung oder eine KI-Anwendung, braucht sie feldweise adressierbar, versioniert und mit einem vereinbarten Aktualisierungsrhythmus. Das ist ein Lizenzthema, kein Downloadthema.
Dieser Beitrag beschreibt die Bezugswege, die Felder, die ein System tatsächlich braucht, und die Versionsfrage, an der die meisten Projekte hängen bleiben. Was in einer Fachinformation inhaltlich steht und wie sie aufgebaut ist, behandelt der Beitrag Was ist eine Fachinformation (SmPC)?.
Für den Bezug von Fachinformationen gibt es drei Wege. Sie unterscheiden sich nicht im Inhalt, sondern in der Form und in dem, was danach an Arbeit übrig bleibt.
| Weg | Form | Trägt | Grenze |
|---|---|---|---|
| Behördenportale | PDF, einzeln abrufbar | Nachschlagen im Einzelfall, rechtssichere Quelle | Keine Feldstruktur, kein Massenabruf, Aktualität muss selbst geprüft werden |
| Rechercheoberfläche | Volltext, durchsuchbar | Fachliche Recherche durch Menschen, Abgleich über Präparate hinweg | Keine Übernahme in eigene Systeme |
| Datenlizenz | strukturierte Lieferung oder Schnittstelle | Einspeisung in eigene Systeme, Verarbeitung, Auswertung | Lizenzpflichtig, Aktualisierungsrhythmus vertraglich geregelt |
Der häufigste Fehler in Projektplänen ist die Annahme, der erste Weg lasse sich zum dritten skalieren. Das Abrufen einzelner PDFs beantwortet eine Frage, es erzeugt aber keine Datenbasis. Sobald ein System selbst sucht, prüft oder auswertet, brauchen Sie die Inhalte feldweise.
Eine Fachinformation folgt einem festen Abschnittsaufbau. In der strukturierten Form ist jeder dieser Abschnitte einzeln adressierbar, statt in einem Fließtext zu liegen. Das klingt nach einem Detail, entscheidet aber darüber, ob eine Abfrage überhaupt möglich ist.
Ein Beispiel: Die Frage „welche Präparate mit diesem Wirkstoff haben eine Gegenanzeige bei eingeschränkter Nierenfunktion" ist gegen strukturierte Daten eine Abfrage auf den Abschnitt Gegenanzeigen. Gegen eine Sammlung von PDFs ist sie eine Volltextsuche mit unbekannter Trefferquote, weil dieselbe Aussage in verschiedenen Fachinformationen unterschiedlich formuliert ist.
Dasselbe gilt für die Dosierung, die Nebenwirkungen und die Angaben zu Schwangerschaft und Stillzeit. Die Abschnittsstruktur ist die Voraussetzung dafür, dass sich Fachinformationen maschinell auswerten lassen, und sie ist der Grund, warum die Regulatorik mit der elektronischen Produktinformation genau in diese Richtung geht.
Der Feldbedarf hängt daran, was das System leisten soll. Drei Ausbaustufen lassen sich unterscheiden.
Stufe 1, Identifikation und Zuordnung. Die Fachinformation muss dem richtigen Produkt zugeordnet sein. Dafür braucht es die Pharmazentralnummer als Schlüssel, den Handelsnamen, den Zulassungsinhaber, die Darreichungsform und die Stärke. Ohne diese Ebene liegt ein Dokument vor, das sich keinem Artikel im eigenen Bestand zuordnen lässt.
Stufe 2, die klinischen Abschnitte. Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen, Dosierung, Hinweise zu Schwangerschaft und Stillzeit. Das ist der Kern, für den die Fachinformation gebraucht wird.
Stufe 3, die Handhabungsebene. Aufbewahrung und Haltbarkeit, auch nach Anbruch oder Zubereitung, dazu die Zusammensetzung mit Wirk- und Hilfsstoffen. Diese Angaben werden gebraucht, sobald Arzneimittel nicht nur verordnet, sondern gestellt, geteilt, zubereitet oder gelagert werden.
| Feld | Wofür | Stufe |
|---|---|---|
| Pharmazentralnummer | Zuordnung zum Artikel im eigenen Bestand | 1 |
| Handelsname und Zulassungsinhaber | Unterscheidung gleicher Wirkstoffe, Kontakt für Rückfragen | 1 |
| Darreichungsform und Stärke | Auswahl der richtigen Packung | 1 |
| Wirkstoffe mit Menge, Hilfsstoffe | Wirkstoffsuche, Allergieprüfung über Hilfsstoffe | 1 |
| Anwendungsgebiete | Indikationsbezogene Recherche | 2 |
| Gegenanzeigen | Patientenindividuelle Prüfung | 2 |
| Wechselwirkungen | Medikationsanalyse | 2 |
| Nebenwirkungen | Bewertung gemeldeter Ereignisse | 2 |
| Dosierung und Art der Anwendung | Therapieplanung, Dosisanpassung | 2 |
| Schwangerschaft und Stillzeit | Beratung besonderer Patientengruppen | 2 |
| Aufbewahrung und Haltbarkeit | Lagerung, Haltbarkeit nach Anbruch | 3 |
| ATC-Code | Gruppierung über Handelsnamen hinweg | 1 |
Zwei Felder werden regelmäßig vergessen und später teuer nachgerüstet. Das erste sind die Hilfsstoffe: Allergieprüfungen scheitern ohne sie, weil die Unverträglichkeit oft nicht den Wirkstoff betrifft. Das zweite ist die Haltbarkeit nach Anbruch, die in der Stationsversorgung und der Verblisterung den Unterschied zwischen verwendbar und Verwurf ausmacht.
Statt mit der Frage „welcher Anbieter" zu beginnen, kommt man schneller zum Ziel, wenn man vier Dinge vorab klärt. Sie bestimmen den Bezugsweg fast vollständig.
Erstens: Liest ein Mensch oder verarbeitet eine Maschine? Liest ein Mensch, genügt ein Rechercheabsprung aus dem eigenen System heraus, und die Daten bleiben beim Anbieter. Verarbeitet eine Maschine, brauchen Sie die Felder im eigenen Bestand, und damit gelten andere Lizenzregeln.
Zweitens: Reicht der deutsche Markt? Wer nur deutsche Zulassungen abdeckt, kommt mit einer nationalen Quelle aus. Sobald Auslandsbeschaffung, Parallelhandel oder ein internationaler Konzernbestand dazukommt, reicht sie nicht, weil dieselbe Substanz in jedem Land eine eigene Fachinformation mit eigenem Änderungsstand hat.
Drittens: Welche Abschnitte werden gebraucht? Eine Anwendung, die nur Anwendungsgebiete zeigt, hat einen anderen Feldsatz als eine, die Gegenanzeigen gegen Patientendaten prüft. Der Umfang ist ein Preisfaktor, und ein zu weit geschnittener Feldsatz kostet dauerhaft.
Viertens: Wie oft muss der Bestand stimmen? Für eine Nachschlagefunktion genügt oft ein monatlicher Stand. Für eine Prüfung, die dokumentiert wird, ist der Aktualisierungsrhythmus Teil der Nachweisführung.
Wer diese vier Antworten hat, kann den Bezugsweg in einem Satz beschreiben, und das Lizenzgespräch dauert dann eine Runde statt drei.
Fachinformation und Packungsbeilage werden in Anforderungskatalogen häufig in einem Atemzug genannt, als wären sie zwei Ausgaben desselben Textes. Das sind sie nicht.
Die Fachinformation richtet sich an Fachkreise, die Packungsbeilage an Patientinnen und Patienten. Die Richtung ist dabei eindeutig: Die Packungsbeilage wird aus der Fachinformation abgeleitet, nie umgekehrt. Eine Änderung der Fachinformation zieht eine Änderung der Packungsbeilage nach sich, und eine Packungsbeilage kann keine Information enthalten, die die Fachinformation nicht trägt.
Für ein System heißt das: Wer beide Texte braucht, etwa weil eine Anwendung sowohl Fachkreise als auch Patienten bedient, muss beide lizenzieren und beide aktuell halten. Die Begriffe sind im Glossar getrennt beschrieben, unter Fachinformation (SmPC) und Packungsbeilage (PIL).
Ein Anwendungsfall, der in den letzten Monaten in fast jedem Gespräch vorkommt, verdient einen eigenen Absatz, weil er besondere Anforderungen an die Datenform stellt.
Wer Fachinformationen als Wissensbasis für eine Sprachmodell-Anwendung nutzen will, steht vor zwei Problemen, die mit der Modellqualität nichts zu tun haben. Das erste ist die Zuordenbarkeit der Antwort: Eine Auskunft aus einer Fachinformation ist nur dann brauchbar, wenn sich nachvollziehen lässt, aus welchem Präparat, welchem Abschnitt und welchem Stand sie stammt. Das setzt voraus, dass die Quelle diese Angaben mitliefert, statt Fließtext auszugeben.
Das zweite ist die Aktualität. Ein Modell, das auf einem eingefrorenen Stand arbeitet, gibt eine Auskunft, die vor einem halben Jahr richtig war. Bei Gegenanzeigen und Warnhinweisen ist das kein akademisches Problem. Deshalb setzen belastbare Anwendungen auf einen laufend aktualisierten Datenbestand, aus dem zur Laufzeit gelesen wird, nicht auf ein Modell, das den Text auswendig gelernt hat.
Beides führt zu derselben Anforderung wie oben: strukturiert, versioniert, mit vereinbartem Rhythmus. Und zu einer zusätzlichen Frage im Lizenzvertrag, nämlich ob die Verwendung in einer solchen Anwendung überhaupt gedeckt ist. Das ist nicht selbstverständlich und sollte vor der Architekturentscheidung geklärt sein.
Eine Fachinformation ist kein abgeschlossenes Dokument. Sie ändert sich über den gesamten Lebenszyklus des Arzneimittels, wenn neue Sicherheitsdaten auflaufen, Anwendungsgebiete hinzukommen oder eingeschränkt werden. Deshalb trägt sie einen Stand der Information.
Praktisch bedeutet das drei Dinge.
Erstens: „Die Fachinformation zu Präparat X" meint immer die aktuelle Fassung, und aktuell ist ein bewegliches Ziel. Ein Bestand ohne vereinbarten Aktualisierungsrhythmus ist nach wenigen Monaten keine Referenz mehr, sondern eine Momentaufnahme.
Zweitens: Der vereinbarte Rhythmus bestimmt zugleich, wie lange Sie einen Stand im eigenen System vorhalten dürfen. Das ist eine Lizenzfrage und keine technische.
Drittens: Wer Fachinformationen über mehrere Länder hinweg braucht, hat es mit getrennten nationalen Fassungen zu tun, jede mit eigenem Änderungszyklus und eigener Sprache. Eine konsolidierte Quelle, die alle in ihrem aktuellen Stand führt, gibt es aufseiten der Behörden nicht.
Ein Punkt, der in der Umsetzung regelmäßig unterschätzt wird: Der Bezug ist nur die halbe Aufgabe. Die andere Hälfte ist zu erkennen, was sich geändert hat.
Wird bei jeder Lieferung der gesamte Bestand ersetzt, verliert das System die Information, welche Präparate betroffen waren. Für eine Nachschlagefunktion ist das folgenlos. Für ein Qualitätssystem, das nachweisen muss, dass es auf eine geänderte Gegenanzeige reagiert hat, ist es ein Bruch in der Nachweiskette.
Sinnvoll ist deshalb, zwei Dinge vertraglich zu regeln. Zum einen, ob die Lieferung Änderungen ausweist, also welche Datensätze seit der letzten Lieferung neu, geändert oder entfallen sind. Zum anderen, ob der Stand der Information je Datensatz mitgeliefert wird, damit im eigenen System nachvollziehbar bleibt, auf welcher Fassung eine Entscheidung beruhte.
Beides kostet in der Umsetzung wenig, wenn es von Anfang an mitgedacht wird, und ist teuer, wenn es nachträglich eingebaut werden muss.
pharmazie.com ist die konsolidierte Arzneimitteldatenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, am Markt seit 1989. Sie vereint 25+ pharmazeutische Fachdatenbanken in einer einzigen Suche, der Eisbergsuche®. Zielgruppe sind ausschließlich Fachkreise im Gesundheitswesen. Für den Bezug von Fachinformationen sind vier Bestandteile einschlägig.
Wie die ABDA-Module zueinander stehen und welches welche Frage beantwortet, steht im Überblick ABDA-Datenbank: Aufbau, Module und Bezug.
„Fachinformationen sind öffentlich, also frei verwendbar." Die Texte sind öffentlich einsehbar, das stimmt. Daraus folgt aber nicht, dass ihre strukturierte Aufbereitung, ihre Verknüpfung mit der Pharmazentralnummer und ihre laufende Pflege frei nutzbar wären. Genau diese Aufbereitung ist die Leistung, die lizenziert wird, und sie ist der Grund, warum ein Eigenbau selten günstiger ist.
„Wir ziehen die PDFs und parsen sie selbst." Technisch möglich, und in einem Pilotprojekt funktioniert es. Der Aufwand liegt nicht im ersten Durchlauf, sondern in der Pflege: Layoutänderungen, uneinheitliche Formulierungen zwischen Zulassungsinhabern, neue Präparate, Änderungen ohne Ankündigung. Wer diesen Weg wählt, baut keine einmalige Funktion, sondern übernimmt eine dauerhafte Verpflichtung, die mit dem Kerngeschäft meist nichts zu tun hat.
„Eine Quelle reicht für alles." Fachinformationen beantworten Fragen zum Arzneimittel. Sie sagen nichts über Preis, Vertriebsstatus oder Lieferbarkeit einer konkreten Packung. Diese Angaben stehen im Artikelstamm und sind ein eigener Bezug. Wer beides braucht, und das ist im Handel der Regelfall, sollte den Zuschnitt von Anfang an über beide Ebenen legen.
Drei Punkte sollten vor der Beschaffung klar sein.
Nicht jede Quelle führt vollständige Fachinformationen. Manche Referenzwerke enthalten Kurztexte, also verdichtete Zusammenfassungen, keine vollständigen Fachinformationen. Für das Nachschlagen im Alltag reicht das oft, für eine systematische Auswertung nicht. Prüfen Sie diesen Punkt ausdrücklich, bevor ein Anforderungskatalog geschrieben wird.
Der Bezug regelt nicht die Verwendung. Was Sie mit den Texten tun dürfen, also anzeigen, speichern, auswerten, an Dritte weitergeben oder für das Training eines Modells verwenden, steht im Lizenzvertrag und unterscheidet sich je Verwendungszweck erheblich. Wer eine KI-Anwendung plant, klärt diesen Punkt vor der Architektur, nicht danach.
Die Fachinformation ersetzt keine fachliche Entscheidung. Sie beschreibt den abgestimmten Stand zu einem Arzneimittel. Die Anwendung im Einzelfall bleibt bei der Fachperson, und die Inhalte richten sich an Fachkreise, nicht an Patienten.
Für das Nachschlagen im Einzelfall genügen die Behördenportale. Sobald ein System die Inhalte verarbeitet, brauchen Sie sie strukturiert, mit der Pharmazentralnummer als Schlüssel, den klinischen Abschnitten einzeln adressierbar und einem vertraglich vereinbarten Aktualisierungsrhythmus. Die Felder, die am häufigsten fehlen, sind die Hilfsstoffe und die Haltbarkeit nach Anbruch.
Weiterführend: was in einer Fachinformation steht und wie sie aufgebaut ist und wann eine Rohdatenlizenz nötig ist und wie sie sich von einem Anwendungszugriff unterscheidet. Wenn Sie den Feldsatz gegen Ihre Spezifikation legen wollen, buchen Sie eine Demo.
Dieser Inhalt richtet sich an Fachkreise und stellt keine medizinische Beratung dar. Zuletzt geprüft: September 2026.
Über eine Datenlizenz, entweder als regelmäßige Lieferung oder über eine Schnittstelle. Behördenportale stellen Fachinformationen als einzeln abrufbare PDF bereit, was für das Nachschlagen genügt, aber keine Feldstruktur und keinen Massenabruf bietet. Sobald ein System die Inhalte selbst durchsucht, prüft oder auswertet, brauchen Sie die Abschnitte einzeln adressierbar.
Laufend, über den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels. Anlass sind neue Sicherheitsdaten, erweiterte oder eingeschränkte Anwendungsgebiete und Erkenntnisse aus der Pharmakovigilanz. Deshalb trägt jede Fachinformation einen Stand der Information. Ein Bestand ohne vereinbarten Aktualisierungsrhythmus ist nach wenigen Monaten keine Referenz mehr, sondern eine Momentaufnahme.
In drei Stufen: Zur Identifikation die Pharmazentralnummer, Handelsname, Zulassungsinhaber, Darreichungsform, Stärke, Wirk- und Hilfsstoffe sowie den ATC-Code. Klinisch die Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen, Dosierung sowie Schwangerschaft und Stillzeit. Zur Handhabung Aufbewahrung und Haltbarkeit, auch nach Anbruch. Am häufigsten vergessen werden die Hilfsstoffe und die Haltbarkeit nach Anbruch.
Das regelt der Lizenzvertrag und ist nicht selbstverständlich. Anzeigen, Speichern, Auswerten, Weitergeben an Dritte und die Verwendung für das Training eines Modells sind verschiedene Verwendungszwecke mit verschiedenen Bedingungen. Fachlich kommt hinzu, dass eine Auskunft nachvollziehbar sein muss: aus welchem Präparat, welchem Abschnitt und welchem Stand sie stammt.
Die Fachinformation richtet sich an Fachkreise, die Packungsbeilage an Patientinnen und Patienten. Die Richtung ist eindeutig: Die Packungsbeilage wird aus der Fachinformation abgeleitet, nie umgekehrt. Eine Änderung der Fachinformation zieht eine Änderung der Packungsbeilage nach sich. Wer beide Texte in einem System braucht, muss beide lizenzieren und beide aktuell halten.
In einem Pilotprojekt funktioniert es, dauerhaft selten. Der Aufwand liegt nicht im ersten Durchlauf, sondern in der Pflege: Layoutänderungen, uneinheitliche Formulierungen zwischen Zulassungsinhabern, neue Präparate und Änderungen ohne Ankündigung. Wer diesen Weg wählt, übernimmt eine dauerhafte Verpflichtung, die mit dem eigenen Kerngeschäft meist nichts zu tun hat.