Arzneimitteldaten und Datenbanken
September 15, 2026
8 Minuten

Fachinformationen-Datenbank: SmPC-Daten strukturiert beziehen

Fachinformationen gibt es als Dokument und als strukturierte Daten. Wer sie in ein System einspeisen will, braucht sie feldweise adressierbar, versioniert und mit vereinbartem Aktualisierungsrhythmus. Dieser Beitrag beschreibt die Bezugswege, den Feldsatz und die Versionsfrage.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Fachinformationen gibt es als Dokument und als strukturierte Daten. Sobald ein System sie verarbeitet, genügt das Dokument nicht.
    • Drei Bezugswege: Behördenportale (PDF, kostenlos), Rechercheoberfläche (lesen, nicht übernehmen), Datenlizenz (verarbeiten).
    • Zwölf Felder je Präparat in drei Stufen: Identifikation, klinische Abschnitte, Handhabung.
    • Am häufigsten vergessen: Hilfsstoffe (Allergieprüfung) und Haltbarkeit nach Anbruch.
    • Die Packungsbeilage wird aus der Fachinformation abgeleitet, nie umgekehrt. Wer beide braucht, lizenziert beide.
    • Der vereinbarte Aktualisierungsrhythmus bestimmt zugleich die zulässige Vorhaltedauer im eigenen System.
    • Für KI-Anwendungen zählen Zuordenbarkeit der Antwort und Aktualität. Ob die Verwendung gedeckt ist, steht im Lizenzvertrag.

    Fachinformationen gibt es in zwei Formen, und der Unterschied entscheidet über den Aufwand: als Dokument und als strukturierte Daten. Wer eine einzelne Fachinformation lesen will, findet sie kostenlos bei den Behörden. Wer Fachinformationen in ein System einspeisen will, in eine Recherche, eine Medikationsprüfung oder eine KI-Anwendung, braucht sie feldweise adressierbar, versioniert und mit einem vereinbarten Aktualisierungsrhythmus. Das ist ein Lizenzthema, kein Downloadthema.

    Dieser Beitrag beschreibt die Bezugswege, die Felder, die ein System tatsächlich braucht, und die Versionsfrage, an der die meisten Projekte hängen bleiben. Was in einer Fachinformation inhaltlich steht und wie sie aufgebaut ist, behandelt der Beitrag Was ist eine Fachinformation (SmPC)?.

    Die drei Bezugswege und was sie leisten

    Für den Bezug von Fachinformationen gibt es drei Wege. Sie unterscheiden sich nicht im Inhalt, sondern in der Form und in dem, was danach an Arbeit übrig bleibt.

    WegFormTrägtGrenze
    BehördenportalePDF, einzeln abrufbarNachschlagen im Einzelfall, rechtssichere QuelleKeine Feldstruktur, kein Massenabruf, Aktualität muss selbst geprüft werden
    RechercheoberflächeVolltext, durchsuchbarFachliche Recherche durch Menschen, Abgleich über Präparate hinwegKeine Übernahme in eigene Systeme
    Datenlizenzstrukturierte Lieferung oder SchnittstelleEinspeisung in eigene Systeme, Verarbeitung, AuswertungLizenzpflichtig, Aktualisierungsrhythmus vertraglich geregelt

    Der häufigste Fehler in Projektplänen ist die Annahme, der erste Weg lasse sich zum dritten skalieren. Das Abrufen einzelner PDFs beantwortet eine Frage, es erzeugt aber keine Datenbasis. Sobald ein System selbst sucht, prüft oder auswertet, brauchen Sie die Inhalte feldweise.

    Was strukturierte Fachinformationen von einem PDF unterscheidet

    Eine Fachinformation folgt einem festen Abschnittsaufbau. In der strukturierten Form ist jeder dieser Abschnitte einzeln adressierbar, statt in einem Fließtext zu liegen. Das klingt nach einem Detail, entscheidet aber darüber, ob eine Abfrage überhaupt möglich ist.

    Ein Beispiel: Die Frage „welche Präparate mit diesem Wirkstoff haben eine Gegenanzeige bei eingeschränkter Nierenfunktion" ist gegen strukturierte Daten eine Abfrage auf den Abschnitt Gegenanzeigen. Gegen eine Sammlung von PDFs ist sie eine Volltextsuche mit unbekannter Trefferquote, weil dieselbe Aussage in verschiedenen Fachinformationen unterschiedlich formuliert ist.

    Dasselbe gilt für die Dosierung, die Nebenwirkungen und die Angaben zu Schwangerschaft und Stillzeit. Die Abschnittsstruktur ist die Voraussetzung dafür, dass sich Fachinformationen maschinell auswerten lassen, und sie ist der Grund, warum die Regulatorik mit der elektronischen Produktinformation genau in diese Richtung geht.

    Welche Felder ein System tatsächlich braucht

    Der Feldbedarf hängt daran, was das System leisten soll. Drei Ausbaustufen lassen sich unterscheiden.

    Stufe 1, Identifikation und Zuordnung. Die Fachinformation muss dem richtigen Produkt zugeordnet sein. Dafür braucht es die Pharmazentralnummer als Schlüssel, den Handelsnamen, den Zulassungsinhaber, die Darreichungsform und die Stärke. Ohne diese Ebene liegt ein Dokument vor, das sich keinem Artikel im eigenen Bestand zuordnen lässt.

    Stufe 2, die klinischen Abschnitte. Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen, Dosierung, Hinweise zu Schwangerschaft und Stillzeit. Das ist der Kern, für den die Fachinformation gebraucht wird.

    Stufe 3, die Handhabungsebene. Aufbewahrung und Haltbarkeit, auch nach Anbruch oder Zubereitung, dazu die Zusammensetzung mit Wirk- und Hilfsstoffen. Diese Angaben werden gebraucht, sobald Arzneimittel nicht nur verordnet, sondern gestellt, geteilt, zubereitet oder gelagert werden.

    FeldWofürStufe
    PharmazentralnummerZuordnung zum Artikel im eigenen Bestand1
    Handelsname und ZulassungsinhaberUnterscheidung gleicher Wirkstoffe, Kontakt für Rückfragen1
    Darreichungsform und StärkeAuswahl der richtigen Packung1
    Wirkstoffe mit Menge, HilfsstoffeWirkstoffsuche, Allergieprüfung über Hilfsstoffe1
    AnwendungsgebieteIndikationsbezogene Recherche2
    GegenanzeigenPatientenindividuelle Prüfung2
    WechselwirkungenMedikationsanalyse2
    NebenwirkungenBewertung gemeldeter Ereignisse2
    Dosierung und Art der AnwendungTherapieplanung, Dosisanpassung2
    Schwangerschaft und StillzeitBeratung besonderer Patientengruppen2
    Aufbewahrung und HaltbarkeitLagerung, Haltbarkeit nach Anbruch3
    ATC-CodeGruppierung über Handelsnamen hinweg1

    Zwei Felder werden regelmäßig vergessen und später teuer nachgerüstet. Das erste sind die Hilfsstoffe: Allergieprüfungen scheitern ohne sie, weil die Unverträglichkeit oft nicht den Wirkstoff betrifft. Das zweite ist die Haltbarkeit nach Anbruch, die in der Stationsversorgung und der Verblisterung den Unterschied zwischen verwendbar und Verwurf ausmacht.

    Vier Fragen, die den Bezugsweg entscheiden

    Statt mit der Frage „welcher Anbieter" zu beginnen, kommt man schneller zum Ziel, wenn man vier Dinge vorab klärt. Sie bestimmen den Bezugsweg fast vollständig.

    Erstens: Liest ein Mensch oder verarbeitet eine Maschine? Liest ein Mensch, genügt ein Rechercheabsprung aus dem eigenen System heraus, und die Daten bleiben beim Anbieter. Verarbeitet eine Maschine, brauchen Sie die Felder im eigenen Bestand, und damit gelten andere Lizenzregeln.

    Zweitens: Reicht der deutsche Markt? Wer nur deutsche Zulassungen abdeckt, kommt mit einer nationalen Quelle aus. Sobald Auslandsbeschaffung, Parallelhandel oder ein internationaler Konzernbestand dazukommt, reicht sie nicht, weil dieselbe Substanz in jedem Land eine eigene Fachinformation mit eigenem Änderungsstand hat.

    Drittens: Welche Abschnitte werden gebraucht? Eine Anwendung, die nur Anwendungsgebiete zeigt, hat einen anderen Feldsatz als eine, die Gegenanzeigen gegen Patientendaten prüft. Der Umfang ist ein Preisfaktor, und ein zu weit geschnittener Feldsatz kostet dauerhaft.

    Viertens: Wie oft muss der Bestand stimmen? Für eine Nachschlagefunktion genügt oft ein monatlicher Stand. Für eine Prüfung, die dokumentiert wird, ist der Aktualisierungsrhythmus Teil der Nachweisführung.

    Wer diese vier Antworten hat, kann den Bezugsweg in einem Satz beschreiben, und das Lizenzgespräch dauert dann eine Runde statt drei.

    Die Packungsbeilage ist nicht dasselbe

    Fachinformation und Packungsbeilage werden in Anforderungskatalogen häufig in einem Atemzug genannt, als wären sie zwei Ausgaben desselben Textes. Das sind sie nicht.

    Die Fachinformation richtet sich an Fachkreise, die Packungsbeilage an Patientinnen und Patienten. Die Richtung ist dabei eindeutig: Die Packungsbeilage wird aus der Fachinformation abgeleitet, nie umgekehrt. Eine Änderung der Fachinformation zieht eine Änderung der Packungsbeilage nach sich, und eine Packungsbeilage kann keine Information enthalten, die die Fachinformation nicht trägt.

    Für ein System heißt das: Wer beide Texte braucht, etwa weil eine Anwendung sowohl Fachkreise als auch Patienten bedient, muss beide lizenzieren und beide aktuell halten. Die Begriffe sind im Glossar getrennt beschrieben, unter Fachinformation (SmPC) und Packungsbeilage (PIL).

    Fachinformationen als Grundlage für KI-Anwendungen

    Ein Anwendungsfall, der in den letzten Monaten in fast jedem Gespräch vorkommt, verdient einen eigenen Absatz, weil er besondere Anforderungen an die Datenform stellt.

    Wer Fachinformationen als Wissensbasis für eine Sprachmodell-Anwendung nutzen will, steht vor zwei Problemen, die mit der Modellqualität nichts zu tun haben. Das erste ist die Zuordenbarkeit der Antwort: Eine Auskunft aus einer Fachinformation ist nur dann brauchbar, wenn sich nachvollziehen lässt, aus welchem Präparat, welchem Abschnitt und welchem Stand sie stammt. Das setzt voraus, dass die Quelle diese Angaben mitliefert, statt Fließtext auszugeben.

    Das zweite ist die Aktualität. Ein Modell, das auf einem eingefrorenen Stand arbeitet, gibt eine Auskunft, die vor einem halben Jahr richtig war. Bei Gegenanzeigen und Warnhinweisen ist das kein akademisches Problem. Deshalb setzen belastbare Anwendungen auf einen laufend aktualisierten Datenbestand, aus dem zur Laufzeit gelesen wird, nicht auf ein Modell, das den Text auswendig gelernt hat.

    Beides führt zu derselben Anforderung wie oben: strukturiert, versioniert, mit vereinbartem Rhythmus. Und zu einer zusätzlichen Frage im Lizenzvertrag, nämlich ob die Verwendung in einer solchen Anwendung überhaupt gedeckt ist. Das ist nicht selbstverständlich und sollte vor der Architekturentscheidung geklärt sein.

    Die Versionsfrage, an der Projekte hängen bleiben

    Eine Fachinformation ist kein abgeschlossenes Dokument. Sie ändert sich über den gesamten Lebenszyklus des Arzneimittels, wenn neue Sicherheitsdaten auflaufen, Anwendungsgebiete hinzukommen oder eingeschränkt werden. Deshalb trägt sie einen Stand der Information.

    Praktisch bedeutet das drei Dinge.

    Erstens: „Die Fachinformation zu Präparat X" meint immer die aktuelle Fassung, und aktuell ist ein bewegliches Ziel. Ein Bestand ohne vereinbarten Aktualisierungsrhythmus ist nach wenigen Monaten keine Referenz mehr, sondern eine Momentaufnahme.

    Zweitens: Der vereinbarte Rhythmus bestimmt zugleich, wie lange Sie einen Stand im eigenen System vorhalten dürfen. Das ist eine Lizenzfrage und keine technische.

    Drittens: Wer Fachinformationen über mehrere Länder hinweg braucht, hat es mit getrennten nationalen Fassungen zu tun, jede mit eigenem Änderungszyklus und eigener Sprache. Eine konsolidierte Quelle, die alle in ihrem aktuellen Stand führt, gibt es aufseiten der Behörden nicht.

    Änderungen erkennen, statt den ganzen Bestand zu tauschen

    Ein Punkt, der in der Umsetzung regelmäßig unterschätzt wird: Der Bezug ist nur die halbe Aufgabe. Die andere Hälfte ist zu erkennen, was sich geändert hat.

    Wird bei jeder Lieferung der gesamte Bestand ersetzt, verliert das System die Information, welche Präparate betroffen waren. Für eine Nachschlagefunktion ist das folgenlos. Für ein Qualitätssystem, das nachweisen muss, dass es auf eine geänderte Gegenanzeige reagiert hat, ist es ein Bruch in der Nachweiskette.

    Sinnvoll ist deshalb, zwei Dinge vertraglich zu regeln. Zum einen, ob die Lieferung Änderungen ausweist, also welche Datensätze seit der letzten Lieferung neu, geändert oder entfallen sind. Zum anderen, ob der Stand der Information je Datensatz mitgeliefert wird, damit im eigenen System nachvollziehbar bleibt, auf welcher Fassung eine Entscheidung beruhte.

    Beides kostet in der Umsetzung wenig, wenn es von Anfang an mitgedacht wird, und ist teuer, wenn es nachträglich eingebaut werden muss.

    Datensteckbrief: woher die Fachinformationen kommen

    pharmazie.com ist die konsolidierte Arzneimitteldatenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, am Markt seit 1989. Sie vereint 25+ pharmazeutische Fachdatenbanken in einer einzigen Suche, der Eisbergsuche®. Zielgruppe sind ausschließlich Fachkreise im Gesundheitswesen. Für den Bezug von Fachinformationen sind vier Bestandteile einschlägig.

    • Deutsche Fertigarzneimittel. Strukturierte Fachinformationen zu mehr als 58.000 in Deutschland registrierten Arzneimitteln, mit Wirkstoffen, klinischen Angaben, ATC-Code und den Kontakt- und Registrierungsdaten der Zulassungsinhaber. Aktualisierung zweimal im Monat.
    • Handhabungsangaben. Über das Zusatzmodul plus X kommen Fachinformation und Packungsbeilage je Produkt hinzu, dazu Teilbarkeit, Sondengängigkeit und ein Foto zur visuellen Identifikation. Die enthaltenen Fachinformationen sind Teil der Arzneimittelzulassung und damit eine behördlich autorisierte Informationsquelle.
    • Internationale Fertigarzneimittel. Über 120.000 international registrierte Arzneimittel aus mehr als 50 Ländern, wenn die Fragestellung über den deutschen Markt hinausgeht.
    • ChatSmPC®. Abfrage der Fachinformations-Volltexte in natürlicher Sprache, statt sie abschnittsweise zu lesen.

    Wie die ABDA-Module zueinander stehen und welches welche Frage beantwortet, steht im Überblick ABDA-Datenbank: Aufbau, Module und Bezug.

    Drei Missverständnisse, die Projekte verzögern

    „Fachinformationen sind öffentlich, also frei verwendbar." Die Texte sind öffentlich einsehbar, das stimmt. Daraus folgt aber nicht, dass ihre strukturierte Aufbereitung, ihre Verknüpfung mit der Pharmazentralnummer und ihre laufende Pflege frei nutzbar wären. Genau diese Aufbereitung ist die Leistung, die lizenziert wird, und sie ist der Grund, warum ein Eigenbau selten günstiger ist.

    „Wir ziehen die PDFs und parsen sie selbst." Technisch möglich, und in einem Pilotprojekt funktioniert es. Der Aufwand liegt nicht im ersten Durchlauf, sondern in der Pflege: Layoutänderungen, uneinheitliche Formulierungen zwischen Zulassungsinhabern, neue Präparate, Änderungen ohne Ankündigung. Wer diesen Weg wählt, baut keine einmalige Funktion, sondern übernimmt eine dauerhafte Verpflichtung, die mit dem Kerngeschäft meist nichts zu tun hat.

    „Eine Quelle reicht für alles." Fachinformationen beantworten Fragen zum Arzneimittel. Sie sagen nichts über Preis, Vertriebsstatus oder Lieferbarkeit einer konkreten Packung. Diese Angaben stehen im Artikelstamm und sind ein eigener Bezug. Wer beides braucht, und das ist im Handel der Regelfall, sollte den Zuschnitt von Anfang an über beide Ebenen legen.

    Wo die Grenze liegt

    Drei Punkte sollten vor der Beschaffung klar sein.

    Nicht jede Quelle führt vollständige Fachinformationen. Manche Referenzwerke enthalten Kurztexte, also verdichtete Zusammenfassungen, keine vollständigen Fachinformationen. Für das Nachschlagen im Alltag reicht das oft, für eine systematische Auswertung nicht. Prüfen Sie diesen Punkt ausdrücklich, bevor ein Anforderungskatalog geschrieben wird.

    Der Bezug regelt nicht die Verwendung. Was Sie mit den Texten tun dürfen, also anzeigen, speichern, auswerten, an Dritte weitergeben oder für das Training eines Modells verwenden, steht im Lizenzvertrag und unterscheidet sich je Verwendungszweck erheblich. Wer eine KI-Anwendung plant, klärt diesen Punkt vor der Architektur, nicht danach.

    Die Fachinformation ersetzt keine fachliche Entscheidung. Sie beschreibt den abgestimmten Stand zu einem Arzneimittel. Die Anwendung im Einzelfall bleibt bei der Fachperson, und die Inhalte richten sich an Fachkreise, nicht an Patienten.

    Fazit

    Für das Nachschlagen im Einzelfall genügen die Behördenportale. Sobald ein System die Inhalte verarbeitet, brauchen Sie sie strukturiert, mit der Pharmazentralnummer als Schlüssel, den klinischen Abschnitten einzeln adressierbar und einem vertraglich vereinbarten Aktualisierungsrhythmus. Die Felder, die am häufigsten fehlen, sind die Hilfsstoffe und die Haltbarkeit nach Anbruch.

    Weiterführend: was in einer Fachinformation steht und wie sie aufgebaut ist und wann eine Rohdatenlizenz nötig ist und wie sie sich von einem Anwendungszugriff unterscheidet. Wenn Sie den Feldsatz gegen Ihre Spezifikation legen wollen, buchen Sie eine Demo.

    Dieser Inhalt richtet sich an Fachkreise und stellt keine medizinische Beratung dar. Zuletzt geprüft: September 2026.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Wo bekomme ich Fachinformationen als strukturierte Daten?
    Wie oft ändern sich Fachinformationen?
    Welche Felder brauche ich aus einer Fachinformation?
    Dürfen wir Fachinformationen in einer KI-Anwendung verwenden?
    Was ist der Unterschied zwischen Fachinformation und Packungsbeilage?
    Lohnt es sich, Fachinformationen selbst aus PDF zu extrahieren?
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