Scan through supply shortages and find alternatives with the premium version of pharmazie.com.
Ein Lieferengpass bezeichnet eine über die übliche Dauer hinausgehende Unterbrechung der Lieferfähigkeit eines Arzneimittels oder eine deutlich erhöhte Nachfrage, die nicht angemessen bedient werden kann. Als Richtwert gilt eine voraussichtliche Dauer von mehr als zwei Wochen. Ein Lieferengpass beschreibt damit zunächst eine Situation auf Hersteller- und Großhandelsebene: Das Produkt ist vorübergehend nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar.
Davon abzugrenzen ist der Versorgungsengpass. Ein Lieferengpass führt nicht zwangsläufig zu einem Versorgungsengpass, weil häufig wirkstoffgleiche Alternativen, andere Darreichungsformen oder Importe verfügbar sind, mit denen die Behandlung fortgeführt werden kann. Erst wenn für die betroffenen Patientinnen und Patienten keine therapeutisch geeignete Alternative mehr zur Verfügung steht, spricht man von einem Versorgungsengpass. Für Fachkreise ist diese Unterscheidung entscheidend: Der operative Aufwand liegt darin, einen Lieferengpass früh zu erkennen und die Versorgung durch geeignete Alternativen abzusichern, bevor er zum Versorgungsengpass wird.
Der Lieferengpass-Monitor auf pharmazie.com richtet sich an Fachkreise, die den Überblick über ihr eigenes Sortiment behalten müssen: Apotheken mit Großhandelserlaubnis, Krankenhausapotheken, Großhandel und Market-Access-Verantwortliche. Statt Engpasslisten manuell zu durchsuchen, gleichen Sie Ihr Sortiment gezielt ab.
Der Monitor ist eine von 25+ pharmazeutischen Datenbanken, die auf pharmazie.com in einer Suche zusammenlaufen. Der Recherche- und Abgleichaufwand, der sonst über mehrere Quellen verteilt ist, lässt sich damit für den Engpass-Fall bündeln.
Lieferengpässe entstehen selten aus einem einzelnen Grund. Typische Ursachen sind:
Grundlage der Meldepflicht ist §52b AMG. Pharmazeutische Unternehmer sind verpflichtet, drohende oder bestehende Lieferengpässe für bestimmte Arzneimittel an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Vorhersehbare Engpässe sollen frühzeitig angezeigt werden, unvorhergesehene unverzüglich. Für versorgungskritische verschreibungspflichtige Arzneimittel bestehen erweiterte Melde- und Informationspflichten, unter anderem gegenüber Krankenhäusern.
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das 2023 in Kraft trat, wurden diese Pflichten ausgeweitet und die Rolle des BfArM sowie eines Beirats zur Bewertung der Versorgungslage gestärkt. Das BfArM führt ein öffentlich einsehbares Register der gemeldeten Lieferengpässe. Es dokumentiert, welches Arzneimittel betroffen ist, den voraussichtlichen Zeitraum und den Meldestatus.
Das Register schafft Transparenz, hat aber Grenzen. Es bildet gemeldete Engpässe ab, nicht automatisch die vollständige Marktlage. Es sagt Ihnen, dass ein Artikel betroffen ist, aber nicht, welche lieferbare Alternative in Ihr Sortiment und Ihre Versorgungssituation passt. Genau an dieser Stelle setzt die Arbeit in der Praxis an: vom gemeldeten Engpass zur konkreten, verfügbaren Alternative. Weiterführende Informationen zum Register finden Sie beim BfArM.
Ist ein Artikel betroffen, folgt der Weg zur gesicherten Versorgung meist in mehreren Schritten:
Der Lieferengpass-Monitor unterstützt die ersten drei Schritte, indem er betroffene Artikel und lieferbare, wirkstoffgleiche Alternativen im In- und Ausland zusammenführt. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall, insbesondere zu Austausch und Erstattung, bleibt Ihre fachliche Entscheidung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Regelungen nach §129 SGB V und die rahmenvertraglichen Vorgaben.