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August 10, 2026
7 Min. Lesezeit

Arzneimittel-Erstattung nach SGB V: Was die GKV übernimmt

Wie die gesetzliche Arzneimittel-Erstattung nach SGB V funktioniert: Anspruch, Festbeträge, verhandelte Preise, Rabattverträge und Zuzahlung.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Die GKV-Erstattung folgt dem SGB V und umfasst grundsätzlich verschreibungspflichtige, nicht OTC-Arzneimittel.
    • Festbeträge nach § 35 begrenzen den erstatteten Betrag für Gruppen vergleichbarer Produkte.
    • Erstattungsbetrag (§ 130b) und Rabattverträge (§ 130a) setzen den Preis für patentgeschützte bzw. patentfreie Arzneimittel.
    • Der Erstattungsstatus ändert sich laufend, daher sind aktuelle Daten je PZN entscheidend.

    Ob und in welcher Höhe ein Arzneimittel in Deutschland von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird, entscheidet sich nicht Produkt für Produkt am HV-Tisch. Es folgt den Regeln des Fünften Sozialgesetzbuchs, des SGB V. Diese Regeln zu verstehen ist der Ausgangspunkt für Preisgestaltung, Marktzugang und korrekte Abgabe.

    Der grundsätzliche Anspruch

    Versicherte haben im Rahmen ihrer Versorgung nach dem SGB V Anspruch auf Arzneimittel. Grundsätzlich umfasst dies verschreibungspflichtige Arzneimittel. Nicht verschreibungspflichtige Produkte sind in der Regel ausgeschlossen, mit definierten Ausnahmen wie bestimmten Behandlungen für Kinder oder festgelegten Therapiestandards des Gemeinsamen Bundesausschusses.

    Was den Betrag begrenzt: Festbeträge

    Für viele Produkte erstatten die Kassen nicht den vollen Preis, sondern einen Festbetrag, einen Referenzbetrag nach § 35 SGB V für eine Gruppe vergleichbarer Produkte. Kostet ein Arzneimittel mehr als sein Festbetrag, zahlt die versicherte Person die Differenz zusätzlich zur normalen Zuzahlung.

    Was den Preis setzt: Erstattungsbetrag und Rabatte

    Für neuere, patentgeschützte Arzneimittel, die die Nutzenbewertung durchlaufen haben, gilt ein verhandelter Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V. Im generischen und patentfreien Bereich bestimmen Rabattverträge nach § 130a, welches Produkt eine Kasse tatsächlich erstattet. Über all dem liegt die Zuzahlung der versicherten Person.

    Warum Erstattung eine Datenfrage ist

    Der Erstattungsstatus ist nicht statisch: Festbeträge ändern sich, Verträge werden neu ausgeschrieben, verhandelte Preise werden aktualisiert. Für die korrekte Abgabe und die Marktzugangsplanung brauchen Sie aktuelle Erstattungsdaten je PZN und Wirkstoff. pharmazie.com führt Preis-, Erstattungs- und Artikelstammdaten in einer Suche zusammen. Siehe auch unsere Lösung zu Rabatten und Erstattung.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Welche Arzneimittel erstattet die gesetzliche Krankenversicherung?
    Was ist der Unterschied zwischen Erstattungsbetrag und Rabattvertrag?
    Werden OTC-Arzneimittel erstattet?
    Was ist die Zuzahlung?
    Was ist ein Festbetrag?
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