
ZusammenfassungDie Hausliste einer Krankenhausapotheke wird fachlich auf der Ebene Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform geführt, jede automatische Engpassprüfung läuft dagegen auf der Pharmazentralnummer. Damit eine Prüfung vollständig ist, braucht deshalb jeder Ersatzlieferant und jede Ersatzpackungsgröße eine eigene Zeile mit eigener PZN, nicht nur der Hauptlieferant. Zusätzlich braucht jede Zeile eine Gültigkeitsprüfung, weil gelöschte PZN in gewachsenen Listen liegen bleiben. Der rechtliche Bezugspunkt ist § 30 Absatz 1 der Apothekenbetriebsordnung: Die vorrätig gehaltenen Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte sind aufzulisten. Dieser Beitrag richtet sich an Krankenhausapotheken und klinikversorgende Apotheken, an den Einkauf und an die Arzneimittelkommission. Er beantwortet, welche Felder je PZN die Engpassprüfung der Hausliste tragen, warum die Wirkstoffebene dafür nicht genügt, wie die Prüfung als Abgleich statt als Recherche läuft und wo ihre Grenze liegt.
Die Hausliste ist kein informelles Arbeitsmittel. Sie ist die praktische Form einer Pflicht: Nach § 30 Absatz 1 der Apothekenbetriebsordnung sind die in der Krankenhausapotheke vorrätig gehaltenen Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte aufzulisten. Die Norm nennt zugleich die Mengen, die diese Liste absichern muss: mindestens der durchschnittliche Bedarf für zwei Wochen, für parenteral anzuwendende Arzneimittel und Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung mindestens sechs Wochen, und für Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration nach § 130a Absatz 8b Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, aus denen Zytostatikazubereitungen hergestellt werden, mindestens vier Wochen.
Wer über die Positionen dieser Liste entscheidet, ist ebenfalls geregelt. Der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken (Stand der Revision 6. Mai 2025) zufolge entscheidet die Arzneimittelkommission nach therapeutischen und wirtschaftlichen Kriterien, und zu diesen Kriterien gehört ausdrücklich die Auswahl und Bewertung der Lieferanten und Produkte unter Berücksichtigung der langfristigen und dauerhaften Lieferfähigkeit. Maßnahmen bei Lieferengpässen sind zu definieren. Die Liste selbst ist dem ärztlichen und pflegerischen Personal in geeigneter und aktueller Form zur Verfügung zu stellen. Nach § 27 Absatz 2 der Apothekenbetriebsordnung ist der Leiter der Krankenhausapotheke Mitglied dieser Kommission und dafür verantwortlich, dass bestellte Arzneimittel bedarfsgerecht bereitgestellt und akut besonders dringlich benötigte Arzneimittel unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
In Gesprächen mit Krankenhausapotheken beschreiben die Beteiligten das operative Problem regelmäßig gleich. Die Liste ist fachlich eine Liste von Wirkstoffen mit Wirkstärke und Darreichungsform. Gewachsen ist sie zu etwas anderem: Je Position hängen ein Hauptlieferant, mehrere Ersatzlieferanten und mehrere Ersatzpackungsgrößen daran, damit überhaupt etwas lieferbar ist. Engpassinformationen kommen zugleich aus mehreren Quellen, aus Lieferantenportalen mit je eigenem Zugang und aus zusammengefassten Übersichten der Einkaufsgemeinschaft, die naturgemäß einen Zeitversatz tragen. Und ein Wechsel der Einkaufsgemeinschaft oder ein neuer Rahmenvertrag erzwingt eine vollständige Umstellung der Positionen. Die Frage ist deshalb nicht, wo Engpässe stehen, sondern wie die eigene Liste gegen sie geprüft wird.
Für den Abgleich sind zwei Feldgruppen nötig: die Felder der Engpassmeldung und die Felder, die eine Position der Hausliste überhaupt prüfbar machen.
| Feld je PZN | Wofür es in der Engpassprüfung der Hausliste gebraucht wird | Status |
|---|---|---|
| PZN der Position, je Lieferant und je Packungsgröße | Der Schlüssel, auf dem jede maschinelle Prüfung läuft. Ohne eigene Zeile je Ersatzlieferant und Ersatzpackungsgröße bleibt die Prüfung unvollständig | Pflicht |
| Gültigkeit der PZN | Erkennt gelöschte und ungültige Nummern, die in gewachsenen Listen liegen bleiben und jede Trefferquote verfälschen | Pflicht |
| Informationstyp der Meldung, Erstmeldung oder Änderungsmeldung | Trennt eine neue Lage von einer fortgeschriebenen und verhindert, dass dieselbe Meldung zweimal als Ereignis zählt | Pflicht |
| Ab-Datum und Bis-Datum der Meldung | Gibt den gemeldeten Engpasszeitraum und damit das voraussichtliche Ende, auf dem jede Dispositionsentscheidung aufsetzt | Pflicht |
| Datum der letzten Änderung | Macht sichtbar, wie frisch die Angabe zum voraussichtlichen Ende ist | Pflicht |
| Kennzeichen Krankenhausrelevanz | Filtert aus der gesamten Meldelage die Teilmenge, die die stationäre Versorgung betrifft | Pflicht |
| Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform und ATC-Code nach WHO | Verbindet die PZN-Zeile mit der fachlichen Ebene der Hausliste und erlaubt die Suche nach Alternativen | Pflicht |
| Alternativen mit verfügbarer PZN | Liefert die austauschbaren Präparate ohne eigene Engpassmeldung, mit Darreichungsform und Hersteller | Pflicht |
| Vertriebsstatus und Verkehrsfähigkeitsstatus | Unterscheidet einen vorübergehenden Engpass von einem dauerhaft eingestellten Vertrieb, zwei Lagen mit verschiedenen Konsequenzen | Pflicht |
| Vertriebsweg Krankenhausapotheke | Verhindert, dass eine Alternative vorgeschlagen wird, die für den stationären Bezug nicht vorgesehen ist | Pflicht |
| Mindestbestellmenge | Macht aus einer Lieferbarkeitsaussage eine Bestellentscheidung | optional |
| Normgröße N1, N2, N3 sowie Menge und Mengeneinheit | Trägt den Vergleich der Ersatzpackungsgrößen innerhalb einer Position | optional |
| Melder mit Kontaktdaten | Ermöglicht die direkte Rückfrage beim Zulassungsinhaber, wenn das gemeldete Ende unplausibel ist | optional |
Beide, aber für verschiedene Zwecke. Die Wirkstoffebene mit Wirkstärke und Darreichungsform trägt die fachliche Entscheidung der Arzneimittelkommission und die Kommunikation ins Haus. Die PZN-Ebene trägt jede maschinelle Prüfung: Engpassabgleich, Lieferbarkeitsabfrage, Bestellung und Gültigkeitskontrolle. Eine Hausliste, die nur die fachliche Ebene führt, ist fachlich richtig und technisch nicht prüfbar.
Die Fehlannahme, die daraus folgt, ist verbreitet und naheliegend: dass ein Upload der Hausliste die zugehörigen PZN selbst mitzieht. Das tut er nicht, und er kann es nicht, weil die Zuordnung eine Entscheidung ist, nicht eine Ableitung. Welche Packungsgröße eines Wirkstoffs als Ersatz zugelassen ist und welcher Ersatzlieferant in Frage kommt, hat die Kommission nach therapeutischen und wirtschaftlichen Kriterien festgelegt. Eine Automatik, die stattdessen alle PZN eines Wirkstoffs einsammelt, erzeugt Treffer für Präparate, die nie beschafft werden, und übersieht gleichzeitig keine. Das Ergebnis ist eine Prüfung mit hoher Trefferzahl und geringer Relevanz.
Die belastbare Form ist deshalb eine explizite Zeile je PZN, versehen mit einem Kürzel für die Position, zu der sie gehört. Damit lässt sich jede Trefferliste wieder auf die fachliche Ebene zusammenfassen: eine Position ist betroffen, wenn alle ihr zugeordneten PZN betroffen sind, und sie ist unkritisch, solange eine zugeordnete PZN lieferbar ist. Welche Kriterien zwei PZN überhaupt austauschbar machen, behandelt unser Beitrag zur Clusterung austauschbarer Präparate über die PZN.
Der Unterschied zwischen Recherche und Abgleich ist die Richtung. Eine Recherche fragt: Welche Engpässe gibt es, und betrifft mich einer davon? Ein Abgleich fragt: Welche meiner Positionen sind betroffen? Die zweite Richtung ist die, die skaliert.
Praktisch heißt das drei Dinge. Erstens wird die Hausliste als PZN-Liste mit Positionskürzel hinterlegt und beim Hinterlegen auf Gültigkeit geprüft, womit die Bereinigung der Altbestände als Nebenprodukt anfällt. Zweitens steht die hinterlegte Liste danach als Filter in jeder Recherche zur Verfügung, sodass eine Engpassrecherche zum Zeitraum sofort auf die eigenen Positionen eingegrenzt werden kann. Drittens lässt sich derselbe PZN-Satz als Mengenabfrage an die eigenen Lieferanten senden: Die MSV3-Client-Schnittstelle, die Einkäuferseite des deutschen Bestellstandards, ist live und produktiv als Standard-Zusatzmodul verfügbar und liefert je PZN und je Lieferant eine Verfügbarkeitsaussage, auf deren Basis die Bestellung direkt ausgelöst werden kann. Kontingente werden dabei über die bei den Lieferanten hinterlegte Kundennummer zugeordnet. Die Details dieses Wegs stehen in unserem Beitrag zur MSV3-Verfügbarkeitsabfrage und Bestellung im ERP.
Ein Takt gehört in die Planung. Der Datenstand des Artikelstamms und der Lieferengpassdatenbank wird täglich aktualisiert, die Preisupdates erfolgen zweiwöchentlich. Neue und geänderte Artikel folgen dagegen den Meldestichtagen der Informationsstelle für Arzneispezialitäten, der IFA GmbH: Zum Veröffentlichungstermin 15. November 2026 war Meldeschluss für Neuaufnahmen der 27. Oktober 2026 und für Artikeländerungen der 28. Oktober 2026 (abgerufen am 16. Oktober 2026). Zwischen Meldung und Sichtbarkeit liegen damit rund drei Wochen, und genau dieser Vorlauf ist der Grund, warum eine Hausliste zu einem Umstellungstermin vorher geprüft werden muss und nicht danach. Den laufenden Abgleich von Neuaufnahmen und Löschungen behandelt unser Beitrag zum PZN-Delta je Stichtag.
pharmazie.com ist die konsolidierte Arzneimitteldatenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, am Markt seit 1989. Sie vereint 25+ pharmazeutische Fachdatenbanken in einer einzigen Suche, der Eisbergsuche®. Zielgruppe sind ausschließlich Fachkreise im Gesundheitswesen. Der Fokus liegt auf DACH, die Arzneimitteldaten decken 50+ Länder ab. Die Daten werden täglich aktualisiert. Für diesen Use-Case sind vier Bestandteile relevant:
Der Abgleich ist nur so vollständig wie die gemeldete Lage, und die ist aus zwei Gründen enger als die Wirklichkeit.
Erstens ist die Meldung von Lieferengpässen in weiten Teilen eine Selbstverpflichtung, kein flächendeckender Rechtsanspruch. Sie wurde im Pharmadialog 2016 beschlossen und gilt nach Beschluss des Beirats vom 21. Oktober 2020 für alle Arzneimittel mit Wirkstoffen auf der Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe sowie für Produkte mit verschreibungspflichtigen Wirkstoffen und einem Marktanteil von 25 Prozent und mehr oder für Produkte, die nach § 52b Absatz 3a des Arzneimittelgesetzes der Meldeverpflichtung an Krankenhäuser unterliegen (Stand der Seite 22. September 2026). Wirkstoffe zur Behandlung seltener Erkrankungen mit Orphan-Drug-Status sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe. Für die stationäre Versorgung ist das die härtere Einschränkung, weil Spezialpräparate dort überproportional häufig vorkommen.
Zweitens ist die Meldeschwelle zeitlich definiert. Eine Lieferengpassmeldung ist erst notwendig, wenn den im üblichen Umfang anfallenden Auslieferungen voraussichtlich über zwei Wochen hinaus nicht nachgekommen werden kann oder eine deutlich erhöhte Nachfrage besteht, der nicht angemessen nachgekommen werden kann. Jede kürzere Nichtlieferung erscheint damit in keiner Meldung. Unabhängig davon verpflichtet § 52b Absatz 3a des Arzneimittelgesetzes pharmazeutische Unternehmer, Krankenhäuser über ihnen bekannt gewordene Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur stationären Versorgung umgehend zu informieren. Warum ein fehlender Eintrag deshalb kein Verfügbarkeitsnachweis ist, haben wir in einem eigenen Beitrag ausgeführt: nicht lieferbar ohne gemeldeten Lieferengpass.
Drei weitere Grenzen gehören dazu. Die Lieferbarkeitsabfrage über den MSV3-Client erreicht nur Lieferanten, die diesen deutschen Bestellstandard anbieten und für die eine Zugangskennung vorliegt; MSV3 trägt zudem nicht über Deutschland hinaus. Die Zuordnung der PZN zu einer Position der Hausliste bleibt eine fachliche Entscheidung und wird nicht automatisch erzeugt. Und der Abgleich ersetzt keine Bestandsführung: Welche Menge tatsächlich im Haus liegt und ob sie die Zwei-, Vier- oder Sechs-Wochen-Vorgabe des § 30 der Apothekenbetriebsordnung erfüllt, weiß nur das Warenwirtschaftssystem. Die Brücke dorthin behandelt unser Beitrag zur Verknüpfung von PZN, Materialnummer und FAM-Nummer.
Die Hausliste einer Krankenhausapotheke wird dadurch auf Lieferengpässe prüfbar, dass sie als PZN-Satz mit Positionskürzel vorliegt, jede Zeile eine Gültigkeitsprüfung bekommt und der Abgleich die Richtung umdreht: von der eigenen Liste auf die Meldelage, nicht umgekehrt. Dreizehn Felder je PZN tragen diese Prüfung, zehn davon sind Pflicht, und die gemeldete Lage bleibt dabei aus zwei belegbaren Gründen enger als die Wirklichkeit.
Vertiefend: die Lieferengpass-Datenbank Deutschland und unsere Übersicht zu Arzneimittel-Lieferengpässen.
Wenn Sie Ihre Hausliste einmal gegen die aktuelle Meldelage und die Lieferbarkeit bei Ihren eigenen Lieferanten spiegeln wollen: Termin für eine Datenprobe buchen.
Die Bezeichnung nicht, die Sache ja. § 30 Absatz 1 der Apothekenbetriebsordnung verlangt, dass die in der Krankenhausapotheke vorrätig gehaltenen Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte aufgelistet werden. Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer nennt diese Liste Arzneimittelliste und weist die Entscheidung über ihre Positionen der Arzneimittelkommission zu.
Nein. Welche Packungsgröße und welcher Ersatzlieferant als Ersatz zugelassen sind, hat die Arzneimittelkommission nach therapeutischen und wirtschaftlichen Kriterien entschieden. Eine Automatik, die alle PZN eines Wirkstoffs einsammelt, erzeugt Treffer für Präparate, die nie beschafft werden. Die Zuordnung bleibt eine fachliche Entscheidung.
§ 30 Absatz 1 der Apothekenbetriebsordnung staffelt sie: mindestens der durchschnittliche Bedarf für zwei Wochen, mindestens sechs Wochen für parenteral anzuwendende Arzneimittel und Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung, mindestens vier Wochen für Arzneimittel mit versorgungsrelevanter Marktkonzentration, aus denen Zytostatikazubereitungen hergestellt werden.
Nein. Eine Meldung ist erst notwendig, wenn den Auslieferungen im üblichen Umfang voraussichtlich über zwei Wochen hinaus nicht nachgekommen werden kann. Zudem ist die Meldung weitgehend eine Selbstverpflichtung, und Wirkstoffe mit Orphan-Drug-Status stehen grundsätzlich nicht auf der Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe.
Weil Engpassmeldungen, Lieferbarkeitsabfragen und Bestellungen auf der Pharmazentralnummer laufen. Eine Position der Hausliste trägt in der Praxis einen Hauptlieferanten, mehrere Ersatzlieferanten und mehrere Ersatzpackungsgrößen. Ohne eigene Zeile je PZN bleibt die Prüfung unvollständig, und eine Position gilt erst als betroffen, wenn alle zugeordneten PZN betroffen sind.
Artikelstamm und Lieferengpassdaten werden täglich aktualisiert, Preisupdates erfolgen zweiwöchentlich. Neue und geänderte Artikel folgen dagegen den Meldestichtagen der IFA GmbH mit rund drei Wochen Vorlauf zum Veröffentlichungstermin. Eine Umstellung wird deshalb vor dem Stichtag geprüft, nicht danach.