ZusammenfassungIm Krankenhaus ist die Arzneimitteldatenlage genau umgekehrt zum Großhandel. Das Krankenhausinformationssystem und die daran hängenden AMTS-Module führen Interaktions-, Kontraindikations- und Dosierungswissen von Haus aus. Artikelstamm, Preisstände und Engpassmeldung führen sie nur teilweise. Die Klinikwarenwirtschaft führt es genau andersherum: Sie kennt Artikel, Bestände und Preise, aber keine therapeutische Alternative. Beide Hälften der Antwort existieren im Haus, sie liegen nur in verschiedenen Systemen.
Dieser Beitrag richtet sich an Klinik-IT, Medizincontrolling und Softwarehäuser, die Kliniksysteme anbinden. Welche Datenbank eine krankenhausversorgende Apotheke beschaffen sollte, steht im Beitrag Datenanforderungen krankenhausversorgender Apotheken und wird hier nicht wiederholt. Hier geht es um die Übergaben dazwischen.
Die folgende Einordnung stammt aus einer Auswertung von neun Systemklassen. Für den Klinikbereich sind drei davon relevant.
| Systemklasse | Führt nativ | Führt nur teilweise | Führt gar nicht |
|---|---|---|---|
| KIS und AMTS-Modul | Interaktion, Kontraindikation, Risikoprüfung, Dosierung | Artikelstamm, Preise, Engpassmeldung, Fach- und Gebrauchsinformation | Engpass-Alternative mit Verfügbarkeit, internationale Produktdaten, Zulassungsstatus je Land |
| Klinikapotheken-Software | Hausliste, Herstellung, Chargen, Abgabedokumentation | Artikelstamm, Engpassmeldung | Engpass-Alternative mit Verfügbarkeit, internationale Produktdaten |
| Klinikwarenwirtschaft | Artikelstamm, Bestand, Preise, Bestellung | Rabatt- und Vertragsdaten | therapeutische Alternative, AMTS-Wissen |
Die letzte Spalte ist die aufschlussreiche. Die Engpass-Alternative mit tatsächlicher Verfügbarkeit fehlt in allen drei Klassen. Sie fehlt auch in den sechs übrigen untersuchten Systemklassen. Das ist keine Nachlässigkeit der Hersteller: Diese Datenart setzt eine Basis voraus, die über die nationale Pflichtquelle hinausgeht, und die ist in keinem der Systeme Teil des Produkts.
Rechtlich ist diese Übergabe klar geregelt. Nach § 31 Absatz 1 ApBetrO dürfen Arzneimittel an Stationen nur auf Grund einer Verschreibung im Einzelfall oder einer schriftlichen Anforderung abgegeben werden, und die Vorschrift gilt für Verschreibungen und Anforderungen in elektronischer Form ausdrücklich entsprechend. Die elektronische Übergabe ist also nicht nur erlaubt, sie ist vorgesehen.
Was an dieser Stelle trotzdem verloren geht, ist nicht die Anforderung selbst, sondern ihr Kontext. Die Station fragt ein Präparat an. Ob dieses Präparat auf der Hausliste steht, ob es lieferbar ist und welches gelistete Präparat therapeutisch gleichwertig wäre, entscheidet sich erst in der Apotheke. Die Rückmeldung an die Station läuft dann in vielen Häusern nicht über dasselbe System zurück, sondern per Telefon.
Das ist die Übergabe mit dem größten Bruch, weil hier zwei verschiedene Datenwelten aufeinandertreffen. Die Apotheke denkt in Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform. Die Warenwirtschaft denkt in Artikelnummer, Bestand und Preis. Der Übersetzungsschritt dazwischen ist der Artikelstamm, und er ist der Punkt, an dem die Aktualität des gesamten Hauses entschieden wird.
Ein Artikelstamm, der in einem festen Zweiwochenrhythmus aktualisiert wird, ist die Obergrenze für die Aktualität aller darauf aufsetzenden Auswertungen. Wer eine laufend entstehende Engpassmeldung des BfArM mit einem solchen Stamm zusammenführt, erhält kein tagesaktuelles Bild, sondern ein gemischtes aus Daten unterschiedlichen Alters. Der langsamste Takt bestimmt das Ergebnis, nicht der schnellste.
Das ist die einzige der drei Übergaben, für die es einen etablierten Standard gibt. Lieferbarkeitsabfrage und Bestellung laufen über MSV3, und dort ist die Strecke belastbar. Genau deshalb fällt der Kontrast zu den beiden anderen Übergaben so auf: Wo ein Standard existiert, funktioniert die Anbindung. Wo keiner existiert, wird jedes Herstellerpaar einzeln gebaut.
| Übergabe | Verbindungsqualität | Was zuverlässig ankommt | Was nicht ankommt |
|---|---|---|---|
| Station zu Apotheke | proprietär je Herstellerpaar | die Anforderung selbst | Listenstatus, Lieferfähigkeit, gleichwertige Alternative |
| Apotheke zu Warenwirtschaft | proprietär, teils Dateiaustausch | Artikelnummer und Menge | Wirkstoffbezug, Engpassstatus, Substitutionsspielraum |
| Haus zu Lieferant | standardisiert über MSV3 | Lieferbarkeit und Bestellung | ob eine Alternative existiert, wenn der Artikel nicht lieferbar ist |
Die drei Übergaben erklären zusammen einen Befund, der ohne sie widersprüchlich wirkt. In unserer Auswertung von 134 Verkaufsgesprächen mit Fachkreisen nennen 7 Gesprächspartner Telefon und Fax als aktuelles Mittel der Engpassprüfung, und 10 nennen Bestellbearbeitung per E-Mail oder Fax. Diese Häuser sind nicht schlecht ausgestattet. Sie haben ein KIS, eine Apothekensoftware und eine Warenwirtschaft.
Der Grund ist strukturell: Die Frage „Was nehme ich stattdessen, und ist es lieferbar" berührt alle drei Systeme. Das therapeutische Urteil liegt im ersten, der Listenstatus im zweiten, die Verfügbarkeit im dritten, und die Antwort steht in keinem davon vollständig. Solange keine der beiden ersten Übergaben diese Datenart transportiert, ist das Telefon der schnellste verfügbare Integrationsweg. Das ist kein Prozessversagen, sondern eine rationale Reaktion auf eine Datenlücke.
pharmazie.com ist die konsolidierte Arzneimitteldatenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, am Markt seit 1989. Sie vereint 25+ pharmazeutische Fachdatenbanken in einer einzigen Suche, der Eisbergsuche®. Zielgruppe sind ausschließlich Fachkreise im Gesundheitswesen. Der Fokus liegt auf DACH, die Arzneimitteldaten decken 50+ Länder ab. Die Daten werden täglich aktualisiert. Für die Klinikkette sind zwei Punkte relevant: Die Plattform setzt an genau der Datenart an, die in allen drei Systemklassen fehlt, also der wirkstoffgleichen Alternative mit Verfügbarkeit und den internationalen Produktdaten, und sie ist über die Oberfläche wie maschinenlesbar beziehbar. Die Wirkstoffdossiers umfassen 63.589 Wirk- und Hilfsstoffe.
Drei Klarstellungen. Erstens beschreibt diese Einordnung Systemklassen, keine konkreten Produkte: Was ein bestimmtes Haus tatsächlich kann, hängt von Version, Modulumfang und den vorhandenen Anbindungen ab. Zweitens ersetzt eine ergänzende Datenschicht keine der drei Systemklassen, sie füllt die Datenart, die in allen dreien fehlt. Drittens bleibt die therapeutische Entscheidung über eine Substitution in jedem Fall beim Fachpersonal, Daten verkürzen nur den Weg dorthin.
Die Frage „Hat das System eine Schnittstelle" ist im Klinikumfeld fast immer mit Ja zu beantworten und fast immer die falsche Frage. Entscheidend ist, welche Datenart über die konkrete Übergabe läuft. Zwei der drei Übergaben in der Klinikkette transportieren heute Identifikatoren und Mengen, nicht die Beurteilungsgrundlage. Solange das so bleibt, wird die Engpassfrage im Krankenhaus weiter mündlich beantwortet.
Weiterführend: Welche Arzneimitteldatenquelle in Ihrem System steckt für die Landkarte über alle neun Systemklassen, Arzneimitteldaten ins ERP bringen für das Integrationsmuster im ERP-Umfeld, und die MSV3-Übersicht für die dritte Übergabe im Detail.
Wenn Sie prüfen möchten, welche Datenart in Ihrer Klinikkette an welcher Übergabe fehlt, vereinbaren Sie einen 30-minütigen Demotermin oder nehmen Sie Kontakt auf.
Vor allem das Therapiewissen: Interaktion, Kontraindikation, Risikoprüfung und Dosierung. Artikelstamm, Preisstände, Engpassmeldung sowie Fach- und Gebrauchsinformation liegen nur teilweise vor. Engpass-Alternativen mit tatsächlicher Verfügbarkeit und internationale Produktdaten liegen gar nicht vor.
Nur die dritte, also die zwischen Haus und Lieferant. Lieferbarkeitsabfrage und Bestellung laufen dort über MSV3. Die Übergaben Station zu Apotheke und Apotheke zu Warenwirtschaft sind in der Mehrzahl der Häuser proprietär je Herstellerpaar gebaut oder laufen über Dateiaustausch.
Weil die Frage drei Systeme berührt. Das therapeutische Urteil liegt im KIS, der Listenstatus in der Apothekensoftware, die Verfügbarkeit in der Warenwirtschaft. Eine Schnittstelle, die Identifikatoren und Mengen überträgt, transportiert die Beurteilungsgrundlage nicht mit.
Weil die Antwort in keinem einzelnen System vollständig steht. In unserer Auswertung von 134 Verkaufsgesprächen nennen 7 Gesprächspartner Telefon und Fax zur Engpassprüfung und 10 die Bestellbearbeitung per E-Mail oder Fax. Solange die ersten beiden Übergaben die Alternativdaten nicht transportieren, ist das Telefon der schnellste verfügbare Integrationsweg.
Ja. Nach § 31 Absatz 1 ApBetrO dürfen Arzneimittel an Stationen nur auf Grund einer Verschreibung im Einzelfall oder einer schriftlichen Anforderung abgegeben werden, und die Vorschrift gilt für Verschreibungen und Anforderungen in elektronischer Form ausdrücklich entsprechend. Die elektronische Form ist damit vorgesehen, nicht nur geduldet.
Die wirkstoffgleiche Alternative mit tatsächlicher Verfügbarkeit. Sie fehlt in KIS, Klinikapotheken-Software und Klinikwarenwirtschaft gleichermaßen, ebenso wie internationale Produktdaten und der Zulassungsstatus je Land. Alle drei setzen eine Datenbasis voraus, die über die nationale Pflichtquelle hinausgeht.