Arzneimittelpreise
August 18, 2026
9 Min.

Cannabisarzneimittel im deutschen Markt bewerten: Welche Daten zeigen Preise, Anbieter und Vertriebswege?

Wer ein Cannabisarzneimittel im deutschen Markt bewerten will, braucht je Pharmazentralnummer vier getrennte Preisebenen statt eines Preises: Herstellerabgabepreis, Großhandelspreis, Apothekenverkaufspreis und den Preis für Krankenhäuser. Dazu kommen Anbieter, Zubereitungsform, Menge, Verschreibungsstatus und die zulässigen Vertriebswege. Die Preisstände wechseln alle 14 Tage. Absatz- und Marktanteilsdaten sind darin nicht enthalten.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Der Preis existiert im deutschen Markt nicht als eine Zahl: Vier Preisebenen je PZN beschreiben vier verschiedene Handelsstufen.
    • Der Herstellerabgabepreis wird vom Anbieter selbst gemeldet und gepflegt; identische Werte auf zwei Ebenen sind ein Hinweis auf den gewählten Vertriebsweg, kein Datenfehler.
    • Die zulässigen Vertriebswege je Artikel zeigen, wer das Produkt überhaupt beziehen darf: Apotheke, Großhandel, Krankenhaus.
    • Blüten und Extrakte werden überwiegend als Rezeptur abgegeben, dort kalkuliert die Apotheke nach § 5 AMPreisV mit 90 Prozent Festzuschlag plus 8,35 Euro.
    • Marktanteile und Absatzmengen sind kein Bestandteil von Artikelstamm- und Preisdaten. Wer sie braucht, braucht eine zweite Quelle.
    • Die Importmenge stieg im ersten Halbjahr 2025 laut Bundesgesundheitsministerium um mehr als 400 Prozent, von rund 19 auf rund 80 Tonnen.

    Wer ein Cannabisarzneimittel im deutschen Markt bewerten will, braucht je Pharmazentralnummer (PZN) nicht einen Preis, sondern vier: den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, den Großhandelspreis, den Apothekenverkaufspreis und den Preis für die Abgabe an Krankenhäuser. Dazu kommen Anbieter, Zubereitungsform, Menge und Einheit, Verschreibungsstatus und die zulässigen Vertriebswege, denn sie entscheiden, wer das Produkt überhaupt beziehen darf. Diese Angaben liegen im deutschen Artikelstamm je PZN vor, die Preisstände wechseln alle 14 Tage. Absatzmengen und Marktanteile sind darin ausdrücklich nicht enthalten. Dieser Artikel richtet sich an Hersteller und Anbieter von Cannabisarzneimitteln, an Market-Access-Verantwortliche und an internationale Anbieter, die den deutschen Markt vor einem Markteintritt einschätzen wollen.

    Der Use-Case: den deutschen Markt für ein Cannabisarzneimittel einschätzen

    Die Ausgangsfrage kommt meist von der kommerziellen Seite und lautet: Lohnt sich dieses Produkt in diesem Markt, und mit welchem Preis gehe ich hinein? Dahinter stehen drei Teilfragen, die unterschiedliche Daten brauchen. Erstens: Welche vergleichbaren Produkte sind bereits gelistet, in welcher Zubereitungsform und von welchen Anbietern? Zweitens: Auf welchen Preisniveaus bewegen sich diese Produkte, und zwar getrennt nach Handelsstufe? Drittens: Über welche Wege dürfen sie vertrieben werden, also an Apotheken, an den Großhandel oder an Krankenhäuser?

    Der deutsche Markt hat dabei eine Besonderheit, die international regelmäßig unterschätzt wird: Es gibt keine frei kalkulierte Kette vom Hersteller bis zur Abgabe. Die Zuschläge der Handelsstufen sind für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel in der Arzneimittelpreisverordnung geregelt. Der Großhandel erhebt nach § 2 der Arzneimittelpreisverordnung einen Festzuschlag von 73 Cent sowie höchstens 3,15 Prozent, maximal jedoch 37,80 Euro. Die Apotheke erhebt nach § 3 einen Festzuschlag von 3 Prozent zuzüglich 9 Euro, zuzüglich 21 Cent für den Notdienst und 20 Cent für pharmazeutische Dienstleistungen. Wer nur eine Zahl kennt, kann daraus die anderen drei nicht ableiten, weil er nicht weiß, auf welcher Stufe seine Zahl steht.

    Hinzu kommt eine Eigenheit der Datenlage, die international selten mitgedacht wird: Die Preisangaben stammen nicht aus einer Marktbeobachtung, sondern aus einer Meldung. Der Anbieter selbst meldet seine Preise zu den Artikeln, die er in den Verkehr bringt, und hält sie aktuell. Der Datensatz beschreibt also den offiziellen Stand der Handelsstufen und nicht das Ergebnis individueller Verhandlungen. Für eine Preisentscheidung ist das die richtige Bezugsgröße, für eine Margenrechnung im Einzelgeschäft nicht.

    Der zweite Grund, warum diese Recherche gerade jetzt aufgesetzt wird, ist die Marktdynamik. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (Stand 8. Oktober 2025) nahmen die Importe von Medizinalcannabis im ersten Halbjahr 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu, von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Der Gesetzgeber hat darauf mit einem Änderungsvorhaben zum Medizinal-Cannabisgesetz reagiert, das persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vor der Erstverschreibung und ein Versandhandelsverbot für Blüten vorsieht; die Einzelheiten finden sich in der FAQ des Bundesgesundheitsministeriums. Das Verfahren war zuletzt Gegenstand einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Für die Bewertung eines Portfolios heißt das: Der regulatorische Rahmen ist in Bewegung, die Datenfrage bleibt dieselbe.

    Welche Felder die Bewertung eines Cannabisarzneimittels verlangt

    Kurzantwort: Vier Preisfelder mit Preisstand und sechs beschreibende Felder je PZN. Ohne die beschreibenden Felder sind die Preise nicht vergleichbar, weil Sie sonst Blüten gegen Extrakte und 10 Gramm gegen 25 Gramm stellen.

    FeldWofür Sie es in der Marktbewertung brauchenRolle
    PZN (8-stellig)Eindeutige Identifikation der Handelspackung, Schlüssel für alle weiteren DatenPflicht
    Handelsname und AnbieterWettbewerbsumfeld: wer ist mit wie vielen Artikeln gelistetPflicht
    ZubereitungsformTrennt Blüte, Extrakt, Öl und Fertigarzneimittel voneinanderPflicht
    Menge und EinheitGrundlage jeder Preisnormierung, etwa Preis je GrammPflicht
    Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU)Einstiegsniveau der eigenen PreisentscheidungPflicht
    GroßhandelspreisPreis, zu dem Apotheken über den Großhandel beziehenPflicht
    ApothekenverkaufspreisEndpreis der Handelskette, Bezugsgröße für ErstattungsfragenPflicht
    Preis für KrankenhäuserEigene Ebene, weil die Preisspannen der Apotheken bei Abgabe an Krankenhäuser nicht geltenempfohlen
    Preisstand mit GültigkeitsdatumVergleichbarkeit über die Zeit, Grundlage jeder ReihenauswertungPflicht
    VertriebswegeZeigt, ob an Apotheken, Großhandel oder Krankenhäuser geliefert werden darfPflicht
    VerschreibungsstatusVerschreibungspflicht und Apothekenpflicht als Rahmen des Vertriebsempfohlen
    Warengruppe auf ATC-BasisAbgrenzung des Vergleichskorbs statt Suche über Markennamenempfohlen
    LagerungsangabenLogistikkosten und Machbarkeit der Distributionoptional

    Der Verschreibungs- und Abgaberahmen ergibt sich dabei nicht aus den Daten, sondern aus dem Gesetz: Cannabis zu medizinischen Zwecken ist nach dem Medizinal-Cannabisgesetz verschreibungspflichtig, die Aufsicht liegt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Artikeldaten sagen Ihnen, wie dieser Rahmen im Markt konkret ausgefüllt wird.

    Welche Datenstufe Sie brauchen: warum vier Preisebenen und nicht ein Preis

    Kurzantwort: Weil jede Handelsstufe ihre eigene Größe hat und die Zuschläge dazwischen normiert sind. Wer eine einzelne Zahl aus einer Recherche übernimmt, weiß nicht, ob er den Einstiegspreis des Herstellers, den Bezugspreis der Apotheke oder den Endpreis vor sich hat, und rechnet die eigene Marge entsprechend falsch.

    PreisebeneWas sie beschreibtWer sie in der Praxis nutzt
    Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU)Preis, zu dem der Anbieter in den Handel abgibtHersteller, Importeure, Market Access
    GroßhandelspreisPreis, zu dem der Großhandel an Apotheken abgibtGroßhandel, Einkauf
    ApothekenverkaufspreisEndpreis nach den Zuschlägen der ApothekeErstattung, Vergleichsrechnungen
    Preis für KrankenhäuserEigene Ebene außerhalb der ApothekenpreisspannenKlinikvertrieb, Ausschreibungen

    Die Anbieterseite gehört in dieselbe Auswertung, weil sie das Wettbewerbsbild überhaupt erst erzeugt. Interessant ist nicht nur, wer gelistet ist, sondern mit wie vielen Artikeln, in welchen Zubereitungsformen und in welchen Mengenstufen. Ein Anbieter mit wenigen, breit gestaffelten Artikeln verfolgt eine andere Strategie als einer mit vielen Varianten derselben Zubereitung. Beides lässt sich aus derselben Trefferliste ablesen, sobald Anbieter, Zubereitungsform und Menge als Spalten mitlaufen, und beides ist belastbarer als jede Einschätzung aus zweiter Hand.

    Zwei Beobachtungen aus der Praxis gehören dazu, weil sie erfahrungsgemäß zu Rückfragen führen. Erstens: Die Preise werden vom Anbieter selbst gemeldet und müssen von ihm aktuell gehalten werden. Der Datensatz bildet also ab, was gemeldet wurde, nicht was verhandelt wird. Zweitens: Stimmen zwei Ebenen überein, ist das in der Regel kein Datenfehler, sondern ein Hinweis auf den gewählten Vertriebsweg. Vertreibt ein Anbieter ausschließlich direkt an Apotheken, gibt es zwischen seinem Abgabepreis und dem Bezugspreis der Apotheke keine Großhandelsstufe, die eine Differenz erzeugen könnte. Die Vertriebswege im selben Datensatz beantworten diese Frage, ohne dass jemand telefonieren muss.

    Ein dritter Punkt betrifft speziell Blüten und Extrakte. Sie werden überwiegend nicht als Fertigarzneimittel abgegeben, sondern als Ausgangsstoff für eine Zubereitung in der Apotheke. Dort greift § 5 der Arzneimittelpreisverordnung mit einem Festzuschlag von 90 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis für Stoffe, einem Rezepturzuschlag und einem weiteren Festzuschlag von 8,35 Euro. Für die Marktbewertung heißt das: Der Endpreis dieser Produkte entsteht nach einer anderen Regel als bei einem Fertigarzneimittel, und ein direkter Vergleich der beiden Gruppen führt in die Irre. Wie sich Preisreihen über die Zeit sinnvoll auswerten lassen, behandelt der Beitrag zur Arzneimittel-Preishistorie.

    Der Integrationsweg: Recherche, Export und Auswertung im eigenen System

    Kurzantwort: Für die einmalige Marktsichtung genügt die Recherche in der Oberfläche mit anschließendem Export. Für eine wiederkehrende Beobachtung ist der periodische Abzug der relevanten Warengruppe der richtige Weg, ausgewertet im eigenen Analysewerkzeug.

    Vor dem ersten Export lohnt eine Entscheidung über die Normierung, weil sie später jede Auswertung trägt oder kippt. Preise je Packung sind zwischen Artikeln nicht vergleichbar, solange die Menge unterschiedlich ist. Rechnen Sie deshalb auf eine gemeinsame Bezugsgröße herunter, in der Regel den Preis je Gramm oder je Milliliter, und führen Sie die ursprüngliche Packungsangabe daneben mit. Zwei Fehler treten dabei regelmäßig auf: die Vermischung von Zubereitungsformen in einem Korb, etwa Blüten mit Extrakten, und die Vermischung von Preisebenen, etwa Herstellerabgabepreise mit Apothekenverkaufspreisen. Beide erzeugen Preisspannen, die es im Markt nicht gibt, und beide sind vermeidbar, wenn Zubereitungsform und Preisebene als eigene Spalten mitlaufen.

    Der Einstieg beginnt sinnvollerweise nicht beim Markennamen, sondern bei der Substanz und der Warengruppe. Über den Wirkstoff und die ATC-basierte Klassifikation grenzen Sie den Vergleichskorb ab und erhalten alle gelisteten Artikel dieser Gruppe, unabhängig davon, ob Sie den Anbieter kennen. Anschließend filtern Sie auf Zubereitungsform und Anbieter und exportieren die Trefferliste mit allen Preisebenen als Datei für die weitere Auswertung.

    Für die laufende Beobachtung sind drei Muster üblich:

    1. Periodischer Abzug der Warengruppe. Sie beziehen zu jedem Preisstand die vollständige Liste der Artikel mit den vier Preisebenen und schreiben sie in Ihr eigenes Datenmodell fort. Damit entsteht die Zeitreihe, die eine einzelne Momentaufnahme nicht liefern kann.
    2. Vorabmeldung der Preisänderungen. Die Änderungen zu einem Stichtag lassen sich einige Tage vor dessen Wirksamwerden als Report abrufen, filterbar nach Warengruppe und Anbieter. Für Sortiments- und Einkaufsentscheidungen ist dieser Vorlauf oft wertvoller als die vollständige Historie.
    3. Internationale Ausweitung. Dieselbe Frage stellt sich beim Eintritt in weitere Märkte. Produktdaten liegen für 50+ Länder vor, Preisdaten für DACH und einige weitere EU-Länder, nicht EU-weit. Für Länder ohne Preisdaten bleibt die Frage nach Listung, Zulassung und Anbieter beantwortbar, die nach dem Preisniveau nicht.

    Wer die Daten nicht nur ansehen, sondern maschinell weiterverarbeiten will, braucht dafür eine eigene Vereinbarung. Der Rohdatenbezug und Teile der Webservices setzen eine Datenlizenz voraus; die Einordnung dazu steht in der Übersicht zu Rohdatenlizenzen für Arzneimitteldaten. Die Preise für den Zugang beginnen bei 135 Euro im Monat und stehen offen auf der Preisseite.

    Datensteckbrief: welche Daten die Bewertung eines Cannabisarzneimittels lösen

    • Deutscher Artikelstamm mit Preisdaten. Felder: PZN, Handelsname, Anbieter, Zubereitungsform, Menge und Einheit, Warengruppe auf ATC-Basis, Verschreibungsstatus, Vertriebswege, Lagerungsangaben sowie vier Preisebenen mit Preisstand. Insgesamt 260 auswertbare Felder je Artikel. Aktualisierung: täglich, Preisstände alle 14 Tage.
    • Pharmonitor. Felder: Preisänderungen je PZN und Preisebene mit altem und neuem Wert, Neuaufnahmen, Außer-Vertrieb-Setzungen, filterbar nach Warengruppe und Anbieter. Bereitstellung: als Report einige Tage vor dem jeweiligen Stichtag, Export für die eigene Auswertung.
    • Pharmazeutische Stoffliste. Strukturierte Daten zu 63.589 Wirk- und Hilfsstoffen, einschließlich der Zubereitungen und der Handelsnamen, unter denen eine Substanz international geführt wird.
    • Internationale Arzneimitteldaten. Produktdaten aus 50+ Ländern, 120.000+ internationale Handelsprodukte, mit Anbieter, Zulassungsangaben und Zusammensetzung. Preisdaten für DACH und einige weitere EU-Länder.
    • Aktuelle Meldungen und Lieferengpass-Daten. Felder: Meldedatum, betroffene PZN, Grund, voraussichtliches Ende, Ersatz-PZN. Aktualisierung: täglich.

    pharmazie.com ist die konsolidierte Arzneimitteldatenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, die 25+ Fachdatenbanken in einer einzigen Suche bündelt, ausschließlich für Fachkreise im Gesundheitswesen. Die Eisbergsuche® führt diese Quellen in einer Abfrage zusammen: Ein Suchbegriff zeigt in einem Schritt, in welchen Datenbanken es Treffer gibt, von der Stoffebene über den deutschen Artikelstamm bis zu den internationalen Produktdaten.

    Wo die Grenze liegt: Marktanteile sind keine Artikeldaten

    Die wichtigste Grenze gehört an den Anfang jedes Projekts, weil sie sonst am Ende zur Enttäuschung wird.

    Absatzmengen und Marktanteile sind nicht enthalten. Artikelstamm- und Preisdaten beschreiben, welche Produkte zu welchen Preisen gelistet sind und über welche Wege sie vertrieben werden dürfen. Sie sagen nichts darüber, wie oft ein Produkt tatsächlich verkauft wurde. Wer Marktanteile braucht, braucht eine zweite Quelle, typischerweise Absatz- oder Verordnungsdaten. Die Kombination beider Sichten ist möglich, aber sie ist eine Verknüpfungsaufgabe und keine Datenbankabfrage.

    Fertige Dashboards sind nicht der Auslieferungsgegenstand. Geliefert werden strukturierte Daten und Änderungsreports, die sich in ein Analysewerkzeug laden lassen. Wer eine Segmentierung nach Preisklassen oder eine Whitespace-Analyse aufbauen will, baut sie in seinem eigenen Werkzeug, mit den Feldern aus dem Steckbrief oben als Grundlage.

    Gelistet ist nicht gleich lieferbar. Die Artikeldaten zeigen, dass ein Produkt im Markt geführt wird und über welche Wege es vertrieben werden darf. Ob ein Lieferant es zu einem bestimmten Zeitpunkt in der gewünschten Menge liefern kann, ist eine andere Frage, die über Verfügbarkeitsabfragen beim jeweiligen Lieferanten beantwortet wird und nicht über den Artikelstamm. Für eine Markteinschätzung ist das unerheblich, für eine Beschaffungsplanung nicht.

    Der regulatorische Rahmen ändert sich schneller als das Sortiment. Das Änderungsvorhaben zum Medizinal-Cannabisgesetz war zum Redaktionsschluss dieses Beitrags nicht abgeschlossen. Wer eine Vertriebsstrategie auf den heutigen Rahmen rechnet, sollte den Stand des Verfahrens mitführen und die Annahme im Modell sichtbar halten, statt sie stillschweigend zu setzen.

    Fazit: vier Preisebenen, ein Vergleichskorb, keine Marktanteile

    Ein Cannabisarzneimittel lässt sich im deutschen Markt sauber bewerten, wenn Sie drei Dinge trennen: die vier Preisebenen je PZN, die beschreibenden Felder, die den Vergleichskorb überhaupt erst vergleichbar machen, und die Vertriebswege, die zeigen, wer beziehen darf. Was die Daten nicht leisten, ist die Aussage über Absatz und Marktanteil. Diese Grenze früh zu benennen spart eine Enttäuschung im Projekt.

    Angrenzend lohnen zwei Beiträge: Arzneimittel-Preishistorie beziehen für die Zeitreihe und Arzneimittel über Ländergrenzen identifizieren für den Schritt in weitere Märkte.

    Sie wollen den Vergleichskorb für Ihr Portfolio einmal am echten Datenbestand sehen? Buchen Sie eine 30-minütige Demo, in der wir die vier Preisebenen und die Vertriebswege an Ihren Artikeln durchgehen.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Welche Preisebenen gibt es für Cannabisarzneimittel im deutschen Markt?
    Wie werden Blüten und Extrakte preislich behandelt?
    Warum sind Herstellerabgabepreis und Großhandelspreis bei manchen Artikeln identisch?
    Wie oft ändern sich die Preisdaten und wann sehe ich eine Änderung?
    Enthalten die Daten Marktanteile oder Absatzmengen?
    Gelten dieselben Daten auch für andere Märkte?
    Seit 1989 vertrauen über 1.000 Kunden auf unsere Daten.

    Die umfassendste Arzneimitteldatenbank für Fachkreise.