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August 14, 2026
9 Min.

Dasselbe Arzneimittel in zwei Ländern: Welche Nummer trägt über die Grenze?

Keine nationale Artikelnummer trägt über die Landesgrenze: Die PZN endet in Deutschland, die CNK in den Benelux-Ländern, und der Handelsname wechselt ohnehin. Verlässlich verbinden nur Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform, bei zentral zugelassenen Produkten zusätzlich die EU-Zulassungsnummer.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Nationale Artikelnummern sind bedeutungsfrei und enden an der Landesgrenze, auseinander ableiten lassen sie sich nicht.
    • Der Handelsname wechselt je Land, oft samt Zulassungsinhaber, und taugt nicht als Suchschlüssel.
    • Verlässliche Brücke: Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform, ergänzt um die Packungsgröße.
    • Die EU-Zulassungsnummer verbindet zentral zugelassene Produkte, wird aber national unterschiedlich gut geführt.
    • Daraus entsteht der Umweg über ein drittes Land, dessen Verzeichnis die EU-Nummer führt.
    • EU-weite Preisdaten gibt es nicht: Preise bleiben eine nationale Ebene.

    Wer dasselbe Arzneimittel in zwei Ländern identifizieren will, kann sich auf keine Artikelnummer verlassen. Die deutsche Pharmazentralnummer (PZN) endet an der Landesgrenze, die österreichische Nummer ebenso, in den Benelux-Ländern gilt die CNK, und keine dieser Nummern lässt sich aus einer anderen ableiten. Der Handelsname hilft auch nicht weiter, weil dasselbe Präparat je Land anders heißt und häufig einem anderen Zulassungsinhaber gehört. Verlässlich verbinden nur drei inhaltliche Angaben: Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform, ergänzt um die Packungsgröße zur letzten Unterscheidung. Bei zentral zugelassenen Produkten kommt die EU-Zulassungsnummer als zusätzlicher Anker hinzu. Dieser Artikel richtet sich an pharmazeutischen Großhandel, Importeure, Exporteure und Klinikversorger, die Anfragen über Ländergrenzen hinweg bearbeiten.

    Der Use-Case: Die Anfrage kommt mit der falschen Nummer

    Im grenzüberschreitenden Handel kommt eine Anfrage selten in der Nummer herein, in der man arbeitet. Ein Kunde fragt mit einer EU-Zulassungsnummer an, ein anderer mit der nationalen Nummer seines Landes, ein dritter schickt schlicht einen Produktnamen. Gesucht werden muss aber im eigenen Bestand, und der ist national organisiert.

    Der erste Reflex, die fremde Nummer irgendwie in die eigene zu übersetzen, führt ins Leere. Nationale Artikelnummern sind bedeutungsfreie Zählnummern. Sie enthalten keine Information über Wirkstoff, Hersteller oder Packung, und genau deshalb lässt sich aus der einen nicht die andere berechnen. Die deutsche PZN etwa ist achtstellig und wird von der IFA fortlaufend vergeben, ohne inhaltliche Systematik.

    Der zweite Reflex, über den Handelsnamen zu suchen, scheitert ebenfalls, nur langsamer. Namen werden national vergeben und je Markt unterschiedlich gewählt, dasselbe Molekül läuft im Nachbarland unter einer anderen Marke, teilweise mit einem anderen Zulassungsinhaber. Ein Namensabgleich liefert deshalb entweder keine Treffer oder zu viele, und in beiden Fällen muss ein Mensch nacharbeiten.

    Welche Nummern national enden und welche über die Grenze tragen

    Kurzantwort: Alles, was ein Land selbst vergibt, endet an dessen Grenze. Tragfähig sind nur inhaltliche Merkmale des Produkts und, bei zentral zugelassenen Arzneimitteln, die europäische Zulassungsnummer.

    MerkmalReichweiteWas Sie damit tun können
    PZN (Deutschland, 8-stellig)nationalEinstieg und Verknüpfung im eigenen Bestand
    Nationale Nummer ÖsterreichnationalBestellung im Zielland, keine Brücke
    CNK (Benelux)nationalkommt in Anfragen vor, taugt nicht zur Suche im Inland
    Handelsnamenationalallenfalls Plausibilitätsprüfung nach dem Treffer
    Wirkstoffübergreifendder Einstieg jeder länderübergreifenden Suche
    Stärke und Darreichungsformübergreifendgrenzt die Treffermenge auf das Vergleichbare ein
    Packungsgrößeübergreifendletzte Unterscheidung innerhalb einer Gruppe
    EU-ZulassungsnummerEU-weit, aber nur zentral zugelasseneindeutiger Anker, wo vorhanden und gepflegt
    Zulassungsinhaberübergreifendgrenzt ein, identifiziert nicht allein

    Die EU-Zulassungsnummer ist dabei der stärkste und zugleich lückenhafteste Anker. Sie existiert für zentral zugelassene Arzneimittel, also solche, die über das europäische Verfahren zugelassen wurden, nicht für rein national zugelassene Produkte. Welche Arzneimittel das betrifft, ist öffentlich einsehbar: Die Europäische Arzneimittel-Agentur veröffentlicht die zentral zugelassenen Produkte, und das Unionsregister der Arzneimittel führt die zugehörigen Entscheidungen. Was dort steht, sagt allerdings nichts darüber, unter welcher nationalen Nummer das Produkt in einem konkreten Markt geführt wird.

    Der Umweg über ein drittes Land

    Kurzantwort: Weil nationale Verzeichnisse die EU-Zulassungsnummer unterschiedlich gut führen, entsteht ein Rechercheweg, der auf den ersten Blick unsinnig wirkt: Man identifiziert den Artikel zuerst in einem dritten Land, dessen Verzeichnis die Nummer enthält, und sucht von dort aus im eigentlichen Zielmarkt weiter.

    Der Ablauf sieht dann so aus: Eine Anfrage kommt mit einer EU-Zulassungsnummer. Das eigene nationale Verzeichnis führt diese Nummer nicht, also wechselt man in ein Landesverzeichnis, das sie führt, findet dort den Artikel und liest den Produktnamen ab. Mit diesem Namen geht es zurück in den eigenen Markt, wo dann doch wieder über Namen, Packungsgröße und Indikation abgeglichen werden muss, bis der passende Artikel feststeht.

    Dieser Umweg ist kein Anfängerfehler, sondern eine rationale Reaktion auf eine Lücke. Er kostet aber pro Anfrage mehrere Minuten und ist fehleranfällig, weil am Ende doch ein Namensabgleich steht. Wer ihn abkürzen will, muss die Suche von der Nummer auf den Wirkstoff umstellen und die Nummern nur noch als Bestätigung verwenden, nicht als Einstieg.

    Warum es keinen einzigen globalen Schlüssel gibt

    Die naheliegende Frage lautet: Warum gibt es nicht einfach eine Nummer für alle? Die Antwort liegt in der Entstehungsgeschichte. Nationale Artikelnummern wurden für nationale Logistik- und Abrechnungssysteme geschaffen, lange bevor grenzüberschreitender Handel im heutigen Umfang stattfand. Sie erfüllen ihren Zweck im Inland ausgezeichnet und waren nie dafür gedacht, darüber hinaus zu tragen.

    Hinzu kommt, dass ein Produkt über die Grenze hinweg gar nicht immer dasselbe ist. Packungsgrößen unterscheiden sich, Darreichungsformen ebenso, und selbst bei identischem Wirkstoff kann die Zulassung ein anderes Anwendungsgebiet umfassen. Eine einzige Nummer müsste all das als gleich behandeln oder unterscheiden, und beides wäre falsch. Deshalb ist die inhaltliche Beschreibung nicht der Notbehelf, sondern die sachlich richtige Ebene.

    Der praktische Weg heute: vom Anker zur Trefferliste

    1. Anker bestimmen. Egal, in welcher Form die Anfrage hereinkommt, der erste Schritt ist, sie auf Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform zurückzuführen. Kommt sie als nationale Nummer, lösen Sie diese zuerst im zugehörigen Landesverzeichnis auf.
    2. Länderraum eingrenzen. Prüfen Sie, in welchen Ländern der Wirkstoff überhaupt geführt wird, bevor Sie in die Tiefe gehen. Das spart den größten Teil der Arbeit, weil die Mehrzahl der Märkte für einen konkreten Fall ohnehin ausscheidet.
    3. Im Zielmarkt identifizieren. Innerhalb des Landes grenzen Sie über Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße ein und prüfen Zulassungsnummer sowie Zulassungsstatus. Erst jetzt ist der Artikel eindeutig.
    4. Zurück in die nationale Nummer. Steht der Artikel fest, brauchen Sie für Bestellung und Abrechnung wieder die nationale Nummer des jeweiligen Marktes. Sie ist das Ergebnis der Suche, nicht ihr Einstieg.

    Der entscheidende Perspektivwechsel steckt im letzten Punkt. Solange die Nummer als Einstieg gedacht wird, bleibt die Suche ein Übersetzungsproblem ohne Wörterbuch. Sobald sie als Ergebnis gedacht wird, ist sie eine schlichte Nachschlageoperation.

    Datensteckbrief: welche Daten die länderübergreifende Identifikation tragen

    • ABDA-Artikelstamm (Deutschland). Felder: PZN, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, Packungsgröße, Anbieter, Zulassungsnummer, Vertriebsstatus. Aktualisierung: täglich, Preisstände 14-tägig. 260 auswertbare Felder je Artikel, mehr als 50.000 deutsche Präparate.
    • Landesverzeichnisse Österreich und Schweiz. Felder: Produktname, Wirkstoff, Stärke, nationale Artikelnummer, Packungsgröße, Zulassungsnummer, Zulassungs- und Verschreibungsstatus. Der Einstieg über Wirkstoff oder Produktname ist derselbe wie im deutschen Artikelstamm.
    • Internationale Arzneimitteldaten. Mehr als 120.000 ausländische Original- und Generikapräparate aus 50+ Ländern, dazu die pharmazeutische Stoffliste als Wirkstoffebene. Damit beantworten Sie zuerst die Frage, in welchen Märkten ein Wirkstoff überhaupt geführt wird.
    • EU-Datenbank. Zulassungsinhaber, Land der Zulassung und die Information, ob es sich um eine zentrale EU-Zulassung handelt.

    pharmazie.com ist die konsolidierte pharmazeutische Datenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, die 25+ Fachdatenbanken in einer einzigen Suche bündelt, ausschließlich für Fachkreise im Gesundheitswesen. Diese Suche heißt Eisbergsuche®, und für diesen Use-Case ist sie der eigentliche Punkt: Eine Abfrage über den Wirkstoff durchsucht den deutschen Artikelstamm, die Landesverzeichnisse und die internationalen Daten gleichzeitig, statt den Umweg über drei getrennte Recherchen zu erzwingen. Wie daraus eine konkrete Beschaffung wird, zeigt der Beitrag Lieferengpass in Deutschland: Ersatzware im Nachbarland finden. Wie sich wirkstoffgleiche Produkte innerhalb Deutschlands gruppieren lassen, behandelt der Beitrag zum Clustern von PZN.

    Wo die Grenze liegt: Identität ist nicht Vergleichbarkeit

    Der beschriebene Weg beantwortet, welches Produkt im Zielmarkt dem gesuchten entspricht. Drei Dinge beantwortet er nicht.

    Erstens die Preise. EU-weit vergleichbare Preisdaten existieren nicht als gepflegter Datenbestand. Preisbildung ist national geregelt, in Deutschland über die Arzneimittelpreisverordnung, anderswo anders oder gar nicht. Wer Preise vergleichen will, bleibt auf nationale Preisebenen und eigene Lieferantenkonditionen angewiesen.

    Zweitens die therapeutische Gleichwertigkeit. Gleicher Wirkstoff in gleicher Stärke heißt nicht automatisch gleiche Zulassung für dasselbe Anwendungsgebiet. Wo das relevant ist, bleibt der Blick in die Zulassungsinformation des Ziellands notwendig.

    Drittens die Verfügbarkeit. Ein identifiziertes Produkt ist noch kein lieferbares Produkt. Die Abfrage beim eigenen Lieferanten ist ein eigener Schritt und gehört an das Ende, nicht an den Anfang.

    Fazit

    Keine nationale Artikelnummer trägt über die Grenze, und der Handelsname erst recht nicht. Wer ein Präparat im Ausland wiederfinden will, stellt die Suche auf Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform um, grenzt über die Packungsgröße ein und nutzt die EU-Zulassungsnummer dort, wo sie existiert. Die nationale Nummer ist das Ergebnis dieser Suche, nicht ihr Einstieg. Wenn Sie den Zuschnitt für Ihre Märkte durchsprechen möchten, buchen Sie eine Demo.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Kann ich aus einer deutschen PZN die Nummer eines anderen Landes ableiten?
    Was ist die EU-Zulassungsnummer und wann hilft sie?
    Welche Angaben verbinden dasselbe Arzneimittel über Ländergrenzen?
    Warum gibt es keine einheitliche Nummer für alle Länder?
    Warum hilft der Handelsname bei der Suche nicht?
    Bekomme ich über die Länderdaten auch Preise?
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