Arzneimittel-Ausschreibungen der Krankenkassen werden europaweit bekannt gemacht, aber nicht in einer Form, die zu einem Produktportfolio passt. Der TenderMonitor ordnet Bekanntmachungen Ihren Anbieterkennungen zu und stellt die Preisdaten daneben. Das Modul befindet sich in der Pilotphase.






Die Bekanntmachung ist europaweit veröffentlicht, und trotzdem steht nirgends, ob ein Los Ihr Sortiment betrifft. Lose tragen Wirkstoff und häufig einen ATC-Code, aber die Schreibweise ist nicht vereinheitlicht. In unserer Auswertung von 266 deutschen Bekanntmachungen zu §-130a-Verträgen aus Juni bis August 2026 enthalten 75 Prozent nicht die Zeichenfolge „ATC-Code“ und 14 Prozent gar keinen ATC. Ein Filter auf eine feste Zeichenfolge verliert damit den größten Teil der relevanten Lose.
Angebotsfristen sind kurz, die Suche ist Handarbeit. Die Zeit, die dafür draufgeht überhaupt festzustellen, ob ein Los relevant ist, fehlt bei der Angebotsvorbereitung. Ein zu spät gefundenes Los ist ein nicht beantwortetes Los.
Der Preissicherungsrabatt bemisst sich am Abgabetag, abgerechnet wird lange danach. Ohne die Preisstände zu diesen Stichtagen lässt sich die Rechnung nicht prüfen, sondern nur bezahlen.
Ein Mandant ist über seine Anbieterkennungen definiert. Welche Produkte dazu gehören und in welchen Generikagruppen sie liegen, kommt aus dem Artikelstamm. Das Onboarding heißt deshalb „Kennungen bestätigen“ und nicht „Portfolio hochladen“.
Die Erkennung bleibt regelbasiert und nachvollziehbar. Ein KI-Kanal läuft daneben als zweiter Weg, um zusätzliche Kandidaten zu finden, und diese Treffer sind ausdrücklich als prüfbedürftig gekennzeichnet.
Zu jedem Treffer gehören die Angebotsfrist und ein Direktlink auf die Vergabeplattform des Auftraggebers, damit der Schritt von der Bekanntmachung zu den Unterlagen keine zweite Suche braucht.
Open-House-Verträge sehen häufig zusätzlich einen Preissicherungsrabatt vor, maßgeblich zum Abgabetag in der Apotheke, abgerechnet Monate später. Zum Nachrechnen braucht es die Preisstände zu genau diesen Stichtagen.
Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V und Open-House-Verfahren werden europaweit bekannt gemacht, sobald der Auftragswert den Schwellenwert erreicht. Die Bekanntmachung ist damit öffentlich, aber sie ist nach Losen strukturiert und nicht nach Artikelnummern. Genau dort beginnt die Arbeit: Ob ein Los Ihr Sortiment betrifft, steht nirgends, es muss zugeordnet werden. Der TenderMonitor nimmt diese Zuordnung ab und stellt die Preisdaten daneben, die für die Kalkulation gebraucht werden.
Oberhalb des Schwellenwerts sind öffentliche Auftraggeber zur europaweiten Bekanntmachung verpflichtet. § 106 GWB verweist für die Höhe auf Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der jeweils geltenden Fassung; der Wert wird regelmäßig angepasst, weshalb die aktuelle Schwelle immer dort nachzusehen ist. Veröffentlicht wird auf TED, dem Amtsblatt-Portal der EU. Die Vergabeunterlagen selbst liegen anschließend auf der jeweiligen Vergabeplattform des Auftraggebers.
Ein Los trägt Wirkstoff, Darreichungsform und häufig einen ATC-Code, aber die Schreibweise ist nicht vereinheitlicht. Wir haben das gemessen: In einer eigenen Auswertung von 266 Bekanntmachungen zu §-130a-Verträgen aus Deutschland (Juni bis August 2026) enthalten 75 Prozent nicht die Zeichenfolge „ATC-Code“, und 14 Prozent tragen überhaupt keinen ATC. Ein Filter, der auf eine feste Zeichenfolge geeicht ist, verliert damit den größten Teil der relevanten Lose.
Entlastend ist die andere Hälfte desselben Befunds: In einer Stichprobe von 250 Bekanntmachungen traten nur 19 verschiedene Auftraggeber auf. Der Markt wird also von einer überschaubaren Zahl wiederkehrender Titelformate getragen, und genau darauf lässt sich eine Erkennung auslegen, statt auf ein einzelnes Feld zu hoffen.
Ein Mandant ist über seine Anbieterkennungen definiert, nicht über eine gepflegte Wirkstoffliste. Welche Produkte dazu gehören und in welchen Generikagruppen sie liegen, kommt aus dem Artikelstamm. Das Onboarding heißt deshalb „Kennungen bestätigen“ und nicht „Portfolio hochladen“, und es bleibt richtig, wenn sich das Sortiment ändert.
Die Treffererkennung bleibt regelbasiert und nachvollziehbar. Ein KI-Kanal läuft daneben, aber nur als zweiter Weg, um zusätzliche Kandidaten zu finden, und was aus diesem Kanal kommt, ist als prüfbedürftig gekennzeichnet. Ein Treffer, den Sie nicht nachvollziehen können, ist in einem Vergabeverfahren wertlos.
Bei Open-House-Verträgen bleibt es selten beim Basisrabatt. Verbreitet ist zusätzlich ein Preissicherungsrabatt: Wer teurer ist als der Durchschnitt der günstigsten Anbieter, gleicht die Differenz aus, und maßgeblich ist der Stand am Abgabetag in der Apotheke. Abgerechnet wird später. Wer diese Abrechnung nachrechnen will, braucht die Preisstände genau zu diesen Stichtagen, nicht den heutigen Preis.
Diese Ebene ist der Grund, warum Ausschreibungsüberwachung und Preisdaten zusammengehören. pharmazie.com führt die deutsche Preishistorie seit 2007 mit vierzehntägigen Preisständen, und damit lässt sich eine Abrechnung gegen den tatsächlichen Marktstand prüfen statt gegen eine Erinnerung.
Vier Klarstellungen, weil ein Vergabethema keine Ungenauigkeit verträgt. Erstens ist der TenderMonitor ein Modul in der Pilotphase: Der Leistungsumfang wird mit den Pilotkunden festgelegt, ein Preismodell ist noch nicht veröffentlicht. Zweitens ersetzt das Modul keine Vergabeberatung, es findet und ordnet zu. Drittens sind die in einem konkreten Vertrag vereinbarten Preise in der Regel nicht öffentlich, sichtbar sind Bekanntmachung, Los und Zuschlag. Viertens ändert das Bundes-Standardisierungsgesetz ab 2027 den Zuschnitt: Ausgeschrieben werden dann Wirkstoffgruppen statt einzelner Wirkstoffe, was jede Logik mit genau einem ATC je Los betrifft. Wir bauen darauf hin und sagen es lieber vorher.
Am schnellsten beurteilen Sie die Passung in einer 30-minütigen Demo. Bringen Sie Ihre Anbieterkennungen und eine Ausschreibung mit, die Sie zuletzt bearbeitet haben, und wir gehen die Zuordnung live durch.
Mehr Klarheit, schnellere Recherche und schnellere Entscheidungen.






Oberhalb des Schwellenwerts europaweit auf TED, dem Amtsblatt-Portal der EU. Die Höhe des Schwellenwerts ergibt sich über § 106 GWB aus Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der jeweils geltenden Fassung und wird regelmäßig angepasst. Die Vergabeunterlagen selbst liegen danach auf der Vergabeplattform des jeweiligen Auftraggebers.
Weil die Lose nicht einheitlich ausgezeichnet sind. In unserer Auswertung von 266 deutschen Bekanntmachungen zu §-130a-Verträgen aus Juni bis August 2026 enthalten 75 Prozent nicht die Zeichenfolge „ATC-Code“ und 14 Prozent gar keinen ATC. Eine Erkennung, die auf ein einzelnes Feld geeicht ist, verliert deshalb den größten Teil der relevanten Lose.
Nein. Ein Mandant ist über seine Anbieterkennungen definiert. Welche Produkte dazu gehören und in welcher Generikagruppe sie liegen, kommt aus dem Artikelstamm. Das Onboarding besteht darin, die Kennungen zu bestätigen, und der Abgleich bleibt auch dann richtig, wenn sich das Sortiment ändert.
Die Treffererkennung bleibt regelbasiert und nachvollziehbar. Ein KI-Kanal läuft daneben, aber ausschließlich als zweiter Weg, um zusätzliche Kandidaten zu finden, und diese Treffer sind ausdrücklich als prüfbedürftig gekennzeichnet. In einem Vergabeverfahren ist ein Treffer, den Sie nicht nachvollziehen können, nicht verwertbar.
Open-House-Verträge sehen häufig zusätzlich zum Basisrabatt einen Preissicherungsrabatt vor, bei dem die Differenz zum Durchschnitt der günstigsten Anbieter ausgeglichen wird, maßgeblich zum Abgabetag in der Apotheke. Die Abrechnung folgt später. Um sie nachzurechnen, braucht es die Preisstände zu genau diesen Stichtagen. pharmazie.com führt die deutsche Preishistorie seit 2007 mit vierzehntägigen Ständen.
Das Modul befindet sich in der Pilotphase. Der Leistungsumfang wird mit den Pilotkunden festgelegt, ein Preismodell ist noch nicht veröffentlicht. Wir benennen das ausdrücklich als Pilot und nicht als fertiges Produkt. Wenn Sie Interesse an einem Pilotplatz haben, sprechen Sie uns im ersten Gespräch darauf an.