Rabattvertraege und AMNOG

Ausschreibungen finden, die Ihr Sortiment betreffen

Arzneimittel-Ausschreibungen der Krankenkassen werden europaweit bekannt gemacht, aber nicht in einer Form, die zu einem Produktportfolio passt. Der TenderMonitor ordnet Bekanntmachungen Ihren Anbieterkennungen zu und stellt die Preisdaten daneben. Das Modul befindet sich in der Pilotphase.

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Kennen Sie diese Probleme?

Öffentlich, aber nicht verwertbar

Die Bekanntmachung ist europaweit veröffentlicht, und trotzdem steht nirgends, ob ein Los Ihr Sortiment betrifft. Lose tragen Wirkstoff und häufig einen ATC-Code, aber die Schreibweise ist nicht vereinheitlicht. In unserer Auswertung von 266 deutschen Bekanntmachungen zu §-130a-Verträgen aus Juni bis August 2026 enthalten 75 Prozent nicht die Zeichenfolge „ATC-Code“ und 14 Prozent gar keinen ATC. Ein Filter auf eine feste Zeichenfolge verliert damit den größten Teil der relevanten Lose.

Die Frist läuft, während noch gesucht wird

Angebotsfristen sind kurz, die Suche ist Handarbeit. Die Zeit, die dafür draufgeht überhaupt festzustellen, ob ein Los relevant ist, fehlt bei der Angebotsvorbereitung. Ein zu spät gefundenes Los ist ein nicht beantwortetes Los.

Die Abrechnung kommt Monate später

Der Preissicherungsrabatt bemisst sich am Abgabetag, abgerechnet wird lange danach. Ohne die Preisstände zu diesen Stichtagen lässt sich die Rechnung nicht prüfen, sondern nur bezahlen.

Bekanntmachungen dem eigenen Sortiment zuordnen

Eine TED-Bekanntmachung, über Anbieterkennungen und Artikelstamm den betroffenen Losen zugeordnet

Ein Mandant ist über seine Anbieterkennungen definiert. Welche Produkte dazu gehören und in welchen Generikagruppen sie liegen, kommt aus dem Artikelstamm. Das Onboarding heißt deshalb „Kennungen bestätigen“ und nicht „Portfolio hochladen“.

  • Abgleich über Anbieterkennungen statt über eine gepflegte Wirkstoffliste
  • Sortiment und Generikagruppen kommen aus dem Artikelstamm
  • Bleibt richtig, wenn sich das Sortiment ändert
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Treffer, die Sie erklären können

Deterministische Regeln als Hauptkanal, ein KI-Kanal als gekennzeichneter zweiter Weg

Die Erkennung bleibt regelbasiert und nachvollziehbar. Ein KI-Kanal läuft daneben als zweiter Weg, um zusätzliche Kandidaten zu finden, und diese Treffer sind ausdrücklich als prüfbedürftig gekennzeichnet.

  • Deterministische Regeln als Hauptkanal
  • KI als zweiter Kanal, gekennzeichnet und prüfbedürftig
  • Ausgelegt auf Titelformate statt auf ein einzelnes Feld
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Frist und direkter Weg zu den Unterlagen

Zu jedem Treffer gehören Los und Auftraggeber, die Angebotsfrist und ein Direktlink auf die Vergabeplattform

Zu jedem Treffer gehören die Angebotsfrist und ein Direktlink auf die Vergabeplattform des Auftraggebers, damit der Schritt von der Bekanntmachung zu den Unterlagen keine zweite Suche braucht.

  • Angebotsfrist je Los
  • Direktlink auf die Vergabeplattform
  • Auftraggeber und Bekanntmachungsart inklusive
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Die Preisebene hinter dem Rabatt

Der Abgabetag als Stichtag, die Abrechnung Monate später, geprüft gegen vierzehntägige Preisstände

Open-House-Verträge sehen häufig zusätzlich einen Preissicherungsrabatt vor, maßgeblich zum Abgabetag in der Apotheke, abgerechnet Monate später. Zum Nachrechnen braucht es die Preisstände zu genau diesen Stichtagen.

  • Deutsche Preishistorie seit 2007
  • Vierzehntägige Preisstände
  • Abrechnung gegen den Marktstand prüfen statt gegen eine Erinnerung
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Ausschreibungen finden, die Ihr Sortiment betreffen

Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V und Open-House-Verfahren werden europaweit bekannt gemacht, sobald der Auftragswert den Schwellenwert erreicht. Die Bekanntmachung ist damit öffentlich, aber sie ist nach Losen strukturiert und nicht nach Artikelnummern. Genau dort beginnt die Arbeit: Ob ein Los Ihr Sortiment betrifft, steht nirgends, es muss zugeordnet werden. Der TenderMonitor nimmt diese Zuordnung ab und stellt die Preisdaten daneben, die für die Kalkulation gebraucht werden.

Woher die Bekanntmachungen kommen

Oberhalb des Schwellenwerts sind öffentliche Auftraggeber zur europaweiten Bekanntmachung verpflichtet. § 106 GWB verweist für die Höhe auf Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU in der jeweils geltenden Fassung; der Wert wird regelmäßig angepasst, weshalb die aktuelle Schwelle immer dort nachzusehen ist. Veröffentlicht wird auf TED, dem Amtsblatt-Portal der EU. Die Vergabeunterlagen selbst liegen anschließend auf der jeweiligen Vergabeplattform des Auftraggebers.

Warum die Zuordnung das eigentliche Problem ist

Ein Los trägt Wirkstoff, Darreichungsform und häufig einen ATC-Code, aber die Schreibweise ist nicht vereinheitlicht. Wir haben das gemessen: In einer eigenen Auswertung von 266 Bekanntmachungen zu §-130a-Verträgen aus Deutschland (Juni bis August 2026) enthalten 75 Prozent nicht die Zeichenfolge „ATC-Code“, und 14 Prozent tragen überhaupt keinen ATC. Ein Filter, der auf eine feste Zeichenfolge geeicht ist, verliert damit den größten Teil der relevanten Lose.

Entlastend ist die andere Hälfte desselben Befunds: In einer Stichprobe von 250 Bekanntmachungen traten nur 19 verschiedene Auftraggeber auf. Der Markt wird also von einer überschaubaren Zahl wiederkehrender Titelformate getragen, und genau darauf lässt sich eine Erkennung auslegen, statt auf ein einzelnes Feld zu hoffen.

Wie der Abgleich funktioniert

Ein Mandant ist über seine Anbieterkennungen definiert, nicht über eine gepflegte Wirkstoffliste. Welche Produkte dazu gehören und in welchen Generikagruppen sie liegen, kommt aus dem Artikelstamm. Das Onboarding heißt deshalb „Kennungen bestätigen“ und nicht „Portfolio hochladen“, und es bleibt richtig, wenn sich das Sortiment ändert.

Die Treffererkennung bleibt regelbasiert und nachvollziehbar. Ein KI-Kanal läuft daneben, aber nur als zweiter Weg, um zusätzliche Kandidaten zu finden, und was aus diesem Kanal kommt, ist als prüfbedürftig gekennzeichnet. Ein Treffer, den Sie nicht nachvollziehen können, ist in einem Vergabeverfahren wertlos.

Die Preisebene, die über das Ergebnis entscheidet

Bei Open-House-Verträgen bleibt es selten beim Basisrabatt. Verbreitet ist zusätzlich ein Preissicherungsrabatt: Wer teurer ist als der Durchschnitt der günstigsten Anbieter, gleicht die Differenz aus, und maßgeblich ist der Stand am Abgabetag in der Apotheke. Abgerechnet wird später. Wer diese Abrechnung nachrechnen will, braucht die Preisstände genau zu diesen Stichtagen, nicht den heutigen Preis.

Diese Ebene ist der Grund, warum Ausschreibungsüberwachung und Preisdaten zusammengehören. pharmazie.com führt die deutsche Preishistorie seit 2007 mit vierzehntägigen Preisständen, und damit lässt sich eine Abrechnung gegen den tatsächlichen Marktstand prüfen statt gegen eine Erinnerung.

Wo die Grenze liegt

Vier Klarstellungen, weil ein Vergabethema keine Ungenauigkeit verträgt. Erstens ist der TenderMonitor ein Modul in der Pilotphase: Der Leistungsumfang wird mit den Pilotkunden festgelegt, ein Preismodell ist noch nicht veröffentlicht. Zweitens ersetzt das Modul keine Vergabeberatung, es findet und ordnet zu. Drittens sind die in einem konkreten Vertrag vereinbarten Preise in der Regel nicht öffentlich, sichtbar sind Bekanntmachung, Los und Zuschlag. Viertens ändert das Bundes-Standardisierungsgesetz ab 2027 den Zuschnitt: Ausgeschrieben werden dann Wirkstoffgruppen statt einzelner Wirkstoffe, was jede Logik mit genau einem ATC je Los betrifft. Wir bauen darauf hin und sagen es lieber vorher.

Sehen Sie es an Ihren eigenen Kennungen

Am schnellsten beurteilen Sie die Passung in einer 30-minütigen Demo. Bringen Sie Ihre Anbieterkennungen und eine Ausschreibung mit, die Sie zuletzt bearbeitet haben, und wir gehen die Zuordnung live durch.

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Ich arbeite täglich mit dem Modul ABDA-Artikelstamm Preise. Dapou Pharma ist Pharmagroßhändler und Parallelvertreiber und benötigt Zugang zu verlässlichen und aktuellen Arzneimittelpreisen. Das Beste an pharmazie.com ist, dass man immer weiß, welches Produkt in welchem Land vertrieben wird. Auch die Kontaktdaten von Arzneimittelherstellern und Zulassungsinhabern sind sehr hilfreich.
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Ich nutze pharmazie.com derzeit mehrmals pro Woche für den Zugriff auf die ABDA-Datenbank bzw. das deutsche Fachinformations-Arzneimittellexikon, das Archiv außer Handel gegangener Arzneimittel und internationale Fachinformations-Arzneimittel. So bleibe ich stets auf dem aktuellen Stand. Ich bin mit der Plattform von pharmazie.com sehr zufrieden, vielen Dank an das Team!
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Der Einsatz der ABDA-Datenbank CAVE und der ABDA-Datenbank Interaktionen ist für die Lehre am Pharmakologischen Institut sehr wertvoll, da es kein anderes vollständiges Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Arzneimittel gibt. Auch gibt es kein so gutes und verlässliches Programm wie die Module CAVE und Interaktionen, um auf Wechselwirkungen zu prüfen, das wir regelmäßig im Rahmen der Kursaufgaben nutzen.
Wir sind Anbieter von Praxisbedarf und nutzen die Plattform für die Preisstrategie gegenüber Krankenkassen. Wir sind mit pharmazie.com sehr zufrieden, weil alles schnell und leicht zu finden ist und sich alle Produkte über die Freitextsuche aufrufen lassen.

Fragen die wir oft in Demos hören

Wo werden Arzneimittel-Ausschreibungen der Krankenkassen veröffentlicht?
Warum reicht eine Suche nach ATC-Code nicht aus?
Muss ich eine Wirkstoffliste pflegen, damit der Abgleich funktioniert?
Wie wird mit KI-Treffern umgegangen?
Was hat die Preishistorie mit Ausschreibungen zu tun?
Ist der TenderMonitor bereits verfügbar?
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