
ZusammenfassungIn der Verblisterung treffen zwei Nummernebenen aufeinander. Blisterautomat und Verblisterungssoftware arbeiten auf einer packungsgrößenübergreifenden Nummer, meist M-Nummer genannt, die alle Packungsgrößen eines Präparats eines Anbieters zusammenfasst. Warenwirtschaft, Rezept, Medikationsplan und die Kennzeichnung des Blisters arbeiten dagegen auf der achtstelligen Pharmazentralnummer (PZN). Die Brücke zwischen beiden müssen Sie nicht selbst bauen: Die Zuordnung liegt im Artikelstamm, zusammen mit Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und ATC-Code je PZN. Sie lässt sich als Zuordnungsliste beziehen, per Webservice abfragen oder über einen Deep-Link je PZN ansteuern. Der Artikelstamm wird täglich aktualisiert, Preisstände alle 14 Tage. Dieser Artikel richtet sich an heimversorgende Apotheken und Blisterzentren, die Verblisterung und Medikationsanalyse digitalisieren und dabei den manuellen Abgleich zwischen beiden Nummernwelten loswerden wollen.
Für den Blisterautomaten ist die Packungsgröße gleichgültig. Ob eine Tablette aus einer Packung mit 30, 50 oder 100 Stück kommt, ändert am Blister nichts, deshalb steuert die Verblisterungssoftware den Auftrag über die packungsgrößenübergreifende Nummer. Für jeden anderen Schritt ist genau diese Information dagegen entscheidend: Bestellt, abgerechnet und dokumentiert wird auf PZN-Ebene.
Besonders deutlich wird das bei der Kennzeichnung. Nach § 34 der Apothekenbetriebsordnung muss die neue Verpackung unter anderem den Patientennamen, die enthaltenen Arzneimittel mit ihren Chargenbezeichnungen, Verfalldatum, Einnahme- und Lagerungshinweise sowie die abgebende Apotheke tragen, und die Packungsbeilagen der enthaltenen Arzneimittel gehören dazu. Die Anforderungen stehen im Volltext in der Apothekenbetriebsordnung, § 34. Eine Charge hängt an einer konkreten Packung, nicht an einer packungsgrößenübergreifenden Nummer. Der Blister lässt sich also gar nicht korrekt kennzeichnen, ohne die Ebenen zu verbinden.
Dasselbe gilt für die Dokumentationspflichten aus dem Versorgungsvertrag mit dem Heim. § 12a des Apothekengesetzes verlangt unter anderem, dass der Vertrag Art und Umfang der Versorgung, die Überprüfung der ordnungsgemäßen bewohnerbezogenen Aufbewahrung und die Dokumentation regelt, nachzulesen im Apothekengesetz, § 12a. Auch diese Nachweise entstehen auf Artikel-, also auf PZN-Ebene.
In Gesprächen mit heimversorgenden Betrieben kommt dieser Bruch regelmäßig unaufgefordert zur Sprache, und fast immer in derselben Form: Die Zuordnung wird gepflegt, aber von Hand, und niemand weiß genau, wie vollständig sie ist.
Spürbar wird die Lücke an zwei Stellen, und beide sind planbar. Die erste ist die Neuaufnahme einer Bewohnerin oder eines Bewohners: Eine komplette Medikationsliste kommt neu ins Haus, und darin steht mit einiger Wahrscheinlichkeit mindestens ein Präparat, das dieser Betrieb noch nie verblistert hat. Die zweite ist jede Verordnungsänderung im laufenden Betrieb, weil dabei ein Präparat gegen ein anderes getauscht wird und die Zuordnung für das neue erst entstehen muss. Beides passiert nicht selten, sondern in jedem Versorgungsmonat mehrfach.
Der Aufwand ist dabei nicht das eigentliche Problem, sondern die Stelle, an der er anfällt: mitten im Ablauf, unter Zeitdruck, und an einer Person hängend, die die Systeme kennt. Genau solche Handgriffe sind es, die eine Digitalisierung der Heimversorgung ausbremsen, obwohl der eigentliche Prozess längst automatisiert läuft.
Kurzantwort: Zwei Felder stellen die Verknüpfung her, die M-Nummer und die PZN. Alles Weitere hängt daran und entscheidet, wie weit Sie automatisieren können: Packungsgröße für die Bestellung, Wirkstoff und Stärke für die Medikationsanalyse, Charge und Verfall für die Kennzeichnung.
| Feld | Wofür Sie es brauchen | Rolle |
|---|---|---|
| M-Nummer (packungsgrößenübergreifend) | Schlüssel im Blisterauftrag und an der Maschine | Pflicht |
| PZN (8-stellig) | Bestellung, Abrechnung, Kennzeichnung, Dokumentation | Pflicht |
| Packungsgröße und Mengeneinheit | Bestellmenge und Wirtschaftlichkeit je Auftrag | Pflicht |
| Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform | Medikationsanalyse und Interaktionsprüfung | Pflicht ab Stufe 2 |
| ATC-Code | Wirkstoffgruppe, Auswertung über den Bestand | empfohlen |
| Teilbarkeit und Feuchteempfindlichkeit | Blistertauglichkeit eines Artikels | empfohlen |
| Rabattvertrags-Kennung | Auswahl der abzugebenden Packung | empfohlen |
| Vertriebsstatus (im Vertrieb / außer Vertrieb) | Zuordnung auf lieferbare Artikel begrenzen | empfohlen |
Die Beziehung ist dabei nicht eins zu eins, sondern eins zu mehreren: Eine M-Nummer steht für ein Präparat eines Anbieters und verweist auf alle PZN seiner Packungsgrößen. Im Artikelstamm ist das als eigenes Feld geführt, das zu einer PZN alle Packungsgrößen desselben Präparats zurückgibt. Umgekehrt führt jede PZN eindeutig auf genau eine M-Nummer. Wer eine einzelne Nummer nachschlagen will, kann das im PZN-Verzeichnis tun; die achtstellige PZN selbst vergibt die IFA.
Kurzantwort: Nein, und der Grund ist strukturell, nicht technisch. Eine aus Auftragsdateien aufgebaute Zuordnung kennt ausschließlich Artikel, die schon mindestens einmal durch die Maschine gelaufen sind. Alles, was neu ins Sortiment kommt, fehlt genau dann, wenn Sie es zum ersten Mal brauchen.
Der Weg ist naheliegend: Die Auftragsdatei an den Blisterautomaten enthält im Kopf ohnehin die Auflösung der verwendeten Nummern, also lässt sich daraus eine eigene Tabelle mitschreiben. Für den laufenden Bestand funktioniert das. Es hat aber drei Lücken, und alle drei fallen leise aus.
Der Artikelstamm bildet genau diese Bewegungen ab. Er wird täglich aktualisiert, Preisstände folgen dem 14-tägigen Rhythmus mit den Stichtagen am 1. und am 15. eines Monats. Eine bezogene Zuordnung ist damit zu jedem Stichtag vollständig, eine selbst gebaute immer nur so vollständig wie Ihre bisherige Auftragshistorie. Der Unterschied ist keine Frage von Aufwand, sondern von Abdeckung.
Kurzantwort: Für die reine Verknüpfung genügt die identifizierende Ebene aus M-Nummer, PZN und Packungsgröße. Sobald Sie Polymedikation prüfen wollen, brauchen Sie zusätzlich Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform je PZN sowie die Interaktionsdaten, die auf Wirkstoffen aufsetzen und nicht auf Handelsnamen.
Der Grund für die zweite Stufe ist eine Eigenheit der Arzneimittelnamen: Aus einem Handelsnamen lässt sich der Wirkstoff nicht zuverlässig ableiten. Kombinationspräparate und traditionelle Markennamen tragen ihn oft gar nicht im Namen. Wer eine Medikationsliste automatisiert prüfen will, muss deshalb den Umweg über die PZN nehmen und von dort auf Wirkstoff und Stärke gehen. Der ATC-Code der Weltgesundheitsorganisation ergänzt die Gruppenebene: Er ist siebenstellig über fünf Ebenen aufgebaut und macht Auswertungen über den gesamten Bestand möglich, die Systematik dokumentiert das WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology.
Die zweite Stufe zahlt sich an einer Stelle aus, die auf den ersten Blick nichts mit Medikationsanalyse zu tun hat: bei der Frage, welche Packung überhaupt abgegeben wird. Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform definieren die Gruppe der austauschbaren Artikel, die Rabattvertrags-Kennung entscheidet innerhalb dieser Gruppe. Die M-Nummer bleibt dabei stabil, die abzugebende PZN kann wechseln. Wer nur die M-Nummer führt, merkt einen solchen Wechsel gar nicht, muss ihn aber in Bestellung, Abrechnung und Kennzeichnung nachvollziehen. Auch das spricht dafür, die Verknüpfung als geführtes Datenfeld zu behandeln und nicht als Nachschlagewerk.
Wie relevant diese Stufe ist, zeigt der gesetzliche Rahmen: Nach § 31a des fünften Sozialgesetzbuchs haben Versicherte bereits ab drei gleichzeitig angewendeten verordneten Arzneimitteln Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform und auf einen elektronischen Medikationsplan, nachzulesen in § 31a SGB V. In der Heimversorgung liegt die Zahl der gleichzeitig angewendeten Arzneimittel typischerweise deutlich darüber, die Prüfung ist also der Regelfall und nicht die Ausnahme.
Kurzantwort: Drei Wege sind üblich, und sie schließen einander nicht aus. Die Zuordnungsliste deckt den Stammdatenabgleich ab, der Webservice die automatisierte Prüfung im Prozess, der Deep-Link den Einzelfall am Arbeitsplatz. Welcher Weg zuerst kommt, hängt davon ab, wo bei Ihnen die meiste Handarbeit steckt.
In der Reihenfolge liegt eine praktische Empfehlung. Der Deep-Link ist an einem Nachmittag eingerichtet und nimmt sofort Nachschlagearbeit ab, ohne dass ein Datenmodell angefasst wird. Die Zuordnungsliste folgt als zweiter Schritt, weil sie die manuelle Brücke tatsächlich ersetzt. Der Webservice lohnt sich, sobald die Prüfung nicht mehr Einzelfall, sondern Routine über die gesamte Bewohnerschaft ist. Wer umgekehrt startet und zuerst die vollautomatische Prüfung baut, verschiebt den ersten spürbaren Nutzen um Monate.
Für alle drei Wege gilt dieselbe Trennung wie bei jedem Rohdatenbezug: Die Rohdatenlizenz kommt vom Datenurheber, der technische Zugang vom Datendienstleister. Das ist eine zweistufige Kette und kein Anbietervergleich, und die Lizenzstufe sollte vor der technischen Frage geklärt sein. Welche Lizenz welchen Umfang trägt, vertieft der Beitrag Wann Sie eine Rohdatenlizenz für Arzneimitteldaten brauchen. Wichtig dabei: Eine Lizenz, die in Ihrer Warenwirtschaft steckt, deckt einen eigenen Schnittstellenzugriff in aller Regel nicht mit ab. Diese Annahme kostet in der Praxis Wochen, weil sie erst spät auffällt.
pharmazie.com ist die konsolidierte pharmazeutische Datenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, die 25+ Fachdatenbanken in einer einzigen Suche bündelt, ausschließlich für Fachkreise im Gesundheitswesen. Diese Suche heißt Eisbergsuche®: Eine Abfrage über die PZN legt Artikeldaten, Wirkstoff, Preisvergleich, Rabattverträge und Wechselwirkungen nebeneinander, statt sie in drei Systemen einzeln zu suchen. Für die Verblisterung heißt das praktisch, dass Zuordnung und Prüfung aus derselben Quelle kommen. Wie sich PZN darüber hinaus zu Gruppen austauschbarer Präparate bündeln lassen, zeigt der Beitrag zum Clustern von PZN und Erkennen austauschbarer Präparate.
Der beschriebene Weg beantwortet eine Frage vollständig: Wie kommen M-Nummer, PZN und Wirkstoff ohne Handarbeit zusammen? Drei Dinge beantwortet er nicht.
Erstens die pharmazeutische Entscheidung. Eine Interaktionsprüfung liefert Treffer mit Einstufung und Fundstelle. Ob daraus eine Änderung der Medikation folgt, ist eine Abwägung, die beim pharmazeutischen Personal und in der Absprache mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt bleibt. Die Daten verkürzen den Weg zur Bewertung, sie ersetzen sie nicht.
Zweitens die Blistertauglichkeit im Einzelfall. Teilbarkeit und Feuchteempfindlichkeit sind als Felder verfügbar und filtern die klaren Fälle. Ob ein bestimmtes Präparat im konkreten Blisterprozess verarbeitet werden darf, hängt darüber hinaus an der Fachinformation und an Ihrem Qualitätsmanagementsystem, das § 34 ApBetrO ohnehin verlangt.
Drittens die Chargenführung. Charge und Verfall des konkret verarbeiteten Artikels entstehen in Ihrem Wareneingang, nicht im Stammdatenbezug. Die Stammdaten liefern die Struktur, in der Sie diese Angaben je PZN führen und für die Kennzeichnung ausgeben, die Werte selbst kommen aus Ihrem Bestand.
M-Nummer, PZN und Wirkstoff kommen nicht durch eine gepflegte Excel-Brücke zusammen, sondern über den Artikelstamm, der die Zuordnung ohnehin führt und täglich nachzieht. Beziehen Sie die Zuordnung als Liste, holen Sie sich die Medikationsprüfung als Webservice mit einer PZN-Liste als Eingabe, und setzen Sie den Deep-Link je PZN für den Einzelfall am Arbeitsplatz. Klären Sie dabei die Lizenzstufe vor der Technik, denn die Lizenz Ihrer Warenwirtschaft trägt den eigenen Schnittstellenzugriff in der Regel nicht mit. Wenn Sie den Zuschnitt für Ihre Heimversorgung durchsprechen möchten, buchen Sie eine Demo.
Die M-Nummer ist eine packungsgrößenübergreifende Nummer, die alle Packungsgrößen eines Präparats eines Anbieters zusammenfasst. Der Blisterprozess arbeitet auf ihr, weil die Packungsgröße für die Maschine unerheblich ist. Jede PZN führt eindeutig auf eine M-Nummer, umgekehrt verweist eine M-Nummer auf mehrere PZN.
Über einen Webservice: Sie übergeben eine Liste von PZN und erhalten die Auswertung strukturiert als JSON zurück, inklusive Einstufung der gefundenen Wechselwirkungen. Für den Einzelfall am Arbeitsplatz gibt es zusätzlich einen Deep-Link je PZN mit hinterlegter Anmeldung, der ohne Datenabgleich auskommt.
Technisch ja, praktisch bleibt sie lückenhaft. Sie kennt nur Artikel, die schon einmal verblistert wurden. Neue Präparate und neue Packungsgrößen fehlen genau dann, wenn Sie sie zum ersten Mal brauchen, und weggefallene Packungen bleiben stehen. Diese Lücken fallen im Betrieb nicht auf.
In aller Regel nicht. Die Lizenz in einer Warenwirtschaft gilt für deren Nutzung, nicht für einen eigenen Datenbezug in Ihre selbst gebauten Prozesse. Rohdatenlizenz beim Datenurheber und technischer Zugang beim Dienstleister sind zwei getrennte Bausteine, die Sie vorher klären sollten.
Je PZN Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform, ergänzt um den ATC-Code für die Wirkstoffgruppe und die Rabattvertrags-Kennung für die tatsächlich abzugebende Packung. Der Handelsname reicht nicht, weil er den Wirkstoff bei Kombinationspräparaten und traditionellen Marken oft nicht trägt. Die Interaktionsprüfung setzt auf Wirkstoffen auf, nicht auf Namen.
Nach § 34 der Apothekenbetriebsordnung unter anderem Patientenname, die enthaltenen Arzneimittel mit Chargenbezeichnungen, Verfalldatum sowie Einnahme- und Lagerungshinweise. Die Arzneimittelangaben hängen an der PZN, die Chargen an Ihrem Wareneingang. Ohne die Verknüpfung beider Nummernebenen ist die Kennzeichnung nicht sauber erzeugbar.