
ZusammenfassungTherapiekosten berechnen Sie nicht aus einem Preis, sondern aus vier Preistypen, den gesetzlichen Abschlägen, dem Festbetrag beziehungsweise Erstattungsbetrag und der Dosierung aus der Fachinformation. Der Preis allein beantwortet die Frage nicht, weil er je nach Handelsstufe eine andere Zahl ist und weil die verordnete Menge über den Zeitraum aus einer ganz anderen Quelle stammt als der Preis. Dieser Artikel richtet sich an Pricing- und Market-Access-Teams bei Arzneimittelherstellern, an Beratungen und an Anbieter von Analyseplattformen, die Jahrestherapiekosten über ganze Therapiegebiete rechnen statt über einzelne Produkte. Er beantwortet, welche Felder eine solche Berechnung verlangt, auf welchen zwei Datenstufen sie liegen und wo die Grenze der verfügbaren Daten verläuft.
Die Aufgabe klingt einfach und ist es nicht. Ein Team will wissen, was eine Therapie über ein Jahr kostet, und zwar nicht für ein Produkt, sondern für alle relevanten Präparate eines Therapiegebiets im Vergleich. Typische Auslöser sind die Bewertung eines Markteintritts in eine Indikation, der Vergleich mit Wettbewerbspräparaten und die Frage, wie sich die Kosten eines Produkts vom Launch bis heute verändert haben, etwa nach einer Indikationserweiterung.
In Gesprächen mit Pricing- und Market-Access-Verantwortlichen wird dieser Vorgang regelmäßig als hochgradig manueller Aufwand beschrieben. Der Grund liegt nicht in der Rechnung selbst, sondern in der Beschaffung: Die Bestandteile liegen in getrennten Quellen mit unterschiedlichen Aktualisierungsrhythmen, und sie müssen zum selben Stichtag zusammenpassen. Wer den Preis vom 15. mit einer Dosierung aus einer veralteten Fachinformation kombiniert, rechnet sauber und trotzdem falsch.
Der zweite wiederkehrende Punkt ist die Granularität. Sobald die Analyse über ein Therapiegebiet statt über eine Handvoll Produkte läuft, reicht es nicht, Preise zu kennen. Man braucht Felder, nach denen sich die Menge sinnvoll schneiden lässt, etwa nach Wirkstoff, nach Generikastatus oder nach Zugehörigkeit zu einer Biosimilar-Gruppe.
Der Feldbedarf zerfällt in drei Blöcke: Identifikation, Preis und Menge. Alle drei werden gebraucht, und der dritte wird am häufigsten unterschätzt.
| Feld | Wofür es in der Therapiekostenrechnung gebraucht wird | Block |
|---|---|---|
| PZN | Eindeutiger Schlüssel je Handelspackung, Bindeglied zwischen Preis- und Fachinformationsebene | Identifikation |
| ATC-Code | Schnitt des Therapiegebiets, Zuordnung zum Wirkstoff. Nur ATC-geführte Artikel tragen eine Wirkstoffzuordnung | Identifikation |
| Wirkstoff und Wirkstärke | Umrechnung von der Packung auf die Tagesdosis | Identifikation |
| Darreichungsform und Packungsgröße | Zahl der Anwendungen je Packung, Reichweite in Tagen | Identifikation |
| Anbieter und Generikakennzeichen | Wettbewerbsschnitt, Unterscheidung Original und Generikum | Identifikation |
| Biosimilar-Gruppe | Vergleichsgruppe bei biologischen Arzneimitteln | Identifikation |
| Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (APU) | Herstellerebene, Ausgangspunkt jeder Preiskette | Preis |
| Apothekeneinkaufspreis (AEP) | Großhandelsebene | Preis |
| Apothekenverkaufspreis (AVP) | Abgabeebene, Bezugsgröße vieler Erstattungsrechnungen | Preis |
| Unverbindliche Preisempfehlung | Relevant im Nicht-Arzneimittelbereich, für verschreibungspflichtige Präparate meist nicht | Preis |
| Herstellerabschlag nach § 130a SGB V | Abzug auf Herstellerebene, ab 2027 in veränderter Höhe | Preis |
| Apothekenabschlag nach § 130 SGB V | Fester Abzug je Packung zulasten der GKV | Preis |
| Festbetrag nach § 35 SGB V | Erstattungsobergrenze, deckelt die Kassenlast unabhängig vom Listenpreis | Preis |
| Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V | Verhandelter Preis nach Nutzenbewertung, ersetzt den Listenpreis in der Erstattung | Preis |
| Dosierung je Indikation | Menge pro Tag und damit die eigentliche Multiplikation | Menge |
| Indikationsgebiete | Zuordnung der Dosierung zur bewerteten Indikation | Menge |
| Dosierung bei eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion, nach Alter | Subpopulationen, wenn die Bewertung sie unterscheidet | Menge |
Die entscheidende Zeile dieser Tabelle ist die vorletzte. Preise sind strukturierte Daten, Dosierungen stehen in Fließtext. Das ist der Bruch, an dem die meisten Automatisierungsvorhaben hängen bleiben, und der Grund, warum die Frage nach der Datenstufe wichtiger ist als die nach der Schnittstelle.
Für diesen Use-Case sind zwei Datenstufen zu unterscheiden, und die zweite wird beim Einkauf regelmäßig übersehen.
Stufe 1, die wirtschaftlich-rechtliche Ebene. Artikelstamm mit Identifikationsfeldern, allen vier Preistypen, den Abschlagswerten, Festbeträgen und Erstattungsbeträgen. Diese Ebene ist vollständig strukturiert, maschinell auswertbar und lässt sich in einem Abzug beziehen. Sie beantwortet die Frage „was kostet diese Packung auf welcher Handelsstufe“.
Stufe 2, die fachlich-inhaltliche Ebene. Fachinformationen, Indikationsgebiete, Dosierungen, Gegenanzeigen. Diese Ebene beantwortet „wie viel davon wird über welchen Zeitraum angewendet“ und ist ohne sie keine Therapiekostenrechnung möglich, sondern nur eine Preisliste.
Hier liegt die häufigste Fehlannahme in diesem Feld, und sie betrifft die Quelle für Stufe 2. Verbreitet ist die Annahme, ein bekanntes Arzneimittelverzeichnis liefere die vollständigen Fachinformationen für den deutschen Markt. Das trifft in dieser Form nicht zu. Die Rote Liste ist ein Arzneimittelverzeichnis für Deutschland. Sie enthält Kurzinformationen zu in Deutschland vermarkteten Humanarzneimitteln, einschließlich EU-Zulassungen, und bestimmten Medizinprodukten, die aus Fach-, Gebrauchs- und Produktinformationen erstellt werden. Sie enthält damit die auf den Fachinformationen basierenden Kurztexte, nicht die vollständigen Fachinformationen selbst.
Für eine Therapiekostenrechnung ist das kein akademischer Unterschied. Dosierungsangaben nach Indikation, nach Nierenfunktion und nach Altersgruppe stehen in der vollständigen Fachinformation. Wer die Extraktionspipeline auf Kurztexte aufsetzt, bekommt an genau den Stellen Lücken, an denen die Rechnung präzise sein müsste. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufbau, welche Textstufe Ihre Quelle tatsächlich liefert.
Ein zweiter Punkt zur Aktualität: Bei einer Neueinführung vergeht Zeit zwischen Zulassung und Verfügbarkeit der eingearbeiteten Fachinformation in einer Datenbank. Für Analysen kurz nach Markteintritt lohnt es, den Stand des Dokuments mitzuführen statt ihn zu unterstellen.
Drei Entscheidungen bestimmen den Aufwand.
Ein praktischer Hinweis zum Zuschnitt: Für eine Therapiekostenrechnung sind ausschließlich die ATC-geführten Artikel relevant, weil nur sie eine Wirkstoffzuordnung tragen. Dieser Schnitt reduziert das Datenvolumen erheblich und ist der einfachste Weg, den Bezug auf das Nötige zu begrenzen.
pharmazie.com ist die konsolidierte pharmazeutische Datenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, die 25+ Fachdatenbanken in einer einzigen Suche bündelt, ausschließlich für Fachkreise im Gesundheitswesen. Vier Bestandteile tragen diesen Use-Case.
Der Vorteil der Konsolidierung liegt hier in der Verknüpfung: Preisebene und Fachinformationsebene hängen an derselben PZN und werden über die Eisbergsuche® gemeinsam auffindbar, statt aus zwei Systemen zusammengeführt werden zu müssen.
Vier Grenzen sollten Sie kennen, bevor Sie eine Therapiekosten-Pipeline planen.
Rabattvertragskonditionen sind nicht enthalten und liegen nirgends als auswertbare Liste vor. Die zwischen Krankenkassen und Herstellern vereinbarten Rabatte nach § 130a Absatz 8 SGB V sind vertraulich. Es gibt dazu weder eine offene Schnittstelle noch eine Historie. Jede Therapiekostenrechnung auf Basis öffentlicher Preisdaten beschreibt deshalb die Listen- und Erstattungsebene, nicht den tatsächlich geflossenen Nettobetrag einer einzelnen Kasse. Das ist keine Datenlücke eines Anbieters, sondern eine Eigenschaft des Systems, und sie gehört als Annahme in jede Ergebnisdarstellung.
Die Berechnungslogik selbst ist nicht in allen Fällen vorgegeben. Der Gemeinsame Bundesausschuss weist Jahrestherapiekosten im Rahmen der Nutzenbewertung aus, aber die Herleitung ist nicht für jede Konstellation eindeutig festgelegt. Wer lokale und internationale Auswertungen nebeneinander stellt, braucht deshalb eine explizit dokumentierte eigene Konvention, sonst sind zwei Ergebnisse nicht vergleichbar, obwohl beide korrekt gerechnet sind.
Der Preis-Scope ist DACH-fokussiert. Die Produktdaten decken 50+ Länder ab. Preisdaten liegen für DACH und einige weitere EU-Länder vor, nicht EU-weit; weitere Länder folgen in den kommenden Monaten. Für eine länderübergreifende Referenzpreisanalyse ist das die entscheidende Vorabfrage.
Der Rechtsstand ist beweglich und muss datiert werden. Mehrere Bezugsgrößen ändern sich zum 1. Januar 2027: Der Herstellerabschlag nach § 130a SGB V beträgt dann 15,5 Prozent fix, zusammengesetzt aus 7 Prozent Bestand nach Absatz 1 und zusätzlichen 8,5 Prozent. Der Apothekenabschlag nach § 130 SGB V steigt von 1,77 Euro auf 2,07 Euro. Das Apothekenfixum nach § 3 Arzneimittelpreisverordnung liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 9,00 Euro netto und steigt zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro. Das Preismoratorium nach § 130a Absatz 3a SGB V ist bis zum 31. Dezember 2026 verlängert, mit einem Inflationsausgleich von 2,2 Prozent für 2026. Eine Berechnung ohne Stichtagsangabe ist deshalb ab 2027 nicht mehr interpretierbar.
Therapiekosten sind keine Preisfrage, sondern eine Verknüpfungsfrage. Sie brauchen die wirtschaftlich-rechtliche Ebene mit vier Preistypen, Abschlägen, Festbetrag und Erstattungsbetrag, und Sie brauchen die fachlich-inhaltliche Ebene mit Dosierung je Indikation. Beide hängen an der PZN, beide haben eigene Aktualisierungstakte, und beide gehören mit Stichtag gespeichert, damit ein Ergebnis später reproduzierbar bleibt.
Angrenzende Fragen beantworten wir an anderer Stelle: wie sich die Preishistorie eines Arzneimittels beziehen lässt, wie Sie den erzielten Rabatt aus dem Lieferschein gegen den Listenpreis stellen und wann Sie eine Rohdatenlizenz für Arzneimitteldaten brauchen. Die Preisstufen stehen offen auf der Preisseite, der Einstieg beginnt bei 135 Euro pro Monat.
Wenn Sie den Feldsatz für Ihr Therapiegebiet konkret durchgehen wollen: Termin für eine 30-minütige Demo buchen.
Quellen: § 130a SGB V, Rabatte, § 130b SGB V, Erstattungsbetrag, § 35 SGB V, Festbeträge, Arzneimittelpreisverordnung, G-BA zur Nutzenbewertung.
Nein. Der Apothekenverkaufspreis ist eine von vier Preisebenen und beschreibt die Abgabestufe. Für die Kassenlast sind zusätzlich der Herstellerabschlag nach § 130a SGB V, der Apothekenabschlag nach § 130 SGB V und, falls einschlägig, Festbetrag oder Erstattungsbetrag maßgeblich. Welche Ebene gilt, hängt an der Fragestellung.
Nein. Die zwischen Krankenkassen und Herstellern vereinbarten Rabatte nach § 130a Absatz 8 SGB V sind vertraulich, es gibt weder eine offene Schnittstelle noch eine Historie. Eine Rechnung auf öffentlichen Preisdaten beschreibt die Listen- und Erstattungsebene. Diese Annahme gehört sichtbar in jedes Ergebnis.
Aus der vollständigen Fachinformation, je Indikation und gegebenenfalls differenziert nach Nierenfunktion, Leberfunktion und Alter. Strukturiert liegen diese Angaben in Wirkstoffdossiers vor. Ein Arzneimittelverzeichnis, das nur Kurztexte führt, deckt diese Ebene nicht in der nötigen Tiefe ab.
Der Herstellerabschlag nach § 130a SGB V beträgt dann 15,5 Prozent fix, aus 7 Prozent Bestand und zusätzlichen 8,5 Prozent. Der Apothekenabschlag steigt von 1,77 Euro auf 2,07 Euro. Das Apothekenfixum nach § 3 Arzneimittelpreisverordnung steigt von 9,00 Euro auf 9,50 Euro netto.
Nein. Die Rote Liste ist ein Arzneimittelverzeichnis für Deutschland und enthält Kurzinformationen zu vermarkteten Humanarzneimitteln und bestimmten Medizinprodukten, die aus Fach-, Gebrauchs- und Produktinformationen erstellt werden. Sie führt die darauf basierenden Kurztexte, nicht die vollständigen Fachinformationen selbst.
Preis-Updates laufen 14-tägig zum 1. und zum 15. des Monats, der Datenstand steht typischerweise wenige Tage vorher bereit. Artikelstamm und Lieferengpassdaten werden täglich aktualisiert. Speichern Sie zu jeder Berechnung den verwendeten Datenstand, sonst ist das Ergebnis später nicht reproduzierbar.