Datenintegration und APIs
September 4, 2026
9 Min.

Welche Preis- und Dosierungsfelder brauchen Sie, um Therapiekosten zu berechnen?

Therapiekosten entstehen aus vier Preistypen, den gesetzlichen Abschlägen, Festbetrag oder Erstattungsbetrag und der Dosierung je Indikation. Preise sind strukturiert, Dosierungen stehen in der Fachinformation. Beide hängen an der PZN und haben eigene Aktualisierungstakte. Ohne gespeicherten Stichtag ist ein Ergebnis später nicht reproduzierbar.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Eine Therapiekostenrechnung braucht drei Blöcke: Identifikation, Preis und Menge. Der Mengenblock wird am häufigsten unterschätzt.
    • Vier Preistypen sind zu unterscheiden: Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, Apothekeneinkaufspreis, Apothekenverkaufspreis und unverbindliche Preisempfehlung.
    • Festbetrag nach § 35 SGB V und Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V verändern die erstattete Summe unabhängig vom Listenpreis.
    • Dosierungen stehen in der vollständigen Fachinformation. Ein Verzeichnis mit Kurztexten trägt diese Ebene nicht.
    • Nur ATC-geführte Artikel tragen eine Wirkstoffzuordnung. Dieser Schnitt begrenzt den Datenbezug auf das Nötige.
    • Preis-Updates laufen 14-tägig zum 1. und 15. Jede Berechnung braucht einen gespeicherten Datenstand.
    • Rabattvertragskonditionen nach § 130a Absatz 8 SGB V sind vertraulich und in keiner Auswertung enthalten.
    • Zum 1. Januar 2027 ändern sich Herstellerabschlag, Apothekenabschlag und Apothekenfixum. Ergebnisse ohne Stichtag werden uninterpretierbar.

    Therapiekosten berechnen Sie nicht aus einem Preis, sondern aus vier Preistypen, den gesetzlichen Abschlägen, dem Festbetrag beziehungsweise Erstattungsbetrag und der Dosierung aus der Fachinformation. Der Preis allein beantwortet die Frage nicht, weil er je nach Handelsstufe eine andere Zahl ist und weil die verordnete Menge über den Zeitraum aus einer ganz anderen Quelle stammt als der Preis. Dieser Artikel richtet sich an Pricing- und Market-Access-Teams bei Arzneimittelherstellern, an Beratungen und an Anbieter von Analyseplattformen, die Jahrestherapiekosten über ganze Therapiegebiete rechnen statt über einzelne Produkte. Er beantwortet, welche Felder eine solche Berechnung verlangt, auf welchen zwei Datenstufen sie liegen und wo die Grenze der verfügbaren Daten verläuft.

    Der Use-Case: Therapiekosten über ein ganzes Therapiegebiet berechnen

    Die Aufgabe klingt einfach und ist es nicht. Ein Team will wissen, was eine Therapie über ein Jahr kostet, und zwar nicht für ein Produkt, sondern für alle relevanten Präparate eines Therapiegebiets im Vergleich. Typische Auslöser sind die Bewertung eines Markteintritts in eine Indikation, der Vergleich mit Wettbewerbspräparaten und die Frage, wie sich die Kosten eines Produkts vom Launch bis heute verändert haben, etwa nach einer Indikationserweiterung.

    In Gesprächen mit Pricing- und Market-Access-Verantwortlichen wird dieser Vorgang regelmäßig als hochgradig manueller Aufwand beschrieben. Der Grund liegt nicht in der Rechnung selbst, sondern in der Beschaffung: Die Bestandteile liegen in getrennten Quellen mit unterschiedlichen Aktualisierungsrhythmen, und sie müssen zum selben Stichtag zusammenpassen. Wer den Preis vom 15. mit einer Dosierung aus einer veralteten Fachinformation kombiniert, rechnet sauber und trotzdem falsch.

    Der zweite wiederkehrende Punkt ist die Granularität. Sobald die Analyse über ein Therapiegebiet statt über eine Handvoll Produkte läuft, reicht es nicht, Preise zu kennen. Man braucht Felder, nach denen sich die Menge sinnvoll schneiden lässt, etwa nach Wirkstoff, nach Generikastatus oder nach Zugehörigkeit zu einer Biosimilar-Gruppe.

    Welche Preis- und Dosierungsfelder die Therapiekostenberechnung verlangt

    Der Feldbedarf zerfällt in drei Blöcke: Identifikation, Preis und Menge. Alle drei werden gebraucht, und der dritte wird am häufigsten unterschätzt.

    FeldWofür es in der Therapiekostenrechnung gebraucht wirdBlock
    PZNEindeutiger Schlüssel je Handelspackung, Bindeglied zwischen Preis- und FachinformationsebeneIdentifikation
    ATC-CodeSchnitt des Therapiegebiets, Zuordnung zum Wirkstoff. Nur ATC-geführte Artikel tragen eine WirkstoffzuordnungIdentifikation
    Wirkstoff und WirkstärkeUmrechnung von der Packung auf die TagesdosisIdentifikation
    Darreichungsform und PackungsgrößeZahl der Anwendungen je Packung, Reichweite in TagenIdentifikation
    Anbieter und GenerikakennzeichenWettbewerbsschnitt, Unterscheidung Original und GenerikumIdentifikation
    Biosimilar-GruppeVergleichsgruppe bei biologischen ArzneimittelnIdentifikation
    Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (APU)Herstellerebene, Ausgangspunkt jeder PreiskettePreis
    Apothekeneinkaufspreis (AEP)GroßhandelsebenePreis
    Apothekenverkaufspreis (AVP)Abgabeebene, Bezugsgröße vieler ErstattungsrechnungenPreis
    Unverbindliche PreisempfehlungRelevant im Nicht-Arzneimittelbereich, für verschreibungspflichtige Präparate meist nichtPreis
    Herstellerabschlag nach § 130a SGB VAbzug auf Herstellerebene, ab 2027 in veränderter HöhePreis
    Apothekenabschlag nach § 130 SGB VFester Abzug je Packung zulasten der GKVPreis
    Festbetrag nach § 35 SGB VErstattungsobergrenze, deckelt die Kassenlast unabhängig vom ListenpreisPreis
    Erstattungsbetrag nach § 130b SGB VVerhandelter Preis nach Nutzenbewertung, ersetzt den Listenpreis in der ErstattungPreis
    Dosierung je IndikationMenge pro Tag und damit die eigentliche MultiplikationMenge
    IndikationsgebieteZuordnung der Dosierung zur bewerteten IndikationMenge
    Dosierung bei eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion, nach AlterSubpopulationen, wenn die Bewertung sie unterscheidetMenge

    Die entscheidende Zeile dieser Tabelle ist die vorletzte. Preise sind strukturierte Daten, Dosierungen stehen in Fließtext. Das ist der Bruch, an dem die meisten Automatisierungsvorhaben hängen bleiben, und der Grund, warum die Frage nach der Datenstufe wichtiger ist als die nach der Schnittstelle.

    Welche Datenstufe Sie für Therapiekosten brauchen

    Für diesen Use-Case sind zwei Datenstufen zu unterscheiden, und die zweite wird beim Einkauf regelmäßig übersehen.

    Stufe 1, die wirtschaftlich-rechtliche Ebene. Artikelstamm mit Identifikationsfeldern, allen vier Preistypen, den Abschlagswerten, Festbeträgen und Erstattungsbeträgen. Diese Ebene ist vollständig strukturiert, maschinell auswertbar und lässt sich in einem Abzug beziehen. Sie beantwortet die Frage „was kostet diese Packung auf welcher Handelsstufe“.

    Stufe 2, die fachlich-inhaltliche Ebene. Fachinformationen, Indikationsgebiete, Dosierungen, Gegenanzeigen. Diese Ebene beantwortet „wie viel davon wird über welchen Zeitraum angewendet“ und ist ohne sie keine Therapiekostenrechnung möglich, sondern nur eine Preisliste.

    Hier liegt die häufigste Fehlannahme in diesem Feld, und sie betrifft die Quelle für Stufe 2. Verbreitet ist die Annahme, ein bekanntes Arzneimittelverzeichnis liefere die vollständigen Fachinformationen für den deutschen Markt. Das trifft in dieser Form nicht zu. Die Rote Liste ist ein Arzneimittelverzeichnis für Deutschland. Sie enthält Kurzinformationen zu in Deutschland vermarkteten Humanarzneimitteln, einschließlich EU-Zulassungen, und bestimmten Medizinprodukten, die aus Fach-, Gebrauchs- und Produktinformationen erstellt werden. Sie enthält damit die auf den Fachinformationen basierenden Kurztexte, nicht die vollständigen Fachinformationen selbst.

    Für eine Therapiekostenrechnung ist das kein akademischer Unterschied. Dosierungsangaben nach Indikation, nach Nierenfunktion und nach Altersgruppe stehen in der vollständigen Fachinformation. Wer die Extraktionspipeline auf Kurztexte aufsetzt, bekommt an genau den Stellen Lücken, an denen die Rechnung präzise sein müsste. Prüfen Sie deshalb vor dem Aufbau, welche Textstufe Ihre Quelle tatsächlich liefert.

    Ein zweiter Punkt zur Aktualität: Bei einer Neueinführung vergeht Zeit zwischen Zulassung und Verfügbarkeit der eingearbeiteten Fachinformation in einer Datenbank. Für Analysen kurz nach Markteintritt lohnt es, den Stand des Dokuments mitzuführen statt ihn zu unterstellen.

    Der Integrationsweg für Preis- und Dosierungsdaten

    Drei Entscheidungen bestimmen den Aufwand.

    1. Abzug oder Schnittstelle. Für Preisdaten ist ein periodischer Abzug als tabulatorgetrennte Datei in der Regel der richtige Weg, weil sich die Preise in festen Takten ändern und nicht kontinuierlich. Eine REST-Schnittstelle lohnt, wenn Ihre Anwendung einzelne Produkte im laufenden Betrieb nachfragt statt ganze Therapiegebiete zu rechnen.
    2. Der Takt bestimmt den Stichtag. Preis-Updates laufen 14-tägig zum 1. und zum 15. des Monats. Der belieferte Datenstand steht typischerweise wenige Tage vor dem Stichtag bereit. Für eine Analyse heißt das: Verankern Sie jede Berechnung an einem Datenstand und speichern Sie diesen Stand mit dem Ergebnis. Sonst lässt sich ein Ergebnis später nicht reproduzieren.
    3. Die Lizenzkette ist Teil der Architektur. Artikelstamm- und Fachinformationsdaten gehören dem Datenurheber. Der Rohdatenzugang setzt eine eigene Lizenz beim Datenurheber voraus, die Sie als Datenempfänger halten. Der Datendienstleister bereitet auf und liefert aus, er ersetzt die Lizenz nicht. Planen Sie diesen Schritt zeitlich vor der technischen Anbindung ein, nicht danach.

    Ein praktischer Hinweis zum Zuschnitt: Für eine Therapiekostenrechnung sind ausschließlich die ATC-geführten Artikel relevant, weil nur sie eine Wirkstoffzuordnung tragen. Dieser Schnitt reduziert das Datenvolumen erheblich und ist der einfachste Weg, den Bezug auf das Nötige zu begrenzen.

    Datensteckbrief: welche Daten diesen Use-Case lösen

    pharmazie.com ist die konsolidierte pharmazeutische Datenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, die 25+ Fachdatenbanken in einer einzigen Suche bündelt, ausschließlich für Fachkreise im Gesundheitswesen. Vier Bestandteile tragen diesen Use-Case.

    • Artikelstamm. Felder unter anderem: PZN, ATC-Code, Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße, Anbieter, Verschreibungspflicht, Generikakennzeichen, Vertriebsstatus, dazu die vollständige Preisstruktur. Insgesamt 260 auswertbare Felder. Aktualisierung: täglich, Preis-Updates 14-tägig zum 1. und 15.
    • Wirkstoffdossiers. Strukturierte Daten zu 63.589 Wirk- und Hilfsstoffen. Felder unter anderem: Indikationsgebiete, Kontraindikationen, Anwendungsberatung und Dosierung, Nebenwirkungen, pharmakologische und toxikologische Informationen, Off-Label Use. Das ist die Mengenseite der Rechnung in strukturierter Form.
    • AMNOG-Modul und Transparenzliste. Nutzenbewertung, Preisfindung nach AMNOG, Erstattungspreise und Festbeträge. Aktualisierung: mit dem Preistakt.
    • Pharmonitor. Marktbeobachtung und Preismonitoring über die Zeit, mit Benachrichtigung bei Preisänderungen, filterbar nach Anbieter. Historische deutsche Preisdaten seit 2007. Das ist die Ebene für die Frage, wie sich die Therapiekosten eines Produkts seit dem Launch entwickelt haben.

    Der Vorteil der Konsolidierung liegt hier in der Verknüpfung: Preisebene und Fachinformationsebene hängen an derselben PZN und werden über die Eisbergsuche® gemeinsam auffindbar, statt aus zwei Systemen zusammengeführt werden zu müssen.

    Wo die Grenze liegt

    Vier Grenzen sollten Sie kennen, bevor Sie eine Therapiekosten-Pipeline planen.

    Rabattvertragskonditionen sind nicht enthalten und liegen nirgends als auswertbare Liste vor. Die zwischen Krankenkassen und Herstellern vereinbarten Rabatte nach § 130a Absatz 8 SGB V sind vertraulich. Es gibt dazu weder eine offene Schnittstelle noch eine Historie. Jede Therapiekostenrechnung auf Basis öffentlicher Preisdaten beschreibt deshalb die Listen- und Erstattungsebene, nicht den tatsächlich geflossenen Nettobetrag einer einzelnen Kasse. Das ist keine Datenlücke eines Anbieters, sondern eine Eigenschaft des Systems, und sie gehört als Annahme in jede Ergebnisdarstellung.

    Die Berechnungslogik selbst ist nicht in allen Fällen vorgegeben. Der Gemeinsame Bundesausschuss weist Jahrestherapiekosten im Rahmen der Nutzenbewertung aus, aber die Herleitung ist nicht für jede Konstellation eindeutig festgelegt. Wer lokale und internationale Auswertungen nebeneinander stellt, braucht deshalb eine explizit dokumentierte eigene Konvention, sonst sind zwei Ergebnisse nicht vergleichbar, obwohl beide korrekt gerechnet sind.

    Der Preis-Scope ist DACH-fokussiert. Die Produktdaten decken 50+ Länder ab. Preisdaten liegen für DACH und einige weitere EU-Länder vor, nicht EU-weit; weitere Länder folgen in den kommenden Monaten. Für eine länderübergreifende Referenzpreisanalyse ist das die entscheidende Vorabfrage.

    Der Rechtsstand ist beweglich und muss datiert werden. Mehrere Bezugsgrößen ändern sich zum 1. Januar 2027: Der Herstellerabschlag nach § 130a SGB V beträgt dann 15,5 Prozent fix, zusammengesetzt aus 7 Prozent Bestand nach Absatz 1 und zusätzlichen 8,5 Prozent. Der Apothekenabschlag nach § 130 SGB V steigt von 1,77 Euro auf 2,07 Euro. Das Apothekenfixum nach § 3 Arzneimittelpreisverordnung liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 9,00 Euro netto und steigt zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro. Das Preismoratorium nach § 130a Absatz 3a SGB V ist bis zum 31. Dezember 2026 verlängert, mit einem Inflationsausgleich von 2,2 Prozent für 2026. Eine Berechnung ohne Stichtagsangabe ist deshalb ab 2027 nicht mehr interpretierbar.

    Fazit

    Therapiekosten sind keine Preisfrage, sondern eine Verknüpfungsfrage. Sie brauchen die wirtschaftlich-rechtliche Ebene mit vier Preistypen, Abschlägen, Festbetrag und Erstattungsbetrag, und Sie brauchen die fachlich-inhaltliche Ebene mit Dosierung je Indikation. Beide hängen an der PZN, beide haben eigene Aktualisierungstakte, und beide gehören mit Stichtag gespeichert, damit ein Ergebnis später reproduzierbar bleibt.

    Angrenzende Fragen beantworten wir an anderer Stelle: wie sich die Preishistorie eines Arzneimittels beziehen lässt, wie Sie den erzielten Rabatt aus dem Lieferschein gegen den Listenpreis stellen und wann Sie eine Rohdatenlizenz für Arzneimitteldaten brauchen. Die Preisstufen stehen offen auf der Preisseite, der Einstieg beginnt bei 135 Euro pro Monat.

    Wenn Sie den Feldsatz für Ihr Therapiegebiet konkret durchgehen wollen: Termin für eine 30-minütige Demo buchen.

    Quellen: § 130a SGB V, Rabatte, § 130b SGB V, Erstattungsbetrag, § 35 SGB V, Festbeträge, Arzneimittelpreisverordnung, G-BA zur Nutzenbewertung.

    Author Image
    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Reicht der Apothekenverkaufspreis, um Therapiekosten zu berechnen?
    Sind Rabattverträge in einer Therapiekostenrechnung abbildbar?
    Woher kommen die Dosierungsangaben für die Berechnung?
    Welche Bezugsgrößen ändern sich zum 1. Januar 2027?
    Enthält die Rote Liste die vollständigen Fachinformationen?
    Wie oft ändern sich die Preisdaten?
    Seit 1989 vertrauen über 1.000 Kunden auf unsere Daten.

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