Arzneimitteldaten und Datenbanken
August 3, 2026
10 Minuten

PZN Österreich: Nummer, Warenverzeichnis, EKO

Auch Österreich führt eine Pharmazentralnummer, sie ist aber eine andere Nummer als die deutsche. Die österreichische PZN besteht aus sechs Ziffern und einer Prüfziffer und wird von der ARGE Pharma im Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs vergeben, nicht von der deutschen IFA. Eine deutsche PZN ist in Österreich deshalb nicht auflösbar, und umgekehrt.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Die österreichische PZN besteht nach Angaben von GS1 Austria aus sechs individuellen Ziffern und einer Prüfziffer, die deutsche aus acht Stellen.
    • Vergeben wird sie von der ARGE Pharma im Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs, operativ über DATACARE, nicht von der IFA GmbH.
    • In der maschinenlesbaren Codierung steht die reine PZN an den Stellen 7 bis 12 einer 13-stelligen NTIN mit Präfix 90 und ARGE-Kennung 8888, wahlweise als EAN-13 oder GS1-DataMatrix.
    • Der Austria Codex liefert die Fachinformation zum Präparat, das Warenverzeichnis des Österreichischen Apotheker-Verlags die Artikel-, Preis- und Logistikdaten.
    • Der Erstattungskodex des Dachverbands steuert die Erstattung über grünen, gelben und roten Bereich, der rote Bereich ist nur ein Übergangszustand.
    • Zulassungsbehörde ist das BASG mit der AGES Medizinmarktaufsicht, Primärquelle ist das Arzneispezialitätenregister.
    • Deutsche, österreichische und Schweizer Artikel lassen sich nur über die Wirkstoffebene verbinden, nie über die nationale Artikelnummer.

    Auch Österreich führt eine Pharmazentralnummer (PZN), sie ist aber eine andere Nummer als die deutsche. Die österreichische PZN besteht nach Angaben von GS1 Austria aus sechs individuellen Ziffern und einer Prüfziffer, und sie wird nicht von der deutschen IFA vergeben, sondern von der ARGE Pharma im Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO). Eine deutsche PZN ist in Österreich deshalb nicht auflösbar, und umgekehrt.

    Für Fachkreise, die grenzüberschreitend arbeiten, ist das die eigentliche Fehlerquelle. Der Begriff „Pharmazentralnummer“ ist in Deutschland und in Österreich identisch, die dahinterliegenden Nummernkreise, Vergabestellen, Verzeichnisse und Erstattungslogiken sind es nicht. Wer eine deutsche Artikelliste in einen österreichischen Prozess übernimmt, erhält keine Fehlermeldung, sondern stille Nichttreffer. Dieser Beitrag ordnet die österreichische PZN ein, erklärt ihre Codierung in der NTIN und den DataMatrix-Code, beschreibt Warenverzeichnis und Austria Codex als die maßgeblichen österreichischen Nachschlagewerke, ordnet den Erstattungskodex mit seinem grünen, gelben und roten Bereich ein und leitet daraus ab, was das für die Cross-Border-Recherche konkret bedeutet.

    Wer vergibt die PZN in Österreich?

    Die österreichische Pharmazentralnummer wird von der ARGE Pharma vergeben, einer Arbeitsgemeinschaft mit Sitz im Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs. Die ARGE Pharma beschreibt ihre Aufgabe so, dass in Österreich alle Pharmazentralnummern beziehungsweise alle EAN-Codes für zugelassene Arzneimittel von ihr vergeben werden. Die operative Vergabe neuer Nummern und die Sicherstellung ihrer Eindeutigkeit erfolgen dabei über DATACARE, in Zusammenarbeit mit dem Fachverband. Damit liegt die Vergabe, anders als in Deutschland, nicht bei einer paritätischen Clearingstelle von Industrie, Großhandel und Apothekerschaft, sondern auf Industrieseite.

    Wie in Deutschland gilt auch hier: Die vergebende Stelle ist keine Zulassungsbehörde. Eine österreichische PZN belegt nicht, dass ein Arzneimittel in Österreich zugelassen ist. Sie belegt, dass ein Artikel in die nationale Handels- und Abrechnungslogistik aufgenommen wurde. Die arzneimittelrechtliche Zulassung verantwortet in Österreich das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), fachlich unterstützt durch die AGES Medizinmarktaufsicht.

    Wie ist die österreichische PZN aufgebaut?

    GS1 Austria beschreibt die österreichische PZN als eine Nummer aus sechs individuellen Ziffern und einer Prüfziffer. Sie ist damit kürzer als die achtstellige deutsche PZN. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung wird die PZN in eine 13-stellige National Trade Item Number (NTIN) eingebettet, umgangssprachlich auch „PZN-EAN-Code“ genannt: dem Ländercode für Österreich (90) folgt die Kennung der ARGE Pharma (8888), danach die sechsstellige PZN und abschließend die Prüfziffer der Gesamtnummer.

    Die NTIN kann nach Angaben von GS1 Austria in einem EAN-13-Strichcode oder in einem GS1-DataMatrix-Code codiert werden, weshalb dieselbe Nummer je nach Symbologie unterschiedlich auf der Packung erscheint. Mit der EU-Fälschungsschutzrichtlinie (Richtlinie 2011/62/EU) kam auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zusätzlich ein individuelles Erkennungsmerkmal in Form eines zweidimensionalen DataMatrix-Codes samt Manipulationsschutz hinzu. Die AMVO nennt den 9. Februar 2019 als Umsetzungsdatum und den Vollbetrieb des österreichischen Verifikationssystems ab dem 9. Februar 2026. Der DataMatrix-Code löst die PZN nicht ab, sondern transportiert sie als Teil einer serialisierten Kennung.

    Für die Datenbanksuche ist eine Stelle dieser Codierung entscheidend, die reine PZN. Sie steht in der 13-stelligen NTIN an den Stellen 7 bis 12. Die ersten sechs Stellen entfallen auf den Ländercode 90 und die ARGE-Pharma-Kennung 8888, die dreizehnte Stelle ist die Prüfziffer der Gesamtnummer. Wer aus einem gescannten Code die suchfähige PZN gewinnen will, entfernt also die ersten sechs und die letzte Stelle.

    An dieser Stelle ein ausdrücklicher Hinweis zur Datenlage, weil hier in Fachtexten viel Halbwissen kursiert: Die genaue Rechenvorschrift der Prüfziffer der reinen österreichischen PZN lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Primärquellen nicht eindeutig belegen. Die Prüfziffer der NTIN folgt der GS1-Standardlogik für 13-stellige Nummern, das ist dokumentiert. Ob die sechsstellige PZN darüber hinaus eine eigene, abweichend berechnete Prüfziffer trägt und nach welchem Modulo-Verfahren, sollten Sie vor einer produktiven Validierungsroutine direkt bei der ARGE Pharma oder bei GS1 Austria verifizieren. Wir nennen hier bewusst keine Formel, statt eine plausible, aber ungeprüfte Rechenregel in Umlauf zu bringen. Eine falsch implementierte Prüfziffernvalidierung verwirft gültige Nummern und ist im Betrieb teurer als gar keine Validierung.

    Praktisch relevanter als die Prüfziffernlogik ist ohnehin die Stellenzahl. Wer österreichische PZN in einem Feld speichert, das auf die deutsche Achtstelligkeit ausgelegt ist, riskiert Auffüllungen, Abschneidungen und den Verlust führender Nullen. Beide Nummern gehören als Text gespeichert, nie als Zahl, und sie gehören in getrennte Felder mit einer expliziten Länderkennung. Ein gemeinsames Feld „PZN“ für DE und AT ist eine der häufigsten stillen Fehlerquellen in Stammdatenmodellen.

    Wie unterscheiden sich die Arzneimittelnummern in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

    Jedes der drei DACH-Länder führt einen eigenen nationalen Identifikator mit eigener Vergabestelle, eigener Stellenzahl und eigenem Verzeichnis. Keine der drei Nummern lässt sich in eine andere umrechnen. Die folgende Übersicht stellt die Systematik nach Kategorien gegenüber, nicht als Vollständigkeitskarte einzelner Anbieter.

    MerkmalDeutschlandÖsterreichSchweiz
    BezeichnungPharmazentralnummer (PZN)Pharmazentralnummer (PZN)Pharmacode
    Vergebende StelleIFA GmbH, Frankfurt am MainARGE Pharma im FCIO, operativ über DATACAREHCI Solutions AG
    LängeAcht Stellen, sieben plus PrüfzifferSechs Ziffern plus PrüfzifferUrsprünglich sieben Ziffern
    Einbettung in GS1-CodierungPPN mit PRA-Code 11NTIN mit Präfix 90 und Kennung 8888Kombination mit GTIN
    Maßgebliches ArtikelverzeichnisIFA-InformationsdiensteWarenverzeichnis des Österreichischen Apotheker-VerlagsINDEX von HCI Solutions
    ZulassungsbehördeBfArM und PEIBASG mit AGES MedizinmarktaufsichtSwissmedic
    ErstattungssteuerungFestbeträge, Rabattverträge, Arzneimittel-RichtlinieErstattungskodex (EKO) mit grünem, gelbem und rotem BereichSpezialitätenliste (SL) des BAG
    Gegenseitige AuflösbarkeitKeine Ableitung auf die AT- oder CH-NummerKeine Ableitung auf die DE- oder CH-NummerKeine Ableitung auf die DE- oder AT-Nummer

    Die deutsche PZN ist in einem eigenen Beitrag ausführlich behandelt. Kurz zusammengefasst identifiziert sie eine Handelsform eines bestimmten Anbieters über fünf artikelidentifizierende Merkmale, nicht einen Wirkstoff und nicht ein Präparat. Diese Grundlogik, eine Nummer je Handelsform, gilt in Österreich ebenso. Der Unterschied liegt nicht im Prinzip, sondern in der Instanz. Die Schweizer Systematik mit Pharmacode und Spezialitätenliste ist im Beitrag zum Arzneimittelkompendium der Schweiz vertieft.

    Gibt es die deutsche PZN auch in Österreich?

    Nein. Es gibt keine deutsche PZN, die in Österreich gültig oder auflösbar wäre, und keine Umrechnungsregel zwischen beiden. Deutschland und Österreich betreiben getrennte Nummernkreise mit getrennten Vergabestellen, der IFA GmbH auf deutscher und der ARGE Pharma auf österreichischer Seite. Selbst bei identischem Wirkstoff und Hersteller trägt ein Präparat in beiden Ländern verschiedene Nummern.

    Die naheliegende Annahme lautet: Gleicher Wirkstoff, gleicher Hersteller, also müsste sich die Nummer irgendwie umrechnen lassen. Das ist nicht der Fall, und zwar aus vier voneinander unabhängigen Gründen:

    • Andere Zulassung. Ein national zugelassenes Arzneimittel hat in Österreich eine eigene Zulassung mit eigener Zulassungsnummer, erteilt vom BASG. Nur zentral zugelassene Arzneimittel teilen sich eine EU-weite Zulassung.
    • Anderer Handelsname. Derselbe Wirkstoff desselben Konzerns wird in Österreich häufig unter einer abweichenden Marke oder mit abweichendem Namenszusatz vertrieben.
    • Andere Packung. Packungsgrößen folgen nationalen Verschreibungsgewohnheiten und nationalen Erstattungsregeln. Die in Deutschland gebräuchliche Größe existiert in Österreich oft schlicht nicht.
    • Andere Nummer. Selbst bei identischem Namen und identischer Packung sind die Nummernkreise getrennt vergeben. Es gibt keine Ableitungsregel.

    Hinzu kommt die Erstattung als fünfte, oft übersehene Dimension. Ein Präparat kann in beiden Ländern verkehrsfähig sein und dennoch völlig unterschiedlich erstattet werden. Wer eine Substitution, eine Beschaffungsalternative oder eine Marktanalyse über die Landesgrenze hinweg plant, muss alle fünf Ebenen getrennt prüfen.

    Was ist das österreichische Warenverzeichnis?

    Das Warenverzeichnis für Arzneispezialitäten und Apothekenartikel des Österreichischen Apotheker-Verlags ist das zentrale Artikelverzeichnis des österreichischen Apothekenmarkts. Es gliedert sich in drei Teile:

    1. Teil I: Arzneispezialitäten und Desensibilisierungspräparate, ohne Homöopathika
    2. Teil II: homöopathische Präparate
    3. Teil III: Gesundheitsprodukte und Ergänzungssortiment, etwa Erste Hilfe, Lebensmittel, Kosmetik, Körperpflege und Veterinärartikel

    Der Verlag beschreibt den Datenbestand mit über 110.000 Artikeln und einer monatlichen Aktualisierung. Geführt werden neben der PZN unter anderem Vertriebsdaten, Preisinformationen, Lagerbedingungen und Erstattungskennzeichen. Für die Systemarchitektur ist der Aktualisierungsrhythmus die wichtigste Kennzahl in diesem Absatz: monatlich in Österreich gegenüber zweimal monatlich in Deutschland. Wer beide Märkte in einem Prozess abbildet, kann keinen gemeinsamen Aktualisierungstakt annehmen. Die beiden Bestände sind zwangsläufig unterschiedlich alt.

    Was ist der Austria Codex und wie sucht man darin?

    Der Austria Codex ist das etablierte pharmazeutische Nachschlagewerk für in Österreich zugelassene Arzneispezialitäten, herausgegeben vom Österreichischen Apotheker-Verlag. Er bündelt die fachlich-inhaltlichen Informationen zum Präparat, also Dosierung, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Zusammensetzung und Anwendungshinweise, und wird mehrmals jährlich aktualisiert. Als webbasierte Ausgabe steht er unter dem Namen Austria-Codex Online zur Verfügung.

    Für die Suche gilt eine praktische Regel. Ein aus der Packung gescannter Code ist 13-stellig, die Datenbank arbeitet aber mit der reinen sechsstelligen PZN. Wer einen DataMatrix- oder EAN-Code eingelesen hat, extrahiert daraus die Stellen 7 bis 12 und sucht mit dieser reinen PZN. Alternativ führen der Handelsname, der Wirkstoff oder der ATC-Code zum Treffer. Warenverzeichnis und Austria Codex beantworten dabei unterschiedliche Fragen: das eine primär die Artikel-, Preis- und Logistikfrage, das andere primär die fachlich-inhaltliche Frage zum Präparat. Beide zusammen ersetzen nicht die behördliche Primärquelle.

    Welche Behörde lässt Arzneimittel in Österreich zu?

    Zulassungsbehörde in Österreich ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Die operative fachliche Arbeit erfolgt durch die AGES Medizinmarktaufsicht, das Geschäftsfeld der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, das für das BASG tätig wird. Diese Konstruktion ist der Grund dafür, dass in der Praxis beide Namen nebeneinander auftauchen, obwohl der Bescheidgeber das BASG ist.

    Das Arzneispezialitätenregister ist das öffentliche Verzeichnis aller in Österreich zugelassenen Arzneispezialitäten, mit den jeweils aktuellen Fach- und Gebrauchsinformationen. Seit Februar 2026 führt das BASG die Registerinhalte in einem konsolidierten Portal zusammen, das neben dem Arzneispezialitätenregister auch Vertriebseinschränkungen und weitere Verlautbarungen bündelt. Für Fachkreise ist dieses Register die Primärquelle für die Frage, ob ein Präparat in Österreich überhaupt zugelassen ist. Es beantwortet dagegen nicht die Frage nach Artikelnummer, Preis oder Erstattung.

    Wie funktioniert der Erstattungskodex (EKO)?

    Der Erstattungskodex (EKO) wird vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herausgegeben und listet die für Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten mit therapeutischem Nutzen. Er ist damit das österreichische Gegenstück zur deutschen Erstattungssteuerung, folgt aber einer grundlegend anderen Systematik. Statt Festbeträgen und Rabattverträgen arbeitet der EKO mit drei Bereichen, im Sprachgebrauch oft „Boxensystem“ genannt.

    BereichKennungBedeutung für die Verordnung
    Grüner BereichGFrei verschreibbar in der angegebenen Menge, ohne vorherige Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes.
    Gelber BereichYWesentlicher zusätzlicher therapeutischer Nutzen, aus medizinischen oder gesundheitsökonomischen Gründen nicht im grünen Bereich. RE1: Kostenübernahme nur nach vorheriger ärztlicher Bewilligung. RE2: Bewilligung wird durch nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Verwendung ersetzt.
    Roter BereichRTemporärer Status für Arzneispezialitäten, für die ein vollständiger Aufnahmeantrag vorliegt und über den der Dachverband noch nicht endgültig entschieden hat. Bewilligungspflichtig.

    Zwei Punkte sind für die Datenverarbeitung entscheidend. Erstens ist der rote Bereich ein Übergangszustand, kein dauerhaftes Attribut. Ein roter Eintrag von heute kann in wenigen Monaten grün, gelb oder gar nicht mehr im EKO sein. Ein einmal importierter EKO-Status veraltet also strukturell, und zwar unabhängig davon, ob sich an der PZN etwas ändert. Zweitens ist die Unterscheidung zwischen RE1 und RE2 im gelben Bereich für die Praxis mindestens so relevant wie die Farbe selbst, weil sie darüber entscheidet, ob eine Bewilligung vor oder nach der Abgabe erfolgt.

    Der EKO wird laufend geändert, die Änderungen werden über die amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Rechtsinformationssystem des Bundes kundgemacht. Zum Stichtag 1. Jänner 2026 weist der Dachverband 5.681 Arzneispezialitäten im EKO aus, bei 10.076 in Österreich zugelassenen Arzneispezialitäten insgesamt. Anders formuliert: Ein erheblicher Teil des zugelassenen Sortiments ist nicht über den EKO erstattet. Wer Zulassung mit Erstattungsfähigkeit gleichsetzt, liegt in etwa der Hälfte der Fälle falsch.

    Wie gelingt die Cross-Border-Recherche in der Praxis?

    Fasst man die Ebenen zusammen, ergibt sich für jede grenzüberschreitende Fragestellung ein Prüfpfad mit fünf Stufen: gleicher Wirkstoff, anderer Handelsname, andere Packung, andere Nummer, andere Erstattung. Jede dieser Stufen hat in Österreich eine eigene Quelle, einen eigenen Herausgeber und einen eigenen Aktualisierungstakt. Genau daran scheitern in der Praxis Substitutionsprüfungen, Beschaffungsalternativen bei Lieferengpässen und Marktanalysen.

    „Im Zuge des EU HTA wird es immer wichtiger zu wissen, welche Wirkstoffe in den einzelnen Ländern angeboten werden.“ (Consultant, Market-Access-Beratung)

    Die zuverlässige Verbindungsebene zwischen den Ländern ist nicht die Artikelnummer, sondern der Wirkstoff. Nur über Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform lassen sich deutsche und österreichische Artikel überhaupt sinnvoll gegeneinander stellen. Der ATC-Code ist dafür der belastbarste gemeinsame Nenner, weil er international vergeben wird und anbieterunabhängig ist. Die Artikelnummern der einzelnen Länder hängen anschließend als Blätter an diesem Stamm.

    Für Organisationen, die diesen Abgleich regelmäßig und nicht nur im Einzelfall benötigen, ist genau das der Anwendungsfall für pharmazie.com. Die Plattform verbindet seit 1989 mehr als 25 pharmazeutische Datenbanken in einer Parallelsuche und führt über 50.000 deutsche sowie über 120.000 internationale Produkte aus mehr als 50 Ländern zusammen. Für die länderübergreifende Zuordnung über den DACH-Raum hinweg, also für die Frage, welches österreichische Präparat einem deutschen entspricht und ob es dort verfügbar ist, ist eine solche konsolidierte Arzneimitteldatenbank die vollständigere Antwort als der serielle Zugriff auf nationale Einzelverzeichnisse. Für die rein nationale österreichische Preis- und Erstattungsfrage bleiben Warenverzeichnis und EKO die maßgeblichen Primärquellen, und der Abgleich mit ihnen ersetzt keine Plattform.

    Checkliste für Stammdaten mit Österreich-Bezug

    Aus den beschriebenen Strukturen lassen sich sechs konkrete Anforderungen an Systeme ableiten, die deutsche und österreichische Artikel gemeinsam führen:

    • Getrennte Felder je Land. Ein einziges Feld „PZN“ ohne Länderkennung führt zwangsläufig zu Verwechslungen, weil beide Nummern rein numerisch aussehen und sich nur über die Länge unterscheiden.
    • Speicherung als Text. Führende Nullen sind in beiden Ländern Bestandteil des Codes. Jede Konvertierung nach Integer erzeugt stille Datenverluste.
    • Keine Längenannahme aus dem deutschen Modell. Feldlängen und Validierungsregeln, die auf acht Stellen ausgelegt sind, verwerfen gültige österreichische Nummern oder füllen sie fälschlich auf.
    • Reine PZN von der NTIN trennen. Für die Suche zählt die reine PZN an den Stellen 7 bis 12 der NTIN, nicht der gesamte gescannte 13-stellige Code.
    • Erstattungsstatus mit Zeitstempel führen. Der EKO-Bereich ist ein veränderlicher Zustand, insbesondere im roten Bereich. Ohne Datum des Datenstands ist der Wert nicht interpretierbar.
    • Wirkstoffebene als Brücke pflegen. Nur ATC-Code, Wirkstärke und Darreichungsform verbinden die nationalen Artikelbestände. Eine Zuordnung über Handelsnamen scheitert an den nationalen Markennamen.

    Dazu kommt eine österreichische Besonderheit im Engpassmanagement: Vertriebseinschränkungen und Vertriebsverbote werden vom BASG in eigenen Registern geführt und sind vom Erstattungsstatus unabhängig. Ein Präparat kann im grünen Bereich des EKO stehen und dennoch nicht verfügbar sein. Erstattungsfähigkeit, Verkehrsfähigkeit und tatsächliche Lieferfähigkeit sind drei verschiedene Fragen mit drei verschiedenen Quellen, und keine davon lässt sich aus der PZN ableiten.

    Weiterführende Quellen

    Dieser Inhalt richtet sich an Fachkreise und stellt keine medizinische Beratung dar. Zuletzt geprüft: Juli 2026.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Gibt es in Österreich eine PZN?
    Funktioniert eine deutsche PZN in Österreich?
    Wer vergibt die Pharmazentralnummer in Österreich?
    Was ist der Erstattungskodex und was bedeuten die Farben?
    Wie viele Stellen hat die österreichische PZN?
    Wo finde ich ein Verzeichnis österreichischer Arzneimittel?
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