ZusammenfassungAuch Österreich führt eine Pharmazentralnummer (PZN), sie ist aber eine andere Nummer als die deutsche. Die österreichische PZN besteht nach Angaben von GS1 Austria aus sechs individuellen Ziffern und einer Prüfziffer, und sie wird nicht von der deutschen IFA vergeben, sondern von der ARGE Pharma im Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO). Eine deutsche PZN ist in Österreich deshalb nicht auflösbar, und umgekehrt.
Für Fachkreise, die grenzüberschreitend arbeiten, ist das die eigentliche Fehlerquelle. Der Begriff „Pharmazentralnummer“ ist in Deutschland und in Österreich identisch, die dahinterliegenden Nummernkreise, Vergabestellen, Verzeichnisse und Erstattungslogiken sind es nicht. Wer eine deutsche Artikelliste in einen österreichischen Prozess übernimmt, erhält keine Fehlermeldung, sondern stille Nichttreffer. Dieser Beitrag ordnet die österreichische PZN ein, erklärt ihre Codierung in der NTIN und den DataMatrix-Code, beschreibt Warenverzeichnis und Austria Codex als die maßgeblichen österreichischen Nachschlagewerke, ordnet den Erstattungskodex mit seinem grünen, gelben und roten Bereich ein und leitet daraus ab, was das für die Cross-Border-Recherche konkret bedeutet.
Die österreichische Pharmazentralnummer wird von der ARGE Pharma vergeben, einer Arbeitsgemeinschaft mit Sitz im Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs. Die ARGE Pharma beschreibt ihre Aufgabe so, dass in Österreich alle Pharmazentralnummern beziehungsweise alle EAN-Codes für zugelassene Arzneimittel von ihr vergeben werden. Die operative Vergabe neuer Nummern und die Sicherstellung ihrer Eindeutigkeit erfolgen dabei über DATACARE, in Zusammenarbeit mit dem Fachverband. Damit liegt die Vergabe, anders als in Deutschland, nicht bei einer paritätischen Clearingstelle von Industrie, Großhandel und Apothekerschaft, sondern auf Industrieseite.
Wie in Deutschland gilt auch hier: Die vergebende Stelle ist keine Zulassungsbehörde. Eine österreichische PZN belegt nicht, dass ein Arzneimittel in Österreich zugelassen ist. Sie belegt, dass ein Artikel in die nationale Handels- und Abrechnungslogistik aufgenommen wurde. Die arzneimittelrechtliche Zulassung verantwortet in Österreich das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), fachlich unterstützt durch die AGES Medizinmarktaufsicht.
GS1 Austria beschreibt die österreichische PZN als eine Nummer aus sechs individuellen Ziffern und einer Prüfziffer. Sie ist damit kürzer als die achtstellige deutsche PZN. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung wird die PZN in eine 13-stellige National Trade Item Number (NTIN) eingebettet, umgangssprachlich auch „PZN-EAN-Code“ genannt: dem Ländercode für Österreich (90) folgt die Kennung der ARGE Pharma (8888), danach die sechsstellige PZN und abschließend die Prüfziffer der Gesamtnummer.
Die NTIN kann nach Angaben von GS1 Austria in einem EAN-13-Strichcode oder in einem GS1-DataMatrix-Code codiert werden, weshalb dieselbe Nummer je nach Symbologie unterschiedlich auf der Packung erscheint. Mit der EU-Fälschungsschutzrichtlinie (Richtlinie 2011/62/EU) kam auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zusätzlich ein individuelles Erkennungsmerkmal in Form eines zweidimensionalen DataMatrix-Codes samt Manipulationsschutz hinzu. Die AMVO nennt den 9. Februar 2019 als Umsetzungsdatum und den Vollbetrieb des österreichischen Verifikationssystems ab dem 9. Februar 2026. Der DataMatrix-Code löst die PZN nicht ab, sondern transportiert sie als Teil einer serialisierten Kennung.
Für die Datenbanksuche ist eine Stelle dieser Codierung entscheidend, die reine PZN. Sie steht in der 13-stelligen NTIN an den Stellen 7 bis 12. Die ersten sechs Stellen entfallen auf den Ländercode 90 und die ARGE-Pharma-Kennung 8888, die dreizehnte Stelle ist die Prüfziffer der Gesamtnummer. Wer aus einem gescannten Code die suchfähige PZN gewinnen will, entfernt also die ersten sechs und die letzte Stelle.
An dieser Stelle ein ausdrücklicher Hinweis zur Datenlage, weil hier in Fachtexten viel Halbwissen kursiert: Die genaue Rechenvorschrift der Prüfziffer der reinen österreichischen PZN lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Primärquellen nicht eindeutig belegen. Die Prüfziffer der NTIN folgt der GS1-Standardlogik für 13-stellige Nummern, das ist dokumentiert. Ob die sechsstellige PZN darüber hinaus eine eigene, abweichend berechnete Prüfziffer trägt und nach welchem Modulo-Verfahren, sollten Sie vor einer produktiven Validierungsroutine direkt bei der ARGE Pharma oder bei GS1 Austria verifizieren. Wir nennen hier bewusst keine Formel, statt eine plausible, aber ungeprüfte Rechenregel in Umlauf zu bringen. Eine falsch implementierte Prüfziffernvalidierung verwirft gültige Nummern und ist im Betrieb teurer als gar keine Validierung.
Praktisch relevanter als die Prüfziffernlogik ist ohnehin die Stellenzahl. Wer österreichische PZN in einem Feld speichert, das auf die deutsche Achtstelligkeit ausgelegt ist, riskiert Auffüllungen, Abschneidungen und den Verlust führender Nullen. Beide Nummern gehören als Text gespeichert, nie als Zahl, und sie gehören in getrennte Felder mit einer expliziten Länderkennung. Ein gemeinsames Feld „PZN“ für DE und AT ist eine der häufigsten stillen Fehlerquellen in Stammdatenmodellen.
Jedes der drei DACH-Länder führt einen eigenen nationalen Identifikator mit eigener Vergabestelle, eigener Stellenzahl und eigenem Verzeichnis. Keine der drei Nummern lässt sich in eine andere umrechnen. Die folgende Übersicht stellt die Systematik nach Kategorien gegenüber, nicht als Vollständigkeitskarte einzelner Anbieter.
| Merkmal | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Bezeichnung | Pharmazentralnummer (PZN) | Pharmazentralnummer (PZN) | Pharmacode |
| Vergebende Stelle | IFA GmbH, Frankfurt am Main | ARGE Pharma im FCIO, operativ über DATACARE | HCI Solutions AG |
| Länge | Acht Stellen, sieben plus Prüfziffer | Sechs Ziffern plus Prüfziffer | Ursprünglich sieben Ziffern |
| Einbettung in GS1-Codierung | PPN mit PRA-Code 11 | NTIN mit Präfix 90 und Kennung 8888 | Kombination mit GTIN |
| Maßgebliches Artikelverzeichnis | IFA-Informationsdienste | Warenverzeichnis des Österreichischen Apotheker-Verlags | INDEX von HCI Solutions |
| Zulassungsbehörde | BfArM und PEI | BASG mit AGES Medizinmarktaufsicht | Swissmedic |
| Erstattungssteuerung | Festbeträge, Rabattverträge, Arzneimittel-Richtlinie | Erstattungskodex (EKO) mit grünem, gelbem und rotem Bereich | Spezialitätenliste (SL) des BAG |
| Gegenseitige Auflösbarkeit | Keine Ableitung auf die AT- oder CH-Nummer | Keine Ableitung auf die DE- oder CH-Nummer | Keine Ableitung auf die DE- oder AT-Nummer |
Die deutsche PZN ist in einem eigenen Beitrag ausführlich behandelt. Kurz zusammengefasst identifiziert sie eine Handelsform eines bestimmten Anbieters über fünf artikelidentifizierende Merkmale, nicht einen Wirkstoff und nicht ein Präparat. Diese Grundlogik, eine Nummer je Handelsform, gilt in Österreich ebenso. Der Unterschied liegt nicht im Prinzip, sondern in der Instanz. Die Schweizer Systematik mit Pharmacode und Spezialitätenliste ist im Beitrag zum Arzneimittelkompendium der Schweiz vertieft.
Nein. Es gibt keine deutsche PZN, die in Österreich gültig oder auflösbar wäre, und keine Umrechnungsregel zwischen beiden. Deutschland und Österreich betreiben getrennte Nummernkreise mit getrennten Vergabestellen, der IFA GmbH auf deutscher und der ARGE Pharma auf österreichischer Seite. Selbst bei identischem Wirkstoff und Hersteller trägt ein Präparat in beiden Ländern verschiedene Nummern.
Die naheliegende Annahme lautet: Gleicher Wirkstoff, gleicher Hersteller, also müsste sich die Nummer irgendwie umrechnen lassen. Das ist nicht der Fall, und zwar aus vier voneinander unabhängigen Gründen:
Hinzu kommt die Erstattung als fünfte, oft übersehene Dimension. Ein Präparat kann in beiden Ländern verkehrsfähig sein und dennoch völlig unterschiedlich erstattet werden. Wer eine Substitution, eine Beschaffungsalternative oder eine Marktanalyse über die Landesgrenze hinweg plant, muss alle fünf Ebenen getrennt prüfen.
Das Warenverzeichnis für Arzneispezialitäten und Apothekenartikel des Österreichischen Apotheker-Verlags ist das zentrale Artikelverzeichnis des österreichischen Apothekenmarkts. Es gliedert sich in drei Teile:
Der Verlag beschreibt den Datenbestand mit über 110.000 Artikeln und einer monatlichen Aktualisierung. Geführt werden neben der PZN unter anderem Vertriebsdaten, Preisinformationen, Lagerbedingungen und Erstattungskennzeichen. Für die Systemarchitektur ist der Aktualisierungsrhythmus die wichtigste Kennzahl in diesem Absatz: monatlich in Österreich gegenüber zweimal monatlich in Deutschland. Wer beide Märkte in einem Prozess abbildet, kann keinen gemeinsamen Aktualisierungstakt annehmen. Die beiden Bestände sind zwangsläufig unterschiedlich alt.
Der Austria Codex ist das etablierte pharmazeutische Nachschlagewerk für in Österreich zugelassene Arzneispezialitäten, herausgegeben vom Österreichischen Apotheker-Verlag. Er bündelt die fachlich-inhaltlichen Informationen zum Präparat, also Dosierung, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Zusammensetzung und Anwendungshinweise, und wird mehrmals jährlich aktualisiert. Als webbasierte Ausgabe steht er unter dem Namen Austria-Codex Online zur Verfügung.
Für die Suche gilt eine praktische Regel. Ein aus der Packung gescannter Code ist 13-stellig, die Datenbank arbeitet aber mit der reinen sechsstelligen PZN. Wer einen DataMatrix- oder EAN-Code eingelesen hat, extrahiert daraus die Stellen 7 bis 12 und sucht mit dieser reinen PZN. Alternativ führen der Handelsname, der Wirkstoff oder der ATC-Code zum Treffer. Warenverzeichnis und Austria Codex beantworten dabei unterschiedliche Fragen: das eine primär die Artikel-, Preis- und Logistikfrage, das andere primär die fachlich-inhaltliche Frage zum Präparat. Beide zusammen ersetzen nicht die behördliche Primärquelle.
Zulassungsbehörde in Österreich ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Die operative fachliche Arbeit erfolgt durch die AGES Medizinmarktaufsicht, das Geschäftsfeld der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, das für das BASG tätig wird. Diese Konstruktion ist der Grund dafür, dass in der Praxis beide Namen nebeneinander auftauchen, obwohl der Bescheidgeber das BASG ist.
Das Arzneispezialitätenregister ist das öffentliche Verzeichnis aller in Österreich zugelassenen Arzneispezialitäten, mit den jeweils aktuellen Fach- und Gebrauchsinformationen. Seit Februar 2026 führt das BASG die Registerinhalte in einem konsolidierten Portal zusammen, das neben dem Arzneispezialitätenregister auch Vertriebseinschränkungen und weitere Verlautbarungen bündelt. Für Fachkreise ist dieses Register die Primärquelle für die Frage, ob ein Präparat in Österreich überhaupt zugelassen ist. Es beantwortet dagegen nicht die Frage nach Artikelnummer, Preis oder Erstattung.
Der Erstattungskodex (EKO) wird vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herausgegeben und listet die für Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten mit therapeutischem Nutzen. Er ist damit das österreichische Gegenstück zur deutschen Erstattungssteuerung, folgt aber einer grundlegend anderen Systematik. Statt Festbeträgen und Rabattverträgen arbeitet der EKO mit drei Bereichen, im Sprachgebrauch oft „Boxensystem“ genannt.
| Bereich | Kennung | Bedeutung für die Verordnung |
|---|---|---|
| Grüner Bereich | G | Frei verschreibbar in der angegebenen Menge, ohne vorherige Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes. |
| Gelber Bereich | Y | Wesentlicher zusätzlicher therapeutischer Nutzen, aus medizinischen oder gesundheitsökonomischen Gründen nicht im grünen Bereich. RE1: Kostenübernahme nur nach vorheriger ärztlicher Bewilligung. RE2: Bewilligung wird durch nachfolgende Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Verwendung ersetzt. |
| Roter Bereich | R | Temporärer Status für Arzneispezialitäten, für die ein vollständiger Aufnahmeantrag vorliegt und über den der Dachverband noch nicht endgültig entschieden hat. Bewilligungspflichtig. |
Zwei Punkte sind für die Datenverarbeitung entscheidend. Erstens ist der rote Bereich ein Übergangszustand, kein dauerhaftes Attribut. Ein roter Eintrag von heute kann in wenigen Monaten grün, gelb oder gar nicht mehr im EKO sein. Ein einmal importierter EKO-Status veraltet also strukturell, und zwar unabhängig davon, ob sich an der PZN etwas ändert. Zweitens ist die Unterscheidung zwischen RE1 und RE2 im gelben Bereich für die Praxis mindestens so relevant wie die Farbe selbst, weil sie darüber entscheidet, ob eine Bewilligung vor oder nach der Abgabe erfolgt.
Der EKO wird laufend geändert, die Änderungen werden über die amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Rechtsinformationssystem des Bundes kundgemacht. Zum Stichtag 1. Jänner 2026 weist der Dachverband 5.681 Arzneispezialitäten im EKO aus, bei 10.076 in Österreich zugelassenen Arzneispezialitäten insgesamt. Anders formuliert: Ein erheblicher Teil des zugelassenen Sortiments ist nicht über den EKO erstattet. Wer Zulassung mit Erstattungsfähigkeit gleichsetzt, liegt in etwa der Hälfte der Fälle falsch.
Fasst man die Ebenen zusammen, ergibt sich für jede grenzüberschreitende Fragestellung ein Prüfpfad mit fünf Stufen: gleicher Wirkstoff, anderer Handelsname, andere Packung, andere Nummer, andere Erstattung. Jede dieser Stufen hat in Österreich eine eigene Quelle, einen eigenen Herausgeber und einen eigenen Aktualisierungstakt. Genau daran scheitern in der Praxis Substitutionsprüfungen, Beschaffungsalternativen bei Lieferengpässen und Marktanalysen.
„Im Zuge des EU HTA wird es immer wichtiger zu wissen, welche Wirkstoffe in den einzelnen Ländern angeboten werden.“ (Consultant, Market-Access-Beratung)
Die zuverlässige Verbindungsebene zwischen den Ländern ist nicht die Artikelnummer, sondern der Wirkstoff. Nur über Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform lassen sich deutsche und österreichische Artikel überhaupt sinnvoll gegeneinander stellen. Der ATC-Code ist dafür der belastbarste gemeinsame Nenner, weil er international vergeben wird und anbieterunabhängig ist. Die Artikelnummern der einzelnen Länder hängen anschließend als Blätter an diesem Stamm.
Für Organisationen, die diesen Abgleich regelmäßig und nicht nur im Einzelfall benötigen, ist genau das der Anwendungsfall für pharmazie.com. Die Plattform verbindet seit 1989 mehr als 25 pharmazeutische Datenbanken in einer Parallelsuche und führt über 50.000 deutsche sowie über 120.000 internationale Produkte aus mehr als 50 Ländern zusammen. Für die länderübergreifende Zuordnung über den DACH-Raum hinweg, also für die Frage, welches österreichische Präparat einem deutschen entspricht und ob es dort verfügbar ist, ist eine solche konsolidierte Arzneimitteldatenbank die vollständigere Antwort als der serielle Zugriff auf nationale Einzelverzeichnisse. Für die rein nationale österreichische Preis- und Erstattungsfrage bleiben Warenverzeichnis und EKO die maßgeblichen Primärquellen, und der Abgleich mit ihnen ersetzt keine Plattform.
Aus den beschriebenen Strukturen lassen sich sechs konkrete Anforderungen an Systeme ableiten, die deutsche und österreichische Artikel gemeinsam führen:
Dazu kommt eine österreichische Besonderheit im Engpassmanagement: Vertriebseinschränkungen und Vertriebsverbote werden vom BASG in eigenen Registern geführt und sind vom Erstattungsstatus unabhängig. Ein Präparat kann im grünen Bereich des EKO stehen und dennoch nicht verfügbar sein. Erstattungsfähigkeit, Verkehrsfähigkeit und tatsächliche Lieferfähigkeit sind drei verschiedene Fragen mit drei verschiedenen Quellen, und keine davon lässt sich aus der PZN ableiten.
Dieser Inhalt richtet sich an Fachkreise und stellt keine medizinische Beratung dar. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
Ja, Österreich führt eine eigene Pharmazentralnummer. Sie trägt denselben Namen wie die deutsche PZN, ist aber ein eigener Nummernkreis mit eigener Vergabestelle. Nach Angaben von GS1 Austria besteht sie aus sechs individuellen Ziffern und einer Prüfziffer. Sie identifiziert wie in Deutschland eine konkrete Handelsform, nicht einen Wirkstoff.
Nein, eine deutsche PZN ist in Österreich nicht auflösbar. Die beiden Nummernkreise werden getrennt vergeben und es gibt keine Umrechnungsregel. Hinzu kommt, dass ein Präparat in Österreich in der Regel eine eigene nationale Zulassung, häufig einen abweichenden Handelsnamen und oft andere Packungsgrößen hat. Die Verbindung zwischen beiden Märkten läuft nur über die Wirkstoffebene, etwa über den ATC-Code.
Die österreichische Pharmazentralnummer wird von der ARGE Pharma vergeben, einer Arbeitsgemeinschaft mit Sitz im Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs. Sie vergibt nach eigener Darstellung alle Pharmazentralnummern beziehungsweise EAN-Codes für in Österreich zugelassene Arzneimittel. Die ARGE Pharma ist keine Zulassungsbehörde, eine PZN belegt daher keine österreichische Zulassung.
Der Erstattungskodex (EKO) ist das vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herausgegebene Verzeichnis der in Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten. Der grüne Bereich ist ohne Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes frei verschreibbar. Der gelbe Bereich erfordert eine Bewilligung, bei der Kennung RE2 wird sie durch eine nachfolgende Kontrolle ersetzt. Der rote Bereich ist ein temporärer Status für laufende Aufnahmeverfahren und ist bewilligungspflichtig.
Die österreichische PZN besteht laut GS1 Austria aus sechs individuellen Ziffern und einer Prüfziffer. Sie ist damit kürzer als die achtstellige deutsche PZN. In der maschinenlesbaren Kennzeichnung wird sie in eine 13-stellige National Trade Item Number eingebettet, bestehend aus dem Ländercode 90, der ARGE-Pharma-Kennung 8888, der PZN und der Prüfziffer der Gesamtnummer.
Für die Zulassungsfrage ist das Arzneispezialitätenregister des BASG die Primärquelle. Für Artikel-, Preis- und Logistikdaten ist das Warenverzeichnis des Österreichischen Apotheker-Verlags maßgeblich, für die fachliche Information zum Präparat der Austria Codex. Den Erstattungsstatus regelt der Erstattungskodex des Dachverbands der Sozialversicherungsträger.