
ZusammenfassungEine Analyse auf Basis der Preisdaten aus dem pharmazie.com PharMonitor. Ausgewertet werden die Preisänderungen zum Stichtag 1. November 2026 gegenüber dem vorherigen Stichtag (15. Oktober 2026).
Zum 1. November ändern sich im Inland 1.527 Herstellerpreise, und 1.340 davon sinken. Das klingt nach einer deutlichen Senkungswelle, ist aber vor allem eine Welle kleiner Schritte: 646 der 1.340 Senkungen betragen höchstens fünf Cent, 259 genau einen Cent. Die typische Senkung beträgt 0,3 % (Median). Ein Drittel der Senkungen um mehr als 10 % entfällt auf einen einzigen Wirkstoff: Brivaracetam.
Damit prägen drei Treiber diesen Stichtag: Senkungen im Cent-Bereich in der Breite des rezeptpflichtigen Generikamarkts, starke Senkungen bei Brivaracetam und als Gegenbewegung Preiserhöhungen, vor allem bei rezeptfreien Arzneimitteln.
| Kennzahl | 1. November 2026 | Was dahintersteckt |
| Aktualisierte Artikel (PZN = Pharmazentralnummer) zum Stichtag | 29.906 | Alle Änderungen inkl. Neuzugängen, Abgängen, Stammdaten und Vertriebsstatus |
| Echte Herstellerpreis-Änderungen (Inland) | 1.527 | Tatsächliche Preisentscheidungen der Hersteller |
| → Preissenkungen | 1.340 (87,8 %) | Ø −4,7 %; Median −0,3 % |
| → Preiserhöhungen | 187 (12,2 %) | Ø +8,1 %; Median +4,0 % |
| Parallel- und Reimporte (separat) | 3.407 | 96,0 % Senkungen; Ø −2,0 % · Median −0,4 % |
| Apothekenfixum-Effekt (Verkaufspreis ändert sich ohne Herstellerpreis) | 0 | Nächste Fixum-Stufe (9,50 €) am 1.1.2027¹ |
Zwei Kennzahlen je Richtung: Der Durchschnitt (Ø) mittelt alle Bewegungen und zeigt die Gesamtwucht. Der Median ist der mittlere Wert; er beschreibt die typische Preisänderung besser, weil einzelne Extremwerte den Durchschnitt verzerren. Bei den Senkungen liegen beide diesmal weit auseinander: Wenige tiefe Einschnitte ziehen den Ø auf −4,7 %, die typische Senkung beträgt nur 0,3 %.
Maßgeblich für die Auswertung ist der ApU (Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, also der Herstellerabgabepreis). Auf ihn beziehen sich alle Prozentangaben in diesem Beitrag.
Der Datenbefund: Fast die Hälfte aller Preissenkungen im Inland (646 von 1.340, 48,2 %) beträgt höchstens fünf Cent. Alle diese Packungen sind rezeptpflichtig. Sie verteilen sich auf 43 Anbieter und 132 Wirkstoffe, es ist also kein Effekt einzelner Unternehmen. Zählt man alle Senkungen unter 1 % hinzu, sind es 922 von 1.340 (68,8 %). Ein Beispiel ist die Kombination Oxycodon/Naloxon: Alle 64 Preisänderungen der acht Anbieter gehen nach unten, im Median um 0,2 %. Die neuen Preise liegen dabei teils nur einen Cent auseinander: Bei der 100er-Packung 5/2,5 mg senkt Mylan von 12,48 € auf 12,47 €; betapharm, neuraxpharm, Puren und Hormosan gehen auf genau 12,48 €, also auf Mylans bisherigen Preis.
Die Einordnung: Für den einzelnen Abgabevorgang sind solche Schritte kaum spürbar; im Apothekenverkaufspreis machen sie meist wenige Cent aus. Für alle, die Preise pflegen und vergleichen, bedeuten sie trotzdem Hunderte Änderungen an einem Stichtag. Warum Anbieter in so kleinen Schritten senken, zeigen die Preisdaten allein nicht.
| Segment | Preisänderungen | Ø | Median | Erhöhungen | Senkungen |
| Rx (rezeptpflichtig, Inland) | 1.366 | −4,0 % | −0,3 % | 2 % | 98 % |
| OTC (rezeptfrei, Inland) | 161 | +4,0 % | +3,8 % | 97 % | 3 % |
| Biosimilars (inkl. Import) | 407 | −4,4 % | −0,6 % | 3 % | 97 % |
| Parallel- und Reimporte | 3.407 | −2,0 % | −0,4 % | 4 % | 96 % |
Die Segmente überschneiden sich und sind nicht additiv. Biosimilars: 380 der 407 Änderungen betreffen Parallel- und Reimporte; im Inland sinken 26 von 27 Preisen (Median der Senkungen −0,9 %). Regulatorischer Rahmen ist die Biosimilar-Substitution in der Apotheke nach § 40c der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des G-BA (Ermächtigung § 129 SGB V).²
Das Gegenstück zu den Cent-Schritten ist Brivaracetam, ein Antiepileptikum. Alle 105 Preisänderungen sind Senkungen, verteilt auf neun Anbieter (Ø −14,8 %, Median −11,3 %, Spanne −4,1 % bis −62,5 %). Damit stellt dieser eine Wirkstoff ein Drittel aller Inland-Senkungen um mehr als 10 % (62 von 182). 99 dieser 105 Packungen hatten ihren Preis schon zum 1. Oktober gesenkt. Das Originalpräparat Briviact ist nicht darunter.
Erhöhungen sind selten und konzentrieren sich auf rezeptfreie Arzneimittel. Bei den rezeptfreien Arzneimitteln (OTC) steigen 156 von 161 Preisen (Ø +4,0 %; Median +3,8 %). 72 der Änderungen stammen von Verla-Pharm, darunter 37 Magnesium-Präparate; ohne diesen Anbieter liegt der OTC-Median bei +5,4 %, der Befund ist also breit getragen. OTC-Präparate zahlen die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen, etwa für Kinder unter zwölf Jahren (§ 34 SGB V). Einen Festbetrag haben trotzdem 84 der 161 Packungen, denn Festbeträge gelten für ganze Wirkstoffgruppen und damit auch für deren rezeptfreie Packungen.
Bei den rezeptpflichtigen Arzneimitteln gibt es nur 31 Erhöhungen, dafür kräftigere (Median +10,1 %). Zwei Fälle stechen heraus, einer mit und einer ohne Festbetrag. Hexal erhöht sieben Packungen Hydromorphon-Retardkapseln um 45 bis 52 %, und alle sieben landen auf den Cent genau auf dem Festbetrag: Die Packung 8 mg mit 50 Stück steigt im Herstellerpreis von 57,72 € auf 83,74 € und kostet in der Apotheke jetzt 117,96 €, exakt den Festbetrag. Bristol-Myers Squibb erhöht sechs Packungen Eliquis (Apixaban, ohne Festbetrag) um 6,2 bis 6,3 %, etwa die 60er-Packung 5 mg von 58,65 € auf 62,32 €.
Die Einordnung: Festbetrag und Preismoratorium sind zwei getrennte Instrumente, die beide die Ausgaben der Krankenkassen begrenzen. Arzneimittel mit Festbetrag sind vom Preismoratorium ausgenommen; eine Erhöhung löst für sie keinen Abschlag aus (§ 130a Abs. 3a Satz 1 SGB V).³ Bis zur Höhe des Festbetrags trägt die Krankenkasse die Kosten, Mehrkosten für Versicherte entstehen erst darüber, sofern kein Rabattvertrag der Kasse mit dem Hersteller sie ausgleicht (§ 31 Abs. 2 SGB V).⁴ Für Arzneimittel ohne Festbetrag wie Eliquis gilt dagegen das Preismoratorium: Die Krankenkassen erhalten einen Abschlag, soweit der neue Herstellerpreis über dem gesetzlich maßgeblichen Preisstand liegt. Für die sechs Eliquis-Packungen weisen die Daten nach der Erhöhung keinen solchen Abschlag aus. Die Daten zeigen die Mechanik, nicht die Gründe der Anbieter.
Zum 1. Oktober traten für elf Wirkstoffe neue Festbeträge in Kraft.⁵ Zum 1. November ändern sich in diesen Wirkstoffen 105 Herstellerpreise im Inland, alle nach unten, meist allerdings nur geringfügig. Zwölf Packungen wechseln dabei von einem Apothekenverkaufspreis über dem Festbetrag auf oder knapp unter den Festbetrag: acht Pomalidomid-Generika von Devatis und Abdi Farma, eine Packung Sevelamercarbonat von ratiopharm (800 mg) und drei Packungen des Risperidon-Originals Risperdal Consta (Janssen). Die 25-mg-Packung (5 Stück) von Risperdal Consta kostet in der Apotheke jetzt 538,37 € statt 592,10 €, genau den Festbetrag.
Liegt der Apothekenverkaufspreis auf oder unter dem Festbetrag, entfallen die Mehrkosten, die Versicherte sonst zusätzlich zur Zuzahlung tragen (§ 31 Abs. 2 SGB V). Ab dem 1. Januar 2027 sind Arzneimittel mit Festbetrag zudem vom neuen zusätzlichen Herstellerabschlag von 8,5 % ausgenommen (§ 130a Abs. 1b Satz 2 Nr. 3 SGB V).⁶
60,6 % der Inland-Änderungen liegen zwischen −1 % und +1 %. 11,9 % sind Senkungen um mehr als 10 %, ein Drittel davon bei Brivaracetam. Die Extremwerte reichen von −95,2 % bis +96,9 %. Am oberen Ende steht Zentiva mit zwei Metamizol-Packungen (500 mg, 20 Stück), deren Herstellerpreis von 1,27 € auf 2,50 € steigt. Der Apothekenverkaufspreis lag bisher genau auf dem Festbetrag von 13,70 € und liegt jetzt mit 15,26 € darüber.
Der tiefste Wert schließt an den Vormonat an: Bei Dimethylfumarat 240 mg (56 Kapseln) von Viatris, geführt als Mylan Healthcare, war der Herstellerpreis zum 1. Oktober von 10,42 € auf 197,89 € gestiegen (+1.799 %). Zum 1. November fällt er auf 9,41 € (−95,2 %) und liegt damit wieder unter dem Stand vor dem Sprung. Bei vier der fünf anderen Anbieter, die zum selben Stichtag den Preis ihrer 56er-Packung ändern, liegt er jetzt bei 8,68 € bis 8,74 €.
Zum Stand 27.10.2026 verzeichnet die Lieferengpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 863 aktive Meldungen (von 893 Einträgen); Schwerpunkte sind das Nervensystem (318), Herz-Kreislauf (114) und Onkologie/Immunmodulation (85). 242 Meldungen sind krankenhausrelevant, 185 betreffen versorgungskritische Wirkstoffe.⁷
Steigen Preise dort, wo Engpässe herrschen? Auch im November nicht erkennbar. Bei den rezeptpflichtigen Arzneimitteln betreffen Wirkstoffe mit aktivem Lieferengpass 28,8 % aller Preissenkungen und 25,8 % der Erhöhungen. Diese acht Erhöhungen betreffen alle Hydromorphon, sieben davon Hexal. Für Retardtabletten eines anderen Anbieters (Palladone, PB Pharma) läuft eine Engpassmeldung wegen erhöhter Nachfrage, während Hexal seine eigenen Retardkapseln bis zum Festbetrag anhebt. Die erhöhten Hexal-Packungen selbst sind nicht als Engpass gemeldet; eine Meldung von Hexal betrifft nur die Hydromorphon-Injektionslösung. Ein ursächlicher Zusammenhang lässt sich daraus nicht ableiten.
Bei Impfstoffen (ATC-Code J07 nach der anatomisch-therapeutisch-chemischen Klassifikation) ändern sich 156 Preise, alle bei Parallel- und Reimporten (145 gesunken, 11 gestiegen). Im Inland gibt es zum Stichtag keine Preisänderung bei Impfstoffen.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt zum 27.10.2026 vier Lieferengpässe, alle bei Reise- und Indikationsimpfstoffen; bei den Standardimpfstoffen für Säuglinge, Kinder und Erwachsene ist keiner gemeldet, ebenso keine fehlende Packungsgröße. Betroffen sind die Chikungunya-Impfstoffe Ixchiq und Vimkunya, Ixiaro gegen Japanische Enzephalitis und der Tollwut-Impfstoff Verorab. Alle vier sind nach Angabe des PEI voraussichtlich zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2026 wieder verfügbar; für Verorab nennt das PEI Rabipur als Alternative. Keiner der vier Impfstoffe hat zum Stichtag eine Preisänderung.⁸
Zum Stichtag kommen 240 Arzneimittel neu in die Daten (113 davon Importe), 114 fallen weg. Die meisten Neuzugänge entfallen auf Onkologie/Immunmodulation (63), das Nervensystem (43) und Herz-Kreislauf (34).
Die Breite bewegt sich in Cent-Schritten: 646 der 1.340 Senkungen betragen höchstens fünf Cent, verteilt auf 43 Anbieter und 132 rezeptpflichtige Wirkstoffe. Die Tiefe steckt in einem einzigen Wirkstoff: Brivaracetam stellt mit 105 Senkungen ein Drittel aller Inland-Senkungen um mehr als 10 %. Und gegenläufig steigen die Preise rezeptfreier Arzneimittel, während es bei den rezeptpflichtigen nur 31 Erhöhungen gibt, diese aber kräftiger ausfallen und im Fall Hydromorphon auf den Cent genau am Festbetrag enden. Einen Apothekenfixum-Effekt gibt es zu diesem Stichtag nicht; die nächste Stufe greift erst am 1. Januar 2027.
Diese Analyse basiert auf den Daten des pharmazie.com PharMonitor. Gratis Demo anfragen.
Grundlage sind alle 29.906 Artikel, die zum Stichtag 1.11.2026 aktualisiert wurden. Ausgewertet haben wir davon die 1.527 echten Änderungen des Herstellerpreises bei Arzneimitteln im Inland; Parallel- und Reimporte (3.407) betrachten wir getrennt. Nicht in die Auswertung fließen Neuzugänge (2.702) und Abgänge (1.115), Preisänderungen bei Nicht-Arzneimitteln und anderen Artikeln außerhalb der Auswertungsmenge (1.429), Wechsel von oder auf einen Herstellerpreis von 0 € (278) und Aktualisierungen ohne Änderung des Herstellerpreises, etwa bei Stammdaten oder Vertriebsstatus (19.448).
Auswertungsmenge: allopathische Arzneimittel, verkehrsfähig, Herstellerpreis vorher und nachher größer 0 € und verändert; Richtung über die Euro-Differenz. Importe werden immer getrennt ausgewiesen. Engpässe: BfArM-Meldungen mit Ende am oder nach dem 27.10.2026, ohne Löschmeldungen; Abgleich auf Wirkstoff-Ebene (ATC-5) und Packungsebene (PZN). Alle Preise sind Listenpreise; Rabattverträge sind nicht abgebildet.
¹ Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung vom 9.6.2026, BGBl. 2026 I Nr. 173, verkündet am 12.6.2026 (Fixum 9,00 € ab 1.7.2026, 9,50 € ab 1.1.2027).
² G-BA, AM-RL § 40c (Ermächtigung § 129 SGB V).
³ § 130a Abs. 3a Satz 1 SGB V i. d. F. des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228.
⁴ § 31 Abs. 2 Satz 1 SGB V; ausgenommen sind Fälle, in denen die Krankenkasse mit dem Hersteller einen Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V geschlossen hat, der die Mehrkosten ausgleicht (§ 31 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB V).
⁵ GKV-Spitzenverband, Festbeträge mit Geltung ab 1.10.2026 (§ 35 Abs. 3 SGB V).
⁶ § 130a Abs. 1b Satz 2 Nr. 3 SGB V, BGBl. 2026 I Nr. 228 (Art. 1 Nr. 48 Buchst. a); Abschlag ab 1.1.2027.
⁷ BfArM-Lieferengpassliste, Stand 27.10.2026.
⁸ Paul-Ehrlich-Institut, Lieferengpässe von Human-Impfstoffen, Stand 27.10.2026.
Datenbasis: pharmazie.com PharMonitor, Stichtag 1.11.2026.
Zum Stichtag wurden 29.906 Artikel aktualisiert. Davon sind 1.527 echte Änderungen des Herstellerpreises bei Arzneimitteln im Inland: 1.340 Senkungen (87,8 %, Ø −4,7 %) und 187 Erhöhungen (12,2 %, Ø +8,1 %). Parallel- und Reimporte werden getrennt ausgewiesen und kommen mit 3.407 Preisänderungen hinzu, 96,0 % davon Senkungen.
646 der 1.340 Senkungen im Inland liegen bei höchstens fünf Cent, 259 bei genau einem Cent; die typische Senkung beträgt 0,3 %. Diese Schritte verteilen sich auf 43 Anbieter und 132 rezeptpflichtige Wirkstoffe, sind also kein Effekt einzelner Unternehmen. Warum Anbieter in so kleinen Schritten senken, zeigen die Preisdaten allein nicht.
Alle 105 Preisänderungen des Antiepileptikums sind Senkungen, verteilt auf neun Anbieter (Ø −14,8 %, Median −11,3 %, Spanne −4,1 % bis −62,5 %). Damit stellt dieser eine Wirkstoff ein Drittel aller Inland-Senkungen um mehr als 10 %. 99 der 105 Packungen hatten ihren Preis schon zum 1. Oktober gesenkt; das Originalpräparat Briviact ist nicht darunter.
Vor allem rezeptfreie: 156 von 161 OTC-Preisen steigen (Ø +4,0 %, Median +3,8 %), 72 Änderungen stammen von Verla-Pharm. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gibt es nur 31 Erhöhungen, dafür kräftigere (Median +10,1 %). Hexal hebt sieben Packungen Hydromorphon-Retardkapseln um 45 bis 52 % an, Bristol-Myers Squibb sechs Packungen Eliquis um 6,2 bis 6,3 %.
Arzneimittel mit Festbetrag sind vom Preismoratorium ausgenommen, eine Erhöhung löst für sie keinen Abschlag aus (§ 130a Abs. 3a Satz 1 SGB V). Bis zur Höhe des Festbetrags trägt die Krankenkasse die Kosten; Mehrkosten für Versicherte entstehen erst darüber, sofern kein Rabattvertrag sie ausgleicht (§ 31 Abs. 2 SGB V). Ohne Festbetrag greift dagegen das Preismoratorium.
Auch im November nicht erkennbar. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln betreffen Wirkstoffe mit aktivem Lieferengpass 28,8 % aller Preissenkungen und 25,8 % der Erhöhungen. Die acht betroffenen Erhöhungen entfallen alle auf Hydromorphon, die erhöhten Hexal-Packungen selbst sind nicht als Engpass gemeldet. Ein ursächlicher Zusammenhang lässt sich daraus nicht ableiten.