
ZusammenfassungWer maschinell entscheiden will, ob ein Arzneimittel im eigenen Lager geführt und ausgeliefert werden darf, braucht je Pharmazentralnummer (PZN) zwei numerische Felder: die Lagermindesttemperatur und die Lagerhöchsttemperatur in Grad Celsius. Ein Kühlketten-Kennzeichen ist eine sinnvolle Ergänzung, ersetzt die beiden Grenzwerte aber nicht, weil es eine Kategorie beschreibt und keinen Bereich. Beide Werte gehen auf die Kennzeichnung und die Fachinformation des Arzneimittels zurück und liegen im ABDA-Artikelstamm je PZN vor. Sie lassen sich als tab-separierte Datei zu festen Stichtagen beziehen oder über eine REST-API einzeln abfragen. Der Artikelstamm wird täglich aktualisiert, Preisstände alle 14 Tage. Dieser Artikel richtet sich an Verantwortliche im pharmazeutischen Großhandel, bei Importeuren und Exporteuren sowie in der Klinikversorgung, die Lagerfähigkeit und Transportfähigkeit nicht länger Artikel für Artikel in der Fachinformation nachschlagen wollen.
Ein Handelsbetrieb hat kein beliebiges, sondern ein endliches Set an Lagerprofilen. Typisch sind ein Kühlbereich, der zuverlässig zwischen 2 und 8 Grad Celsius gefahren wird, und ein Trockenlager zwischen 15 und 25 Grad Celsius. Vor jeder Sortimentsaufnahme, jeder Kundenzusage und jedem Versand steht dieselbe Frage: Liegt das zulässige Temperaturfenster dieses Artikels vollständig innerhalb eines meiner Profile?
Das ist keine Komfortfrage, sondern eine Compliance-Frage. Die EU-Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln verlangen in Kapitel 9.2, dass die erforderlichen Lagerbedingungen auch auf dem Transportweg innerhalb der vom Hersteller oder auf der äußeren Umhüllung angegebenen Grenzen gehalten werden. Kapitel 3.2.1 verlangt zusätzlich Ausrüstung und Verfahren zur Temperaturkontrolle im Lager, einschließlich einer Temperaturverteilungsstudie vor Inbetriebnahme der Räumlichkeiten. Die Grenzen selbst stehen dabei nicht zur Disposition: Sie kommen aus den Produktdaten. Nachzulesen sind beide Kapitel in den Leitlinien für die gute Vertriebspraxis (2013/C 343/01).
In der Praxis wird diese Prüfung heute meist einzeln erledigt: Artikel aufrufen, Fachinformation öffnen, Lagerungshinweis lesen, entscheiden. Bei einem Sortiment im vier- oder fünfstelligen PZN-Bereich skaliert das nicht, und es skaliert erst recht nicht, wenn laufend neue Artikel hinzukommen. In Gesprächen mit Handels- und Klinikversorgungsbetrieben kommt dieser Punkt regelmäßig auf, und fast immer zuerst als Wunsch nach einer fertigen Ausschlussliste statt nach den Rohwerten. Warum das die schlechtere Bestellung ist, steht weiter unten.
Die Prüfung fällt dabei an zwei getrennten Stellen an, und beide haben unterschiedliche Anforderungen. Bei der Sortimentsaufnahme geht es um eine Massenbewertung: Welche Artikel eines angebotenen Bestands kann der Betrieb überhaupt führen? Bei der Einzelzusage geht es um eine Entscheidung im Minutentakt: Kann ich diesem Kunden diesen Artikel zusagen, mit dieser Versandart, zu dieser Jahreszeit? Die erste Stelle braucht einen periodischen Abzug, die zweite eine Abfrage im laufenden Prozess.
Eine falsche Antwort ist an beiden Stellen teuer. Ware, die außerhalb ihres deklarierten Bereichs gelagert oder transportiert wurde, ist nicht mehr ohne Weiteres verkehrsfähig und landet im günstigen Fall als Retoure, im ungünstigen in der Vernichtung. Hinzu kommt die Dokumentationsseite: Wer bei einer Inspektion nicht zeigen kann, auf welcher Datengrundlage ein Artikel ins Sortiment aufgenommen wurde, hat ein Prozessproblem und kein Datenproblem. Genau deshalb lohnt es sich, die Temperaturgrenzen als geführtes Datenfeld zu behandeln und nicht als Wissen einzelner Mitarbeitender.
Kurzantwort: Zwei Felder entscheiden, vier bis fünf weitere machen die Auswertung betriebstauglich. Entscheidend ist, dass die Temperaturgrenzen als Zahlen vorliegen und nicht als Fließtext im Lagerungshinweis, denn nur Zahlen lassen sich gegen ein Lagerprofil rechnen.
| Feld | Wofür Sie es brauchen | Rolle |
|---|---|---|
| PZN (8-stellig) | Verknüpfung zu Ihrem Artikelstamm und zu Bestellprozessen | Pflicht |
| Lagermindesttemperatur (°C) | Untere Grenze des zulässigen Fensters | Pflicht |
| Lagerhöchsttemperatur (°C) | Obere Grenze des zulässigen Fensters | Pflicht |
| Kühlketten-Kennzeichen | Klassifikation für Verpackung, Versandweg und Dokumentation | ergänzend |
| Vertriebsstatus (im Vertrieb / außer Vertrieb) | Prüfung auf das führbare Sortiment begrenzen | empfohlen |
| Anbieter und Hersteller | Rückfragen und Zuordnung der Fachinformation | empfohlen |
| Feuchteempfindlich | Angrenzende Lagerbedingung neben der Temperatur | optional |
| Fachinformation mit Stand-Datum | Einzelfallklärung bei Grenzfällen | optional |
Der Grund, warum es zwei Zahlen sein müssen und kein Textfeld, liegt in der Kennzeichnung selbst. Die europäischen Standardangaben lassen sich eindeutig in ein numerisches Fenster übersetzen, und genau diese Übersetzung ist der Schritt, den viele Betriebe heute manuell im Kopf machen.
| Standardangabe der Kennzeichnung | Lagermindesttemperatur | Lagerhöchsttemperatur |
|---|---|---|
| Keine Angabe | keine | keine (stabil bei 25 °C in der Langzeitprüfung) |
| Nicht über 30 °C lagern | keine | 30 °C |
| Nicht über 25 °C lagern | keine | 25 °C |
| Im Kühlschrank lagern (2 °C bis 8 °C) | 2 °C | 8 °C |
| Tiefgefroren lagern | laut Kennzeichnung, unter 0 °C | laut Kennzeichnung, unter 0 °C |
Zwei Zusatzangaben treten daneben und gehören in dieselbe Auswertung, weil sie eine Untergrenze setzen, wo die Tabelle keine kennt: nicht einfrieren und nicht im Kühlschrank lagern. Ein Artikel mit dem Hinweis nicht einfrieren hat faktisch eine Untergrenze oberhalb des Gefrierpunkts, auch wenn im Feld Lagermindesttemperatur nichts steht. Wer nur die obere Grenze auswertet, übersieht diesen Fall, und er trifft ausgerechnet den temperaturempfindlichen Teil des Sortiments.
Die PZN ist dabei die Verknüpfung, nicht der Inhalt. Sie ist eine achtstellige, bedeutungsfreie Nummer, die von der IFA vergeben wird und jede Packung eindeutig identifiziert. Über sie hängen Temperaturgrenzen, Vertriebsstatus und Fachinformation zusammen, und über sie gleichen Sie den gelieferten Datensatz gegen Ihr eigenes Sortiment ab.
Kurzantwort: Nein. Das Kennzeichen sagt, dass ein Artikel gekühlt zu behandeln ist, aber nicht, in welchem Bereich. Für die Entscheidung, ob Ihr Lagerprofil ausreicht, brauchen Sie beide Grenzwerte. Das Kennzeichen bleibt nützlich für Verpackung, Versandweg und Dokumentation, es trägt die Führbarkeitsentscheidung aber nicht allein.
Die Prüfung ist eine Intervall-Frage, keine Kategorie-Frage. Führbar ist ein Artikel dann, wenn sein zulässiges Temperaturfenster Ihr Lagerprofil vollständig einschließt. Ein Artikel mit 2 bis 25 Grad Celsius passt in beide oben genannten Profile. Ein Artikel mit 15 bis 25 Grad Celsius passt exakt ins Trockenlager. Ein Artikel mit einem engeren Fenster von 18 bis 22 Grad Celsius scheidet dagegen aus, obwohl dieses Fenster innerhalb von 15 bis 25 Grad Celsius liegt: Er verlangt eine höhere Untergrenze, als das Lager im Winter und der Transport unterwegs garantieren können. Genau diese Umkehrung ist der Punkt, an dem eine reine Kategorie-Logik falsche Ergebnisse liefert.

Abbildung: Die Prüfregel im Bild. Nicht die Kategorie entscheidet, sondern ob das zulässige Fenster des Artikels das eigene Lagerprofil vollständig einschließt. Ein enges Fenster von 18 bis 22 Grad Celsius fällt heraus, obwohl es rechnerisch innerhalb von 15 bis 25 Grad Celsius liegt.
Dass diese Rechnung überhaupt möglich ist, liegt an der europäischen Kennzeichnungssystematik. Die Leitlinie der Europäischen Arzneimittel-Agentur zur Deklaration von Lagerungsbedingungen schreibt einheitliche Standardangaben vor und untersagt ausdrücklich unbestimmte Formulierungen wie Raumtemperatur oder Umgebungsbedingungen. Vorgesehen sind stattdessen konkrete Angaben: nicht über 25 Grad Celsius, nicht über 30 Grad Celsius, im Kühlschrank lagern mit dem Bereich 2 bis 8 Grad Celsius, der Langzeitprüfbedingung von 5 Grad Celsius mit einer Toleranz von 3 Kelvin entspricht, sowie tiefgefroren lagern. Die Angaben sind damit maschinell auswertbar, weil sie normiert sind. Details in der Leitlinie CPMP/QWP/609/96 Rev. 2.
Der zweite Punkt, an dem oft falsch geschlossen wird, ist der leere Wert. Fehlt zu einer PZN eine Temperaturangabe, ist das keine Datenlücke und auch keine stillschweigende Obergrenze von 30 Grad Celsius. Nach derselben Leitlinie bedeutet eine fehlende Angabe, dass das Präparat in der Langzeitprüfung bei 25 Grad Celsius und 60 Prozent relativer Luftfeuchte stabil war und deshalb keine besonderen Lagerungsbedingungen benötigt. Wer den leeren Wert als Risiko behandelt und die Artikel vorsorglich aussortiert, verkleinert sein Sortiment ohne fachlichen Grund.
Kurzantwort: Für die Sortimentsbewertung ist ein periodischer Abzug aller PZN mit hinterlegter Lagerungsangabe der richtige Weg, für die Einzelfallprüfung im Bestell- oder Angebotsprozess die REST-API. Beide Wege liefern dieselben Felder, sie unterscheiden sich nur im Abrufmuster.
Wie bei jedem Rohdatenbezug sind zwei Bausteine zu trennen, die häufig verwechselt werden: die Rohdatenlizenz beim Datenurheber und der technische Zugang beim Datendienstleister. Das ist kein Anbietervergleich, sondern eine zweistufige Kette. Welche Lizenzstufe wofür nötig ist, vertieft der Beitrag Wann Sie eine Rohdatenlizenz für Arzneimitteldaten brauchen. Den vollständigen Artikelstamm samt Lagerungsangaben verantwortet ABDATA als Datenurheber.
pharmazie.com ist die konsolidierte pharmazeutische Datenplattform der DACON Datenbank Consulting GmbH, die 25+ Fachdatenbanken in einer einzigen Suche bündelt, ausschließlich für Fachkreise im Gesundheitswesen. Diese Suche heißt Eisbergsuche®: Eine Abfrage über die PZN legt Artikeldaten, Fachinformation, Preisstand und Lieferfähigkeit nebeneinander, statt sie in drei Systemen einzeln zu suchen. Für die Temperaturprüfung heißt das praktisch, dass der Grenzfall aus der Datei ohne Systemwechsel im Volltext geklärt werden kann. Welche Felder ein Stammdatensatz sonst noch trägt, zeigt der Beitrag zu den Stammdaten-Feldern für ein Produktlisting, einzelne Nummern schlagen Sie im PZN-Verzeichnis nach.
Der beschriebene Weg beantwortet eine Frage vollständig: Passt das deklarierte Temperaturfenster eines Artikels in ein bekanntes Lagerprofil? Drei Dinge beantwortet er nicht, und es lohnt sich, das vor der Einführung zu wissen.
Erstens die Pflegetiefe. Die Angaben stammen aus der Kennzeichnung der Anbieter. Wie ausführlich ein Anbieter Sonderregelungen pflegt, etwa zulässige kurzzeitige Abweichungen vom Kühlbereich, variiert. Wo die Datei einen Grenzfall zeigt, bleibt der Blick in die Fachinformation der richtige zweite Schritt. Das Datenfeld beschleunigt die Prüfung, es ersetzt sie im Zweifelsfall nicht.
Zweitens der Betrieb. Ob Ihr Lager die zugesagten Bereiche tatsächlich einhält, ist keine Datenfrage, sondern eine Frage von Qualifizierung, Temperaturverteilungsstudie und laufender Überwachung nach Kapitel 3.2.1 der Vertriebspraxis-Leitlinien. Dasselbe gilt für validierte Versandverpackungen und temperaturgeführte Transporte.
Drittens die Sonderfälle am Rand. Tiefkühlartikel mit einem Bereich von minus 25 bis minus 15 Grad Celsius fallen nicht deshalb heraus, weil Daten fehlen, sondern weil sie eine eigene Infrastruktur verlangen. Für sie ist die Datenlieferung nur die Vorselektion, die Entscheidung fällt am Investitionsbedarf.
Woher Sie Mindest- und Höchsttemperatur je Arzneimittel bekommen, ist damit beantwortet: als zwei numerische Felder je PZN aus dem ABDA-Artikelstamm, bezogen als tab-separierte Datei zu festen Stichtagen oder per REST-API. Entscheidend ist weniger der Bezugsweg als die Prüflogik: Ein Artikel ist führbar, wenn sein zulässiges Fenster Ihr Lagerprofil vollständig einschließt, und ein Kühlketten-Kennzeichen allein trägt diese Entscheidung nicht. Beziehen Sie die Rohwerte und werten Sie selbst aus, dann überlebt die Logik den nächsten Umbau Ihres Lagers. Wenn Sie den Zuschnitt einer solchen Datenlieferung konkret durchsprechen möchten, buchen Sie eine Demo.
Zwei Felder entscheiden: Lagermindesttemperatur und Lagerhöchsttemperatur in Grad Celsius, verknüpft über die achtstellige PZN. Betriebstauglich wird die Auswertung erst mit dem Vertriebsstatus, dem Anbieter und einem Kühlketten-Kennzeichen, weil Sie die Prüfung sonst auf Artikel anwenden, die gar nicht mehr im Vertrieb sind. Die Fachinformation mit Stand-Datum bleibt für Grenzfälle die ergänzende Quelle.
Beziehen Sie die Rohwerte. Eine Ausschlussliste ist an ein bestimmtes Lagerprofil gebunden und wird falsch, sobald sich ein Kühlraum, ein Logistikpartner oder eine Wintergrenze ändert, und sie muss dann jedes Mal neu vereinbart werden. Mindest- und Höchsttemperatur je PZN bleiben dagegen stabil. Die Auswertungslogik gehört dorthin, wo sich das Profil ändert, also in Ihr System.
Nein. Das Kennzeichen beschreibt eine Kategorie, keinen Bereich. Führbar ist ein Artikel nur, wenn sein zulässiges Temperaturfenster Ihr Lagerprofil vollständig einschließt. Ein Fenster von 18 bis 22 Grad Celsius scheidet für ein Trockenlager von 15 bis 25 Grad Celsius aus, obwohl es rechnerisch darin liegt.
Üblich ist eine tab-separierte Textdatei mit PZN, Mindest- und Höchsttemperatur sowie Kühlketten-Kennzeichen, bereitgestellt im Downloadbereich oder per FTP zu den Stichtagen am 1. und am 15. eines Monats. Für Einzelabfragen im Prozess steht die REST-API je PZN zur Verfügung, mit Rückgabe als JSON.
Nach der EMA-Leitlinie zur Deklaration von Lagerungsbedingungen bedeutet eine fehlende Angabe, dass das Präparat in der Langzeitprüfung bei 25 Grad Celsius und 60 Prozent relativer Luftfeuchte stabil war und keine besonderen Lagerungsbedingungen braucht. Es ist weder eine Datenlücke noch eine stillschweigende Obergrenze von 30 Grad Celsius.
Ja. Kapitel 9.2 der EU-Leitlinien für die gute Vertriebspraxis verlangt, dass die erforderlichen Lagerbedingungen auch auf dem Transportweg innerhalb der vom Hersteller oder auf der äußeren Umhüllung angegebenen Grenzen bleiben. Die Prüfung entscheidet damit zugleich über die Versandfähigkeit, nicht nur über die Lagerfähigkeit.