Datenintegration und APIs
August 10, 2026
8 Min.

Arzneimittel-Stammdaten für einen B2B-Marktplatz: welche Felder Sie rechtskonform brauchen

Ein B2B-Marktplatz für Arzneimittel braucht als Stammdatenkern je Position PZN, AVP, Hersteller, Packungsgröße, Preis und Rx-/OTC-Status. Wer zusätzlich die Zusammensetzung zeigt, braucht Wirkstoffe und Hilfsstoffe aus einer umfangreicheren Datenstufe. Beide werden mindestens 14-tägig aktualisiert und lassen sich per API mit Delta-Abruf selektiv anbinden.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Pflicht-Feldsatz fürs Listing: PZN, AVP, Hersteller, Packungsgröße, Preis, Rx-/OTC-Status, Außer-Vertrieb-Kennzeichen.
    • Zwei Datenstufen: wirtschaftlich-rechtlich (ohne Zusammensetzung) versus zusätzlich Wirkstoffe und Hilfsstoffe.
    • Die Datenstufe zuerst festlegen, sie bestimmt Datenurheber, Lizenzumfang und Kosten.
    • Zwei getrennte Bausteine: Rohdatenlizenz beim Urheber, technischer API-Zugang beim Dienstleister.
    • API mit Datumsfilter, nur gelistete PZN spiegeln, Cache-Dauer an den 14-Tage-Rhythmus koppeln.

    Wer Arzneimittel oder apothekenübliche Produkte in einem Marktplatz oder Onlineshop listet, braucht als rechtskonformen Stammdatenkern mindestens sechs Felder je Position: die Pharmazentralnummer (PZN), den Apothekenverkaufspreis (AVP), Hersteller beziehungsweise Anbieter, Packungsgröße, Preis und den Status verschreibungspflichtig oder freiverkäuflich (Rx/OTC). Diese Felder liegen auf der wirtschaftlich-rechtlichen Datenebene. Sobald Sie zusätzlich die qualitative Zusammensetzung zeigen wollen, also Wirkstoffe mit Mengen und Hilfsstoffe, brauchen Sie eine zweite, umfangreichere Datenstufe. Beide Ebenen werden mindestens alle 14 Tage aktualisiert, wichtige Bestände täglich. Der gängige Integrationsweg ist eine API, über die Sie nur die tatsächlich gelisteten Produkte abrufen und per Datumsfilter gezielt Änderungen nachladen. Dieser Artikel richtet sich an technische und Produktverantwortliche, die einen B2B-Marktplatz für pharmazeutische Produkte aufbauen und den Datenteil sauber aufsetzen wollen.

    Der Use-Case: Produkte rechtskonform in einem Marktplatz listen

    Ein Marktplatz für Arzneimittel oder apothekenübliche Produkte lebt davon, dass jede gelistete Position korrekt, vollständig und aktuell beschrieben ist. Bilder und Marketingtexte hat ein Betreiber meist schnell zusammen. Der Teil, an dem es hakt, ist der Stammdatenkern: die Felder, die ein Produkt eindeutig identifizieren und rechtlich sauber handelbar machen.

    Ändert sich ein Verkaufspreis oder eine Packungsgröße, oder verschwindet ein Produkt aus dem Vertrieb, muss das Listing das nachvollziehen. Sonst listet der Marktplatz falsche Preise oder nicht mehr verkehrsfähige Ware. In Gesprächen mit Plattform- und Softwareanbietern kommt regelmäßig dieselbe Annahme auf: Es müsse doch eine einzige, vollständige Datenbank geben, die alles liefert. Die Realität ist zweistufig, und wer das früh versteht, spart sich eine Fehlkalkulation bei Lizenz und Anbindung.

    Welche Stammdaten-Felder ein Produktlisting mindestens braucht

    Für ein rechtskonformes Listing genügt in den meisten Fällen ein schlanker Feldsatz. Entscheidend ist nicht die Menge der Felder, sondern dass die identifizierenden und preisrelevanten Felder aus einer verlässlichen, regelmäßig aktualisierten Quelle stammen.

    FeldWofür Sie es brauchenEbene
    PZN (8-stellig)Eindeutige Identifikation, Bestellung, AbrechnungPflicht
    AVPPreisanzeige und -logikPflicht
    Hersteller / AnbieterZuordnung, Produkthaftung, FilterPflicht
    Packungsgröße / MengePreis pro Einheit, SortimentslogikPflicht
    Rx-/OTC-StatusAbgabe- und AnzeigeregelnPflicht
    Außer-Vertrieb-KennzeichenAutomatisches AuslistenPflicht
    Wirkstoffe mit MengeQualitative Produktbeschreibungoptional
    HilfsstoffeZusammensetzung, Unverträglichkeitenoptional

    Die PZN ist dabei die Schaltzentrale. Sie ist eine achtstellige Nummer (sieben Ziffern plus eine Prüfziffer), wird fortlaufend vergeben und trägt selbst keine Bedeutung. Über die PZN hängen alle weiteren Felder zusammen, und über sie fragen Sie später gezielt Aktualisierungen ab. Wer eine einzelne Nummer nachschlagen will, kann das im PZN-Verzeichnis tun.

    Zwei Datenstufen für einen Arzneimittel-Marktplatz: Stufe 1 wirtschaftlich-rechtlich (PZN, AVP, Hersteller, Packungsgröße, Rx/OTC-Status, Außer-Vertrieb) als Pflicht, Stufe 2 qualitativ (Wirkstoffe, Hilfsstoffe) optional; Integration per API mit Delta-Abruf, Aktualisierung mindestens alle 14 Tage.

    Abbildung: Der Stammdatenkern in zwei Stufen und der API-Weg mit Delta-Abruf. Die Pflichtebene liefert Identifikation, Preis und Status, die optionale Ebene die Zusammensetzung.

    Reichen die wirtschaftlichen Daten, oder brauchen Sie die Zusammensetzung?

    Kurzantwort: Für Identifikation, Preis und Verkehrsfähigkeit reicht die wirtschaftlich-rechtliche Ebene. Sobald Sie Wirkstoffe, Mengen oder Hilfsstoffe anzeigen wollen, brauchen Sie zusätzlich die qualitative Ebene. Das sind zwei unterschiedliche Lizenzumfänge von zwei Datenurhebern, keine Frage der Vollständigkeit, sondern eine Frage des Zuschnitts.

    Die wirtschaftlich-rechtliche Ebene umfasst alles, was zum Bestellen, Abgeben und Abrechnen nötig ist: PZN, Preise, Hersteller, Packungsgrößen und Statusangaben wie verschreibungspflichtig ja oder nein. Diese Ebene enthält jedoch keine Wirkstoff- und Hilfsstoffangaben. Wenn Ihr Marktplatz neben Preis und Packung auch die Zusammensetzung eines Produktes zeigen soll, führt der Weg über den vollständigeren Datenbestand, der den Artikelstamm um die qualitative Beschreibung ergänzt.

    Praktisch heißt das: Legen Sie vor der Lizenzverhandlung fest, ob die Zusammensetzung zum Produkt angezeigt wird. Diese eine Entscheidung bestimmt den Datenurheber, den Lizenzumfang und die Kostenordnung. Sie im Nachhinein zu ändern, ist der teure Weg. Welche Lizenz für welchen Umfang nötig ist, vertieft der Beitrag Wann Sie eine Rohdatenlizenz für Arzneimitteldaten brauchen.

    Wie die Daten in Ihre Plattform kommen: API, Delta-Update, selektive Spiegelung

    Der gängige und für kleine Kataloge effizienteste Weg ist eine API statt eines Komplettabzugs. Sie spiegeln nicht den gesamten Datenbestand, sondern halten nur die Positionen aktuell, die Sie tatsächlich listen.

    1. Selektiv abrufen. Beim Aufnehmen eines Produkts in den Marktplatz fragen Sie dessen Daten einmal über die PZN ab und legen sie in Ihrer eigenen Datenbank ab.
    2. Delta laden. In festen Abständen übergeben Sie der API ein Datum und erhalten nur die Änderungen ab diesem Stichtag zurück, üblicherweise als JSON. So bleibt Ihr Bestand aktuell, ohne den ganzen Katalog neu zu ziehen.
    3. Cache-Dauer an den Lizenzrhythmus koppeln. Wie lange Sie Daten zwischenspeichern dürfen, richtet sich nach dem Aktualisierungsrhythmus der Lizenz, nicht nach Ihrer Performance. Da mindestens alle 14 Tage aktualisiert wird und Preisstichtage auf den 1. und den 15. eines Monats fallen, ist ein Update-Zyklus in diesem Takt die sichere Wahl.

    Weil Sie die Daten in einer eigenen Plattform veröffentlichen, brauchen Sie zwei Bausteine, die oft verwechselt werden: die Rohdatenlizenz vom Datenurheber und den technischen Zugang, also die API, vom Datendienstleister. Das ist kein Wettbewerb zweier Anbieter, sondern eine zweistufige Kette. Der häufige erste Reflex, zuerst nach dem API-Preis zu fragen, führt an dieser Struktur vorbei: Ohne geklärte Lizenzstufe lässt sich der technische Zugang gar nicht sinnvoll bepreisen.

    Datensteckbrief: welche Daten diesen Use-Case lösen

    • ABDA-Artikelstamm (wirtschaftlich-rechtliche Ebene). Felder: PZN, AVP, Hersteller/Anbieter, Packungsgröße, Rx-/OTC-Status, Außer-Vertrieb-Kennzeichen. Aktualisierung: mindestens 14-tägig, wichtige Bestände täglich. Deckt den Pflicht-Feldsatz eines Listings vollständig ab.
    • Zusammensetzungsdaten (qualitative Ebene). Felder: Wirkstoffe mit Mengenangabe, Hilfsstoffe. Aktualisierung: mit dem Artikelstamm. Nötig nur, wenn der Marktplatz die Zusammensetzung anzeigt.
    • Zugang. REST-API mit Datumsfilter für Delta-Abrufe oder definierter Datenabzug als JSON, tab-separiert oder kundendefiniert. Abruf selektiv über PZN, kein Zwang zur Vollspiegelung.

    Die Rohdatenlizenz beziehen Sie beim jeweiligen Datenurheber, den technischen Zugang bei pharmazie.com. Der Datenurheber der wirtschaftlichen Ebene ist die IFA, den vollständigen Artikelstamm samt Zusammensetzung liefert ABDATA als Teil der Avoxa-Mediengruppe. Beide Schritte laufen parallel und greifen ineinander.

    Wo die Grenze liegt: Wirkweise, Fachinformation, Beipackzettel

    Der beschriebene Weg deckt Identifikation, Preis, Verkehrsfähigkeit und Zusammensetzung ab. Er deckt nicht die weiterführende Produktinformation ab, die viele Marktplätze zusätzlich zeigen möchten: Wirkweise, Fachinformation und Gebrauchsinformation. Diese Inhalte stammen aus einer eigenen Datenquelle mit eigener Lizenz und eigener API und werden sinnvoll erst im zweiten Schritt angebunden, wenn der Stammdatenkern steht. Die PZN bleibt auch dort die verbindende Nummer, sodass sich die weiterführenden Informationen später sauber an die bereits gelisteten Produkte anhängen lassen.

    Fazit

    Ein B2B-Marktplatz für Arzneimittel braucht einen schlanken, aber verlässlichen Stammdatenkern: PZN, AVP, Hersteller, Packungsgröße, Preis und Rx-/OTC-Status auf der wirtschaftlich-rechtlichen Ebene, optional Wirkstoffe und Hilfsstoffe auf der qualitativen Ebene. Klären Sie zuerst die Datenstufe, dann Lizenz und technischen Zugang, und binden Sie die Daten über eine API mit Delta-Abruf an. So bleibt das Listing rechtskonform und aktuell, ohne dass Sie den gesamten Datenbestand spiegeln müssen. Wenn Sie den Datenteil Ihres Marktplatzes konkret durchsprechen möchten, fragen Sie eine Demo an.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Welche Felder braucht ein Marktplatz mindestens, um Arzneimittel rechtskonform zu listen?
    Muss ich den kompletten Datenbestand spiegeln?
    Reicht die PZN-Ebene, oder brauche ich auch Wirkstoffe und Hilfsstoffe?
    Brauche ich eine Lizenz, obwohl ich die Daten über einen Dienstleister beziehe?
    Wie oft ändern sich Arzneimittel-Stammdaten?
    Wie binde ich später Wirkweise und Fachinformationen an?
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