
ZusammenfassungWer Arzneimittel oder apothekenübliche Produkte in einem Marktplatz oder Onlineshop listet, braucht als rechtskonformen Stammdatenkern mindestens sechs Felder je Position: die Pharmazentralnummer (PZN), den Apothekenverkaufspreis (AVP), Hersteller beziehungsweise Anbieter, Packungsgröße, Preis und den Status verschreibungspflichtig oder freiverkäuflich (Rx/OTC). Diese Felder liegen auf der wirtschaftlich-rechtlichen Datenebene. Sobald Sie zusätzlich die qualitative Zusammensetzung zeigen wollen, also Wirkstoffe mit Mengen und Hilfsstoffe, brauchen Sie eine zweite, umfangreichere Datenstufe. Beide Ebenen werden mindestens alle 14 Tage aktualisiert, wichtige Bestände täglich. Der gängige Integrationsweg ist eine API, über die Sie nur die tatsächlich gelisteten Produkte abrufen und per Datumsfilter gezielt Änderungen nachladen. Dieser Artikel richtet sich an technische und Produktverantwortliche, die einen B2B-Marktplatz für pharmazeutische Produkte aufbauen und den Datenteil sauber aufsetzen wollen.
Ein Marktplatz für Arzneimittel oder apothekenübliche Produkte lebt davon, dass jede gelistete Position korrekt, vollständig und aktuell beschrieben ist. Bilder und Marketingtexte hat ein Betreiber meist schnell zusammen. Der Teil, an dem es hakt, ist der Stammdatenkern: die Felder, die ein Produkt eindeutig identifizieren und rechtlich sauber handelbar machen.
Ändert sich ein Verkaufspreis oder eine Packungsgröße, oder verschwindet ein Produkt aus dem Vertrieb, muss das Listing das nachvollziehen. Sonst listet der Marktplatz falsche Preise oder nicht mehr verkehrsfähige Ware. In Gesprächen mit Plattform- und Softwareanbietern kommt regelmäßig dieselbe Annahme auf: Es müsse doch eine einzige, vollständige Datenbank geben, die alles liefert. Die Realität ist zweistufig, und wer das früh versteht, spart sich eine Fehlkalkulation bei Lizenz und Anbindung.
Für ein rechtskonformes Listing genügt in den meisten Fällen ein schlanker Feldsatz. Entscheidend ist nicht die Menge der Felder, sondern dass die identifizierenden und preisrelevanten Felder aus einer verlässlichen, regelmäßig aktualisierten Quelle stammen.
| Feld | Wofür Sie es brauchen | Ebene |
|---|---|---|
| PZN (8-stellig) | Eindeutige Identifikation, Bestellung, Abrechnung | Pflicht |
| AVP | Preisanzeige und -logik | Pflicht |
| Hersteller / Anbieter | Zuordnung, Produkthaftung, Filter | Pflicht |
| Packungsgröße / Menge | Preis pro Einheit, Sortimentslogik | Pflicht |
| Rx-/OTC-Status | Abgabe- und Anzeigeregeln | Pflicht |
| Außer-Vertrieb-Kennzeichen | Automatisches Auslisten | Pflicht |
| Wirkstoffe mit Menge | Qualitative Produktbeschreibung | optional |
| Hilfsstoffe | Zusammensetzung, Unverträglichkeiten | optional |
Die PZN ist dabei die Schaltzentrale. Sie ist eine achtstellige Nummer (sieben Ziffern plus eine Prüfziffer), wird fortlaufend vergeben und trägt selbst keine Bedeutung. Über die PZN hängen alle weiteren Felder zusammen, und über sie fragen Sie später gezielt Aktualisierungen ab. Wer eine einzelne Nummer nachschlagen will, kann das im PZN-Verzeichnis tun.

Abbildung: Der Stammdatenkern in zwei Stufen und der API-Weg mit Delta-Abruf. Die Pflichtebene liefert Identifikation, Preis und Status, die optionale Ebene die Zusammensetzung.
Kurzantwort: Für Identifikation, Preis und Verkehrsfähigkeit reicht die wirtschaftlich-rechtliche Ebene. Sobald Sie Wirkstoffe, Mengen oder Hilfsstoffe anzeigen wollen, brauchen Sie zusätzlich die qualitative Ebene. Das sind zwei unterschiedliche Lizenzumfänge von zwei Datenurhebern, keine Frage der Vollständigkeit, sondern eine Frage des Zuschnitts.
Die wirtschaftlich-rechtliche Ebene umfasst alles, was zum Bestellen, Abgeben und Abrechnen nötig ist: PZN, Preise, Hersteller, Packungsgrößen und Statusangaben wie verschreibungspflichtig ja oder nein. Diese Ebene enthält jedoch keine Wirkstoff- und Hilfsstoffangaben. Wenn Ihr Marktplatz neben Preis und Packung auch die Zusammensetzung eines Produktes zeigen soll, führt der Weg über den vollständigeren Datenbestand, der den Artikelstamm um die qualitative Beschreibung ergänzt.
Praktisch heißt das: Legen Sie vor der Lizenzverhandlung fest, ob die Zusammensetzung zum Produkt angezeigt wird. Diese eine Entscheidung bestimmt den Datenurheber, den Lizenzumfang und die Kostenordnung. Sie im Nachhinein zu ändern, ist der teure Weg. Welche Lizenz für welchen Umfang nötig ist, vertieft der Beitrag Wann Sie eine Rohdatenlizenz für Arzneimitteldaten brauchen.
Der gängige und für kleine Kataloge effizienteste Weg ist eine API statt eines Komplettabzugs. Sie spiegeln nicht den gesamten Datenbestand, sondern halten nur die Positionen aktuell, die Sie tatsächlich listen.
Weil Sie die Daten in einer eigenen Plattform veröffentlichen, brauchen Sie zwei Bausteine, die oft verwechselt werden: die Rohdatenlizenz vom Datenurheber und den technischen Zugang, also die API, vom Datendienstleister. Das ist kein Wettbewerb zweier Anbieter, sondern eine zweistufige Kette. Der häufige erste Reflex, zuerst nach dem API-Preis zu fragen, führt an dieser Struktur vorbei: Ohne geklärte Lizenzstufe lässt sich der technische Zugang gar nicht sinnvoll bepreisen.
Die Rohdatenlizenz beziehen Sie beim jeweiligen Datenurheber, den technischen Zugang bei pharmazie.com. Der Datenurheber der wirtschaftlichen Ebene ist die IFA, den vollständigen Artikelstamm samt Zusammensetzung liefert ABDATA als Teil der Avoxa-Mediengruppe. Beide Schritte laufen parallel und greifen ineinander.
Der beschriebene Weg deckt Identifikation, Preis, Verkehrsfähigkeit und Zusammensetzung ab. Er deckt nicht die weiterführende Produktinformation ab, die viele Marktplätze zusätzlich zeigen möchten: Wirkweise, Fachinformation und Gebrauchsinformation. Diese Inhalte stammen aus einer eigenen Datenquelle mit eigener Lizenz und eigener API und werden sinnvoll erst im zweiten Schritt angebunden, wenn der Stammdatenkern steht. Die PZN bleibt auch dort die verbindende Nummer, sodass sich die weiterführenden Informationen später sauber an die bereits gelisteten Produkte anhängen lassen.
Ein B2B-Marktplatz für Arzneimittel braucht einen schlanken, aber verlässlichen Stammdatenkern: PZN, AVP, Hersteller, Packungsgröße, Preis und Rx-/OTC-Status auf der wirtschaftlich-rechtlichen Ebene, optional Wirkstoffe und Hilfsstoffe auf der qualitativen Ebene. Klären Sie zuerst die Datenstufe, dann Lizenz und technischen Zugang, und binden Sie die Daten über eine API mit Delta-Abruf an. So bleibt das Listing rechtskonform und aktuell, ohne dass Sie den gesamten Datenbestand spiegeln müssen. Wenn Sie den Datenteil Ihres Marktplatzes konkret durchsprechen möchten, fragen Sie eine Demo an.
Als Pflicht-Feldsatz je Position: PZN, Apothekenverkaufspreis, Hersteller beziehungsweise Anbieter, Packungsgröße, Preis, den Rx-/OTC-Status und ein Außer-Vertrieb-Kennzeichen. Diese Felder identifizieren das Produkt eindeutig und machen es rechtlich sauber handelbar. Wirkstoffe und Hilfsstoffe sind optional und nur bei Anzeige der Zusammensetzung nötig.
Nein. Über eine API rufen Sie selektiv nur die PZN ab, die Sie tatsächlich listen, und laden per Datumsfilter gezielt Änderungen als JSON nach. Für kleine Kataloge ist das effizienter und günstiger als eine Vollspiegelung des gesamten Bestands.
Für Identifikation, Preis und Verkehrsfähigkeit reicht die wirtschaftlich-rechtliche Ebene, die keine Zusammensetzung enthält. Wollen Sie Wirkstoffe mit Mengen und Hilfsstoffe anzeigen, brauchen Sie zusätzlich die qualitative Ebene. Das ist ein anderer Lizenzumfang, den Sie vor der Verhandlung festlegen sollten.
Ja. Weil Sie die Daten in einer eigenen Plattform veröffentlichen, brauchen Sie zwei getrennte Bausteine: die Rohdatenlizenz vom Datenurheber und den technischen Zugang vom Datendienstleister. Beide laufen parallel. Ohne geklärte Lizenzstufe lässt sich der technische Zugang nicht sinnvoll bepreisen.
Der Datenbestand wird mindestens alle 14 Tage aktualisiert, wichtige Bestände sogar täglich. Preis- und Transparenzänderungen greifen typischerweise zum 1. und zum 15. eines Monats. Ihr Update-Zyklus sollte diesem Takt folgen, damit Listings keine veralteten Preise oder nicht mehr verkehrsfähige Produkte zeigen.
Wirkweise, Fach- und Gebrauchsinformation liegen auf einer eigenen Datenebene mit eigener Lizenz und eigener API. Sie binden sie sinnvoll erst an, wenn der Stammdatenkern steht. Die PZN bleibt die verbindende Nummer, sodass sich diese Inhalte später sauber an die bereits gelisteten Produkte anhängen lassen.