ZusammenfassungDas BStabG ist verabschiedet: dynamischer Abschlag gestrichen, 15,5 % fest. Trotz hitziger Abstimmung und 300 Seiten Änderungen, passiert der Bundesrat das Gesetz noch am selben Tag: Der vollständige Überblick nach dem 10. Juli 2026 und was Marktteilnehmer jetzt tun müssen.
Korrekturhinweis (Stand: 8. Oktober 2026): Dieser Beitrag erschien am 13. Juli 2026. Er beschrieb das allgemeine Preismoratorium in der Fassung des Regierungsentwurfs. Die dort vorgesehene wirkstoffbezogene Preisreferenz hat der Gesundheitsausschuss gestrichen (BT-Drucksache 21/7016), sie ist nicht Gesetz geworden. Außerdem enthält das Gesetz bereits eine Standortregelung (§ 130a Abs. 1c SGB V). Beide Stellen haben wir anhand des verkündeten Gesetzestextes korrigiert (BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29. Juli 2026) und das neue Preismoratorium für Verbandmittel ergänzt.
Am Freitag, 10. Juli 2026, hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) in namentlicher Abstimmung verabschiedet: 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen.1 Noch am selben Nachmittag hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetz passieren lassen und auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.3 Das BStabG ist damit beschlossen. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) erfolgen zeitnah.
Das Gesetzgebungsverfahren war bis zum Schluss politisch aufgeladen. Die Fraktionen von Grünen und Linken hatten bereits am 8. Juli beantragt, den Urnengang von der Tagesordnung zu nehmen, ohne Erfolg. Auch zwei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht scheiterten.4 In der Geschäftsordnungsdebatte vom 8. Juli sprach die Grünen-Abgeordnete Dr. Irene Mihalic von einem „chaotischen Verfahren“ und einem „handfesten Skandal“4. Die Koalition habe kurzfristig rund 300 Seiten Änderungsanträge eingebracht. Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen (die Grünen) nannte das Gesetz „unzureichend wirksam, unausgewogen und offensichtlich schlecht gemacht“.4
Dieser Beitrag setzt unsere BStabG-Serie fort und beleuchtet das finale Abstimmungsergebnis sowie die konkreten Handlungskonsequenzen. Bereits veröffentlicht: unser erster Beitrag zu den drei Instrumenten sowie die Einordnung der Reaktionen.
Das parlamentarische Verfahren hat die forschende Pharmaindustrie in Summe stärker belastet als der ursprüngliche Regierungsentwurf. Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) stellt fest: „Während Krankenhäuser, Versicherte und teilweise auch die Ärzteschaft entlastet wurden, wurden die Belastungen für die pharmazeutische Industrie an mehreren Stellen nochmals deutlich verschärft.“7
Wichtigste Änderung: Der dynamische Herstellerabschlag wurde gestrichen. An seine Stelle tritt ein fester zusätzlicher Abschlag von 8,5 %. Zusammen mit dem bestehenden 7-%-Abschlag ergibt das einen Gesamtabschlag von 15,5 % ab 01.01.2027: planbar, aber höher als im Regierungsentwurf vorgeschlagen.
| Instrument | Regierungsentwurf (29. April 2026) | Parlamentsfassung (10. Juli 2026) |
| Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel (§ 130a Abs. 1b SGB V) | Bestehender 7-%-Abschlag bleibt. ZUSATZ: Dynamischer Aufschlag, Einstieg +3,5 % ab 01.01.2027 (= 10,5 % gesamt). Ab 01.07.2027 jährlich variabel, anhand der GKV-Ausgaben- und Einnahmenentwicklung. Höhe vorab nicht kalkulierbar. | Bestehender 7-%-Abschlag bleibt. Dynamik gestrichen. ZUSATZ: Fester Aufschlag +8,5 % ab 01.01.2027 (= 15,5 % gesamt). Statisch, planbar. |
| Ausnahme: Wirkstoffproduktion in Deutschland | Vorgesehen: Unternehmen mit Wirkstoffproduktion in Deutschland sollten bei höheren Abschlägen teilweise entlastet werden. | In veränderter Form übernommen: Für neue Wirkstoffe, die ab 01.01.2027 erstmals in Verkehr gebracht werden, kann beim BfArM eine Befreiung vom Zusatzabschlag von 8,5 % beantragt werden, wenn mindestens 5 % der Studienteilnehmenden an Prüfstellen in Deutschland behandelt wurden (§ 130a Abs. 1c SGB V). Zusätzlich: Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen (Drucksache 21/7063) soll bis 01.01.2027 eine weitergehende Standortklausel als eigenständiges Folgegesetz schaffen (s. Abschnitt unten). |
| Preis-Mengen-Regelung | Rabattfaktor 1 % je überschrittener 100-Mio.-EUR-Umsatzstufe: Je weitere 100 Mio. EUR Umsatz mit einem Wirkstoff steigt der Rabatt um 1 %. | Rabattfaktor auf 1,5 % je Umsatzstufe erhöht (+50 %). Trifft vor allem umsatzstarke Patentwirkstoffe. |
| Impfstoffabschlag (§ 130a Abs. 2 SGB V) | Neu: Zusätzlicher Herstellerabschlag von 7 % für patentgeschützte Impfstoffe ohne Referenzabschlag. Gilt ab 01.01.2027. | Abschlag auf 9 % erhöht. ZUSATZ: Preismoratorium für patentgeschützte Impfstoffe bis 31.12.2030 (Referenzpreisstand: 01.06.2026). |
| Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel (§ 130e SGB V, Neufassung) | Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) können erstmals therapeutisch vergleichbare patentgeschützte Arzneimittel innerhalb von 5 Pilotgruppen gegeneinander ausschreiben: PD-1/PD-L1-Inhibitoren, PCSK9-Inhibitoren, PARP-Inhibitoren, JAK-Inhibitoren, CGRP-Antagonisten.* Gruppenbildung bei den Kassen. | Unverändert übernommen. |
| Allgemeines Preismoratorium (§ 130a Abs. 3a SGB V) | Bisherige Referenz (bis 31.12.2026): Referenz ist der eigene Abgabepreis des Herstellers vom 1. August 2009 (bei Markteintritt nach August 2010: Einführungspreis). Preiserhöhungen über diesen Referenzpreis werden durch einen gleichhohen Abschlag an die Kassen neutralisiert. Seit 1. Juli 2018 mit jährlichem VPI-Inflationsausgleich. Festbetrags-AM ausgenommen. Geplante Neuregelung: Bei Neueinführungen sollte sich der Referenzpreis künftig am Wirkstoff orientieren statt am eigenen Vorgängerprodukt des Herstellers (Änderung von Satz 4 und 5). Verlängerung bis 31.12.2030. | Nur die Verlängerung übernommen, die Änderung von Satz 4 und 5 hat der Ausschuss gestrichen. Referenz bleibt der eigene Preisstand des Herstellers (1. August 2009 bzw. Markteinführung, mit jährlichem VPI-Ausgleich). Gilt für alle GKV-erstattungsfähigen AM (Festbetrag ausgenommen). Bis 31.12.2030. |
| Preismoratorium Verbandmittel und Wundprodukte (§ 130a Abs. 3e SGB V) | Neues Preismoratorium für Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung. | Beschlossen: Abschlag in Höhe jeder Preiserhöhung gegenüber dem Preisstand vom 01.01.2026, gilt vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. VPI-Anpassung erstmals zum 01.07.2028. |
Alle Angaben auf Basis Gesetzentwurf BT-Drucks. 21/61306 und Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses 21/70166 sowie vfa-Berechnungen zur Parlamentsfassung.7 Korrigiert anhand des verkündeten Gesetzestextes (BGBl. 2026 I Nr. 228).12
* Programmed-Death-1/Programmed-Death-Ligand-1-Inhibitoren (PD-1/PD-L1-Inhibitoren), Proproteinkonvertase-Subtilisin/Kexin-Typ-9-Inhibitoren (PCSK9-Inhibitoren), Poly(ADP-Ribose)-Polymerase-Inhibitoren (PARP-Inhibitoren), Januskinase-Inhibitoren (JAK-Inhibitoren) und Calcitonin-Gene-Related-Peptide-Antagonisten (CGRP-Antagonisten)
Parallel zur Verabschiedung des BStabG haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Entschließungsantrag (Drucksache 21/7063) beschlossen, der die Bundesregierung dazu auffordert, im Rahmen des Pharma- und Medizintechnologie-Dialogs bis spätestens Ende September 2026 eine Standortklausel zu entwickeln. Ziel: eine, so die Formulierung im Antrag, „substanzielle Reduzierung des gesetzlichen Herstellerrabattes“9 für Unternehmen, die in Deutschland forschen und produzieren. Die Klausel soll greifen, wenn ein Unternehmen nachweist:9
Der vorgesehene Zeitplan: Gesetzentwurf bis Ende Oktober im Kabinett, 2./3. Lesung noch vor Weihnachten 2026, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.9 In welcher Höhe der Abschlag reduziert wird, ist im Entschließungsantrag noch nicht festgelegt. Auch die Bundesregierung hat im Bundesrat eine Protokollerklärung abgegeben: Ein interministerielles Fachgremium soll bis Ende September 2026 rechtssichere Vorschläge erarbeiten, auch über Instrumente außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), etwa EU-Förderinstrumente und Standortförderung des Bundeswirtschaftsministeriums.3
Pharmaindustrie: Scharfe Kritik trotz Planbarkeit
vfa-Präsident Han Steutel erklärte am Freitag: „Der Bundestag hat heute ein Gesetz beschlossen, das die Versorgung von Patient:innen mit innovativen Therapien in Deutschland gefährdet.“7 Die finanzielle Belastung der forschenden Pharmaindustrie steigt durch die Gesamtheit der Parlamentsänderungen (erhöhter Herstellerabschlag, verschärfte Preis-Mengen-Regelung und höherer Impfstoffabschlag) allein im Jahr 2027 nach vfa-Berechnungen von ursprünglich erwarteten 1,1 Milliarden auf rund 3,2 Milliarden Euro.7 Eli Lilly und Boehringer Ingelheim hatten bereits geplante Investitionen in Deutschland in Frage gestellt.11
Der vfa nimmt zur Kenntnis, dass Bundesregierung und Koalitionsfraktionen mit Protokollerklärung und Entschließungsantrag die Standortfolgen aufgreifen. Ob und wie schnell die Standortklausel kommt, werde man überwachen.7
GKV-Spitzenverband: „Schonprogramm“
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnete das Ergebnis als „Schonprogramm“5 für die Pharmaindustrie: Mit 15,5 % liege der Abschlag unter den 17 %, die es in der Vergangenheit bereits gegeben habe. Einsparpotenzial werde „an die Pharmaindustrie verschenkt“.5
Bundesrat: Sechs Länder für Vermittlungsausschuss, keine Mehrheit
Die Bundesländer Saarland, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hatten einen gemeinsamen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vorbereitet und entsprechend abgestimmt. Eine Mehrheit kam nicht zustande.3 Saarlandes Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) räumte ein, dass „nichts tun“ keine Option sei, warnte jedoch davor, neue Probleme zu schaffen, „die so groß für die Leistungserbringer sind“,3 dass man sie nicht verantworten könne.
| Instrument | Was final gilt | Ab wann |
| Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel | 15,5 % gesamt (7 % bestehend + 8,5 % fest neu). Gilt grundsätzlich für alle Arzneimittel mit acht Ausnahmen, u. a. Generika, Biosimilars samt Referenzarzneimittel, Festbetrags-AM, versorgungskritische Wirkstoffe und Kinderarzneimittel. Trifft damit vor allem patentgeschützte Arzneimittel. Keine Automatik. Evtl. Reduzierung durch Standortklausel. | 01.01.2027 |
| Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel (§ 130e SGB V) | GKV können therapeutisch vergleichbare patentgeschützte Arzneimittel innerhalb der 5 Pilotgruppen (PD-1/PD-L1, PCSK9, PARP, JAK, CGRP) gegeneinander ausschreiben. Gruppenbildung bei Kassen, nicht beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Pilotphase bis 31.12.2030. | Ab Inkrafttreten (Sommer 2026) |
| Preismoratorium + Impfstoffabschlag | Verlängerung bis 31.12.2030. Referenz bleibt unverändert der eigene Abgabepreis vom 1. August 2009 (bzw. Einführungspreis bei Markteintritt nach August 2010). Gilt für alle GKV-erstattungsfähigen AM; Festbetrags-AM ausgenommen. Neu: Preismoratorium für Verbandmittel und Wundprodukte bis 31.12.2030 (Ref.: 01.01.2026). Impfstoffabschlag: 9 % + eigenes Preismoratorium bis 31.12.2030 (Ref.: 01.06.2026). | 01.01.2027 |
| Preis-Mengen-Regelung (verschärft) | 1,5 % Rabattfaktor je überschrittener 100-Mio.-EUR-Umsatzstufe (bisher 1 %). | 01.01.2027 |
| Stichtag | Was tritt in Kraft |
| Sommer 2026 (nach BGBl.-Verkündung) | § 130e in Kraft. Kassen können Ausschreibungen für die 5 Pilotgruppen vorbereiten. |
| Ende September 2026 | Konzept Standortklausel durch interministerielles Fachgremium (laut Entschließungsantrag 21/7063 und Protokollerklärung der Bundesregierung im Bundesrat). |
| Ende Oktober 2026 | Kabinettsbeschluss Standortklausel-Gesetz (angepeilt). |
| 01.01.2027 | Herstellerabschlag gesamt 15,5 % + Preis-Mengen-Regelung 1,5 % + neue Preismoratorien für Verbandmittel (Ref.: 01.01.2026) und patentgeschützte Impfstoffe (Ref.: 01.06.2026) + Impfstoffabschlag 9 %. Evtl. gleichzeitig: Standortklausel. |
| 31.12.2030 | Ende Pilotphase § 130e. Evaluation. Mögliche Ausweitung auf weitere Wirkstoffgruppen. |
Pharmahersteller und Market-Access-Teams
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Pharmazeutischer Großhandel
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Apotheken
Mit § 130e kommen möglicherweise exklusive Zuschlagsverträge für patentgeschützte Arzneimittel hinzu. Tagesaktuelle Rabattvertrags-Übersicht und Lieferengpass-Informationen sind die Pflichtbasis für korrekte Abgabeentscheidungen.
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Krankenkassen
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Der dynamische Herstellerabschlag ist Geschichte. Planbarkeit war der entscheidende Kompromiss, erkauft mit einem festen Gesamtabschlag von 15,5 %, einer verschärften Preis-Mengen-Regelung und einem erhöhten Impfstoffabschlag. Die Belastung für die forschende Pharmaindustrie hat sich gegenüber früheren Erwartungen fast verdreifacht.
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1 Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 10. Juli 2026. www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=1013
2 Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Bundestag beschließt GKV-BStabG, Pressemitteilung 10. Juli 2026. www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierunggesetz-pm-10-07-2026
3 Deutsches Ärzteblatt: GKV-Reform passiert Bundesrat, 10. Juli 2026. www.aerzteblatt.de/news/gkv-reform-passiert-bundesrat-entlastung-fur-kliniken-und-pharma-versprochen
4 Deutscher Bundestag: Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform (Sitzungsbericht KW28). www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-gkv-1184352
5 Pharmazeutische Zeitung: GKV-Spargesetz passiert Bundesrat, 10. Juli 2026. www.pharmazeutische-zeitung.de/gkv-spargesetz-passiert-bundesrat-166729/
6 Bundesregierung: BT-Drucksache 21/6130 (Gesetzentwurf, 29. April 2026) und 21/7016 (Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, 8. Juli 2026). dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106130.pdf
7 vfa: Pharmaindustrie trägt höhere Belastungen, Pressemitteilung + Faktenblatt Parlamentsfassung, 10. Juli 2026. www.vfa.de/de/gesundheit-versorgung/versorgung-qualitaet/gkv-bstabg-pharmaindustrie-belastungen
8 Apotheke Adhoc: Bundestag verabschiedet Spargesetz, 10. Juli 2026. www.apotheke-adhoc.de
9 Deutsches Ärzteblatt: Regierungsfraktionen wollen Pharmaindustrie mit Standortklausel entgegenkommen, 6. Juli 2026. www.aerzteblatt.de/news/regierungsfraktionen-wollen-pharmaindustrie-mit-standortklausel-entgegenkommen
10 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Stellungnahme der unparteiischen Mitglieder, 17. Juni 2026. www.g-ba.de/downloads/17-98-6123/2026-06-17_PA_AfG_GB-A_Stellungnahme_BStabG.pdf
11 transkript.de: Bundestag beschließt GKV-BStabG, 10. Juli 2026. transkript.de/artikel/2026/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz/
12 Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, verkündet am 29. Juli 2026. www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/228/VO.html
Insgesamt 15,5 %, bestehend aus dem bisherigen 7-%-Abschlag und einem festen Zusatzabschlag von 8,5 %. Er gilt ab 1. Januar 2027 grundsätzlich für alle Arzneimittel, mit acht Ausnahmen, darunter Generika, Biosimilars, Festbetragsarzneimittel, versorgungskritische Wirkstoffe und Kinderarzneimittel.
Sie soll den gesetzlichen Herstellerrabatt für Unternehmen substanziell reduzieren, die in Deutschland forschen und produzieren, etwa bei mindestens 5 % der weltweiten Studienteilnehmenden in Deutschland. Ein Konzept soll bis Ende September 2026 vorliegen, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 angepeilt. Unabhängig davon enthält das Gesetz bereits eine Befreiung vom Zusatzabschlag für neue Wirkstoffe ab 2027, wenn mindestens 5 % der Studienteilnehmenden in Deutschland behandelt wurden (§ 130a Abs. 1c SGB V).
Er wurde gestrichen. An seine Stelle tritt ein fester, planbarer Zusatzabschlag. Planbarkeit war der entscheidende Kompromiss, erkauft mit einem höheren Gesamtabschlag als im Regierungsentwurf.
Für Arzneimittel ändert sich nur die Laufzeit: Das Moratorium gilt bis 31.12.2030, Referenz bleibt der eigene Preisstand des Herstellers. Die im Regierungsentwurf geplante wirkstoffbezogene Referenz wurde gestrichen. Neu sind eigene Moratorien für Verbandmittel und Wundprodukte (Referenz 1.1.2026) und für patentgeschützte Impfstoffe (Referenz 1.6.2026), jeweils ab 1.1.2027.
Der Rabattfaktor der Preis-Mengen-Regelung steigt von 1 % auf 1,5 % je überschrittener 100-Mio.-Euro-Umsatzstufe, und der Impfstoffabschlag steigt auf 9 %, ergänzt um ein Preismoratorium für patentgeschützte Impfstoffe bis 31.12.2030.
Durch die Gesamtheit der Parlamentsänderungen aus erhöhtem Herstellerabschlag, verschärfter Preis-Mengen-Regelung und höherem Impfstoffabschlag steigt sie nach vfa-Berechnungen allein im Jahr 2027 von ursprünglich erwarteten 1,1 Milliarden auf rund 3,2 Milliarden Euro.