Market Access
October 8, 2026
9 Minuten

BStabG beschlossen: 15,5 % Herstellerabschlag fix, Standortklausel in Arbeit — was Marktteilnehmer jetzt wissen müssen

Das BStabG ist verabschiedet: dynamischer Abschlag gestrichen, 15,5 % fest. Trotz hitziger Abstimmung und 300 Seiten Änderungen, passiert der Bundesrat das Gesetz noch am selben Tag: Der vollständige Überblick nach dem 10. Juli 2026 und was Marktteilnehmer jetzt tun müssen. Am Freitag, 10. Juli 2026, hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) in namentlicher Abstimmung […]

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Bundestag und Bundesrat haben das BStabG am 10. Juli 2026 verabschiedet (319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen). Die Verkündung im Bundesgesetzblatt folgt zeitnah.
    • Der dynamische Herstellerabschlag wurde gestrichen. Stattdessen gilt ab 1. Januar 2027 ein fester Zusatzabschlag von 8,5 %, zusammen mit dem bestehenden 7-%-Abschlag ein Gesamtabschlag von 15,5 %.
    • Weitere Verschärfungen: der Rabattfaktor der Preis-Mengen-Regelung steigt auf 1,5 % je 100-Mio.-Euro-Umsatzstufe, der Impfstoffabschlag auf 9 % plus Preismoratorium bis 31.12.2030. Neu ist außerdem ein Preismoratorium für Verbandmittel und Wundprodukte (Referenz: Preisstand 1.1.2026).
    • Nach vfa-Berechnungen steigt die Belastung der forschenden Industrie 2027 von erwarteten 1,1 auf rund 3,2 Milliarden Euro. § 130e wurde unverändert übernommen.
    • Eine Standortklausel soll bis Ende September 2026 erarbeitet werden und den Herstellerrabatt für Unternehmen mit Forschung und Produktion in Deutschland reduzieren, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 angepeilt. Bereits im Gesetz enthalten ist eine Befreiung vom Zusatzabschlag für neue Wirkstoffe, wenn mindestens 5 % der Studienteilnehmenden in Deutschland behandelt wurden.

    Das BStabG ist verabschiedet: dynamischer Abschlag gestrichen, 15,5 % fest. Trotz hitziger Abstimmung und 300 Seiten Änderungen, passiert der Bundesrat das Gesetz noch am selben Tag: Der vollständige Überblick nach dem 10. Juli 2026 und was Marktteilnehmer jetzt tun müssen.

    Korrekturhinweis (Stand: 8. Oktober 2026): Dieser Beitrag erschien am 13. Juli 2026. Er beschrieb das allgemeine Preismoratorium in der Fassung des Regierungsentwurfs. Die dort vorgesehene wirkstoffbezogene Preisreferenz hat der Gesundheitsausschuss gestrichen (BT-Drucksache 21/7016), sie ist nicht Gesetz geworden. Außerdem enthält das Gesetz bereits eine Standortregelung (§ 130a Abs. 1c SGB V). Beide Stellen haben wir anhand des verkündeten Gesetzestextes korrigiert (BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29. Juli 2026) und das neue Preismoratorium für Verbandmittel ergänzt.

    Am Freitag, 10. Juli 2026, hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) in namentlicher Abstimmung verabschiedet: 319 Ja-Stimmen, 286 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen.1 Noch am selben Nachmittag hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetz passieren lassen und auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet.3 Das BStabG ist damit beschlossen. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) erfolgen zeitnah.

    Das Gesetzgebungsverfahren war bis zum Schluss politisch aufgeladen. Die Fraktionen von Grünen und Linken hatten bereits am 8. Juli beantragt, den Urnengang von der Tagesordnung zu nehmen, ohne Erfolg. Auch zwei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht scheiterten.4 In der Geschäftsordnungsdebatte vom 8. Juli sprach die Grünen-Abgeordnete Dr. Irene Mihalic von einem „chaotischen Verfahren“ und einem „handfesten Skandal“4. Die Koalition habe kurzfristig rund 300 Seiten Änderungsanträge eingebracht. Gesundheitspolitiker Dr. Janosch Dahmen (die Grünen) nannte das Gesetz „unzureichend wirksam, unausgewogen und offensichtlich schlecht gemacht“.4

    Dieser Beitrag setzt unsere BStabG-Serie fort und beleuchtet das finale Abstimmungsergebnis sowie die konkreten Handlungskonsequenzen. Bereits veröffentlicht: unser erster Beitrag zu den drei Instrumenten sowie die Einordnung der Reaktionen.

    Was hat der Gesundheitsausschuss geändert?

    Das parlamentarische Verfahren hat die forschende Pharmaindustrie in Summe stärker belastet als der ursprüngliche Regierungsentwurf. Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) stellt fest: „Während Krankenhäuser, Versicherte und teilweise auch die Ärzteschaft entlastet wurden, wurden die Belastungen für die pharmazeutische Industrie an mehreren Stellen nochmals deutlich verschärft.“7

    Wichtigste Änderung: Der dynamische Herstellerabschlag wurde gestrichen. An seine Stelle tritt ein fester zusätzlicher Abschlag von 8,5 %. Zusammen mit dem bestehenden 7-%-Abschlag ergibt das einen Gesamtabschlag von 15,5 % ab 01.01.2027: planbar, aber höher als im Regierungsentwurf vorgeschlagen.

    InstrumentRegierungsentwurf (29. April 2026)Parlamentsfassung (10. Juli 2026)
    Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel
    (§ 130a Abs. 1b SGB V)
    Bestehender 7-%-Abschlag bleibt. ZUSATZ: Dynamischer Aufschlag, Einstieg +3,5 % ab 01.01.2027 (= 10,5 % gesamt). Ab 01.07.2027 jährlich variabel, anhand der GKV-Ausgaben- und Einnahmenentwicklung. Höhe vorab nicht kalkulierbar.Bestehender 7-%-Abschlag bleibt. Dynamik gestrichen. ZUSATZ: Fester Aufschlag +8,5 % ab 01.01.2027 (= 15,5 % gesamt). Statisch, planbar.
    Ausnahme: Wirkstoffproduktion in DeutschlandVorgesehen: Unternehmen mit Wirkstoffproduktion in Deutschland sollten bei höheren Abschlägen teilweise entlastet werden.In veränderter Form übernommen: Für neue Wirkstoffe, die ab 01.01.2027 erstmals in Verkehr gebracht werden, kann beim BfArM eine Befreiung vom Zusatzabschlag von 8,5 % beantragt werden, wenn mindestens 5 % der Studienteilnehmenden an Prüfstellen in Deutschland behandelt wurden (§ 130a Abs. 1c SGB V). Zusätzlich: Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen (Drucksache 21/7063) soll bis 01.01.2027 eine weitergehende Standortklausel als eigenständiges Folgegesetz schaffen (s. Abschnitt unten).
    Preis-Mengen-RegelungRabattfaktor 1 % je überschrittener 100-Mio.-EUR-Umsatzstufe: Je weitere 100 Mio. EUR Umsatz mit einem Wirkstoff steigt der Rabatt um 1 %.Rabattfaktor auf 1,5 % je Umsatzstufe erhöht (+50 %). Trifft vor allem umsatzstarke Patentwirkstoffe.
    Impfstoffabschlag (§ 130a Abs. 2 SGB V)Neu: Zusätzlicher Herstellerabschlag von 7 % für patentgeschützte Impfstoffe ohne Referenzabschlag. Gilt ab 01.01.2027.Abschlag auf 9 % erhöht. ZUSATZ: Preismoratorium für patentgeschützte Impfstoffe bis 31.12.2030 (Referenzpreisstand: 01.06.2026).
    Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel
    (§ 130e SGB V, Neufassung)
    Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) können erstmals therapeutisch vergleichbare patentgeschützte Arzneimittel innerhalb von 5 Pilotgruppen gegeneinander ausschreiben: PD-1/PD-L1-Inhibitoren, PCSK9-Inhibitoren, PARP-Inhibitoren, JAK-Inhibitoren, CGRP-Antagonisten.*
    Gruppenbildung bei den Kassen.
    Unverändert übernommen.
    Allgemeines Preismoratorium (§ 130a Abs. 3a SGB V)Bisherige Referenz (bis 31.12.2026): Referenz ist der eigene Abgabepreis des Herstellers vom 1. August 2009 (bei Markteintritt nach August 2010: Einführungspreis). Preiserhöhungen über diesen Referenzpreis werden durch einen gleichhohen Abschlag an die Kassen neutralisiert. Seit 1. Juli 2018 mit jährlichem VPI-Inflationsausgleich. Festbetrags-AM ausgenommen.

    Geplante Neuregelung: Bei Neueinführungen sollte sich der Referenzpreis künftig am Wirkstoff orientieren statt am eigenen Vorgängerprodukt des Herstellers (Änderung von Satz 4 und 5). Verlängerung bis 31.12.2030.
    Nur die Verlängerung übernommen, die Änderung von Satz 4 und 5 hat der Ausschuss gestrichen. Referenz bleibt der eigene Preisstand des Herstellers (1. August 2009 bzw. Markteinführung, mit jährlichem VPI-Ausgleich). Gilt für alle GKV-erstattungsfähigen AM (Festbetrag ausgenommen). Bis 31.12.2030.
    Preismoratorium Verbandmittel und Wundprodukte (§ 130a Abs. 3e SGB V)Neues Preismoratorium für Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung.Beschlossen: Abschlag in Höhe jeder Preiserhöhung gegenüber dem Preisstand vom 01.01.2026, gilt vom 01.01.2027 bis 31.12.2030. VPI-Anpassung erstmals zum 01.07.2028.

    Alle Angaben auf Basis Gesetzentwurf BT-Drucks. 21/61306 und Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses 21/70166 sowie vfa-Berechnungen zur Parlamentsfassung.7 Korrigiert anhand des verkündeten Gesetzestextes (BGBl. 2026 I Nr. 228).12
    * Programmed-Death-1/Programmed-Death-Ligand-1-Inhibitoren (PD-1/PD-L1-Inhibitoren), Proproteinkonvertase-Subtilisin/Kexin-Typ-9-Inhibitoren (PCSK9-Inhibitoren), Poly(ADP-Ribose)-Polymerase-Inhibitoren (PARP-Inhibitoren), Januskinase-Inhibitoren (JAK-Inhibitoren) und Calcitonin-Gene-Related-Peptide-Antagonisten (CGRP-Antagonisten)

    Der Entschließungsantrag: Standortklausel als nächster Schritt

    Parallel zur Verabschiedung des BStabG haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Entschließungsantrag (Drucksache 21/7063) beschlossen, der die Bundesregierung dazu auffordert, im Rahmen des Pharma- und Medizintechnologie-Dialogs bis spätestens Ende September 2026 eine Standortklausel zu entwickeln. Ziel: eine, so die Formulierung im Antrag, „substanzielle Reduzierung des gesetzlichen Herstellerrabattes“9 für Unternehmen, die in Deutschland forschen und produzieren. Die Klausel soll greifen, wenn ein Unternehmen nachweist:9

    • Mindestens 5 Prozent seiner weltweiten Studienteilnehmenden werden in Deutschland rekrutiert
    • Forschung und Entwicklung (FuE), Produktion, tarifgebundene Arbeitsplätze und Investitionen an deutschen Standorten sind nachweisbar
    • Rückwirkend gilt der Zeitraum ab dem 1. Januar 2026 für bereits getätigte Investitionen

    Der vorgesehene Zeitplan: Gesetzentwurf bis Ende Oktober im Kabinett, 2./3. Lesung noch vor Weihnachten 2026, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.9 In welcher Höhe der Abschlag reduziert wird, ist im Entschließungsantrag noch nicht festgelegt. Auch die Bundesregierung hat im Bundesrat eine Protokollerklärung abgegeben: Ein interministerielles Fachgremium soll bis Ende September 2026 rechtssichere Vorschläge erarbeiten, auch über Instrumente außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), etwa EU-Förderinstrumente und Standortförderung des Bundeswirtschaftsministeriums.3

    Reaktionen: Kritik, Erleichterung, Skepsis

    Pharmaindustrie: Scharfe Kritik trotz Planbarkeit

    vfa-Präsident Han Steutel erklärte am Freitag: „Der Bundestag hat heute ein Gesetz beschlossen, das die Versorgung von Patient:innen mit innovativen Therapien in Deutschland gefährdet.“7 Die finanzielle Belastung der forschenden Pharmaindustrie steigt durch die Gesamtheit der Parlamentsänderungen (erhöhter Herstellerabschlag, verschärfte Preis-Mengen-Regelung und höherer Impfstoffabschlag) allein im Jahr 2027 nach vfa-Berechnungen von ursprünglich erwarteten 1,1 Milliarden auf rund 3,2 Milliarden Euro.7 Eli Lilly und Boehringer Ingelheim hatten bereits geplante Investitionen in Deutschland in Frage gestellt.11

    Der vfa nimmt zur Kenntnis, dass Bundesregierung und Koalitionsfraktionen mit Protokollerklärung und Entschließungsantrag die Standortfolgen aufgreifen. Ob und wie schnell die Standortklausel kommt, werde man überwachen.7

    GKV-Spitzenverband: „Schonprogramm“

    Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnete das Ergebnis als „Schonprogramm“5 für die Pharmaindustrie: Mit 15,5 % liege der Abschlag unter den 17 %, die es in der Vergangenheit bereits gegeben habe. Einsparpotenzial werde „an die Pharmaindustrie verschenkt“.5

    Bundesrat: Sechs Länder für Vermittlungsausschuss, keine Mehrheit

    Die Bundesländer Saarland, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hatten einen gemeinsamen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vorbereitet und entsprechend abgestimmt. Eine Mehrheit kam nicht zustande.3 Saarlandes Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) räumte ein, dass „nichts tun“ keine Option sei, warnte jedoch davor, neue Probleme zu schaffen, „die so groß für die Leistungserbringer sind“,3 dass man sie nicht verantworten könne.

    Die drei Instrumente in der finalen Fassung

    InstrumentWas final giltAb wann
    Herstellerabschlag
    für patentgeschützte Arzneimittel
    15,5 % gesamt (7 % bestehend + 8,5 % fest neu). Gilt grundsätzlich für alle Arzneimittel mit acht Ausnahmen, u. a. Generika, Biosimilars samt Referenzarzneimittel, Festbetrags-AM, versorgungskritische Wirkstoffe und Kinderarzneimittel. Trifft damit vor allem patentgeschützte Arzneimittel. Keine Automatik. Evtl. Reduzierung durch Standortklausel.01.01.2027
    Rabattverträge
    für patentgeschützte
    Arzneimittel (§ 130e SGB V)
    GKV können therapeutisch vergleichbare patentgeschützte Arzneimittel innerhalb der 5 Pilotgruppen (PD-1/PD-L1, PCSK9, PARP, JAK, CGRP) gegeneinander ausschreiben. Gruppenbildung bei Kassen, nicht beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Pilotphase bis 31.12.2030.Ab Inkrafttreten (Sommer 2026)
    Preismoratorium
    + Impfstoffabschlag
    Verlängerung bis 31.12.2030. Referenz bleibt unverändert der eigene Abgabepreis vom 1. August 2009 (bzw. Einführungspreis bei Markteintritt nach August 2010). Gilt für alle GKV-erstattungsfähigen AM; Festbetrags-AM ausgenommen.
    Neu: Preismoratorium für Verbandmittel und Wundprodukte bis 31.12.2030 (Ref.: 01.01.2026). Impfstoffabschlag: 9 % + eigenes Preismoratorium bis 31.12.2030 (Ref.: 01.06.2026).
    01.01.2027
    Preis-Mengen-Regelung (verschärft)1,5 % Rabattfaktor je überschrittener 100-Mio.-EUR-Umsatzstufe (bisher 1 %).01.01.2027

    Was gilt ab wann

    StichtagWas tritt in Kraft
    Sommer 2026
    (nach BGBl.-Verkündung)
    § 130e in Kraft. Kassen können Ausschreibungen für die 5 Pilotgruppen vorbereiten.
    Ende September 2026Konzept Standortklausel durch interministerielles Fachgremium (laut Entschließungsantrag 21/7063 und Protokollerklärung der Bundesregierung im Bundesrat).
    Ende Oktober 2026Kabinettsbeschluss Standortklausel-Gesetz (angepeilt).
    01.01.2027Herstellerabschlag gesamt 15,5 % + Preis-Mengen-Regelung 1,5 % + neue Preismoratorien für Verbandmittel (Ref.: 01.01.2026) und patentgeschützte Impfstoffe (Ref.: 01.06.2026) + Impfstoffabschlag 9 %. Evtl. gleichzeitig: Standortklausel.
    31.12.2030Ende Pilotphase § 130e. Evaluation. Mögliche Ausweitung auf weitere Wirkstoffgruppen.

    Handlungsempfehlungen für Marktteilnehmer

    Pharmahersteller und Market-Access-Teams

    • Betroffenheitsanalyse: Welche Produkte fallen unter die 15,5-%-Gesamtbelastung, welche unter Ausnahmen (Festbetrag, Biosimilar, versorgungskritisch, klinische Prüfung in Deutschland)? Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA)-Meldungen entsprechend vorbereiten.
    • Standortklausel-Qualifikation: Wer ≥5 % der weltweiten Studienteilnehmenden in Deutschland rekrutiert und lokale Forschung und Entwicklung (FuE) oder Produktion nachweisen kann, sollte die Qualifikation jetzt dokumentieren. Zeitplan ist eng.
    • § 130e-Pilotgruppen: Liegen eigene Produkte in PD-1/PD-L1, PCSK9, PARP, JAK oder CGRP? Ausschreibungen der Kassen sind realistisch Ende 2026 / Anfang 2027 zu erwarten.
    • Preismoratorium: Das allgemeine Preismoratorium gilt bis 31.12.2030 in seiner bisherigen Form. Bei Neueinführungen zählt der eigene Preis bei Markteinführung. Bringt ein Hersteller eine neue Packung eines Wirkstoffs, den er bereits im Markt hat, wird über den Preis je Mengeneinheit der nächstliegenden eigenen Packung gerechnet. Hersteller von Verbandmitteln und patentgeschützten Impfstoffen sollten prüfen, welche Preise über dem Stand vom 01.01.2026 bzw. 01.06.2026 liegen.

    pharmazie.com unterstützt Market-Access-Teams mit:

    • PharMonitor: Preishistorie und Herstellerabgabepreise, alle 14 Tage aktualisiert.
    • AMNOG-Datenbank: GBA-Nutzenbewertungen und Erstattungsbetrag für die Bewertung der § 130e-Position.
    • Auswertungen Schutzkennzeichen: Identifikation potenziell betroffener PZN im Portfolio.
    • Transparenzliste (AVWG): Preisvergleich Original, Generika und Reimporte.

    → Mehr erfahren: pharmazie.com/de/pharma-market-access-und-arzneimittel-preise/

    Pharmazeutischer Großhandel

    • Konzentrationsrisiko: § 130e erzeugt Nachfragekonzentration auf den Tender-Gewinner. Wer nicht der Gewinner ist, verliert Abnahmevolumen für die betroffenen Arzneimittel. Das betrifft alle fünf Pilotgruppen direkt.
    • Engpassrisiko: Tender-Gewinner müssen plötzlich den Bedarf großer Kassenkollektive decken. Frühzeitig Kapazitäten und Alternativquellen identifizieren.
    • Warenwertrisiko: Rabattverträge und der Herstellerabschlag von 15,5 % ändern den Einkaufspreis des Großhandels nicht. Lagerware verliert erst an Wert, wenn Hersteller ihre Listenpreise senken. Das ist ab 2027 vor allem bei Verbandmitteln möglich, die seit dem 01.01.2026 erhöht wurden und unter das neue Preismoratorium fallen. Lagerplanung jetzt anpassen.

    pharmazie.com unterstützt hier mit:

    • PharMonitor: Tagesaktuelle Preisdaten für vorausschauende Lagerplanung.
    • Lieferengpass-Datenbank: Echtzeit-Übersicht über Engpässe, für Frühwarnung bei Tender-Effekten.
    • MSV3-Schnittstelle + Eisbergsuche®: Effiziente Disposition und rasche Alternativenbeschaffung.

    → Mehr erfahren: pharmazie.com/de/pharmazeutischer-handel/

    Apotheken

    Mit § 130e kommen möglicherweise exklusive Zuschlagsverträge für patentgeschützte Arzneimittel hinzu. Tagesaktuelle Rabattvertrags-Übersicht und Lieferengpass-Informationen sind die Pflichtbasis für korrekte Abgabeentscheidungen.

    pharmazie.com unterstützt hier mit:

    • ABDA-Artikelstamm + Rabattvertrags-Übersicht: Tagesaktuelle Basis für korrekte Abgabe- und Abrechnungsentscheidungen.
    • Lieferengpass-Informationen: Alternativen, wenn ein Tender-Gewinner nicht liefern kann.

    → Mehr erfahren: pharmazie.com/de/

    Krankenkassen

    • § 130e ist mit Verkündung in Kraft. Gruppenbildung, Äquivalenzbewertung und Ausschreibungsdesign für die 5 Pilotgruppen liegen vollständig bei den Kassen. Die AMNOG-Datenbank bietet Nutzenbewertungen für alle fünf Gruppen als Grundlage für das Ausschreibungsdesign.

    pharmazie.com unterstützt hier mit:

    • AMNOG-Datenbank: Nutzenbewertungen für alle fünf Pilotgruppen, Grundlage für das Ausschreibungsdesign.
    • PharMonitor + Transparenzliste: Historische Preisentwicklungen und Wettbewerbspreise für Wirtschaftlichkeitsanalysen.

    → Mehr erfahren: pharmazie.com/de/krankenkasse/

    Fazit

    Der dynamische Herstellerabschlag ist Geschichte. Planbarkeit war der entscheidende Kompromiss, erkauft mit einem festen Gesamtabschlag von 15,5 %, einer verschärften Preis-Mengen-Regelung und einem erhöhten Impfstoffabschlag. Die Belastung für die forschende Pharmaindustrie hat sich gegenüber früheren Erwartungen fast verdreifacht.

    Die Standortklausel ist die einzige Stellschraube, die das Bild noch einmal verändern könnte. Für Unternehmen mit starker Präsenz in Deutschland ist der Qualifikationscheck jetzt, nicht im Herbst.

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    Quellen

    1 Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 10. Juli 2026. www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=1013

    2 Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Bundestag beschließt GKV-BStabG, Pressemitteilung 10. Juli 2026. www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierunggesetz-pm-10-07-2026

    3 Deutsches Ärzteblatt: GKV-Reform passiert Bundesrat, 10. Juli 2026. www.aerzteblatt.de/news/gkv-reform-passiert-bundesrat-entlastung-fur-kliniken-und-pharma-versprochen

    4 Deutscher Bundestag: Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform (Sitzungsbericht KW28). www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-gkv-1184352

    5 Pharmazeutische Zeitung: GKV-Spargesetz passiert Bundesrat, 10. Juli 2026. www.pharmazeutische-zeitung.de/gkv-spargesetz-passiert-bundesrat-166729/

    6 Bundesregierung: BT-Drucksache 21/6130 (Gesetzentwurf, 29. April 2026) und 21/7016 (Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, 8. Juli 2026). dserver.bundestag.de/btd/21/061/2106130.pdf

    7 vfa: Pharmaindustrie trägt höhere Belastungen, Pressemitteilung + Faktenblatt Parlamentsfassung, 10. Juli 2026. www.vfa.de/de/gesundheit-versorgung/versorgung-qualitaet/gkv-bstabg-pharmaindustrie-belastungen

    8 Apotheke Adhoc: Bundestag verabschiedet Spargesetz, 10. Juli 2026. www.apotheke-adhoc.de

    9 Deutsches Ärzteblatt: Regierungsfraktionen wollen Pharmaindustrie mit Standortklausel entgegenkommen, 6. Juli 2026. www.aerzteblatt.de/news/regierungsfraktionen-wollen-pharmaindustrie-mit-standortklausel-entgegenkommen

    10 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Stellungnahme der unparteiischen Mitglieder, 17. Juni 2026. www.g-ba.de/downloads/17-98-6123/2026-06-17_PA_AfG_GB-A_Stellungnahme_BStabG.pdf

    11 transkript.de: Bundestag beschließt GKV-BStabG, 10. Juli 2026. transkript.de/artikel/2026/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz/

    12 Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, verkündet am 29. Juli 2026. www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/228/VO.html

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Wie hoch ist der Herstellerabschlag nach der verabschiedeten Fassung?
    Was regelt die geplante Standortklausel?
    Was ist aus dem dynamischen Herstellerabschlag geworden?
    Wie ändert sich das Preismoratorium ab 2027?
    Welche weiteren Verschärfungen enthält die Parlamentsfassung?
    Wie stark steigt die finanzielle Belastung der forschenden Pharmaindustrie 2027?
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