Arzneimitteldaten und Datenbanken
September 15, 2026
6 Minuten

ABDA-Daten lizenzieren: Umfang, Bezugsform und Rhythmus

Die Frage „was kostet die ABDA-Datenbank" lässt sich nicht beantworten, solange der Umfang offen ist. Der Preis hängt an drei Größen: welche Module, welche Bezugsform, welcher Aktualisierungsrhythmus. Dieser Beitrag beschreibt, wer die Lizenz vergibt und welche vier Fragen vor dem ersten Gespräch beantwortet sein sollten.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung

    Die Frage „was kostet die ABDA-Datenbank" lässt sich nicht beantworten, solange der Umfang offen ist. Es gibt nicht eine Lizenz, sondern eine je Modul, und der Preis hängt an drei Dingen: welche Module, welche Bezugsform, welcher Aktualisierungsrhythmus. Wer diese drei Punkte vorab klärt, bekommt ein belastbares Angebot in einer Runde statt in dreien.

    Dieser Beitrag beschreibt, wer die Lizenz vergibt, welche Bezugsformen es gibt, was der Aktualisierungsrhythmus mit dem Vertrag zu tun hat und welche Fragen vor dem ersten Gespräch beantwortet sein sollten. Welche Module es gibt und was sie enthalten, steht im Überblick ABDA-Datenbank: Aufbau, Module und Bezug.

    Wer die Lizenz vergibt

    Der erste Stolperstein ist die Frage, mit wem überhaupt zu sprechen ist. Drei Namen kreuzen sich, und sie meinen verschiedene Dinge.

    • ABDA ist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, also ein Verband. Sie vergibt keine Datenlizenzen.
    • Avoxa ist die Mediengruppe Deutscher Apotheker. Die Lizenz heißt deshalb korrekt Avoxa-Lizenz, vormals ABDA.
    • ABDATA Pharma-Daten-Service ist der Datenbereich innerhalb von Avoxa mit Sitz in Eschborn. Von dort stammen die Inhalte.

    Praktisch bedeutet das: Eine Anfrage „wir hätten gern die ABDA-Datenbank" landet zunächst bei der Frage, welcher Teil gemeint ist. Der Datenurheber ist nicht der Datendienstleister, und der Verband ist keines von beidem.

    Welche Module Sie tatsächlich brauchen

    Die Module werden einzeln lizenziert, und der häufigste Fehler ist, zu breit zu beginnen. Eine Lizenz für die Deutschen Fertigarzneimittel schließt weder Interaktionen noch CAVE ein, und die Zusatzmodule sind ausdrücklich optional. Umgekehrt zahlt niemand gern zweimal, weil ein Modul im ersten Schnitt fehlte.

    Der schnellste Weg zum richtigen Schnitt führt über die Rolle, nicht über die Produktliste.

    Wer Sie sindWas den Kern trägtWas häufig nachgekauft wird
    Handelsbetrieb mit GroßhandelserlaubnisArtikelstamm mit Preisen, aktuelle InfoInternationale Fertigarzneimittel, sobald Auslandsbeschaffung dazukommt
    KrankenhausapothekeInteraktionen, CAVE, Deutsche Fertigarzneimittelplus X für Teilbarkeit und Sondengängigkeit, Plus H3 bei Rezeptur
    Softwarehaus als Multiplierhängt am Feldsatz des eigenen ProduktsWirkstoffdossiers, sobald Recherche über den Handelsartikel hinausgeht
    Hersteller und Market AccessArtikelstamm, Deutsche FertigarzneimittelArchiv für Auswertungen über längere Zeiträume

    Ein pragmatischer Einstieg ist, mit dem Kern zu starten und die Erweiterung vertraglich vorzusehen, statt sie auszuschließen. Ein Nachkauf zum späteren Zeitpunkt verhandelt sich schlechter als eine von Anfang an vorgesehene Option.

    Drei Bezugsformen mit drei Preislogiken

    Der größte Preisunterschied liegt nicht im Umfang, sondern in der Form. Dieselben Inhalte kosten unterschiedlich viel, je nachdem was damit geschehen soll.

    BezugsformWas Sie damit dürfenWas den Preis treibt
    RecherchezugangMenschen schlagen nach, die Daten bleiben beim AnbieterZahl der Benutzer oder Arbeitsplätze
    SchnittstelleIhr System fragt zur Laufzeit ab, hält aber keinen eigenen BestandZahl der Abfragen, Zahl der Mandanten
    DatenlieferungSie halten die Daten im eigenen System und verarbeiten sieUmfang der Felder, Rhythmus, Zahl der Endnutzer

    Die dritte Form ist die teuerste und die mit den meisten Auflagen, weil die Daten Ihr Haus verlassen. Rohdatenzugang und manche Web-Services setzen eine Data-Provider-Lizenz voraus. Wann welche Form nötig ist, behandelt der Beitrag zur Rohdatenlizenz für Arzneimitteldaten.

    Der Aktualisierungsrhythmus ist eine Vertragsfrage

    Ein Punkt, der technisch klingt und es nicht ist: Der vereinbarte Aktualisierungsrhythmus bestimmt zugleich, wie lange Sie einen Stand im eigenen System vorhalten dürfen.

    Der Artikelstamm wird täglich aktualisiert, Preis-Updates laufen im 14-tägigen Rhythmus. Wer einen selteneren Rhythmus vereinbart, spart am Preis und handelt sich zwei Folgen ein: Der eigene Bestand ist zwischen den Lieferungen veraltet, und die Lizenz deckt möglicherweise nicht ab, dass er länger genutzt wird.

    Bei Anwendungen, die etwas dokumentieren müssen, ist der Rhythmus Teil der Nachweisführung. Ein Qualitätssystem, das eine Prüfung gegen einen zwei Monate alten Stand belegt, hat ein Problem, das kein Rabatt aufwiegt.

    Vier Fragen vor dem ersten Gespräch

    Erstens: Welche Fragen soll das System beantworten? Nicht welche Module Sie wollen, sondern welche Fragen anfallen. „Welcher Artikel ist das und was kostet er" führt zum Artikelstamm. „Verträgt sich das mit der übrigen Medikation" führt zu den Interaktionen. Aus den Fragen ergeben sich die Module, nicht umgekehrt.

    Zweitens: Liest ein Mensch oder verarbeitet eine Maschine? Das entscheidet über die Bezugsform und ist der größte einzelne Preisfaktor.

    Drittens: Wie viele Endnutzer? Bei einem Softwarehaus ist die Zähleinheit selten „wir", sondern die Zahl der Mandanten oder Arbeitsplätze. Die Zähleinheit der Datenlizenz sollte mit der eigenen Abrechnungseinheit übereinstimmen, sonst läuft die Marge mit der Nutzung auseinander.

    Viertens: Wer trägt die Lizenz? Bei einem Softwarehaus, das viele Kunden bedient, ist es üblich, dass jeder Mandant den Zugriff selbst lizenziert und der Anbieter nur die Freischaltung verwaltet. Diese Trennung hält das Modell skalierbar, ohne Lizenzrisiko für fremde Daten zu übernehmen.

    Was der Eigenbezug zusätzlich kostet

    Wer die Rohdaten selbst lizenziert und aufbereitet, rechnet meist nur den Lizenzpreis. Drei Posten kommen dazu und werden regelmäßig unterschätzt.

    Die Aufnahme. Die gelieferten Formate müssen in das eigene Schema überführt werden, einmal beim Aufbau und erneut bei jeder Strukturaenderung des Lieferanten.

    Die Pflege. Feldänderungen, neue Kennzeichnungspflichten und geänderte Lieferformate treffen Ihre Datenbank, nicht die des Anbieters. Das ist kein Projekt, sondern eine Daueraufgabe.

    Der Betrieb. Ein eigener Datenbestand ist ein System mit Verfügbarkeit, Sicherung und Zugriffsschutz. Bei Gesundheitsdaten kommen Anforderungen hinzu, die bei einer reinen Abfrage nicht anfallen.

    Die Rechnung lohnt sich trotzdem, wenn die Daten in viele Prozesse einfließen oder wenn Antwortzeiten eine eigene Abfrage verbieten. Sie lohnt sich selten, wenn am Ende Menschen nachschlagen.

    Was in einem Angebot stehen sollte

    Ein belastbares Angebot beantwortet sechs Punkte. Fehlt einer davon, kommt die Frage später, und dann meist zum ungünstigeren Zeitpunkt.

    1. Welche Module, einzeln benannt, nicht als Sammelbegriff.
    2. Welche Felder je Modul, zumindest als Feldliste zum Abgleich mit der eigenen Spezifikation.
    3. Welche Bezugsform, also Recherche, Schnittstelle oder Lieferung, und in welchem Format.
    4. Welcher Aktualisierungsrhythmus, und ausdrücklich, wie lange ein Stand vorgehalten werden darf.
    5. Welche Zähleinheit, also Benutzer, Arbeitsplätze, Mandanten oder Abfragen.
    6. Welche Verwendung gedeckt ist, insbesondere Weitergabe an Dritte und Verwendung in einer KI-Anwendung.

    Punkt vier und sechs werden am häufigsten übersehen und sind zugleich die, die später am teuersten werden. Der Rhythmus, weil er die zulässige Nutzungsdauer bestimmt. Die Verwendung, weil eine nachträgliche Erweiterung des Zwecks eine Neuverhandlung ist.

    Drei Missverständnisse, die Angebote verzögern

    „Wir brauchen die ABDA-Datenbank." Diese Anforderung ist nicht bepreisbar, weil sie keinen Umfang benennt. Brauchbar wird sie erst, wenn sie die Fragen nennt, die das System beantworten soll.

    „Die Daten sind öffentlich, also günstig." Einzelne Inhalte sind öffentlich einsehbar. Die Leistung, die lizenziert wird, ist ihre strukturierte Aufbereitung, die Verknüpfung über die Pharmazentralnummer und die laufende Pflege. Genau deshalb ist ein Eigenbau selten günstiger.

    „Ein Zugang reicht für das ganze Haus." Bei einem Recherchezugang ist die Zahl der Benutzer der Preisfaktor. Bei einer Datenlieferung ist es die Zahl der Endnutzer, die mit den Daten arbeiten, auch wenn sie das System nur mittelbar nutzen. Wer hier zu knapp kalkuliert, verhandelt nach.

    Wo die Grenze liegt

    Der Bezug regelt nicht die Verwendung. Anzeigen, Speichern, Auswerten, Weitergabe an Dritte und die Verwendung für das Training eines Modells sind verschiedene Zwecke mit verschiedenen Bedingungen. Wer eine KI-Anwendung plant, klärt das vor der Architektur.

    Eine Lizenz ersetzt keine Stammdatenhoheit. Die Daten beschreiben den Markt, nicht Ihren Bestand. Die Zuordnung zwischen beiden, etwa von eigenen Materialnummern zur Pharmazentralnummer, bleibt Ihre Aufgabe.

    Der Artikelstamm sagt nichts über Verfügbarkeit. Ob eine Packung heute beschaffbar ist, steht dort nicht, und ein fehlender Lieferengpasseintrag ist kein Verfügbarkeitsnachweis.

    Fazit

    Der Preis hängt an drei Größen: welche Module, welche Bezugsform, welcher Rhythmus. Die Bezugsform ist der größte Hebel, weil sie darüber entscheidet, ob die Daten Ihr Haus verlassen. Wer vorab klärt, welche Fragen das System beantworten soll und wer die Lizenz trägt, verkürzt das Gespräch erheblich.

    Weiterführend: welche Module es gibt und was sie enthalten sowie wie eine Anbindung über eine Schnittstelle aussieht. Wenn Sie den Zuschnitt gegen Ihren Anwendungsfall legen wollen, buchen Sie eine Demo.

    Dieser Inhalt richtet sich an Fachkreise und stellt keine medizinische Beratung dar. Zuletzt geprüft: September 2026.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was kostet eine ABDA-Datenlizenz?
    Wie lange darf ich einen Datenstand vorhalten?
    Bei wem wird die Lizenz beantragt?
    Wer trägt die Lizenz bei einem Softwarehaus?
    Kann ich einzelne Module lizenzieren?
    Dürfen wir die Daten in einer KI-Anwendung nutzen?
    Seit 1989 vertrauen über 1.000 Kunden auf unsere Daten.

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