ZusammenfassungKurz gesagt: § 40c hat die Biologika- und Biosimilar-Preise nicht in Bewegung gebracht, er hat eine schon laufende Bewegung massiv beschleunigt. Die Apothekeneinstandspreise fielen bereits vor dem 1. April 2026, in den ersten zwei Wochen nach Inkrafttreten war die monatliche Rückgangsrate bei Biosimilars dann rund neunmal so hoch wie in den Monaten davor. Diese Analyse zeigt, wie stark, wie schnell und bei welchen Wirkstoffen, auf Basis der Preisdaten des pharmazie.com PharMonitor.
Die Regel selbst legt keine Preise fest. Sie verschiebt den Wettbewerb: Seit dem 1. April 2026 müssen Apotheken ein verordnetes Biologikum durch ein preisgünstigeres, austauschbares Produkt ersetzen, sofern kein Rabattvertrag greift und kein ärztlicher Sperrvermerk vorliegt. Damit entscheidet nicht mehr allein die Verordnung über den Absatz, sondern die Preisposition innerhalb der Austauschgruppe. Genau das erzeugt Preisdruck.
Der rechtliche Rahmen in Kürze: Der G-BA hat mit § 40c der Arzneimittel-Richtlinie festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Austausch erfolgt.1 Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform müssen übereinstimmen, einschließlich des Behältnisses. Besteht ein Rabattvertrag der Krankenkasse, hat dieser Vorrang, sonst ist eines der vier preisgünstigsten Produkte abzugeben. Substitution erfolgt ausschließlich innerhalb der vom G-BA definierten Austauschgruppen (Anlage VIIa). Ärzte können den Austausch aus medizinischen Gründen ausschließen. Der Beschluss wurde am 4. Dezember 2025 gefasst, am 27. Februar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt seit dem 1. April 2026.1
Die Preise begannen nicht erst am 1. April zu fallen. Das formale G-BA-Beratungsverfahren zu § 40c wurde bereits am 11. Juni 2025 eingeleitet.2 Die Branche wusste also seit Monaten, dass die Substitutionspflicht kommt, offen waren nur die finalen Parameter. Der früheste ausgewertete Datenpunkt vom 1. September 2025 fällt damit mitten in einen bereits laufenden Anpassungsprozess. Er zeigt einen Ausschnitt einer schon eingesetzten Preisbewegung, nicht deren Startpunkt.
Die entscheidende Erkenntnis liegt im Tempo. Die Preisbewegung lässt sich in zwei Phasen trennen: eine graduelle Anlaufphase vor dem Inkrafttreten und einen scharfen Sprung danach.
Für die 213 Biosimilar-PZN-Paare, die in beiden Snapshots enthalten waren, ergibt sich ein ungewichteter Durchschnitt von minus 11,7 Prozent über sieben Monate, also etwa minus 1,7 Prozent pro Monat. Bei rund 95 Prozent dieser Produkte war der Preis rückläufig. Original-Biologika (179 Paare) zeigten mit minus 5,7 Prozent einen geringeren, aber ebenfalls breiten Rückgang (92 Prozent der Produkte). Die Bewegung war real, aber ohne Hektik: Der Markt preiste die absehbare Regel ein.
Das erste Preis-Update nach Inkrafttreten dokumentiert einen deutlichen Tempowechsel. In den ersten zwei Wochen nach dem 1. April verzeichneten 229 Biosimilar-PZN-Paare einen Durchschnittsrückgang von minus 6,9 Prozent, hochgerechnet etwa minus 14,7 Prozent pro Monat. Der Rückgang war noch breiter angelegt, bei rund 98 Prozent der Produkte. Bei Original-Biologika (238 Paare) lag der durchschnittliche Rückgang bei minus 3,5 Prozent, Preise änderten sich bei rund 97 Prozent.
Der zentrale Befund: Die monatliche Veränderungsrate ist in Phase 2 rund neunmal höher als in Phase 1. § 40c hat keine neue Bewegung ausgelöst, aber die bestehende dramatisch beschleunigt. Das Inkrafttreten war kein Signal für die Zukunft mehr, sondern Auslöser für sofortige Neupositionierungen.
| Kennzahl | Phase 1 (Sep 2025 bis Apr 2026) | Phase 2 (1. bis 15. Apr 2026) |
|---|---|---|
| Biosimilars, Durchschnitt | minus 11,7 % (7 Monate) | minus 6,9 % (2 Wochen) |
| Biosimilars, pro Monat | ca. minus 1,7 % | ca. minus 14,7 % (hochgerechnet) |
| Anteil fallender Biosimilars | ca. 95 % | ca. 98 % |
| Original-Biologika, Durchschnitt | minus 5,7 % | minus 3,5 % |
| Ausgewertete Biosimilar-PZN-Paare | 213 | 229 |
Alle Werte sind ungewichtete Durchschnitte über identische PZN-Paare, jedes Paar zählt gleich, unabhängig vom Umsatz.
Im G-CSF-Segment liegt der ungewichtete Durchschnitt über alle analysierten Biosimilar-PZN-Paare in Phase 1 bei rund minus 27 Prozent. Auch das Referenzpräparat Neupogen (Amgen) verzeichnete Rückgänge von rund 50 Prozent. Ein reifer Wettbewerb trifft hier auf zusätzlichen Regelungsdruck.
Bei den TNF-Inhibitoren zeigt sich das Grunddilemma der Preisstrategie. Infliximab-Biosimilars wie Remsima gaben in Phase 1 um mehr als 25 Prozent nach, das Original Remicade blieb stabil. Das trägt kurzfristig, doch mit geltender Substitutionspflicht verliert ein Originator ohne Rabattvertrag bei jeder nicht gesperrten Verordnung Marktanteile.
Adalimumab, der weltweit umsatzstärkste biopharmazeutische Wirkstoff,4 zeigt ein anderes Muster. Hier gaben Humira (minus 14 bis minus 35 Prozent) und Biosimilars wie Yuflyma gleichermaßen nach. In einem gesättigten Wettbewerbsumfeld nivellieren sich die Listenpreise auf beiden Seiten.
Mit § 40c ist die Substitutionsentscheidung in die Offizin gewandert und fällt faktisch täglich neu. Wer tagesaktuell weiß, welche Produkte als austauschbar eingestuft sind, welche Rabattverträge gelten und wie sich Listenpreise entwickeln, kann rechtssicher und wirtschaftlich handeln.
Für Original- und Biosimilar-Anbieter steigt der Wettbewerbsdruck. Die neunfach höhere monatliche Veränderungsrate in Phase 2 zeigt, wie schnell sich der Markt nach Inkrafttreten neu justiert. Wer Preisentscheidungen auf Basis veralteter Daten trifft, verliert Boden, historische Preisverläufe und Marktübersichten werden zur Pflicht für Portfolio- und Wettbewerbsanalysen.
Substitution, Rabattverträge und Preisänderungen wirken unmittelbar auf Bestellmengen und Lagerhaltung. Besonders relevant ist das aktive Bestandsmanagement: Bei erwarteten Preissenkungen, wie sie im Vorfeld von § 40c bereits zu beobachten waren, entsteht ein konkretes Risiko von Warenwertverlusten. Produkte, die zu höheren Einstandspreisen eingekauft wurden, verlieren kurzfristig an Wert. Die Konsequenz: Preisentwicklungen antizipieren und Bestände über frühzeitigen Abverkauf oder angepasste Bestellstrategien steuern.
Das WIdO schätzt das jährliche Einsparpotenzial durch verpflichtenden Biosimilar-Einsatz auf bis zu 2,33 Milliarden Euro.3 Die beobachteten Listenpreisbewegungen deuten auf reale Marktdynamik hin. Zugleich steigt der Bedarf an datenbasierter Steuerung, etwa bei Rabattverträgen für Biologika und der Bewertung von Kostenentwicklungen.
Grundlage sind die Preisdaten des pharmazie.com PharMonitor.5 Verglichen wurde die Spalte Apo_Ek (Apothekeneinstandspreis, der Preis, zu dem Apotheken beim Großhandel oder Hersteller einkaufen), gefiltert auf biotechnologisch hergestellte Fertigarzneimittel. Für alle Zeitvergleiche wurden identische PZN-Paare über die Delta-Snapshots vom 1. September 2025, 1. April 2026 und 15. April 2026 gebildet. Wichtig: Alle Werte beruhen auf Listenpreisen, nicht auf tatsächlichen Erstattungspreisen. Rabattverträge können erheblich abweichen.
Einzelne Extremwerte gehören eingeordnet. Ein Pegfilgrastim-Biosimilar (Ziextenzo) zeigte im April-Datensatz einen scheinbaren Anstieg von rund 200 Prozent. Die Preishistorie relativiert das: Das Produkt schwankte bereits zuvor stark, zwischen rund 269 Euro (Januar 2026) und 800 Euro (April 2026). Solche Sprünge sind nicht typisch für die Marktentwicklung, sondern deuten auf Sondersituationen hin, etwa EU-weit ausgeschriebene Open-House-Verträge. Dieser Wert floss deshalb nicht in die Analyse ein.
Der Markt für Biologika und Biosimilars bewegte sich bereits, als § 40c in Kraft trat, doch das Inkrafttreten hat das Tempo verneunfacht. Was vorher graduell und antizipatorisch war, ist jetzt operativ und unmittelbar. Wer in diesem Umfeld fundiert entscheiden will, braucht tagesaktuelle Daten in Kombination: Listenpreise, Rabattverträge und Austauschbarkeitsstatus. Genau diese Kombination liefert der pharmazie.com PharMonitor, mit Preisverläufen, Segment-Analysen und tagesaktuellen Werten.
§ 40c hat keine neue Preisbewegung gestartet, sondern eine laufende beschleunigt. In den ersten zwei Wochen nach dem 1. April 2026 fielen die Biosimilar-Einstandspreise im Schnitt um 6,9 Prozent, hochgerechnet rund minus 14,7 Prozent pro Monat, gegenüber etwa minus 1,7 Prozent pro Monat in den sieben Monaten davor.
Im Filgrastim-Segment (G-CSF) lag der Durchschnitt der Biosimilars in Phase 1 bei rund minus 27 Prozent, das Referenzpräparat Neupogen fiel um rund 50 Prozent. Infliximab-Biosimilars gaben mehr als 25 Prozent nach, bei Adalimumab fielen Original (Humira, minus 14 bis minus 35 Prozent) und Biosimilars gleichermaßen.
Das G-BA-Beratungsverfahren zu § 40c startete bereits am 11. Juni 2025. Die Branche wusste seit Monaten, dass die Substitutionspflicht kommt, und preiste sie ein. Der Snapshot vom 1. September 2025 zeigt daher einen Ausschnitt einer schon laufenden Anpassung, nicht ihren Beginn.
Alle Werte beruhen auf Listenpreisen, konkret dem Apothekeneinstandspreis (Apo_Ek), zu dem Apotheken beim Großhandel oder Hersteller einkaufen. Tatsächliche Erstattungspreise können durch Rabattverträge erheblich abweichen, das ist bei der Interpretation zu beachten.
Über 213 identische Biosimilar-PZN-Paare ergab sich von September 2025 bis April 2026 ein ungewichteter Durchschnitt von minus 11,7 Prozent, bei rund 95 Prozent der Produkte war der Preis rückläufig. Original-Biologika gaben im selben Zeitraum um durchschnittlich 5,7 Prozent nach.
Wirkstoff, Wirkstärke und Darreichungsform müssen übereinstimmen, einschließlich des Behältnisses. Besteht ein Rabattvertrag der Krankenkasse, hat er Vorrang, sonst ist eines der vier preisgünstigsten Produkte innerhalb der G-BA-Austauschgruppe (Anlage VIIa) abzugeben. Ärzte können den Austausch aus medizinischen Gründen ausschließen.