ZusammenfassungDie IFA (Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH) ist die gemeinsame Clearingstelle von pharmazeutischer Industrie, pharmazeutischem Großhandel und Apothekerschaft in Deutschland. Sie vergibt die Pharmazentralnummer (PZN) und führt die zentralen Artikeldaten zu apothekenüblichen Waren. Über den ABDA-Artikelstamm, der von ABDATA als Geschäftsbereich der Avoxa herausgegeben wird, gelangen diese Daten in Apotheken-, Großhandels- und Kliniksysteme.
Wer in Deutschland mit Arzneimittelstammdaten arbeitet, arbeitet mit dieser Kette, meist ohne sie im Detail zu kennen. Genau daraus entstehen die typischen Missverständnisse: „IFA-Nummer“ und PZN werden verwechselt, ABDA, Avoxa und ABDATA werden für dasselbe gehalten, und der Zeitversatz zwischen Meldung und Sichtbarkeit im eigenen System wird unterschätzt. Dieser Beitrag beschreibt den Weg eines Datensatzes von der Meldung des Zulassungsinhabers bis in das Warenwirtschaftssystem, benennt die Fristen und erklärt, wo die Kette in der Praxis reißt.
Die IFA GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main beschreibt sich selbst als „Informationsdienstleister für den Pharmamarkt“ und als „gemeinsame Clearingstelle der pharmazeutischen Industrie, des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheker“. Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung von Informationsdiensten mit wirtschaftlichen, rechtlichen und logistischen Daten zu bundesweit in Apotheken erhältlichen Waren.
Entscheidend ist, was die IFA nicht ist. Sie ist keine Zulassungsbehörde. Sie prüft keine Wirksamkeit, keine Unbedenklichkeit und keine Qualität. Sie erteilt keine Verkehrsfähigkeit, sondern setzt sie voraus. Eine PZN ist folglich kein Zulassungsnachweis, sondern die Aufnahme eines Artikels in einen Handels- und Abrechnungsdatenbestand. Die arzneimittelrechtliche Zulassung erteilen BfArM, Paul-Ehrlich-Institut oder die Europäische Kommission.
Auch der im Suchverhalten häufige Begriff „IFA-Nummer“ verdient eine Klarstellung: Die Nummer, die die IFA vergibt, heißt Pharmazentralnummer. Wer „IFA-Nummer“ sagt, meint fast immer die PZN. Daneben führt die IFA eine Anbieternummer, die den meldenden Anbieter identifiziert, nicht den Artikel. Beide Nummern in einem Feld zu führen ist eine der häufigsten Modellierungsfehler in Stammdatenprojekten.
Der Weg eines neuen Artikels in die deutschen Systeme beginnt beim Anbieter, nicht bei der Behörde. Er verläuft in vier Schritten:
Die Aufnahmebedingungen sind restriktiver, als viele erwarten. Einzelimportierte Arzneimittel nach § 73 Absatz 3 AMG gelten nur unter den dort genannten Bedingungen als verkehrsfähig und werden deshalb nicht aufgenommen. Rezepturarzneimittel, die patientenindividuell in der Apotheke hergestellt werden, erhalten keine PZN. Maßanfertigungen und Sondergrößen sind ebenfalls ausgeschlossen. Für Fachkreise heißt das: Die Abwesenheit einer PZN ist kein Beleg dafür, dass ein Präparat nicht existiert oder nicht beschaffbar ist. Sie belegt nur, dass es nicht Teil des regulären deutschen Apothekensortiments ist.
Gemeldet wird deutlich mehr als Name und Preis. Der Datensatz, der einen Artikel im deutschen Markt beschreibt, umfasst Angaben aus drei Kategorien.
| Kategorie | Typische Felder | Änderungshäufigkeit |
|---|---|---|
| Identifizierend | Produktbezeichnung, Packungsgröße nach Menge und Einheit, Darreichungsform, Einstufung als Arzneimittel, Artikeltyp | Selten, aber jede Änderung erzwingt eine neue PZN |
| Rechtlich und regulatorisch | Abgabestatus, Verschreibungspflicht, Betäubungsmitteleigenschaft, Zulassungsbezug, Normgrößenkennzeichnung | Gelegentlich, mit unmittelbarer Abrechnungswirkung |
| Wirtschaftlich und logistisch | Preise und Preisstände, Vertriebsstatus, Verfügbarkeitsangaben, Anbieterzuordnung, Verpackungsdaten | Häufig, teils zu jedem Termin |
Die mittlere Zeile ist die unterschätzte. Ein geänderter Abgabestatus oder eine geänderte Normgrößenkennzeichnung verändert die Abrechnung, ohne dass sich die Artikelnummer bewegt. Wer Prozesse an der PZN aufhängt und die Statusfelder nicht mitführt, bemerkt solche Änderungen erst in der Retaxation.
Die IFA-Daten werden zum 1. und zum 15. eines jeden Monats aktualisiert. Zu diesen Terminen erscheinen die IFA-Informationsdienste für Apotheken und pharmazeutischen Großhandel. Die Bereitstellung an Datenbezieher erfolgt jeweils fünf Arbeitstage vor dem Stichtag, damit die empfangenden Systeme die Daten rechtzeitig einspielen können. Die Bereitstellungstermine veröffentlicht die IFA im Voraus.
Daraus ergibt sich eine Zeitachse, die jede Organisation kennen sollte, die mit deutschen Artikeldaten arbeitet:
| Zeitpunkt | Was passiert | Wer merkt etwas davon |
|---|---|---|
| Laufend | Der Anbieter meldet eine Neuaufnahme oder Änderung | Nur der meldende Anbieter |
| Meldefrist vor dem Stichtag | Redaktionsschluss für den nächsten Termin, gestaffelt nach Früh- und Kurzfristmeldung | Anbieter und IFA |
| Fünf Arbeitstage vor dem Stichtag | Bereitstellung an Datenbezieher | Datenbezieher und Softwarehäuser |
| 1. oder 15. des Monats | Die Daten werden gültig | Alle nachgelagerten Systeme, sofern das Update erfolgreich lief |
| Danach | Der Bestand altert bis zum nächsten Stichtag | Niemand, bis ein Fehler auffällt |
Die letzte Zeile ist der eigentliche Punkt. Zwischen zwei Stichtagen ist jeder Bestand definitionsgemäß nicht auf dem Stand der Realität. Das ist kein Mangel des Verfahrens, sondern seine Konstruktion. Problematisch wird es erst dort, wo Organisationen den eigenen Abgleich langsamer takten als die Quelle.
Hinzu kommt ein Punkt, der in der Theorie nicht vorkommt: Das Einspielen der Datenlieferung ist selbst ein Prozess, der scheitern kann. Läuft der Update-Lauf am Wochenende nicht sauber durch, startet die Einrichtung am Montag mit dem alten Bestand, ohne dass dies auf den ersten Blick sichtbar wäre.
Kaum eine Begriffsgruppe wird im deutschen Arzneimitteldatenumfeld so zuverlässig verwechselt. Die Auflösung ist einfach, sobald man die Ebenen trennt.
| Name | Was es ist | Rolle in der Datenkette |
|---|---|---|
| ABDA | Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., der Dachverband der Apothekerorganisationen | Berufspolitische Spitzenorganisation, kein Datenproduzent |
| Avoxa | Avoxa Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH, hundertprozentige Tochtergesellschaft der ABDA | Betreibt Datenbanken, Fachmedien und Veranstaltungen |
| ABDATA | ABDATA Pharma-Daten-Service, ein Geschäftsbereich der Avoxa | Entwickelt und produziert die Arzneimitteldatenbanken, darunter den ABDA-Artikelstamm |
| IFA | Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH | Vergibt die PZN und führt die Artikeldaten als Clearingstelle |
In einem Satz: Die ABDA ist ein Verband, Avoxa ihre Tochtergesellschaft und ABDATA deren Geschäftsbereich, der die Daten produziert. Das Präfix „ABDA“ im Produktnamen ABDA-Artikelstamm bezeichnet also die Herkunft aus dem Apothekerbereich, nicht den Verband als Herausgeber im operativen Sinn.
ABDATA führt neben dem ABDA-Artikelstamm weitere Datenbestände, die klinisch ausgerichtet sind, etwa zu Fertigarzneimitteln, Wirkstoffen und pharmazeutischen Substanzen. Diese Bestände werden in Apotheken-, Klinik- und Praxissoftware sowie bei Herstellern, Kostenträgern und Gesundheitsportalen eingesetzt.
Die Kette von der Meldung bis zum Bildschirm hat vier Glieder, und jedes davon kann eigene Verzögerungen einbringen:
Die praktische Konsequenz: Der Datenstand, den ein Anwender sieht, ist das Ergebnis von vier Prozessen mit vier eigenen Fehlermöglichkeiten. Ein Artikel kann korrekt gemeldet, korrekt veröffentlicht und korrekt geliefert und trotzdem im Zielsystem nicht sichtbar sein, weil ein Update nicht durchgelaufen ist. Deshalb ist die Frage „Ist unsere Datenbank aktuell?“ ohne die Angabe des zuletzt erfolgreich eingespielten Standes nicht beantwortbar.
Die PZN ist der bekannteste, aber nicht der einzige Bestandteil des IFA-Angebots. Für Stammdaten- und Integrationsprojekte sind vier weitere Bausteine relevant:
Die dritte Position ist die strategisch interessanteste. Sie zeigt, dass sich die deutsche Stammdatenwelt schrittweise in dieselbe Richtung bewegt wie die europäische Produktinformation: weg vom Dokument und von der Dateilieferung, hin zu strukturierten, adressierbaren Datensätzen. Organisationen, die ihre Prozesse heute schon auf Feldabfragen statt auf Dateiimporte stützen, werden diesen Übergang mit deutlich geringerem Anpassungsaufwand vollziehen.
Nicht jede Änderung wirkt gleich. Drei Fälle decken den Großteil der Praxis ab.
Preisänderung. Der Anbieter meldet den neuen Preis mit Gültigkeitsdatum. Die PZN bleibt unverändert. Wirksam wird der Preis zum Stichtag. Zwischen Meldung und Wirksamkeit liegen je nach Meldezeitpunkt bis zu mehrere Wochen, in denen der alte Preis in den Systemen der gültige ist und es auch bleiben muss.
Packungsänderung. Ändert sich die Packungsgröße nach Menge oder Einheit, ist das ein artikelidentifizierendes Merkmal. Es wird zwingend eine neue PZN zugeteilt. Der alte Artikel läuft aus, der neue kommt hinzu, und beide existieren eine Zeit lang nebeneinander im Markt. Wer Absatzstatistiken über PZN führt, erzeugt an dieser Stelle ohne bewusste Zuordnung einen Bruch in der Zeitreihe.
Außer Vertrieb. Der Anbieter meldet die Beendigung. Die PZN wird nicht mehr geführt und fällt an die IFA zurück. Sie wird weder reaktiviert noch an ein anderes Produkt vergeben. Das ist gut für die Historie und tückisch für den Betrieb: Eine gelöschte PZN bleibt formal korrekt und prüfziffernkonform. Sie erzeugt keinen harten Fehler, sondern fällt erst in Bestellung, Abrechnung oder Retaxation auf.
Die Kette funktioniert gut, solange alle Beteiligten ihren Teil fristgerecht liefern. Die wiederkehrenden Probleme entstehen an drei Stellen.
Verspätete Meldung. Ein Anbieter meldet eine Änderung oder eine Vertriebseinstellung nicht rechtzeitig. Für alle nachgelagerten Nutzer sieht der Artikel weiter regulär aus. Bestellungen laufen auf Ware, die es nicht mehr gibt, und Alternativenlisten enthalten Positionen, die nicht mehr beschaffbar sind.
„Die Firmen melden [Änderungen] anscheinend nicht zeitnah bzw. nehmen es nicht zeitnah wieder aus dem System.“ (Mitarbeiter, Universitätsklinikum)
Unvollständige Daten. Optionale Felder bleiben leer, etwa detaillierte Verpackungsangaben oder Zusatzkennzeichen. Auswertungen, die auf diesen Feldern aufsetzen, liefern dann nicht etwa eine Fehlermeldung, sondern ein plausibel aussehendes, unvollständiges Ergebnis. Das ist der gefährlichere Fall, weil er unbemerkt bleibt.
Fehlender Abgleich auf der Empfängerseite. Historisch gewachsene Artikellisten in Tabellenkalkulationen und Hauslisten werden über Jahre fortgeschrieben, ohne je gegen den aktuellen Bestand geprüft zu werden. Der Anteil veralteter Positionen wächst still. Auffällig wird er erst, wenn jemand die Liste gegen eine aktuelle Quelle stellt.
Aus der Struktur der Kette folgen vier konkrete Anforderungen:
An diesem Punkt endet die Leistungsfähigkeit einer reinen Artikeldatenquelle. Sie beantwortet zuverlässig, welcher Artikel gemeint ist und wie er gerade geführt wird. Sie beantwortet nicht, welche Alternativen bei diesem Wirkstoff existieren, welche davon in anderen Ländern verfügbar sind und welche Produktinformation dazu in welcher Fassung gilt. Für diese ebenen- und länderübergreifenden Fragen betreibt pharmazie.com seit 1989 die Verknüpfung: über 25 pharmazeutische Datenbanken in einer Plattform, mit über 50.000 deutschen und über 120.000 internationalen Produkten aus mehr als 50 Ländern, abrufbar über eine Parallelsuche oder über REST-Webservices für die direkte Anbindung an Warenwirtschafts-, ERP- und Kliniksysteme. Für die reine Artikelstammpflege im deutschen Markt bleibt der etablierte Bezugsweg über die IFA-Kette der richtige Ausgangspunkt.
Dieser Inhalt richtet sich an Fachkreise und stellt keine medizinische Beratung dar. Zuletzt geprüft: Juli 2026.
IFA steht für Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist die gemeinsame Clearingstelle von pharmazeutischer Industrie, pharmazeutischem Großhandel und Apothekerschaft in Deutschland und stellt Informationsdienste mit wirtschaftlichen, rechtlichen und logistischen Daten zu bundesweit in Apotheken erhältlichen Waren bereit. Sie vergibt außerdem die Pharmazentralnummer.
Der ABDA-Artikelstamm ist ein Datenbankprodukt von ABDATA Pharma-Daten-Service, einem Geschäftsbereich der Avoxa Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH. Er führt die Artikeldaten zu apothekenüblichen Waren einschließlich Preis-, Abgabe- und Vertriebsangaben und wird in Apotheken-, Großhandels-, Klinik- und Praxissoftware sowie bei Herstellern und Kostenträgern eingesetzt.
Der Begriff „IFA-Nummer“ ist umgangssprachlich und meint fast immer die Pharmazentralnummer (PZN), also den achtstelligen Artikelschlüssel, den die IFA vergibt. Davon zu unterscheiden ist die Anbieternummer der IFA: Sie identifiziert den meldenden Anbieter, nicht den einzelnen Artikel. Beide Nummern gehören in getrennte Datenfelder.
ABDA ist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, also der berufspolitische Dachverband. Avoxa Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ABDA und betreibt Datenbanken, Fachmedien und Veranstaltungen. ABDATA Pharma-Daten-Service ist ein Geschäftsbereich der Avoxa und produziert die Arzneimitteldatenbanken. Der Verband selbst ist kein Datenproduzent.
Der Anbieter schließt zunächst einen IFA-Anbietervertrag, ohne den keine Zuteilung erfolgt. Anschließend meldet er Artikel- und Adressdaten über das IFA-Portal oder per Auftragsformular. Die IFA prüft die Aufnahmebedingungen, insbesondere Apothekenüblichkeit und uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit in Deutschland, und teilt bei Aufnahme eine achtstellige PZN zu. Sichtbar wird der Artikel zum nächsten Veröffentlichungstermin.
Eine gemeldete Änderung wird frühestens zum nächsten Stichtag wirksam, also zum 1. oder 15. eines Monats, und nur dann, wenn sie die jeweilige Meldefrist erreicht hat. Die Bereitstellung an Datenbezieher erfolgt fünf Arbeitstage vorher. Danach kommen die Verarbeitungszeiten von Datenaufbereitern und Softwarehäusern hinzu. Zwischen Meldung und Sichtbarkeit im operativen System können deshalb mehrere Wochen liegen.