Arzneimitteldaten und Datenbanken
July 22, 2026
9 Minuten

IFA, PZN und ABDA-Artikelstamm erklärt

Die IFA (Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH) ist die gemeinsame Clearingstelle von pharmazeutischer Industrie, Großhandel und Apothekerschaft. Sie vergibt die Pharmazentralnummer und führt die zentralen Artikeldaten. Über den ABDA-Artikelstamm von ABDATA, einem Geschäftsbereich der Avoxa, gelangen diese Daten in Apotheken-, Großhandels- und Kliniksysteme.

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Inhaltsverzeichnis
    Zusammenfassung
    • Die IFA GmbH ist die gemeinsame Clearingstelle von pharmazeutischer Industrie, Großhandel und Apothekerschaft. Sie ist keine Zulassungsbehörde, eine PZN belegt keine Zulassung.
    • Was umgangssprachlich „IFA-Nummer“ heißt, ist die Pharmazentralnummer. Die Anbieternummer identifiziert dagegen den meldenden Anbieter, nicht den Artikel.
    • Ohne IFA-Anbietervertrag gibt es keine PZN-Zuteilung. Rezepturarzneimittel, Maßanfertigungen und Einzelimporte nach § 73 Absatz 3 AMG werden nicht aufgenommen.
    • Die Daten werden zum 1. und 15. eines Monats gültig, die Bereitstellung an Datenbezieher erfolgt fünf Arbeitstage vorher.
    • ABDA ist der Apothekerverband, Avoxa dessen hundertprozentige Tochtergesellschaft und ABDATA Pharma-Daten-Service ein Geschäftsbereich der Avoxa, der den ABDA-Artikelstamm produziert.
    • Eine Packungsänderung erzwingt eine neue PZN, eine Preisänderung nicht. Außer Vertrieb gesetzte PZN werden weder reaktiviert noch neu vergeben.
    • Die häufigsten Fehlerquellen sind verspätete Herstellermeldungen, unvollständig gefüllte Felder und ein fehlender Abgleich auf der Empfängerseite.

    Die IFA (Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH) ist die gemeinsame Clearingstelle von pharmazeutischer Industrie, pharmazeutischem Großhandel und Apothekerschaft in Deutschland. Sie vergibt die Pharmazentralnummer (PZN) und führt die zentralen Artikeldaten zu apothekenüblichen Waren. Über den ABDA-Artikelstamm, der von ABDATA als Geschäftsbereich der Avoxa herausgegeben wird, gelangen diese Daten in Apotheken-, Großhandels- und Kliniksysteme.

    Wer in Deutschland mit Arzneimittelstammdaten arbeitet, arbeitet mit dieser Kette, meist ohne sie im Detail zu kennen. Genau daraus entstehen die typischen Missverständnisse: „IFA-Nummer“ und PZN werden verwechselt, ABDA, Avoxa und ABDATA werden für dasselbe gehalten, und der Zeitversatz zwischen Meldung und Sichtbarkeit im eigenen System wird unterschätzt. Dieser Beitrag beschreibt den Weg eines Datensatzes von der Meldung des Zulassungsinhabers bis in das Warenwirtschaftssystem, benennt die Fristen und erklärt, wo die Kette in der Praxis reißt.

    Was die IFA ist und was sie nicht ist

    Die IFA GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main beschreibt sich selbst als „Informationsdienstleister für den Pharmamarkt“ und als „gemeinsame Clearingstelle der pharmazeutischen Industrie, des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheker“. Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung von Informationsdiensten mit wirtschaftlichen, rechtlichen und logistischen Daten zu bundesweit in Apotheken erhältlichen Waren.

    Entscheidend ist, was die IFA nicht ist. Sie ist keine Zulassungsbehörde. Sie prüft keine Wirksamkeit, keine Unbedenklichkeit und keine Qualität. Sie erteilt keine Verkehrsfähigkeit, sondern setzt sie voraus. Eine PZN ist folglich kein Zulassungsnachweis, sondern die Aufnahme eines Artikels in einen Handels- und Abrechnungsdatenbestand. Die arzneimittelrechtliche Zulassung erteilen BfArM, Paul-Ehrlich-Institut oder die Europäische Kommission.

    Auch der im Suchverhalten häufige Begriff „IFA-Nummer“ verdient eine Klarstellung: Die Nummer, die die IFA vergibt, heißt Pharmazentralnummer. Wer „IFA-Nummer“ sagt, meint fast immer die PZN. Daneben führt die IFA eine Anbieternummer, die den meldenden Anbieter identifiziert, nicht den Artikel. Beide Nummern in einem Feld zu führen ist eine der häufigsten Modellierungsfehler in Stammdatenprojekten.

    Wie ein Produkt gemeldet wird und eine PZN erhält

    Der Weg eines neuen Artikels in die deutschen Systeme beginnt beim Anbieter, nicht bei der Behörde. Er verläuft in vier Schritten:

    1. Anbietervertrag. Der Anbieter schließt einen IFA-Anbietervertrag. Ohne diesen Vertrag gibt es keine PZN-Zuteilung. Der Anbieter ist derjenige, der den Artikel in Deutschland in Verkehr bringt, das ist nicht zwingend der Hersteller.
    2. Meldung der Artikel- und Adressdaten. Die Meldung erfolgt über das IFA-Portal oder über Auftragsformulare, geregelt in den Auftragsarten und Meldewegen der IFA.
    3. Prüfung der Aufnahmebedingungen. Der Artikel muss apothekenüblich im Sinne der Apothekenbetriebsordnung und in Deutschland uneingeschränkt verkehrsfähig sein. Arzneimittel müssen zugelassen oder registriert sein.
    4. Zuteilung und Veröffentlichung. Bei Aufnahme teilt die IFA eine achtstellige PZN zu. Sichtbar wird der Artikel erst mit dem nächsten Veröffentlichungstermin.

    Die Aufnahmebedingungen sind restriktiver, als viele erwarten. Einzelimportierte Arzneimittel nach § 73 Absatz 3 AMG gelten nur unter den dort genannten Bedingungen als verkehrsfähig und werden deshalb nicht aufgenommen. Rezepturarzneimittel, die patientenindividuell in der Apotheke hergestellt werden, erhalten keine PZN. Maßanfertigungen und Sondergrößen sind ebenfalls ausgeschlossen. Für Fachkreise heißt das: Die Abwesenheit einer PZN ist kein Beleg dafür, dass ein Präparat nicht existiert oder nicht beschaffbar ist. Sie belegt nur, dass es nicht Teil des regulären deutschen Apothekensortiments ist.

    Welche Daten gemeldet werden

    Gemeldet wird deutlich mehr als Name und Preis. Der Datensatz, der einen Artikel im deutschen Markt beschreibt, umfasst Angaben aus drei Kategorien.

    KategorieTypische FelderÄnderungshäufigkeit
    IdentifizierendProduktbezeichnung, Packungsgröße nach Menge und Einheit, Darreichungsform, Einstufung als Arzneimittel, ArtikeltypSelten, aber jede Änderung erzwingt eine neue PZN
    Rechtlich und regulatorischAbgabestatus, Verschreibungspflicht, Betäubungsmitteleigenschaft, Zulassungsbezug, NormgrößenkennzeichnungGelegentlich, mit unmittelbarer Abrechnungswirkung
    Wirtschaftlich und logistischPreise und Preisstände, Vertriebsstatus, Verfügbarkeitsangaben, Anbieterzuordnung, VerpackungsdatenHäufig, teils zu jedem Termin

    Die mittlere Zeile ist die unterschätzte. Ein geänderter Abgabestatus oder eine geänderte Normgrößenkennzeichnung verändert die Abrechnung, ohne dass sich die Artikelnummer bewegt. Wer Prozesse an der PZN aufhängt und die Statusfelder nicht mitführt, bemerkt solche Änderungen erst in der Retaxation.

    Der Publikationsrhythmus: der 1. und der 15.

    Die IFA-Daten werden zum 1. und zum 15. eines jeden Monats aktualisiert. Zu diesen Terminen erscheinen die IFA-Informationsdienste für Apotheken und pharmazeutischen Großhandel. Die Bereitstellung an Datenbezieher erfolgt jeweils fünf Arbeitstage vor dem Stichtag, damit die empfangenden Systeme die Daten rechtzeitig einspielen können. Die Bereitstellungstermine veröffentlicht die IFA im Voraus.

    Daraus ergibt sich eine Zeitachse, die jede Organisation kennen sollte, die mit deutschen Artikeldaten arbeitet:

    ZeitpunktWas passiertWer merkt etwas davon
    LaufendDer Anbieter meldet eine Neuaufnahme oder ÄnderungNur der meldende Anbieter
    Meldefrist vor dem StichtagRedaktionsschluss für den nächsten Termin, gestaffelt nach Früh- und KurzfristmeldungAnbieter und IFA
    Fünf Arbeitstage vor dem StichtagBereitstellung an DatenbezieherDatenbezieher und Softwarehäuser
    1. oder 15. des MonatsDie Daten werden gültigAlle nachgelagerten Systeme, sofern das Update erfolgreich lief
    DanachDer Bestand altert bis zum nächsten StichtagNiemand, bis ein Fehler auffällt

    Die letzte Zeile ist der eigentliche Punkt. Zwischen zwei Stichtagen ist jeder Bestand definitionsgemäß nicht auf dem Stand der Realität. Das ist kein Mangel des Verfahrens, sondern seine Konstruktion. Problematisch wird es erst dort, wo Organisationen den eigenen Abgleich langsamer takten als die Quelle.

    Hinzu kommt ein Punkt, der in der Theorie nicht vorkommt: Das Einspielen der Datenlieferung ist selbst ein Prozess, der scheitern kann. Läuft der Update-Lauf am Wochenende nicht sauber durch, startet die Einrichtung am Montag mit dem alten Bestand, ohne dass dies auf den ersten Blick sichtbar wäre.

    ABDA, Avoxa, ABDATA: drei Namen, drei verschiedene Dinge

    Kaum eine Begriffsgruppe wird im deutschen Arzneimitteldatenumfeld so zuverlässig verwechselt. Die Auflösung ist einfach, sobald man die Ebenen trennt.

    NameWas es istRolle in der Datenkette
    ABDABundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., der Dachverband der ApothekerorganisationenBerufspolitische Spitzenorganisation, kein Datenproduzent
    AvoxaAvoxa Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH, hundertprozentige Tochtergesellschaft der ABDABetreibt Datenbanken, Fachmedien und Veranstaltungen
    ABDATAABDATA Pharma-Daten-Service, ein Geschäftsbereich der AvoxaEntwickelt und produziert die Arzneimitteldatenbanken, darunter den ABDA-Artikelstamm
    IFAInformationsstelle für Arzneispezialitäten GmbHVergibt die PZN und führt die Artikeldaten als Clearingstelle

    In einem Satz: Die ABDA ist ein Verband, Avoxa ihre Tochtergesellschaft und ABDATA deren Geschäftsbereich, der die Daten produziert. Das Präfix „ABDA“ im Produktnamen ABDA-Artikelstamm bezeichnet also die Herkunft aus dem Apothekerbereich, nicht den Verband als Herausgeber im operativen Sinn.

    ABDATA führt neben dem ABDA-Artikelstamm weitere Datenbestände, die klinisch ausgerichtet sind, etwa zu Fertigarzneimitteln, Wirkstoffen und pharmazeutischen Substanzen. Diese Bestände werden in Apotheken-, Klinik- und Praxissoftware sowie bei Herstellern, Kostenträgern und Gesundheitsportalen eingesetzt.

    Wie die Daten in die operativen Systeme gelangen

    Die Kette von der Meldung bis zum Bildschirm hat vier Glieder, und jedes davon kann eigene Verzögerungen einbringen:

    • Anbieter. Meldet Neuaufnahmen und Änderungen fristgerecht oder eben nicht.
    • IFA. Prüft, teilt zu und veröffentlicht zum Stichtag.
    • Datenbezieher und Aufbereiter. Beziehen die Rohdaten, reichern sie an, verknüpfen sie mit klinischen und kommerziellen Daten und geben sie als Datenbankprodukt heraus.
    • Softwarehaus und Anwender. Spielen die Datenlieferung in Warenwirtschaft, Apothekensoftware, Krankenhausinformationssystem oder ERP ein.

    Die praktische Konsequenz: Der Datenstand, den ein Anwender sieht, ist das Ergebnis von vier Prozessen mit vier eigenen Fehlermöglichkeiten. Ein Artikel kann korrekt gemeldet, korrekt veröffentlicht und korrekt geliefert und trotzdem im Zielsystem nicht sichtbar sein, weil ein Update nicht durchgelaufen ist. Deshalb ist die Frage „Ist unsere Datenbank aktuell?“ ohne die Angabe des zuletzt erfolgreich eingespielten Standes nicht beantwortbar.

    Was die IFA über die PZN hinaus bereitstellt

    Die PZN ist der bekannteste, aber nicht der einzige Bestandteil des IFA-Angebots. Für Stammdaten- und Integrationsprojekte sind vier weitere Bausteine relevant:

    • Artikelstammdaten für Warenwirtschaftssysteme als strukturierter Datenbestand zu apothekenüblichen Waren.
    • Codiersysteme für die Kennzeichnung auf der Packung, darunter die PPN als international verwendbare Form der PZN sowie UDI-bezogene Angaben für Medizinprodukte.
    • Darreichungsformdaten im FHIR-Format, also in einem Standard, der auf maschinelle Verarbeitung und Interoperabilität ausgelegt ist.
    • Online-Datendienste für den Zugriff außerhalb der zyklischen Datenlieferung.

    Die dritte Position ist die strategisch interessanteste. Sie zeigt, dass sich die deutsche Stammdatenwelt schrittweise in dieselbe Richtung bewegt wie die europäische Produktinformation: weg vom Dokument und von der Dateilieferung, hin zu strukturierten, adressierbaren Datensätzen. Organisationen, die ihre Prozesse heute schon auf Feldabfragen statt auf Dateiimporte stützen, werden diesen Übergang mit deutlich geringerem Anpassungsaufwand vollziehen.

    Was bei einer Änderung passiert

    Nicht jede Änderung wirkt gleich. Drei Fälle decken den Großteil der Praxis ab.

    Preisänderung. Der Anbieter meldet den neuen Preis mit Gültigkeitsdatum. Die PZN bleibt unverändert. Wirksam wird der Preis zum Stichtag. Zwischen Meldung und Wirksamkeit liegen je nach Meldezeitpunkt bis zu mehrere Wochen, in denen der alte Preis in den Systemen der gültige ist und es auch bleiben muss.

    Packungsänderung. Ändert sich die Packungsgröße nach Menge oder Einheit, ist das ein artikelidentifizierendes Merkmal. Es wird zwingend eine neue PZN zugeteilt. Der alte Artikel läuft aus, der neue kommt hinzu, und beide existieren eine Zeit lang nebeneinander im Markt. Wer Absatzstatistiken über PZN führt, erzeugt an dieser Stelle ohne bewusste Zuordnung einen Bruch in der Zeitreihe.

    Außer Vertrieb. Der Anbieter meldet die Beendigung. Die PZN wird nicht mehr geführt und fällt an die IFA zurück. Sie wird weder reaktiviert noch an ein anderes Produkt vergeben. Das ist gut für die Historie und tückisch für den Betrieb: Eine gelöschte PZN bleibt formal korrekt und prüfziffernkonform. Sie erzeugt keinen harten Fehler, sondern fällt erst in Bestellung, Abrechnung oder Retaxation auf.

    Typische Fehlerquellen und ihre Folgen

    Die Kette funktioniert gut, solange alle Beteiligten ihren Teil fristgerecht liefern. Die wiederkehrenden Probleme entstehen an drei Stellen.

    Verspätete Meldung. Ein Anbieter meldet eine Änderung oder eine Vertriebseinstellung nicht rechtzeitig. Für alle nachgelagerten Nutzer sieht der Artikel weiter regulär aus. Bestellungen laufen auf Ware, die es nicht mehr gibt, und Alternativenlisten enthalten Positionen, die nicht mehr beschaffbar sind.

    „Die Firmen melden [Änderungen] anscheinend nicht zeitnah bzw. nehmen es nicht zeitnah wieder aus dem System.“ (Mitarbeiter, Universitätsklinikum)

    Unvollständige Daten. Optionale Felder bleiben leer, etwa detaillierte Verpackungsangaben oder Zusatzkennzeichen. Auswertungen, die auf diesen Feldern aufsetzen, liefern dann nicht etwa eine Fehlermeldung, sondern ein plausibel aussehendes, unvollständiges Ergebnis. Das ist der gefährlichere Fall, weil er unbemerkt bleibt.

    Fehlender Abgleich auf der Empfängerseite. Historisch gewachsene Artikellisten in Tabellenkalkulationen und Hauslisten werden über Jahre fortgeschrieben, ohne je gegen den aktuellen Bestand geprüft zu werden. Der Anteil veralteter Positionen wächst still. Auffällig wird er erst, wenn jemand die Liste gegen eine aktuelle Quelle stellt.

    Was sich daraus für die eigene Datenhaltung ergibt

    Aus der Struktur der Kette folgen vier konkrete Anforderungen:

    1. Den eigenen Abgleich an den Rhythmus der Quelle koppeln. Wer zum 1. und 15. abgleicht, ist synchron. Wer quartalsweise abgleicht, arbeitet strukturell mit veralteten Beständen.
    2. Den zuletzt erfolgreich eingespielten Datenstand protokollieren. Nicht das geplante Update zählt, sondern das durchgelaufene.
    3. Historische PZN archivieren statt löschen. Da Nummern nicht wiederverwendet werden, ist die Archivierung risikofrei und für Zeitreihen notwendig.
    4. Statusfelder mitführen. Abgabestatus, Normgröße, Vertriebsstatus und Engpassinformation ändern sich unabhängig von der Artikelnummer.

    An diesem Punkt endet die Leistungsfähigkeit einer reinen Artikeldatenquelle. Sie beantwortet zuverlässig, welcher Artikel gemeint ist und wie er gerade geführt wird. Sie beantwortet nicht, welche Alternativen bei diesem Wirkstoff existieren, welche davon in anderen Ländern verfügbar sind und welche Produktinformation dazu in welcher Fassung gilt. Für diese ebenen- und länderübergreifenden Fragen betreibt pharmazie.com seit 1989 die Verknüpfung: über 25 pharmazeutische Datenbanken in einer Plattform, mit über 50.000 deutschen und über 120.000 internationalen Produkten aus mehr als 50 Ländern, abrufbar über eine Parallelsuche oder über REST-Webservices für die direkte Anbindung an Warenwirtschafts-, ERP- und Kliniksysteme. Für die reine Artikelstammpflege im deutschen Markt bleibt der etablierte Bezugsweg über die IFA-Kette der richtige Ausgangspunkt.

    Dieser Inhalt richtet sich an Fachkreise und stellt keine medizinische Beratung dar. Zuletzt geprüft: Juli 2026.

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    Ursula Tschorn
    Ursula Tschorn ist Geschäftsführerin der DACON DACON Datenbank Consulting GmbH und beschäftigt sich seit 1989 mit dem Aufbau pharmazeutischer Informationsinfrastrukturen. Sie schreibt über Standards für Arzneimitteldaten, Preisregulierung und Marktzugang in der DACH-Region.

    FAQ

    Was bedeutet IFA bei Arzneimitteln?
    Was ist der ABDA-Artikelstamm?
    Was ist eine IFA-Nummer?
    Worin unterscheiden sich ABDA, Avoxa und ABDATA?
    Wie erhält ein Hersteller eine PZN für ein neues Produkt?
    Wie schnell wirkt sich eine Änderung durch den Hersteller auf die Systeme aus?
    Seit 1989 vertrauen über 1.000 Kunden auf unsere Daten.

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