Arzneimittel-Lieferengpässe in Deutschland betreffen Apotheken, Krankenhäuser und den pharmazeutischen Großhandel seit Jahren mit steigender Intensität. Allein 2025 erfasste das BfArM 1.514 Lieferengpass-Meldungen zu 1.041 Lieferengpässen. Zum Jahresbeginn 2026 waren 546 aktive Engpässe gleichzeitig gemeldet — und die Tendenz bleibt auf hohem Niveau. Für Fachkreise stellt sich täglich die Frage: Welches Medikament ist nicht lieferbar, welche Alternative steht zur Verfügung, und wo lässt sich der aktuelle Lieferstatus zuverlässig prüfen? Dieser Beitrag liefert Ihnen einen strukturierten Überblick über Ursachen, regulatorische Rahmenbedingungen und datengestützte Lösungswege — einschließlich einer Vergleichstabelle digitaler Monitoring-Tools und einer Lieferengpass-Datenbank für den Pharma-Alltag.
Ein Arzneimittel-Lieferengpass ist eine Situation, in der ein zugelassenes Arzneimittel über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen nicht in der üblichen Menge geliefert werden kann. So definiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Begriff als Grundlage für die gesetzliche Meldepflicht.
Die Ursachen sind strukturell und häufig miteinander verknüpft:
- Konzentration der Wirkstoffproduktion: Über 80 % der Wirkstoffproduktion für den europäischen Markt findet in China und Indien statt. Produktionsausfälle, Qualitätsprobleme oder Exportbeschränkungen in diesen Regionen wirken sich unmittelbar auf die Versorgung in Deutschland aus.
- Preisdruck durch Rabattverträge und Festbeträge: Das deutsche Erstattungssystem setzt auf niedrige Preise. Für zahlreiche Generika sind die Festbeträge so gering, dass Hersteller die Produktion einstellen oder ihre Kapazitäten auf margenstärkere Märkte verlagern.
- Fragile Lieferketten: Just-in-Time-Produktion ohne ausreichende Sicherheitsbestände bedeutet, dass jede Störung — ob Rohstoffmangel, Transportverzögerung oder GMP-Beanstandung — sofort zu Versorgungslücken führt.
- Regulatorische Eingriffe: Rückrufe, GMP-Inspektionsbefunde oder Zulassungsänderungen können Präparate kurzfristig vom Markt nehmen. Die Wiederaufnahme der Produktion dauert häufig Monate.
- Steigende Nachfrage: Saisonale Bedarfsspitzen (etwa bei Antibiotika und Fiebersäften im Winter) verschärfen bestehende Engpässe und erzeugen Hamstereffekte bei Apotheken.
Die Entwicklung seit 2017 zeigt eine klare Eskalation: Das BfArM verzeichnete 2017 rund 270 aktive Meldungen. Bis 2023 stieg diese Zahl auf 1.017 gemeldete Lieferengpässe — ein historischer Höchststand. Auch nach Inkrafttreten des ALBVVG im Jahr 2023 hat sich die Lage nicht grundlegend entspannt: 2025 wurden erneut 1.041 Lieferengpässe erfasst. Besonders betroffen sind Psychopharmaka (Antipsychotika mit 173 Meldungen, Antidepressiva mit 130 Meldungen), Antibiotika (85 Meldungen), Lipidsenker sowie pneumologische Wirkstoffe wie Salbutamol. Für Wirkstoffe wie Quetiapin (94 offene Engpässe Ende 2025), Methylphenidat und Galantamin ist der Lieferengpass inzwischen zum Dauerzustand geworden.
Die BfArM-Meldepflicht nach §52b AMG: So werden Engpässe offiziell erfasst
Die BfArM-Lieferengpass-Meldung basiert auf §52b des Arzneimittelgesetzes (AMG). Dieser Paragraph verpflichtet pharmazeutische Unternehmer, Lieferengpässe bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln dem BfArM unverzüglich zu melden.
Was muss gemeldet werden?
Hersteller übermitteln dem BfArM:
- Bezeichnung und Pharmazentralnummer (PZN) des betroffenen Arzneimittels
- Voraussichtliches Ende des Lieferengpasses
- Grund der Nichtlieferbarkeit (soweit bekannt)
- Angaben zu möglichen Alternativpräparaten
Die Meldungen werden auf der BfArM-Website für Lieferengpass-Meldungen öffentlich zugänglich gemacht.
Das ALBVVG: Was hat sich seit 2023 geändert?
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das im Juli 2023 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber erstmals gezielt auf die Engpass-Problematik reagiert. Die wichtigsten Maßnahmen:
- Erweiterte Meldepflicht: Die Meldepflicht nach §52b AMG wurde verschärft. Hersteller müssen Engpässe frühzeitiger melden und detailliertere Informationen liefern.
- Bevorratungspflicht: Für versorgungskritische Wirkstoffe (insbesondere Kinderarzneimittel und Antibiotika) gelten erhöhte Lagerhaltungspflichten.
- Diversifizierungsauflagen: Bei Rabattverträgen müssen Krankenkassen sicherstellen, dass nicht nur ein einziger Hersteller den gesamten Bedarf deckt (Mehrfachvergabe).
- Erweiterte Austauschbefugnisse: Apotheken erhalten größere Spielräume bei der Substitution nicht lieferbarer Arzneimittel.
In der Praxis zeigen sich die Wirkungen des ALBVVG bisher gemischt. Eine Evaluierung durch das IGES Institut im Auftrag von Pro Generika (2025) kommt zu einem differenzierten Ergebnis: Bei Kinderarzneimitteln sind die Engpass-Meldungen und die Zahl betroffener Wirkstoffe spürbar gesunken — ein messbarer Erfolg der Bevorratungspflichten. Bei Onkologika hingegen sind aktuell mehr Wirkstoffe betroffen als vor dem ALBVVG, und die Zahl versorgungskritischer Meldungen ist gestiegen. Die strukturellen Ursachen — globale Produktionskonzentration und Preisdruck — bestehen fort. Die erweiterten Austauschbefugnisse entlasten Apotheken im Tagesgeschäft, lösen aber das Grundproblem nicht.
Grenzen der BfArM-Datenbank
Trotz der gesetzlichen Grundlage hat das BfArM-Meldesystem relevante Schwachstellen:
- Verspätete Meldungen: Apotheken bemerken Nichtverfügbarkeiten häufig früher als das BfArM. Die Meldung durch Hersteller erfolgt nicht immer zeitnah.
- Unzuverlässige Enddaten: Das voraussichtliche Ende des Engpasses wird regelmäßig nach hinten korrigiert. Für die Beschaffungsplanung ist diese Angabe daher nur bedingt belastbar.
- Keine PZN-basierte Suche: Die BfArM-Website bietet keine direkte Suche nach Pharmazentralnummern, was die Zuordnung zu konkreten Artikeln im Warenwirtschaftssystem erschwert.
- Keine integrierte Alternativensuche: Die BfArM-Datenbank listet betroffene Präparate, verknüpft sie aber nicht systematisch mit verfügbaren nationalen oder internationalen Alternativen.
Für Fachkreise bedeutet das: Die BfArM-Meldungen sind unverzichtbar als offizielle Quelle, reichen aber allein nicht aus, um im Apothekenalltag oder in der Krankenhausversorgung schnell und zuverlässig Alternativen zu identifizieren.
Wie finden Apotheken und Kliniken Alternativen bei Lieferengpässen?
Die Suche nach einem Medikament mit gleichem Wirkstoff als Alternative bei einem Lieferengpass in der Apotheke gehört zu den zeitaufwändigsten Aufgaben im pharmazeutischen Alltag. Zwei grundlegend verschiedene Vorgehensweisen stehen sich gegenüber.
Der manuelle Weg
In vielen Apotheken und Krankenhausapotheken ist der Prozess noch immer reaktiv und manuell:
- BfArM-Website prüfen, ob eine offizielle Meldung vorliegt.
- Im Warenwirtschaftssystem nach Präparaten mit gleichem Wirkstoff, gleicher Stärke und Darreichungsform suchen.
- Bei mehreren Großhändlern einzeln die Verfügbarkeit anfragen.
- Gegebenenfalls Rücksprache mit dem verordnenden Arzt halten, wenn kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar ist.
- Dokumentation der Substitution für die pharmazeutische Nachverfolgung.
Pro Engpass fallen 15 bis 30 Minuten Recherchezeit an. Laut ABDA-Faktenblatt (Stand April 2025) wenden Apothekenteams in Deutschland 20 bis 30 Stunden pro Woche für das Management von Lieferengpässen auf — doppelt so viel wie der europäische Durchschnitt von 10,6 Stunden. Der Blick auf internationale Import-Alternativen fehlt dabei vollständig.
Der datenbankgestützte Weg
Moderne Lieferengpass-Datenbanken automatisieren wesentliche Schritte dieses Prozesses:
- Täglicher Abgleich: BfArM-Meldungen werden automatisch mit dem ABDA-Artikelstamm verknüpft. Jede betroffene PZN erhält einen Engpass-Status — visuell sofort erkennbar.
- Automatische Alternativensuche: Das System identifiziert Präparate mit gleichem Wirkstoff, gleicher Darreichungsform und Stärke, die aktuell nicht von einem Lieferengpass betroffen sind.
- Gezielte Filter: Über Filter wie „keine Alternative verfügbar“ oder „krankenhaus-relevant“ lassen sich kritische Engpässe sofort priorisieren.
- PZN-Mapping: Die direkte Zuordnung zu Pharmazentralnummern ermöglicht eine nahtlose Integration in bestehende Warenwirtschaftssysteme.
- EU-weite Daten: Die Lieferengpass-Datenbank in pharmazie.com verknüpft deutsche Engpässe mit Arzneimitteldaten aus über 50 Ländern. So finden Sie auch Import-Alternativen nach §73 Abs. 3 AMG — ohne separate Recherche.
Der datenbankgestützte Ansatz reduziert die Recherchezeit pro Engpass auf wenige Sekunden und stellt sicher, dass keine verfügbare Alternative übersehen wird.
Import nach §73 Abs. 3 AMG: Wann dürfen nicht zugelassene Arzneimittel importiert werden?
Der Einzelimport nach §73 Abs. 3 AMG ist eine zentrale Versorgungsoption, wenn ein in Deutschland zugelassenes Arzneimittel nicht verfügbar ist. Er erlaubt den Import von Arzneimitteln ohne deutsche Zulassung — unter klar definierten Voraussetzungen.
Drei Voraussetzungen für den Einzelimport
- Ärztliche Verordnung: Es muss eine Verschreibung für einen konkreten Patienten vorliegen.
- Keine therapeutische Alternative im Inland: Das verordnete oder ein therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel darf in Deutschland aktuell nicht beschaffbar sein.
- Zulassung im Herkunftsland: Das importierte Arzneimittel muss im Herkunftsland ordnungsgemäß zugelassen und verkehrsfähig sein.
Praxisrelevanz für Krankenhausapotheken
Insbesondere in der Krankenhausapotheke ist der Einzelimport bei Lieferengpässen ein regelmäßig genutztes Instrument. Die Herausforderung besteht darin, überhaupt zu wissen, welche Präparate in welchen Ländern verfügbar und zugelassen sind. Ohne Zugang zu internationalen Arzneimitteldatenbanken ist diese Recherche kaum systematisch durchführbar.
Die Lieferengpass-Datenbank in pharmazie.com adressiert genau dieses Problem: Sie verknüpft jeden gemeldeten EU-Import als Alternative bei einem Lieferengpass mit Arzneimitteldaten aus über 50 Ländern und zeigt Ihnen sofort, welche Import-Alternativen in Frage kommen — einschließlich Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Herkunftsland.
Die Dokumentationspflicht für den Einzelimport liegt bei der abgebenden Apotheke. Ein strukturierter Workflow mit datengestützter Vorrecherche spart hier erhebliche Zeit und minimiert Fehlerquellen.
Lieferengpass-Monitoring: Welche digitalen Lösungen gibt es?
Für das systematische Arzneimittel-Engpass-Monitoring stehen Fachkreisen verschiedene digitale Werkzeuge zur Verfügung. Die folgende Vergleichstabelle zeigt die wichtigsten Lösungen mit ihren jeweiligen Stärken und Grenzen.
| Lösung | Datenbasis | Aktualisierung | Alternativensuche | EU-/Internationale Daten | PZN-Mapping | Krankenhaus-Filter |
|---|---|---|---|---|---|---|
| BfArM-Website | Herstellermeldungen (§52b AMG) | Bei Eingang | Nein | Nein | Eingeschränkt | Nein |
| ABDA-Datenbank | ABDA-Artikelstamm | Wöchentlich | Nein | Nein | Ja | Nein |
| Warenwirtschaftssystem (WAWI) | Großhändler-Verfügbarkeit | Echtzeit (bei Bestellung) | Teilweise | Nein | Ja | Nein |
| pharmazie.com | BfArM + ABDA-Artikelstamm + internationale Datenbanken | Täglich | Ja (national + EU-Import) | Ja (50+ Länder) | Ja | Ja |
Die BfArM-Website ist als offizielle Quelle unverzichtbar, bietet jedoch keine Werkzeuge für die aktive Alternativensuche. Warenwirtschaftssysteme zeigen die Verfügbarkeit beim jeweiligen Großhändler, decken aber weder das gesamte Marktangebot noch internationale Optionen ab.
Die Stärke einer spezialisierten Lieferengpass-Datenbank wie pharmazie.com liegt in der Verknüpfung: BfArM-Meldungen werden täglich mit dem ABDA-Artikelstamm abgeglichen und automatisch mit nationalen und internationalen Alternativprodukten verknüpft. Die Eisbergsuche ermöglicht dabei die parallele Recherche über alle 25+ integrierten Datenbanken. So entsteht ein geschlossener Workflow — von der Engpass-Erkennung bis zur konkreten Lösung. Zusätzlich bietet die MSV3-Verfügbarkeitsprüfung (Pilotphase 2026) einen direkten Abgleich mit der Lieferfähigkeit des Großhandels.
Praxis-Tipps: So gehen Sie strukturiert mit Lieferengpässen um
Ein systematisches Vorgehen bei Arzneimittel-Lieferengpässen spart Zeit, reduziert Fehler und verbessert die Versorgungsqualität. Die folgenden fünf Empfehlungen haben sich in Apotheken und Kliniken bewährt.
- Tägliches Monitoring einrichten: Nutzen Sie eine Datenbank mit täglicher Aktualisierung, um neue Engpässe frühzeitig zu erkennen. Je früher Sie informiert sind, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie bei der Beschaffung. Die Lieferengpass-Datenbank in pharmazie.com aktualisiert die Daten täglich und verknüpft sie mit dem ABDA-Artikelstamm.
- Kritische Wirkstoffe priorisieren: Definieren Sie eine interne Liste versorgungskritischer Wirkstoffe — insbesondere für Ihre Krankenhausapotheke oder Ihren Schwerpunktbereich. Nutzen Sie Filter wie „krankenhaus-relevant“ und „keine Alternative verfügbar“, um die kritischsten Engpässe sofort zu identifizieren.
- Alternativensuche automatisieren: Verlassen Sie sich nicht auf manuelle Recherche über mehrere Systeme. Nutzen Sie Werkzeuge, die automatisch Präparate mit gleichem Wirkstoff, gleicher Stärke und Darreichungsform identifizieren — national und international.
- Import-Prozesse vorbereiten: Machen Sie sich mit dem Einzelimport nach §73 Abs. 3 AMG vertraut, bevor der Akutfall eintritt. Identifizieren Sie zuverlässige Importeure, klären Sie interne Dokumentationsabläufe und prüfen Sie vorab, welche internationalen Präparate als Alternativen in Frage kommen.
- Kommunikation standardisieren: Erstellen Sie Vorlagen für die Information von Ärzten und Patienten bei Nichtverfügbarkeit. Dokumentieren Sie jede Substitution und jeden Import strukturiert — das erleichtert sowohl die pharmazeutische Nachverfolgung als auch eventuelle Prüfungen.
Fazit: Lieferengpässe erfordern datengestütztes Handeln
Arzneimittel-Lieferengpässe in Deutschland sind kein vorübergehendes Phänomen, sondern ein strukturelles Problem, das Apotheken und Kliniken dauerhaft beschäftigt. Die regulatorischen Maßnahmen durch §52b AMG und ALBVVG schaffen einen wichtigen Rahmen, lösen aber die Grundursachen nicht. Auch auf EU-Ebene wächst der Handlungsdruck: Die Europäische Kommission hat im März 2025 den Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln vorgeschlagen, und seit Februar 2025 sind alle EU-Zulassungsinhaber verpflichtet, Engpässe über die neue European Shortage Monitoring Platform (ESMP) zu melden. Für Fachkreise ist entscheidend, reaktive Prozesse durch systematisches Monitoring und automatisierte Alternativensuche zu ersetzen — einschließlich internationaler Import-Optionen.
Eine täglich aktualisierte Lieferengpass-Datenbank mit PZN-Mapping, Krankenhaus-Relevanz-Filtern und EU-weiten Alternativdaten ist dabei kein Luxus, sondern ein notwendiges Arbeitswerkzeug. Informieren Sie sich über die verfügbaren Pakete und Preise und testen Sie den Workflow in einer persönlichen Demo.
Lieferengpässe täglich im Blick — mit EU-Alternativen
Die Lieferengpass-Datenbank in pharmazie.com zeigt Ihnen täglich alle betroffenen PZNs, filtert nach Krankenhaus-Relevanz und verknüpft direkt mit EU-weiten Ausweichprodukten.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Arzneimittel sind aktuell von einem Lieferengpass in Deutschland betroffen?
Im Jahr 2025 erfasste das BfArM 1.041 Lieferengpässe mit insgesamt 1.514 Meldungen. Zum Jahresbeginn 2026 waren 546 Engpässe gleichzeitig aktiv. Besonders betroffen sind Psychopharmaka, Antibiotika und pneumologische Wirkstoffe. Die aktuelle Zahl finden Sie auf der BfArM-Website. In pharmazie.com werden die Meldungen täglich mit PZN-Zuordnung und automatischer Alternativensuche aufbereitet.
Was hat das ALBVVG an der Lieferengpass-Situation geändert?
Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) verschärft seit Juli 2023 die Meldepflichten, führt Bevorratungspflichten für kritische Wirkstoffe ein und erweitert die Austauschbefugnisse von Apotheken. Strukturelle Ursachen wie die globale Produktionskonzentration und der Preisdruck durch Rabattverträge bestehen jedoch fort.
Wie prüfe ich den Lieferstatus eines Medikaments in pharmazie.com?
In pharmazie.com ist jede PZN, die von einem gemeldeten Lieferengpass betroffen ist, visuell gekennzeichnet. Sie können direkt nach PZN, Wirkstoff oder Handelsname suchen. Das System zeigt Ihnen den aktuellen Engpass-Status und listet sofort verfügbare Alternativen auf — national und aus über 50 Ländern.
Darf ich als Apotheker ein nicht in Deutschland zugelassenes Medikament importieren?
Ja, unter klar definierten Voraussetzungen. Der Einzelimport nach §73 Abs. 3 AMG erlaubt die Einfuhr eines Arzneimittels ohne deutsche Zulassung, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, keine therapeutische Alternative im Inland verfügbar ist und das Präparat im Herkunftsland ordnungsgemäß zugelassen ist. Die Dokumentationspflicht liegt bei der abgebenden Apotheke.
Welche Datenbank verknüpft Lieferengpässe mit EU-Alternativen?
Die Lieferengpass-Datenbank in pharmazie.com verknüpft täglich aktualisierte BfArM-Meldungen mit Arzneimitteldaten aus über 50 Ländern. Fachkreise finden so nicht nur nationale Alternativpräparate, sondern auch internationale Import-Optionen nach §73 Abs. 3 AMG — einschließlich EU-Ländern, der Schweiz und weiteren Märkten. Die Eisbergsuche durchsucht dabei alle integrierten Datenbanken parallel.

