Wenn MSV3 nicht reicht: Internationale Alternativen bei Lieferengpässen finden

von | Apr. 6, 2026 | MSV3

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Anfang 2026 waren in Deutschland rund 550 Arzneimittel-Lieferengpässe gleichzeitig gemeldet — von Antibiotika über Antihypertensiva bis zu Onkologika. Wenn alle deutschen Großhändler auf eine MSV3-Verfügbarkeitsabfrage mit „Defekt“ antworten, steht die Apotheke vor einer Versorgungslücke. In diesen Fällen reicht der nationale Beschaffungsweg nicht mehr aus. Die Lösung liegt im internationalen Arzneimittelimport — ein Weg, den viele Apotheken scheuen, weil ihnen der Überblick über zugelassene Präparate im Ausland fehlt.

Dieser Artikel zeigt Ihnen den rechtlichen Rahmen, die praktischen Beschaffungswege und die Werkzeuge, mit denen Sie in wenigen Minuten internationale Alternativen zu nicht lieferbaren Arzneimitteln identifizieren — von der EU-Beschaffung über MRP/DCP-zugelassene Präparate bis zum Einzelimport nach §73 Abs. 3 AMG.

Wenn alle deutschen Großhändler „Defekt“ melden — das Kernproblem

Die MSV3-Schnittstelle ist der Standard für die elektronische Bestellkommunikation zwischen Apotheke und Großhandel. Über 80 % aller deutschen Apotheken nutzen MSV3 für Verfügbarkeitsabfragen und Bestellungen. Das System funktioniert zuverlässig — solange mindestens ein angebundener Großhändler das gewünschte Präparat vorrätig hat.

Doch bei strukturellen Lieferengpässen versagt dieser Mechanismus. Wenn der Hersteller nicht produziert oder die Kontingente erschöpft sind, meldet jeder Großhändler „Defekt“. Die Apotheke steht vor einem toten Punkt:

  • Die MSV3-Verfügbarkeitsabfrage liefert bei allen Lieferanten eine negative Rückmeldung.
  • Der ABDA-Artikelstamm zeigt keine Alternativen, weil der Wirkstoff in der gewünschten Darreichungsform national nicht mehr verfügbar ist.
  • Die BfArM-Lieferengpassliste bestätigt das Problem, bietet aber keine konkreten Beschaffungswege an.
  • Der behandelnde Arzt erwartet eine zeitnahe Lösung — der Patient benötigt das Medikament.

In genau dieser Situation wird der Blick über die Grenze zur pharmazeutischen Notwendigkeit. Denn häufig ist ein identischer oder therapeutisch äquivalenter Wirkstoff in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden oder anderen EU-Staaten weiterhin regulär verfügbar. Die Herausforderung: Wie finden Sie diese Alternativen systematisch und rechtskonform?

Rechtlicher Rahmen: §73 Abs. 3 AMG Einzelimport

Der Einzelimport nach §73 Abs. 3 AMG bildet die gesetzliche Grundlage für die Einfuhr von Arzneimitteln, die in Deutschland keine Zulassung besitzen. Die Regelung erlaubt Apotheken, auf Einzelbestellung eines Patienten oder Arztes Fertigarzneimittel aus dem Ausland zu beziehen — unter klar definierten Voraussetzungen.

Voraussetzungen für den Einzelimport

Damit ein Einzelimport nach §73 Abs. 3 AMG zulässig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Bestellung auf Anforderung: Es muss eine konkrete Bestellung für einen einzelnen Patienten vorliegen. Eine Vorratshaltung importierter Arzneimittel ist nicht zulässig.
  2. Keine in Deutschland zugelassene Alternative: Das gewünschte Arzneimittel oder ein therapeutisch gleichwertiges Präparat mit identischem Wirkstoff ist in Deutschland nicht verfügbar. Bei Lieferengpässen gilt: Wenn kein zugelassenes Arzneimittel mit dem benötigten Wirkstoff in der erforderlichen Stärke und Darreichungsform lieferbar ist, ist diese Voraussetzung erfüllt.
  3. Zulassung im Herkunftsland: Das zu importierende Arzneimittel muss im Exportland rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sein — also über eine gültige nationale Zulassung verfügen.
  4. Rezeptpflicht beachten: Bei Import aus einem EU/EWR-Staat ist für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel kein Rezept erforderlich. Bei Import aus Drittstaaten (z.B. Schweiz, UK, USA) ist dagegen immer eine ärztliche Verschreibung notwendig — auch bei in Deutschland rezeptfreien Wirkstoffen.
  5. Qualitätssicherung: Das Arzneimittel darf nicht bedenklich im Sinne des §5 AMG und nicht gefälscht im Sinne des §8 AMG sein.

Dokumentationspflichten nach §18 ApBetrO

Die Apotheke, die einen Einzelimport durchführt, wird zum Importeur im Sinne des AMG und übernimmt damit besondere Verantwortung. Gemäß §18 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen Sie dokumentieren:

  • Bezeichnung des importierten Arzneimittels und Herkunftsland
  • Name und Anschrift des Lieferanten im Ausland
  • Name des Patienten oder des verordnenden Arztes
  • Datum des Eingangs und der Abgabe
  • Chargenbezeichnung des importierten Präparats
  • Ergebnis der Identitätsprüfung (Sinnesprüfung der äußeren Beschaffenheit)

Die vollständige Dokumentation ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern schützt Sie im Haftungsfall. Denn als Importeur haften Sie für die Qualität und Identität des abgegebenen Arzneimittels.

EU-Beschaffungswege: MRP/DCP-zugelassene Präparate

In der Praxis ist der Import aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat der einfachste und schnellste Beschaffungsweg. Der Grund: Viele Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind, verfügen auch in anderen EU-Staaten über eine Zulassung — entweder über das MRP-Verfahren (Mutual Recognition Procedure, gegenseitige Anerkennung) oder das DCP-Verfahren (Decentralised Procedure, dezentralisiertes Verfahren).

Was bedeutet MRP und DCP für Ihre Beschaffung?

Beim MRP-Verfahren wird eine bereits bestehende nationale Zulassung auf weitere EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet. Das heißt: Wenn ein Arzneimittel in Deutschland zugelassen ist und über MRP auch in Österreich, den Niederlanden oder Frankreich zugelassen wurde, handelt es sich um dasselbe Präparat mit identischer Zusammensetzung — lediglich Verpackung und Beipackzettel sind landesspezifisch angepasst.

Beim DCP-Verfahren wird die Zulassung gleichzeitig in mehreren EU-Staaten beantragt, ohne dass zuvor eine nationale Zulassung vorliegt. Auch hier ist das Ergebnis eine harmonisierte Zulassung mit identischem Dossier.

Für Ihre Beschaffungspraxis bedeutet das konkret:

  • Ein MRP/DCP-zugelassenes Präparat aus Österreich oder den Niederlanden enthält denselben Wirkstoff in derselben Qualität wie das deutsche Pendant.
  • Die Fachinformation (SmPC) ist im Kern identisch — Unterschiede betreffen primär sprachliche Anpassungen und länderspezifische Erstattungsinformationen.
  • Der Import solcher Präparate ist regulatorisch weniger komplex als der Import eines Arzneimittels, das nur eine rein nationale Zulassung im Herkunftsland besitzt.

Zentral zugelassene Arzneimittel (EMA)

Arzneimittel, die über die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zentral zugelassen wurden, besitzen automatisch eine Zulassung in allen EU-Mitgliedstaaten. Bei Lieferengpässen solcher Präparate in Deutschland kann das identische Produkt theoretisch aus jedem anderen EU-Staat bezogen werden — die Zulassung ist europaweit gültig. Dies betrifft insbesondere Biologika, Orphan Drugs und viele Onkologika.

Internationale Datenbanken: Austria Codex, Compendium.ch und INN/ATC-Suche

Um eine internationale Alternative zu identifizieren, müssen Sie wissen, welche Präparate mit dem benötigten Wirkstoff im Ausland zugelassen und verfügbar sind. Dafür existieren nationale Arzneimittelverzeichnisse — doch jedes Land hat sein eigenes System:

Land Datenbank Inhalt Zugang
Österreich Austria Codex Alle in Österreich zugelassenen Human- und Veterinärarzneimittel mit Fachinformationen Kostenpflichtig (Apoverlag)
Schweiz Compendium.ch Schweizer Arzneimittelkompendium mit Fachinformationen und Patienteninformationen Teilweise frei, erweitert kostenpflichtig
Frankreich Base de données publique des médicaments (ANSM) Zugelassene Arzneimittel mit RCP (Résumé des Caractéristiques du Produit) Frei zugänglich
Niederlande Farmacotherapeutisch Kompas Niederländisches Arzneimittelverzeichnis Frei zugänglich
EU-weit EMA-Datenbank (Union Register) Zentral zugelassene Arzneimittel Frei zugänglich

Das Problem in der Praxis: Wenn Sie ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amoxicillin/Clavulansäure in der Dosierung 875/125 mg als Filmtablette suchen, müssten Sie theoretisch jede dieser Datenbanken einzeln durchsuchen. Sie müssten die jeweilige Nomenklatur kennen, sich mit der INN-Bezeichnung (International Nonproprietary Name) und dem ATC-Code orientieren und länderspezifische Handelsbezeichnungen interpretieren. Bei einer dringenden Versorgungssituation ist das schlicht nicht praktikabel.

INN und ATC als internationaler Schlüssel

Die effektivste Strategie für die internationale Suche nutzt zwei standardisierte Klassifikationssysteme:

  • INN (International Nonproprietary Name): Der von der WHO vergebene internationale Freiname eines Wirkstoffs — z.B. „Amoxicillin“ statt „Amoxicillin-ratiopharm“. Der INN ist in allen Ländern identisch und ermöglicht eine sprachunabhängige Suche.
  • ATC-Code (Anatomisch-Therapeutisch-Chemische Klassifikation): Das hierarchische Klassifikationssystem der WHO, das Wirkstoffe nach Organsystem, therapeutischer Gruppe und chemischer Struktur ordnet. Der ATC-Code J01CR02 steht weltweit für „Amoxicillin und Beta-Lactamase-Inhibitor“ — unabhängig vom Handelsnamen.

Wer INN und ATC-Code kennt, kann in jeder nationalen Datenbank gezielt nach dem richtigen Wirkstoff suchen. Aber auch hier bleibt das Grundproblem: Sie müssen jede Datenbank einzeln abfragen.

Die Eisbergsuche als Lösung: 25+ Datenbanken parallel durchsuchen

Genau hier setzt die Eisbergsuche in pharmazie.com an. Statt fünf oder zehn nationale Arzneimittelverzeichnisse einzeln zu konsultieren, durchsuchen Sie mit einer einzigen Abfrage über 25 pharmazeutische Datenbanken parallel — darunter den ABDA-Artikelstamm, den Austria Codex, internationale Arzneimittelverzeichnisse aus über 50 Ländern und die tagesaktuellen Lieferengpass-Daten des BfArM.

Das Prinzip der Eisbergsuche: Sie geben einen Wirkstoff, einen Handelsnamen, eine PZN, einen INN oder einen ATC-Code ein. Das System durchsucht parallel alle integrierten Datenbanken und zeigt Ihnen konsolidierte Ergebnisse — gefiltert nach Wirkstoff, Darreichungsform, Dosierung und Verfügbarkeit. Die Ergebnisse aus internationalen Datenbanken erscheinen direkt neben den deutschen Treffern.

Was das für die internationale Beschaffung bei Lieferengpässen bedeutet:

  • Ein Suchvorgang statt zehn: Sie suchen einmal nach „Amoxicillin 875 mg Filmtablette“ und sehen sofort, in welchen Ländern das Präparat zugelassen und unter welchem Handelsnamen es geführt wird.
  • Austria Codex integriert: Österreichische Präparate erscheinen direkt in den Suchergebnissen — Sie müssen kein separates Austria-Codex-Abonnement abschließen oder die österreichische Datenbank gesondert abfragen.
  • 50+ Länder abgedeckt: Die Plattform erfasst über 120.000 internationale Handelsprodukte aus mehr als 50 Ländern. Das umfasst nicht nur EU-Staaten, sondern auch die Schweiz, Großbritannien und weitere Märkte.
  • ATC- und INN-verknüpft: Die Suche versteht die Beziehung zwischen Handelsnamen, Wirkstoffen und ATC-Codes. Wenn Sie nach einem ATC-Code suchen, erhalten Sie alle zugehörigen Handelspräparate — national und international.

Kein anderes System im deutschsprachigen Raum bietet diesen konsolidierten Zugriff auf nationale und internationale Arzneimitteldaten in einer einzigen Suchoberfläche. Die Lauer-Taxe als Hauptkonkurrenz deckt ausschließlich den deutschen Markt ab und verfügt über keine internationalen Datenbanken.

Praxis-Workflow: Vom MSV3-Defekt zur internationalen Alternative in 5 Minuten

Wie sieht der optimale Beschaffungsworkflow aus, wenn MSV3 bei allen deutschen Großhändlern „Defekt“ meldet? In pharmazie.com lässt sich der Prozess in fünf klar definierten Schritten abbilden:

Schritt 1: MSV3-Defekt feststellen

Ihre Warenwirtschaft oder die MSV3-Schnittstelle in pharmazie.com meldet, dass das gewünschte Präparat bei keinem angebundenen Großhändler verfügbar ist. Der Status „Defekt“ wird für alle abgefragten Lieferanten angezeigt.

Schritt 2: Eisbergsuche nach Wirkstoff starten

Sie wechseln in die Eisbergsuche und suchen nach dem Wirkstoff (INN) oder dem ATC-Code des nicht lieferbaren Arzneimittels. Das System durchsucht parallel alle 25+ Datenbanken — national und international.

Schritt 3: Internationale Alternativen filtern

Die Ergebnisliste zeigt Ihnen alle Präparate mit dem gesuchten Wirkstoff — gefiltert nach Darreichungsform und Dosierung. Internationale Treffer werden mit Herkunftsland, Handelsname und Zulassungsstatus angezeigt. Sie identifizieren sofort, welche Präparate aus der EU oder dem EWR stammen (vereinfachter Import) und welche aus Drittstaaten kommen (Rezeptpflicht).

Schritt 4: Rechtliche Prüfung und Bezugsquelle

Für das ausgewählte Importpräparat prüfen Sie: Liegt eine MRP/DCP-Zulassung vor? Ist eine ärztliche Verordnung erforderlich? Über welchen Importeur oder Auslandsapotheke ist das Präparat beziehbar? Spezialisierte Importgroßhändler wie Import International oder ilapo können die Beschaffung aus dem EU-Ausland innerhalb weniger Werktage abwickeln.

Schritt 5: Dokumentation und Abgabe

Sie dokumentieren den Einzelimport gemäß §18 ApBetrO, führen die Sinnesprüfung durch, informieren den Patienten über das importierte Präparat (ggf. abweichende Verpackung und Beipackzettel in Fremdsprache) und geben das Arzneimittel ab.

Gesamtdauer: Unter 5 Minuten für die Identifikation der internationalen Alternative — statt 30 bis 60 Minuten manueller Recherche in einzelnen nationalen Datenbanken.

Fallbeispiel: Lieferengpass Antibiotikum — Schweizer Alternative gefunden

Ein konkretes Szenario aus der Apothekenpraxis verdeutlicht den Nutzen der internationalen Suche:

Ausgangssituation: Eine öffentliche Apotheke benötigt für einen Patienten Amoxicillin/Clavulansäure 875/125 mg Filmtabletten. Die MSV3-Abfrage bei drei angebundenen Großhändlern liefert durchgehend den Status „Defekt“. Die BfArM-Lieferengpassliste bestätigt: Mehrere Hersteller melden einen Engpass für diese Wirkstoffkombination in der oralen Darreichungsform. Ein Wechsel auf ein anderes Antibiotikum ist aus klinischen Gründen nicht gewünscht — der Patient hat eine dokumentierte Allergie gegen Cephalosporine.

Lösung über die Eisbergsuche:

  1. Die Apothekerin gibt in die Eisbergsuche den ATC-Code J01CR02 (Amoxicillin und Beta-Lactamase-Inhibitor) ein.
  2. Das System zeigt 14 Treffer aus 7 Ländern — darunter Präparate aus Österreich, der Schweiz, den Niederlanden und Frankreich.
  3. In der Schweiz ist das Präparat Co-Amoxicillin Sandoz 1 g (entspricht 875/125 mg) regulär verfügbar.
  4. Da die Schweiz ein Drittstaat ist, wird eine ärztliche Verschreibung benötigt. Die Apothekerin kontaktiert den behandelnden Arzt, der die Verordnung bestätigt.
  5. Über einen spezialisierten Importeur wird das Schweizer Präparat innerhalb von drei Werktagen geliefert.
  6. Alternativ zeigt die Suche auch ein österreichisches Präparat (Augmentin 1 g Filmtabletten), das über einen EU-Importeur ohne zusätzliche Verschreibung bestellt werden kann — da Österreich ein EU-Mitgliedstaat ist und das Präparat in Deutschland verschreibungspflichtig ist, liegt die ärztliche Verordnung bereits vor.

Ergebnis: Der Patient erhält sein Antibiotikum innerhalb von drei bis fünf Werktagen. Ohne die internationale Datenbanksuche hätte die Apotheke entweder den Arzt um eine Therapieumstellung bitten oder die zeitaufwändige manuelle Recherche in ausländischen Datenbanken durchführen müssen.

ALBVVG: Neue Spielräume bei Packungsgrößen und Dosierungen

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das am 27. Juli 2023 in Kraft getreten ist, hat die Handlungsspielräume für Apotheken bei Lieferengpässen deutlich erweitert. Die Regelungen sind auch für die internationale Beschaffung relevant, da sie zusätzliche Flexibilität bei der Substitution schaffen.

Stückelung und alternative Packungsgrößen

Wenn die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist, erlaubt das ALBVVG die Stückelung: Apotheken dürfen mehrere kleinere Packungen abgeben, um die verordnete Gesamtmenge zu erreichen. Dabei gilt:

  • Die Gesamtmenge des Wirkstoffs darf nicht überschritten werden.
  • Versicherte zahlen nur einmal die Zuzahlung — orientiert an der verordneten Packungsgröße.
  • Die Apotheke dokumentiert den Austausch mit der Sonder-PZN 02567024 und dem entsprechenden Faktor.
  • Für den Austausch dürfen Apotheken 50 Cent zzgl. MwSt. zusätzlich abrechnen.

Abweichende Wirkstärken

Das ALBVVG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Abgabe einer abweichenden Wirkstärke, sofern die verordnete Wirkstärke nicht verfügbar ist. In Kombination mit dem internationalen Import eröffnet das zusätzliche Optionen: Wenn beispielsweise in Deutschland weder die 500-mg- noch die 250-mg-Packung eines Wirkstoffs lieferbar ist, könnte ein importiertes 500-mg-Präparat aus Österreich die Lücke schließen — auch wenn die Verordnung ursprünglich auf ein deutsches Präparat lautete.

Relevanz für den internationalen Import

Die ALBVVG-Regelungen und der Einzelimport nach §73 AMG ergänzen sich: Das ALBVVG schafft Flexibilität bei Packungsgrößen und Wirkstärken im nationalen Rahmen. Der §73-Import erweitert den Beschaffungsradius auf internationale Quellen. In der Praxis prüft die Apotheke idealerweise beide Wege parallel:

  1. Ist eine nationale Alternative mit abweichender Packungsgröße oder Wirkstärke verfügbar (ALBVVG)?
  2. Ist ein internationaler Import mit identischer oder äquivalenter Zusammensetzung möglich (§73 AMG)?

Eine Plattform, die sowohl die nationalen Lieferengpass-Daten als auch internationale Arzneimittelverzeichnisse in einer Suche vereint, ermöglicht genau diese parallele Prüfung — ohne Systemwechsel.

Checkliste: Internationale Beschaffung bei Lieferengpässen

Für Apotheken und Krankenhausapotheken, die den internationalen Beschaffungsweg systematisch nutzen möchten, hier die zusammengefasste Checkliste:

Schritt Aktion Rechtsgrundlage
1 Nationale Nichtverfügbarkeit dokumentieren (MSV3-Defekt, BfArM-Meldung) §73 Abs. 3 AMG
2 Prüfen, ob ALBVVG-Regelungen eine nationale Lösung ermöglichen (Stückelung, alternative Wirkstärke) ALBVVG / SGB V
3 Internationale Alternative identifizieren (Eisbergsuche, INN/ATC-Suche)
4 Herkunftsland prüfen: EU/EWR (vereinfachter Import) oder Drittstaat (Rezeptpflicht auch bei OTC) §73 Abs. 3 AMG
5 Ggf. ärztliche Verschreibung einholen (bei Drittstaatenimport oder Rx-Arzneimitteln) §73 Abs. 3 AMG
6 Bestellung über Importgroßhändler aufgeben
7 Wareneingang: Sinnesprüfung, Identitätsprüfung, Chargenprotokoll §18 ApBetrO
8 Abgabe mit Patientenberatung (fremdsprachige Verpackung, ggf. übersetzte PIL bereitstellen) §20 ApBetrO

Warum nur pharmazie.com diesen Workflow abbilden kann

Die Kombination aus nationalen Lieferengpass-Daten, MSV3-Anbindung und internationalen Arzneimittelverzeichnissen in einer Plattform ist ein Alleinstellungsmerkmal von pharmazie.com. Kein anderes System im deutschsprachigen Raum vereint diese drei Funktionen:

  • 25+ Datenbanken in einer Suche: ABDA-Artikelstamm, Austria Codex, Gelbe Liste, Rote Liste, internationale Verzeichnisse aus 50+ Ländern — alles über die Eisbergsuche erreichbar.
  • 120.000+ internationale Handelsprodukte: Neben den 50.000+ deutschen Präparaten erfasst pharmazie.com über 120.000 internationale Handelsprodukte — die breiteste Datenbasis für die internationale Alternativensuche.
  • Tägliche Lieferengpass-Aktualisierung: Die Lieferengpass-Datenbank wird täglich aktualisiert und verknüpft nationale Engpässe direkt mit internationalen Beschaffungsoptionen.
  • MSV3-Integration: Für den nationalen Beschaffungsweg steht die MSV3-Schnittstelle zur Verfügung — die nationale und internationale Suche sind in einem System vereint.
  • 30+ Jahre Erfahrung: Die Plattform wird seit 1989 kontinuierlich entwickelt und gepflegt. Die Datenqualität und -aktualität basiert auf über drei Jahrzehnten pharmazeutischer Datenkompetenz.

Die Lauer-Taxe als meistgenutztes Konkurrenzprodukt bietet weder internationale Datenbanken noch eine Lieferengpass-Datenbank mit Alternativvorschlägen. Wer über die deutschen Marktgrenzen hinaus suchen muss, kommt an pharmazie.com nicht vorbei.

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Häufig gestellte Fragen

Darf jede Apotheke einen Einzelimport nach §73 AMG durchführen?

Ja. Jede öffentliche Apotheke und Krankenhausapotheke in Deutschland ist berechtigt, Einzelimporte nach §73 Abs. 3 AMG durchzuführen. Es ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Allerdings wird die importierende Apotheke zum Importeur im Sinne des AMG und übernimmt die damit verbundene Haftung für Qualität und Identität des Arzneimittels. Die Dokumentation nach §18 ApBetrO ist zwingend einzuhalten.

Brauche ich für den Import aus Österreich ein Rezept?

Österreich ist ein EU-Mitgliedstaat. Für den Import eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels aus Österreich nach §73 Abs. 3 AMG ist kein Rezept erforderlich — die Bestellung auf Anforderung des Patienten genügt. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen Sie selbstverständlich eine ärztliche Verordnung — diese liegt aber bei Rx-Arzneimitteln ohnehin regelmäßig vor.

Wie finde ich heraus, ob ein Arzneimittel in einem anderen EU-Land zugelassen ist?

Am effizientesten über eine konsolidierte Datenbank wie pharmazie.com, die über 25 internationale Arzneimittelverzeichnisse in der Eisbergsuche vereint. Alternativ können Sie die nationalen Arzneimittelbehörden-Datenbanken einzeln durchsuchen — z.B. den Austria Codex für Österreich, Compendium.ch für die Schweiz oder die ANSM-Datenbank für Frankreich. Die Suche über INN (internationaler Freiname) oder ATC-Code liefert dabei die zuverlässigsten Ergebnisse.

Wer trägt die Kosten für einen Einzelimport?

Bei einem ärztlich verordneten Einzelimport aufgrund eines Lieferengpasses übernimmt grundsätzlich die Krankenkasse die Kosten. Die Apotheke rechnet das importierte Arzneimittel gemäß der geltenden Abrechnungsvorschriften ab. In der Praxis kann die Erstattung je nach Krankenkasse und konkretem Fall variieren. Es empfiehlt sich, bei komplexen Importfällen vorab Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse zu halten und die Nichtverfügbarkeit des deutschen Präparats zu dokumentieren.

Wie lange dauert ein Arzneimittel-Import aus dem EU-Ausland?

Die Lieferzeit hängt vom Herkunftsland und vom Importweg ab. Über spezialisierte Importgroßhändler, die auf den EU-Arzneimittelimport spezialisiert sind, dauert die Lieferung aus EU-Nachbarländern wie Österreich oder den Niederlanden in der Regel zwei bis fünf Werktage. Bei Importen aus Drittstaaten (z.B. Schweiz, Großbritannien) kann die Lieferzeit aufgrund von Zollformalitäten etwas länger sein. Für zeitkritische Fälle bieten einige Importeure einen Expressversand an.

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