Der Cannabis-Arzneimittelmarkt in Deutschland: Über 15.000 PZNs

von | Apr. 6, 2026 | Datenbanken

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Eine medizinisches Cannabis Datenbank Deutschland ist heute unverzichtbar für Fachkreise, die mit über 15.000 aktiven Pharmazentralnummern arbeiten. Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 und der damit verbundenen Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz hat sich der Markt grundlegend verändert: Neue Hersteller, neue Importeure, neue Sorten — und ein massiv gewachsener Datenbestand, der strukturiert erschlossen werden will. Wer eine vollständige Cannabis-Arzneimittel-PZN-Liste benötigt, steht vor der Frage: Welche Datenquellen liefern aktuelle, maschinenlesbare Informationen, und wie lassen sie sich in bestehende Systeme integrieren?

Dieser Artikel zeigt, welche Daten zu Cannabis-Produkten tatsächlich verfügbar sind, wie Sie Blüten von Extrakten und Fertigarzneimitteln unterscheiden, und warum eine Cannabis-Blüten-PZN-Datenbank für Telemedizin-Plattformen, Apotheken und Praxissoftware zum operativen Kernsystem wird.

Der deutsche Markt für medizinisches Cannabis hat seit der Legalisierung durch das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) im April 2024 eine beispiellose Dynamik entwickelt. Stand April 2026 sind über 15.000 aktive PZNs im ABDA-Artikelstamm erfasst, die Cannabis-haltige Produkte betreffen. Zum Vergleich: Vor der Gesetzesänderung lagen die Zahlen bei etwa 5.000 PZNs.

Die Wachstumstreiber sind klar identifizierbar:

  • Wegfall der BtM-Pflicht: Seit dem CanG ist medizinisches Cannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Die Verschreibung erfolgt auf regulärem Rezept statt auf BtM-Rezept. Das hat administrative Hürden für Ärzte und Apotheken deutlich gesenkt.
  • Neue Marktteilnehmer: Über 80 Hersteller und Importeure sind mittlerweile im deutschen Markt aktiv — darunter etablierte Unternehmen wie Tilray, Aurora, Cannamedical, Demecan und Cantourage, aber auch zahlreiche Neueinsteiger aus Portugal, Nordmazedonien und Dänemark. Parallel baut die Inlandsproduktion auf: Für 2026 planen deutsche Anbauer eine Kapazität von rund 13,7 Tonnen.
  • Steigende Verordnungs- und Importzahlen: Die GKV-Verordnungen für Cannabisblüten sind seit April 2024 um rund 9 Prozent gestiegen. Deutlich stärker gewachsen ist der Privatrezept-Markt: Die Cannabis-Importe nach Deutschland stiegen von 72 Tonnen (2024) auf über 201 Tonnen (2025) — eine Verdreifachung, die überwiegend auf Selbstzahler zurückgeht.
  • Telemedizin-Boom: Spezialisierte Telemedizin-Plattformen haben den Zugang zu Cannabis-Verordnungen weiter vereinfacht und generieren einen erheblichen Teil der Neuverordnungen.

Die über 15.000 PZNs verteilen sich auf drei Produktkategorien:

  • Cannabis-Blüten (Flos) — als pflanzlicher Rohstoff (Warengruppe DRO) klassifiziert, machen sie über 90 Prozent aller Cannabis-PZNs aus. Sie werden in der Apotheke als Rezepturausgangsstoff verarbeitet oder direkt abgegeben.
  • Cannabis-Extrakte — standardisierte Auszüge mit definiertem THC- und CBD-Gehalt, häufig als Öle oder Tinkturen formuliert.
  • Fertigarzneimittel — zugelassene Präparate wie Dronabinol-Kapseln, Nabilon oder Nabiximols (Sativex), die ein reguläres Zulassungsverfahren beim BfArM durchlaufen haben.

Bundesgesundheitsministerium, Oktober 2025: „Im ersten Halbjahr 2025 haben die Importe von Cannabisblüten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen.“ — Für Apotheken und Fachkreise bedeutet dieses Marktwachstum: Ohne aktuelle, strukturierte Daten ist die wachsende Produktvielfalt kaum noch zu beherrschen. (Quelle: BMG-Pressemitteilung)

Welche Daten sind zu Cannabis-Produkten in der Datenbank verfügbar?

Die Datenverfügbarkeit unterscheidet sich erheblich je nach Produktkategorie. Cannabis-Blüten sind regulatorisch als „Drogen“ (pflanzliche Rohstoffe) eingestuft und durchlaufen kein Zulassungsverfahren. Fertigarzneimittel hingegen verfügen über eine vollständige Zulassungsdokumentation. Die folgende Tabelle zeigt, welche Felder im ABDA-Artikelstamm typischerweise befüllt sind:

Datenfeld Blüten / Drogen (DRO) Extrakte Fertigarzneimittel
PZN (Pharmazentralnummer) Ja Ja Ja
Handelsname / Sorte Ja Ja Ja
Darreichungsform Ja (DRO, BF01) Ja (z. B. Öl, Tinktur) Ja (Kapseln, Spray)
Anbieter / Importeur Ja Ja Ja
Packungsgröße Ja (5 g, 10 g, 25 g) Ja (ml) Ja
Preise (AVP, AEP, APU) Ja Ja Ja
Warengruppe DRO / BF01 Produktspezifisch A-Codes
ATC-Code Selten vergeben Teilweise Ja (z. B. N02BG10)
Wirkstoffe (strukturiert) Eingeschränkt Ja Ja
THC/CBD-Gehalt (exakt) Selten (chargenabhängig) Ja (standardisiert) Ja (definiert)
Fachinformation (SmPC) Nein Nein Ja
Packungsbeilage (PIL) Nein Nein Ja
Rabattverträge Nein (nicht üblich) Selten Teilweise
Abbildungen Selten Selten Teilweise

Der Unterschied erklärt sich aus der regulatorischen Einordnung: Cannabis-Blüten durchlaufen kein Zulassungsverfahren beim BfArM und haben daher weder eine Fachinformation noch eine Packungsbeilage. Der THC- und CBD-Gehalt variiert chargenweise und wird vom Hersteller auf dem Analysezertifikat dokumentiert — diese Werte werden nicht systematisch in den Artikelstamm übernommen.

Für die Wirkstoffebene gilt: Im ABDA-Artikelstamm sind Cannabis-relevante Stoffe mit Mindest- und Höchstanteilen hinterlegt. Typische Einträge umfassen Dronabinol (Delta-9-Tetrahydrocannabinol), Cannabidiol (CBD) und Nabilon. Bei Blüten wird häufig lediglich „Cannabis sativa“ als Wirkstoff angegeben, ohne differenzierte THC/CBD-Prozentanteile.

Filtermöglichkeiten in der medizinisches Cannabis Datenbank: Blüten vs. Extrakt vs. Fertigarzneimittel

Die gezielte Filterung ist entscheidend, wenn Sie aus über 15.000 PZNs die relevanten Cannabis-Produkte identifizieren möchten. In pharmazie.com stehen folgende Filterkriterien zur Verfügung:

  • Warengruppe: DRO und BF01 kennzeichnen Blüten und pflanzliche Rohstoffe. Fertigarzneimittel tragen A-Codes (z. B. A10 für Kapseln). Die Warengruppe ist das zuverlässigste Kriterium zur Unterscheidung der Produktkategorien.
  • ATC-Code: N02BG10 (Cannabinoide) erfasst Fertigarzneimittel auf Cannabinoid-Basis. Blüten sind allerdings häufig nicht ATC-codiert, weshalb der ATC-Code allein keine vollständige Cannabis-Recherche ermöglicht.
  • Freitextsuche: Die Suche nach „Cannabis“ über die Eisbergsuche liefert über 15.000 Treffer aus dem gesamten Datenbestand — konsolidiert aus 25+ Datenbanken in einer einzigen Trefferliste.
  • Herstellerfilter: Eingrenzung auf spezifische Importeure wie Tilray, Aurora, Cannamedical, Demecan, Cantourage oder Nimbus Health.
  • Preis- und Packungsgrößenfilter: Eingrenzung nach Apothekenverkaufspreis (AVP), Apothekeneinkaufspreis (AEP) oder Packungsgröße in Gramm.

Praxis-Tipp: Über 90 Prozent der Cannabis-Verschreibungen in Deutschland betreffen Blüten. Wenn Sie primär mit Verordnungsdaten arbeiten, konzentrieren Sie sich auf die Warengruppen DRO und BF01. Die Eisbergsuche durchsucht dabei alle 25+ Datenbanken gleichzeitig — das spart Ihnen die separate Recherche in mehreren Systemen.

Cannabis-Hersteller und Importeure im Überblick

Der deutsche Markt für medizinisches Cannabis wird von einer wachsenden Zahl an Herstellern und Importeuren bedient. Eine vollständige medizinisches Cannabis Hersteller Übersicht ist nur über eine tagesaktuell gepflegte Datenbank möglich, da kontinuierlich neue Anbieter in den Markt eintreten. Die wichtigsten Hersteller und Importeure lassen sich in pharmazie.com über den Herstellerfilter identifizieren und nach Produktanzahl, Produktkategorie oder Preisspanne sortieren.

Zu den etablierten Anbietern gehören unter anderem Tilray (ehemals Aphria), Aurora Cannabis, Cannamedical Pharma, Demecan, Cantourage, Nimbus Health, Cansativa und Bedrocan. Darüber hinaus haben seit 2024 zahlreiche neue Importeure PZNs registriert — häufig mit Blüten aus Portugal, Nordmazedonien, Uruguay oder Kanada.

Cannabis-Daten für Telemedizin-Plattformen und Praxissoftware

Der Anwendungsfall für Cannabis-Telemedizin-Datenbank-Integration ist klar definiert: Ein Arzt beginnt auf einer Telemedizin-Plattform, einen Produktnamen einzugeben. Ein Autocomplete-System schlägt passende Cannabis-Präparate vor. Nach Auswahl werden PZN, vollständiger Handelsname, Darreichungsform, Packungsgröße und Hersteller automatisch in das Rezeptformular übernommen.

Für diesen Workflow werden mindestens folgende Datenfelder benötigt:

  1. PZN — eindeutige Identifikation des Produkts im deutschen Markt, maschinenlesbar und barcodefähig
  2. Vollständiger Handelsname — inklusive Sortenbezeichnung und Stärkeangabe (z. B. „Tilray THC25 Cannabis Blüten“)
  3. Darreichungsform — Unterscheidung zwischen Blüten, Extrakt und Fertigarzneimittel
  4. Packungsgröße — in Gramm (Blüten) oder Stück/Milliliter (Fertigarzneimittel/Extrakte)
  5. Hersteller / Importeur — relevant für die Lieferfähigkeit und pharmazeutische Beratung
  6. Verfügbarkeitsstatus — Information über aktuelle Lieferengpässe oder Marktrücknahmen

Das Problem in der Praxis: Viele Cannabis-Telemedizin-Plattformen arbeiten mit manuell zusammenkopierten Produktlisten. Diese Listen sind häufig unvollständig, veraltet oder inkonsistent. PZNs ändern sich, Produkte werden vom Markt genommen, neue Sorten kommen wöchentlich hinzu. Ohne eine automatisierte Anbindung an eine offizielle Datenquelle entstehen Fehler bei der Rezeptierung — mit potenziellen Konsequenzen für die Patientensicherheit und die Abrechenbarkeit.

Leiter IT einer Cannabis-Telemedizin-Plattform: „Wir haben anfangs selbst Cannabis-Listen gepflegt. Das war bei 2.000 PZNs noch machbar. Bei über 15.000 PZNs ist das ohne automatisierte Datenquelle schlicht nicht mehr skalierbar.“

Die Lösung liegt in der Anbindung an den ABDA-Artikelstamm als Single Source of Truth. Dieser wird täglich aktualisiert und enthält alle in Deutschland verkehrsfähigen Arzneimittel — einschließlich sämtlicher Cannabis-PZNs. Über pharmazie.com können Fachkreise auf diese Daten per Frontend, Export oder API zugreifen.

Cannabis-Rezeptur in der Apotheke: PZN als Schlüssel

Für die Cannabis-Rezeptur in der Apotheke ist die korrekte PZN-Zuordnung besonders kritisch. Blüten werden häufig als Rezepturarzneimittel verarbeitet. Die Apotheke muss sicherstellen, dass die auf dem Rezept angegebene PZN mit dem vorhandenen Produkt übereinstimmt. Automatisierte Abfragen gegen den ABDA-Artikelstamm minimieren Zuordnungsfehler und beschleunigen die Taxierung.

Ein weiterer relevanter Anwendungsfall: Cannabis-PZN per Barcode scannen. Jede Cannabis-Verpackung trägt einen EAN- oder PZN-Barcode. Wird dieser mit einem Handscanner erfasst, kann die zugehörige PZN in Echtzeit gegen die Datenbank abgefragt werden. So erhalten Fachkreise sofort alle verfügbaren Produktinformationen — von Preis über Hersteller bis zur Warengruppe.

Datenintegration: API, Export oder Frontend?

Je nach Anwendungsfall stehen drei Integrationswege zur Verfügung. Die Wahl hängt von der Anzahl der benötigten PZNs, dem Automatisierungsgrad und der Update-Frequenz ab.

Integrationsweg Geeignet für Update-Frequenz Beschreibung
Frontend (pharmazie.com) Recherche, bis zu 5.000 PZNs Echtzeit Manuelle Suche und Export über die Eisbergsuche. Ergebnisse als CSV oder Excel herunterladbar.
Datenexport / Rohdatenlizenz Über 5.000 PZNs, Batch-Verarbeitung Täglich bis monatlich Vollständige Cannabis-Datensätze als regelmäßige Datenlieferung in kundenindividuellen Formaten (CSV, JSON, XML).
REST-API / Webservices Autocomplete, PZN-Lookup, Echtzeit Echtzeit Programmatischer Zugriff für Praxissoftware, Telemedizin-Plattformen und Warenwirtschaftssysteme. Einzelabfragen und Bulk-Anfragen möglich.

Empfehlung für Cannabis-Plattformen: Starten Sie mit den Basisdaten (PZN, Handelsname, Darreichungsform, Packungsgröße, Hersteller). Diese Felder sind für alle Cannabis-PZNs vollständig und konsistent verfügbar. THC- und CBD-Gehaltsangaben können in einem zweiten Schritt aus Herstellerdaten angereichert werden.

Für die technische Umsetzung bietet pharmazie.com REST-APIs und Datenexporte an. Die API unterstützt PZN-basierte Einzelabfragen ebenso wie Autocomplete-Szenarien mit Freitextsuche. Datenlieferungen können täglich, wöchentlich oder monatlich konfiguriert werden.

Beispiel: API-Anfrage für Cannabis-PZN-Lookup

Ein typischer API-Workflow für eine Cannabis-Telemedizin-Plattform sieht wie folgt aus:

  1. Autocomplete-Request: Der Arzt tippt „Canna“ ein. Die API liefert alle Treffer mit PZN, Handelsname und Darreichungsform — innerhalb von Millisekunden.
  2. Detail-Request: Nach Auswahl eines Produkts wird die vollständige PZN-Information abgerufen: Preise, Hersteller, Packungsgröße, Warengruppe, Verfügbarkeitsstatus.
  3. Rezeptdaten-Übernahme: Die relevanten Felder werden automatisch in das Rezeptformular übernommen. Manuelle Eingabefehler entfallen.

Für Entwickler von Cannabis-Praxissoftware ist diese Integration in der Regel innerhalb weniger Tage umsetzbar. Die API-Dokumentation und Testzugänge erhalten Sie über das Demo-Gespräch.

Cannabis-BTM-Status 2026: Was sich geändert hat

Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) und des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) am 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr BtM-pflichtig. Das bedeutet konkret:

  • Verschreibung auf regulärem Rezept statt auf BtM-Rezept
  • Keine BtM-Dokumentationspflichten mehr für Apotheken bei der Abgabe
  • Keine Höchstmengenregelungen nach BtMVV mehr anwendbar
  • Vereinfachter Verordnungsprozess für Telemedizin-Plattformen

Für Datenbanken hat diese Änderung eine wichtige Konsequenz: Das Feld „BtM-Kennzeichen“ im ABDA-Artikelstamm wurde für Cannabis-Produkte aktualisiert. Systeme, die Cannabis-PZNs mit einem BtM-Flag versehen hatten, müssen ihre Datenbasis entsprechend anpassen. Über pharmazie.com erhalten Sie stets den aktuellen regulatorischen Status jeder PZN. Den vollständigen rechtlichen Rahmen dokumentiert das BfArM unter Medizinisches Cannabis.

Update 2026 — MedCanG-Novelle: Seit Januar 2026 berät der Bundestag über eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Die geplanten Verschärfungen umfassen unter anderem eine Pflicht zum persönlichen Arztkontakt bei Erstverordnung (keine reine Telemedizin-Verschreibung mehr), ein Versandverbot für Cannabisblüten (Abgabe nur über Vor-Ort-Apotheken) sowie mindestens eine Präsenzkonsultation pro Jahr bei Folgerezepten. Für Datenbanksysteme ist relevant: Neue Felder zum Abgabeweg und zur Verordnungsart könnten im ABDA-Artikelstamm hinzukommen.

Rabattverträge für Cannabis-Arzneimittel

Eine häufig gestellte Frage betrifft medizinisches Cannabis Rabattverträge. Für Cannabis-Blüten existieren in der Regel keine Rabattverträge, da sie als Rezepturausgangsstoffe und nicht als Fertigarzneimittel eingestuft werden. Für zugelassene Cannabis-Fertigarzneimittel können grundsätzlich Rabattverträge nach § 130a SGB V geschlossen werden. In der Praxis sind diese bislang selten, gewinnen aber mit steigenden Verordnungszahlen an Bedeutung. Der ABDA-Artikelstamm bildet vorhandene Rabattverträge ab, sofern sie bestehen — pharmazie.com macht diese Information über die Eisbergsuche und per API zugänglich.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Cannabis-PZNs gibt es aktuell in Deutschland?

Stand April 2026 sind über 15.000 aktive PZNs im ABDA-Artikelstamm erfasst, die Cannabis-Produkte betreffen. Der größte Anteil entfällt auf Cannabis-Blüten (Flos), gefolgt von Extrakten und einer kleineren Anzahl zugelassener Fertigarzneimittel wie Dronabinol-Kapseln oder Nabiximols (Sativex). Die Zahl wächst kontinuierlich, da neue Hersteller und Importeure in den deutschen Markt eintreten.

Warum fehlen THC- und CBD-Gehaltsangaben bei Cannabis-Blüten in der PZN-Datenbank?

Cannabis-Blüten gelten regulatorisch als „Drogen“ (pflanzliche Rohstoffe), nicht als Fertigarzneimittel. Der THC- und CBD-Gehalt variiert chargenweise und wird vom Hersteller auf dem Analysezertifikat dokumentiert. Diese Werte werden nicht systematisch in den ABDA-Artikelstamm übernommen. Bei Fertigarzneimitteln wie Dronabinol-Kapseln oder Nabiximols sind die Wirkstoffgehalte hingegen definiert und im Artikelstamm hinterlegt.

Ist medizinisches Cannabis in Deutschland 2026 noch BtM-pflichtig?

Nein. Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Die Verschreibung erfolgt seitdem auf einem regulären Rezept (Muster 16) bzw. per E-Rezept. Für Datenbanken bedeutet das: Das BtM-Kennzeichen im ABDA-Artikelstamm wurde entsprechend aktualisiert. Hinweis: Die geplante MedCanG-Novelle 2026 ändert nicht den BtM-Status, schränkt aber die Telemedizin-Verordnung und den Versandweg ein.

Welche Cannabis-Datenbank eignet sich für Telemedizin-Plattformen — und was bietet pharmazie.com?

Cannabis-Telemedizin-Plattformen benötigen eine Datenbank, die täglich aktualisiert wird, alle aktiven Cannabis-PZNs enthält und per API angebunden werden kann. pharmazie.com bietet über den ABDA-Artikelstamm Zugriff auf alle 15.000+ Cannabis-PZNs. Die REST-API ermöglicht Autocomplete-Szenarien und PZN-Lookups in Echtzeit. Zusätzlich sind Datenexporte als CSV, JSON oder XML verfügbar.

Was ist der Unterschied zwischen Cannabis-Extrakt und Fertigarzneimittel?

Ein Cannabis-Extrakt ist ein standardisierter Auszug aus der Cannabispflanze mit definiertem THC- und CBD-Gehalt, der als Öl oder Tinktur formuliert wird. Ein Fertigarzneimittel hat ein vollständiges Zulassungsverfahren beim BfArM durchlaufen und verfügt über eine Fachinformation (SmPC) und eine Packungsbeilage (PIL). Beispiele für zugelassene Fertigarzneimittel sind Nabiximols (Sativex) und Nabilon (Canemes). Im ABDA-Artikelstamm sind Fertigarzneimittel deutlich umfangreicher dokumentiert als Extrakte oder Blüten.

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