BtM Medikamenten Liste – welche Arzneimittel und Substanzen zählen als Betäubungsmittel?
Aufgrund ihres Abhängigkeits-, Missbrauchs- und Nebenwirkungspotentials wird eine Gruppe zentral wirksamer Arzneimittel – sogenannte Betäubungsmittel (BtM) – in Deutschland stark von den Arzneimittel- und Gesundheitsbehörden reguliert und kontrolliert. In dieser Übersicht erhalten Sie die wichtigsten Informationen über Betäubungsmittel in Deutschland. Sie erfahren, wie sich die BtM Liste zusammensetzt, welche Arzneimittelgruppen in der BtM Liste zu finden sind und was beim Import- und Export von Betäubungsmitteln in Deutschland zu beachten ist. Die BtM Liste können Sie jederzeit online über pharmazie.com einsehen – sie wird regelmäßig aktualisiert und ist somit immer auf dem neuesten Stand.
BtM Liste – die wichtigsten Informationen über Betäubungsmittel
Unter Betäubungsmitteln (BtM) sind diejenigen Stoffe, Stoffgruppen und Zubereitungen zu verstehen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgelistet sind.
Zu diesen Betäubungsmitteln zählen Stoffe oder Zubereitungen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen aufgrund ihrer Wirkungsweise ein Potential zum Hervorrufen einer Abhängigkeit haben oder bei missbräuchlicher Verwendung eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit darstellen können. Auch Stoffe, die verwendet werden, um BtM herzustellen, können in die Anlage aufgenommen werden.Die Regulierung dieser Arzneimittel wird folglich häufig damit begründet, einen Missbrauch zu verhindern und vor der Abhängigkeit zu schützen.
Typische BtM sind Benzodiazepine, Opioide, Amphetamine, Stimulantien sowie verschiedene Halluzinogene. BtM haben verschiedene Wirkungen, darunter beispielsweise Schmerzlinderung, Beruhigung und Schlafförderung. BtM haben oft eine nur geringe therapeutische Breite und können bei einer Überdosis lebensgefährlich wirken – gleichzeitig kommt es bei vielen der Betäubungsmittel, die in der BtM Liste enthalten sind, zu Entzugserscheinungen, werden sie abrupt abgesetzt. Trotz oder gerade wegen dieser Wirkung haben einige BtM ein hohes Missbrauchspotential und werden als Rauschmittel und Partydroge oder für Suizide genutzt.
Für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs (dazu zählt der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Einfuhr & Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, und sonstiges Inverkehrbringen oder Erwerb) ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Eine BtM Liste aller dem BtMG unterstellten Stoffe, Stoffgruppen und Zubereitungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder in einer verständlichen Übersicht bei pharmazie.com, die um alle wichtigen Zusatzinformationen ergänzt ist.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – welche Betäubungsmittelgruppen in der BtM Liste können unterschieden werden?
Alle Substanzen, die in Deutschland als Betäubungsmittel gelten, sind im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in einer Art BtM Liste festgehalten. Das Betäubungsmittelgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt. Die Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind, dürfen in Deutschland nicht ohne Erlaubnis hergestellt, gekauft, besessen, verkauft oder beworben werden. Die Liste der BtM ist in die Anlage I, Anlage II und Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeteilt. Die Anlagen enthalten jeweils die Internationalen Freinamen (INN) der Weltgesundheitsorganisation, andere nicht geschützte Stoffbezeichnungen und die chemische Stoffbezeichnung.
- Anlage I
Die Anlage I des BtMG enthält eine BtM Liste, in der nicht verkehrsfähige und nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel enthalten sind. Diese Substanzen haben laut BtMG keinen medizinischen Nutzen. Der Handel und die Abgabe dieser Betäubungsmittel sind verboten. Hierzu zählen Stoffe, die zur Veränderung des Bewusstseinszustandes führen können, beispielsweise LSD. Liegen wissenschaftliche oder andere im öffentlichen Interesse liegende Zwecke vor, für die das Betäubungsmittel genutzt wird, kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte jedoch eine Nutzungserlaubnis erteilen.
- Anlage II
Die Anlage II des BtMG enthält eine BtM Liste, in der verkehrsfähige Betäubungsmittel enthalten sind, die jedoch nicht verschreibungsfähig sind. Zu diesen Substanzen zählen Betäubungsmittel, deren Handel zwar erlaubt, die Abgabe jedoch verboten ist. Hierzu zählen beispielsweise Ausgangsstoffe wie Cocablätter und damit in vielen Fällen Synthesezwischenprodukte.
- Anlage III
Die Anlage III wiederum enthält eine BtM Liste, in der Betäubungsmittel enthalten sind, die sowohl verkehrs- als auch verschreibungsfähig sind. Die Verschreibung dieser Betäubungsmittel erfolgt per BtM-Rezept und wird streng überwacht. Die Abgabe wird nach Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung (BtMVV) geregelt. Die in dieser Anlage aufgeführten Stoffe werden somit in der Medizin therapeutisch verwendet und können von Ärzten mit einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.
Möchte man als Privatperson, die Betäubungsmittel von ihrem Arzt verschrieben bekommen hat, eine Auslandsreise antreten, ist dies nur möglich, wenn eine Bescheinigung vom verschreibenden Arzt vorliegt, die vom Gesundheitsamt bestätigt werden muss. Dies gilt im Übrigen nicht nur für den Personenverkehr mit Betäubungsmitteln – auch für den Import und Export müssen bestimmte Vorschriften sowie Prozesse eingehalten und verschiedene Dokumente vorliegen, damit Stoffe, die in der BtM Liste enthalten sind, gehandelt werden können – diese Regelungen und Dokumente sind vor allem für Pharmahändler relevant.
Betäubungsmittel im Import und Export – was ist zu beachten
Für Betäubungsmittel fallen auch innerhalb der Europäischen Union die grenzüberschreitenden Zollformalitäten an. Für Meldungen an die jeweiligen Behörden der Mitgliedstaaten sind beispielsweise Ein- und Ausfuhrgenehmigungen des BfArM notwendig. Neben der BtM Liste sind auch die rechtlichen Grundlagen zur Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu finden. Auch in der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) sind diese rechtlichen Grundlagen enthalten.
Dabei variieren die Anforderungen an den Transport von Betäubungsmitteln von Land zu Land. Bei Verbringung von Betäubungsmitteln in Nicht-EU-Länder müssen Zollformalitäten und BtM-Anforderungen aufeinander abgestimmt werden. Bei der Überwachung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln nach, aus und durch Deutschland wirken demnach die Zollstellen mit. Sowohl für die Ausfuhr als auch die Einfuhr von Betäubungsmitteln sind dabei bestimmte Dokumente erforderlich, die der entsprechende Pharmahändler vorweisen können muss.
1. Einfuhr von Betäubungsmitteln nach Deutschland
Neben der erforderlichen Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln, ist für die Einfuhr von Betäubungsmitteln eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erforderlich – und das für jede Sendung. Handelt es sich um Arzneimittel, die Betäubungsmittel enthalten, sind zusätzlich die Regelungen zur Einfuhr von Arzneimitteln zu beachten. Alle Betäubungsmittel, die nach Deutschland eingeführt werden, müssen über eine Zollstelle nach Deutschland eingeführt werden, die vom Bundesminister der Finanzen bestimmt wurde und damit eine offizielle Abfertigungsbefugnis besitzt.
Auf dem Einfuhrantrag sind verschiedene Angaben zu machen: Die BtM-Nummer, der Name oder die Firma und Anschrift des Einführers, der Name oder die Firma und Anschrift des gebietsfremden Ausführers sowie die BtM-Nummer und Name des Ausfuhrlandes sind anzugeben. Zusätzlich muss für jedes einzuführende Betäubungsmittel die Pharmazentralnummer, die Anzahl der Packungseinheiten, die Packungseinheit sowie die Bezeichnung des Betäubungsmittels angegeben werden. Außerdem anzugeben ist der vorgesehene Beförderungsweg sowie die Namen und Anschriften der Beförderer.
2. Ausfuhr von Betäubungsmitteln aus Deutschland
Auch für die Ausfuhr von Betäubungsmitteln aus Deutschland ist neben der Erlaubnis zum Verkehr, für jede Sendung eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte einzuholen. Gegebenenfalls sind auch hier die Regelungen zur Ausfuhr von Arzneimitteln zu beachten. Für die Ausfuhr gilt, genau wie für die Einfuhr, dass die Betäubungsmittel nur über eine vom Bundesministerium der Finanzen bestimmten Zollstelle ausgeführt werden dürfen. Zusätzlich zu den auch bei der Einfuhr vorausgesetzten Angaben zum Ausführer und Einführer sowie zum Betäubungsmittel selbst, muss bei der Ausfuhr von Betäubungsmitteln die Nummer und das Ausstellungsdatum der Einfuhrgenehmigung sowie die Bezeichnung und Anschrift der ausstellenden Behörde des Einfuhrlandes angegeben werden.
3. Durchfuhr von Betäubungsmitteln durch Deutschland
Sind Betäubungsmittel zur Durchfuhr bestimmt und sollen eingeführt werden, muss dem Einfuhrantrag die Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes beigefügt werden. Die Betäubungsmittel dürfen nur unter zollamtlicher Überwachung durchgeführt werden, ohne, dass das Betäubungsmittel zu irgendeinem Zeitpunkt dem Durchführenden oder einer anderen Person tatsächlich zur Verfügung steht. Die BtM dürfen zu keinem Zeitpunkt einer Behandlung unterzogen oder verändert werden. Auch hierbei gilt, dass die Durchfuhr nur über Zollstellen vollzogen werden darf, die vom Bundesminister der Finanzen bestimmt wurden.
Für das Handeln mit BtM sind somit verschiedenste Informationen über das Betäubungsmittel selbst sowie die handelnden Firmen notwendig. Sie benötigen alle Informationen über BtM leicht zugänglich und auf einen Blick?
Die BtM Medikamenten Liste auf pharmazie.com – alle wichtigen Informationen auf einen Blick
Wichtige Informationen und Erläuterungen zu Betäubungsmitteln, BtM-Höchstmengen und zur richtigen Deklarierung von BtM beim Import und Export finden Sie in der BtM Liste von pharmazie.com. Die BtM Liste von pharmazie.com enthält die vom Gesetzgeber geforderten Angaben:
- Pharmazentralnummer (PZN)
- Packungseinheiten
- Bezeichnung des Betäubungsmittels
- BtM Anlage (I, II oder III)
- Substanz(en) aus PZN die unter das BtM Gesetz fällt
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